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Sitzungsvorlage (Anlage 3 zur Sitzungsvorlage 398/2012)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
317 kB
Datum
04.10.2012
Erstellt
13.09.12, 18:37
Aktualisiert
13.09.12, 18:37
Sitzungsvorlage (Anlage 3 zur Sitzungsvorlage 398/2012)

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Inhalt der Datei

Hinweis: Hinweis: Auf der Heide : Uferrandstreifen 35 kV ergeben sich im Umfeld des Planbereiches Hinweise Kampfmitteln. 276 Landschaft offen zu halten. Gleichzeitig ist es zur 505 8.00 6.0 0 18 (3) .00 Flur 54 3,0 m breiter Streifen als Uferstreifen freizuhalten. Innerhalb 50.00 - 268 8.00 6.0 0 der Baubeginn rechtzeitig vorher anzuzeigen. 11. 00 Schutzstreifen (5) 8.00 finden. Schutzstreifen 557 Schutzstreifen (6) der Baugrube durch einen Mitarbeiter des Kampfmittelbeseitigungsdienstes. Hierzu ist dem 8.00 Sollten in dem Planbereich jedoch Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung ( z.B. Ramm- arbeiten, landwirtschaftliche Intensivnutzung eine Tiefensondierung empfohlen. (s. " Merkblatt Sondierbohrungen " als Anlage der 554 392 sowie seines Umfeldes ein Uferrand- streifen von mind. 5,0 526 100.00 553 Hinweis: Hinweis: Bodendenkmal: 529 Im Plangebiet kann der Grundwasserstand flurnah, 503 wird verwiesen. 313 digen Bauwerken (Keller, Garage, Leitungen etc.) Klein Lohfeld (6) (5) zum Schutz vor hohem Grundwasser 517 518 4 32 (2) 29 445 521 Flur 54 00 551 10 20 .0 Hochspannungsfreileitungen: Das Plangebiet liegt in einem Auegebiet, in dem der Von den einzelnen ggf. auch nicht genehmigungs- pflichtigen Bauvorhaben im Schutzstreifen der Leitung bzw. in unmittelbarer Material enthalten kann. das gesamte Plangebiet liegt, sind bei der Bauwerks- 22 O 5. 50 SO : 5. 0 (3) Hinweis: Hinweis: 0 430 0 3. 555 schaffenheit eintreten. 0 432 00 den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Hier sind die Vorschriften der DIN 18195 "Bauwerksabdichtungen" zu beachten. Es darf keine Grundwasserabsenkung bzw. -ableitung - auch kein zeitweiliges Abpumpen - nach Errichtung 0 3. 2 3. 120.00 35 33 345 (2) 3. 0 .0 50 378 (2) 00 Gasfernleitung L-Nr. 018/014/000 447 (2) 167 497 00 3. 00 (2) 498 23.00 3. 00 I 45.00 0 3.0 26.25 a h gen an mL 165 11.50 36 0 .0 Schutzstreifen 110 kV Schutzstreifen n tr tzs e eif hu Sc Legende 17.50 20 494 537 17.50 20 16.00 571 ic bro Zustimmung der RWE. Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. 0 556 20 sind die Bauvorschriften der DIN 1054 "BaugrundSicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau", der DIN 18196 "Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation 166 13 .0 22 284 (2) 446 61,00 m 3. 283 295 SO sonstiges Sondergebiet Zweckbestimmung: Solarthermisches Versuchskraftwerk (SVK) Baugrenze max. O An der Baumschule 61.00 m bezogen auf 61,00 m Offene Bauweise n ife tre tzs n ife tre ifen zs ut stre h Sc hutz Sc u ch S Rechtsgrundlagen Flur 54 Nach Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bau- Nach Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bau- ausschusses vom ........................................ und ausschusses vom ........................................ und Umwelt- und Bauausschuss am Baugesetzbuch ( BauGB ) vom 01.01.2007 Baunutzungsverordnung ( BauN VO ) vom 23.01.1990 Planzeichenverordnung ( Planz VO ) vom 18.12.1990 Bauordnung NW ( BauO NW ) vom 01.06.2000 Gemeindeordnung NW ( GO NW ) vom 17.10.1994 Bekanntmachungsverordnung ( Bekanntm VO ) vom 01.10.1999 ........................................ die Aufstellung dieser bekanntgemacht wurde dieser Beschluss am und sonstigen Bepflanzungen ........................................ . ....................................... bis ...................................... ................................... bis ........................................ Nachrichtlich: Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen oberirdisch Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen unterirdisch Jeweils in der zum Zeitpunkt des ........................................ ........................................ ....................................... Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Planungsamt ........................................ rechtsverbindlich. ........................................ beschlossen. Bebauungsplan Nr. A 6 Anlage 3 zur Vorlagen-Nr.: 398 / 2012 ........................................ ......................................... M=1: 14.09.2011