Daten
Kommune
Jülich
Größe
1,4 MB
Datum
20.09.2012
Erstellt
13.09.12, 18:37
Aktualisiert
13.09.12, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Ergänzende Erläuterungen zum Artenschutz
Bauvorhaben:
Änderung des Flächennutzungsplanes
Serrester Kirchweg
52428 Jülich - Güsten
Bauherr:
Frau
Andrea Wichmann
Jakobusstraße 33
52428 Jülich - Güsten
Vorkommen des Steinkauzes
Das Vorkommen des Steinkauzes in der weiteren Umgebung ist bekannt.
Es erfolgt jedoch kein Eingriff in das Habitat, da der Reitplatz bereits
seit
geraumer
Zeit
vorhanden
ist
und
die
Reithalle
auf
dieser
Fläche
errichtet wird.
Auf dem umgebenden Weideland wird durch die Pferdehaltung eine extensive
Wiesenhaltung betrieben, die sich im Gegensatz zu einer herkömmlichen Weide
zum
Beispiel
für
Kühe,
auch
durch
ihre
Vielfältigkeit
positiv
auf
die
Lebensgewohnheiten des Steinkauzes auswirken kann:
Als
bevorzugte
Streuobstgärten.
Jagdgebiete
Für
die
dienen
Bodenjagd
diesem
ist
kurzrasige
eine
Viehweiden
niedrige
sowie
Vegetation
mit
ausreichendem Nahrungsangebot von entscheidender Bedeutung.
Die Hauptaktivitätsphase des Steinkauzes liegt in der Dämmerungszeit, er
ist
aber
auch
tag-
und
nachtaktiv.
Tagsüber
ist
er
auf
Sitzwarten
zu
beobachten, als Brutplatz werden Baumhöhlen, sowie Höhlen und Nischen in
Gebäuden und Viehställen genutzt.
Die
Artenschutzprüfung
weiterer
Tierarten
beigefügten Formulare „Art-für-Art-Protokoll“.
Seite 1 von 1
erfolgt
mittels
der
Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) – Gesamtprotokoll –
A.)
Antragsteller (Angaben zum Plan/Vorhaben)
Allgemeine Angaben
Plan/Vorhaben (Bezeichnung):
Plan-/Vorhabenträger (Name):
Änderung des FNP der Stadt Jülich im Bereich Güsten, PFERDEBETRIEB
.
Frau Andrea Wichmann Antragstellung (Datum): 22.11.2011
.
Innerhalb des Planbereiches befindet sich ein Betrieb zur Pferdehaltung - bestehend aus einem offenen Pferdeunterstand
zur artgerechten Haltung, einem Futterlager, einer Sattelkammer mit Aufenthaltsbereich, einem Reitplatz und einer
Mistplatte. Dieser Betrieb existiert bereits als privilegierter, landwirtschaftlicher Betrieb und wurde bisher von einem Landwirt
betrieben, welcher in Zukunft den Wirtschaftszweig Pferdezucht und -haltung aufgeben und verkaufen möchte. Durch einen
Verkauf verliert der Betrieb jedoch seine Privilegierung.
Ziel der Änderung ist es, den Pferdebetrieb nach Wegfall der Privilegierung in seiner Existenz als reinen Gewerbebetrieb zu
sichern.
Stufe I:
Vorprüfung (Artenspektrum/Wirkfaktoren)
Ist es möglich, dass bei FFH-Anhang IV-Arten oder europäischen Vogelarten die
Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG bei Umsetzung des Plans bzw. Realisierung
des Vorhabens ausgelöst werden?
ja
■ nein
g
Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“) beschriebenen Maßnahmen und Gründe)
Nur wenn Frage in Stufe I „ja“:
Wird der Plan bzw. das Vorhaben gegen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG
verstoßen (ggf. trotz Vermeidungsmaßnahmen inkl. vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen oder eines Risikomanagements)?
ja
nein
G
Arten, die nicht im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung einzeln geprüft wurden:
Begründung: Bei den folgenden Arten liegt kein Verstoß gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG vor (d.h. keine erhebliche Störung
der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen
oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko). Es handelt sich um Irrgäste bzw. um Allerweltsarten mit einem landesweit
günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit. Außerdem liegen keine ernst zu nehmende Hinweise auf einen
nennenswerten Bestand der Arten im Bereich des Plans/Vorhabens vor, die eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung rechtfertigen würden.
siehe "Planungsrelevante Arten für das Meßtischblatt 5004"
Die im Meßtischblatt 5004 aufgeführten Arten mit Erhaltungszustand "G" (günstig)
wurden nicht einzeln geprüft.
Stufe III: Ausnahmeverfahren
Nur wenn Frage in Stufe II „ja“:
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen
Interesses gerechtfertigt?
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
.
g
ja
nein
ja
nein
ja
nein
Antrag auf Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG
Nur wenn alle Fragen in Stufe III „ja“:
Die Realisierung des Plans/des Vorhabens ist aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt und es gibt keine zumutbare Alternative. Der Erhaltungszustand
der Populationen wird sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IVArten günstig bleiben. Deshalb wird eine Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Verboten gem.
§ 45 Abs. 7 BNatSchG beantragt. Zur Begründung siehe ggf. unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“).
Nur wenn Frage 3. in Stufe III „nein“:
(weil bei einer FFH-Anhang IV-Art bereits ein ungünstiger Erhaltungszustand vorliegt)
Durch die Erteilung der Ausnahme wird sich der ungünstige Erhaltungszustand der Populationen nicht
weiter verschlechtern und die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes wird nicht
behindert. Zur Begründung siehe ggf. unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“).
Antrag auf Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG
Nur wenn eine der Fragen in Stufe III „nein“:
Im Zusammenhang mit privaten Gründen liegt eine unzumutbare Belastung vor. Deshalb wird eine
Befreiung von den artenschutzrechtlichen Verboten gem. § 67 Abs. 2 BNatSchG beantragt.
Kurze Begründung der unzumutbaren Belastung.
Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 5004
Säugetiere
Vögel
Amphibien
Schmetterlinge
Art
Wissenschaftlicher Name
Castor fiber
Deutscher Name
Europäischer Biber
Status
Erhaltungszustand in NRW (ATL)
Art vorhanden
G
Eptesicus serotinus
Breitflügelfledermaus
Art vorhanden
G
Muscardinus avellanarius
Haselmaus
Art vorhanden
G
Myotis bechsteinii
Bechsteinfledermaus
Art vorhanden
S
Myotis brandtii
Große Bartfledermaus
Art vorhanden
U
Myotis daubentonii
Wasserfledermaus
Art vorhanden
G
Myotis mystacinus
Kleine Bartfledermaus
Art vorhanden
G
Myotis nattereri
Fransenfledermaus
Art vorhanden
G
Nyctalus noctula
Großer Abendsegler
Art vorhanden
G
Pipistrellus nathusii
Rauhhautfledermaus
Art vorhanden
G
Pipistrellus pipistrellus
Zwergfledermaus
Art vorhanden
G
Plecotus auritus
Braunes Langohr
Art vorhanden
G
Plecotus austriacus
Graues Langohr
Art vorhanden
S
Accipiter gentilis
Habicht
sicher brütend
G
Accipiter nisus
Sperber
sicher brütend
G
Acrocephalus scirpaceus
Teichrohrsänger
sicher brütend
G
Alauda arvensis
Feldlerche
sicher brütend
Alcedo atthis
Eisvogel
sicher brütend
G
Anthus pratensis
Wiesenpieper
sicher brütend
G-
Ardea cinerea
Graureiher
sicher brütend
G
Asio otus
Waldohreule
sicher brütend
G
Athene noctua
Steinkauz
beobachtet zur Brutzeit
G
Buteo buteo
Mäusebussard
sicher brütend
G
Charadrius dubius
Flussregenpfeifer
sicher brütend
U
Circus aeruginosus
Rohrweihe
beobachtet zur Brutzeit
U
Circus cyaneus
Kornweihe
Wintergast
G
Delichon urbica
Mehlschwalbe
sicher brütend
G-
Dendrocopos medius
Mittelspecht
sicher brütend
G
Dryobates minor
Kleinspecht
sicher brütend
G
Dryocopus martius
Schwarzspecht
sicher brütend
G
Emberiza calandra
Grauammer
sicher brütend
S
Falco subbuteo
Baumfalke
sicher brütend
U
Falco tinnunculus
Turmfalke
sicher brütend
G
Hirundo rustica
Rauchschwalbe
sicher brütend
G-
Locustella naevia
Feldschwirl
sicher brütend
G
Luscinia megarhynchos
Nachtigall
sicher brütend
G
Milvus milvus
Rotmilan
sicher brütend
S
Oriolus oriolus
Pirol
sicher brütend
U-
Perdix perdix
Rebhuhn
sicher brütend
U
Phoenicurus phoenicurus
Gartenrotschwanz
sicher brütend
U-
Saxicola rubicola
Schwarzkehlchen
sicher brütend
U
Streptopelia turtur
Turteltaube
sicher brütend
U-
Strix aluco
Waldkauz
sicher brütend
G
Tachybaptus ruficollis
Zwergtaucher
sicher brütend
G
Tyto alba
Schleiereule
sicher brütend
G
Vanellus vanellus
Kiebitz
sicher brütend
G
Vanellus vanellus
Kiebitz
Durchzügler
G
Bufo calamita
Kreuzkröte
Art vorhanden
U
Bufo viridis
Wechselkröte
Art vorhanden
U
Rana dalmatina
Springfrosch
Art vorhanden
G
Rana lessonae
Kleiner Wasserfrosch
Art vorhanden
G
Proserpinus proserpina
Nachtkerzen-Schwärmer
Art vorhanden
G
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Bechsteinfledermaus - Myotis bechsteinii
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
Rote Liste-Status
■ FFH-Anhang IV-Art
europäische Vogelart
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
■ atlantische Region
■ kontinentale Region
Messtischblatt
Deutschland
3
Nordrhein-Westfalen
2
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
grün
günstig
A
günstig / hervorragend
gelb
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
■ rot
Arbeitsschritt II.1:
5004
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Die Bechsteinfledermaus ist die am stärksten an den Lebensraum Wald gebundene einheimische Fledermausart.
Als typische Waldfledermaus bevorzugt sie große, mehrschichtige, teilweise feuchte Laub- und Mischwälder mit
einem hohen Altholzanteil. Seltener werden Kiefern(-misch)wälder, parkartige Offenlandbereiche sowie
Streuobstwiesen oder Gärten besiedelt. Unterwuchsfreie Hallenwälder werden gemieden. Die Jagdflüge erfolgen
entlang der Vegetation vom Boden bis zum Kronenbereich oder von Hangplätzen aus. Als Wochenstuben nutzen
Bechsteinfledermäuse im Sommerhalbjahr vor allem Baumquartiere (z.B. Spechthöhlen) sowie Nistkästen.
Arbeitsschritt II.2:
Arbeitsschritt II.3:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Durch die geplante Errichtung einer Reithalle auf einem BESTEHENDEN Reitplatz
wird der Lebensraum der Bechsteinfledermaus weder beeinträchtigt noch gefährdet.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
ja
■ nein
ja
■ nein
ja
■ nein
ja
■ nein
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Große Bartfledermaus - Myotis brandtii
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
Rote Liste-Status
■ FFH-Anhang IV-Art
europäische Vogelart
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
■ atlantische Region
grün
■ gelb
rot
Arbeitsschritt II.1:
■ kontinentale Region
Messtischblatt
Deutschland
2
Nordrhein-Westfalen
2
5004
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
günstig
A
günstig / hervorragend
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Große Bartfledermäuse sind Gebäude bewohnende Fledermäuse, die in strukturreichen Landschaften mit einem
hohen Wald- und Gewässeranteil vorkommen. Als Jagdgebiete werden geschlossene Laubwälder mit einer geringen
bis lückigen Strauchschicht und Kleingewässern bevorzugt. Außerhalb von Wäldern jagen sie auch an linienhaften
Gehölzstrukturen in der Offenlandschaft, über Gewässern, Gärten und in Viehställen. Bei ihren Jagdflügen bewegen
sich die Tiere in meist niedriger Höhe (1-10 m) im freien Luftraum entlang der Vegetation. Sommerquartiere und
Fortpflanzungsgemeinschaften von 10 bis über 250 Weibchen befinden sich in Spaltenquartieren an Gebäuden, auf
Dachböden sowie hinter Verschalungen.
Arbeitsschritt II.2:
Arbeitsschritt II.3:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Durch die geplante Errichtung einer Reithalle auf einem BESTEHENDEN Reitplatz
wird der Lebensraum dee Großen Bartfledermaus weder beeinträchtigt noch
gefährdet.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
ja
■ nein
ja
■ nein
ja
■ nein
ja
■ nein
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Graues Langohr - Plecotus austriacus
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
Rote Liste-Status
■ FFH-Anhang IV-Art
europäische Vogelart
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
■ atlantische Region
■ kontinentale Region
Messtischblatt
Deutschland
2
Nordrhein-Westfalen
1
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
grün
günstig
A
günstig / hervorragend
gelb
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
■ rot
Arbeitsschritt II.1:
5004
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Graue Langohren gelten als typische „Dorffledermäuse“, die als Gebäudebewohner in strukturreichen, dörflichen
Siedlungsbereichen in trocken-warmen Agrarlandschaften vorkommen. Als Jagdgebiete dienen siedlungsnahe
heckenreiche Grünländer, Waldränder, Obstwiesen, Gärten, Parkanlagen, seltener auch landwirtschaftliche Gebäude.
Ebenso werden Laub- und Mischwälder (v.a. Buchenhallenwälder) genutzt, wobei große Waldgebiete gemieden werden.
Die Tiere jagen bevorzugt im freien Luftraum, im Kronenbereich von Bäumen sowie im Schein von Straßenlaternen in
niedriger Höhe (2-5 m). Die Wochenstuben befinden sich ausschließlich in oder an Gebäuden (v.a. Kirchen), wo sich die
Tiere in Spaltenverstecken, hinter Holzverschalungen oder frei hängend auf geräumigen Dachböden aufhalten.
Arbeitsschritt II.2:
Arbeitsschritt II.3:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Durch die geplante Errichtung einer Reithalle auf einem BESTEHENDEN Reitplatz
wird der Lebensraum des Grauen Langohres weder beeinträchtigt noch gefährdet.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
ja
■ nein
ja
■ nein
ja
■ nein
ja
■ nein
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Flussregenpfeifer - Charadrius dubius
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
Rote Liste-Status
FFH-Anhang IV-Art
Deutschland
■ europäische Vogelart
Nordrhein-Westfalen
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
■ atlantische Region
grün
■ gelb
rot
Arbeitsschritt II.1:
Messtischblatt
■ kontinentale Region
3
5004
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
günstig
A
günstig / hervorragend
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Der Flussregenpfeifer ist ein Zugvogel, der als Mittel- und Langstreckenzieher in Nord- und Westafrika überwintert. In
Nordrhein-Westfalen kommt er als mittelhäufiger Brutvogel vor. Darüber hinaus erscheinen Flussregenpfeifer der nordöstlichen
Populationen als regelmäßige Durchzügler auf dem Herbstdurchzug von August bis September sowie auf dem Frühjahrsdurchzug von
Ende März bis Mai. Der Flussregenpfeifer besiedelte ursprünglich die sandigen oder kiesigen Ufer größerer Flüsse sowie
Überschwemmungsflächen. Nach einem großräumigen Verlust dieser Habitate werden heute überwiegend Sekundärlebensräume wie
Sand- und Kiesabgrabungen und Klärteiche genutzt. Gewässer sind Teil des Brutgebietes, diese können jedoch räumlich vom
eigentlichen Brutplatz getrennt liegen. Das Nest wird auf kiesigem oder sandigem Untergrund an meist unbewachsenen Stellen
angelegt.
Arbeitsschritt II.2:
Arbeitsschritt II.3:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Durch die geplante Errichtung einer Reithalle auf einem BESTEHENDEN Reitplatz
wird der Lebensraum des Flussregenpfeifers weder beeinträchtigt noch gefährdet.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
ja
■ nein
ja
■ nein
ja
■ nein
ja
■ nein
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Rohrweihe - Circus aeruginosus
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
Rote Liste-Status
FFH-Anhang IV-Art
Deutschland
■ europäische Vogelart
Nordrhein-Westfalen
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
■ atlantische Region
grün
■ gelb
rot
Arbeitsschritt II.1:
Messtischblatt
■ kontinentale Region
3S
5004
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
günstig
A
günstig / hervorragend
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Rohrweihen sind Zugvögel, die als Kurz- bis Langstreckenzieher von Südwesteuropa bis ins tropische Afrika überwintern. In
Nordrhein-Westfalen kommen sie als seltene Brutvögel vor. Darüber hinaus erscheinen Rohrweihen der nordöstlichen Populationen als
regelmäßige Durchzügler auf dem Herbstdurchzug im August/September sowie auf dem Frühjahrsdurchzug im März/April.
Die Rohrweihe besiedelt halboffene bis offene Landschaften und ist viel enger an Röhrichtbestände gebunden als die verwandte
Wiesenweihe. Die Nahrungsflächen liegen meist in Agrarlandschaften mit stillgelegten Äckern, unbefestigten Wegen und
Saumstrukturen. Jagdreviere können eine Größe zwischen 1-15 km² erreichen. Brutplätze liegen in den Verlandungszonen von
Feuchtgebieten, an Seen, Teichen, in Flußauen und Rieselfeldern mit größeren Schilf- und Röhrichtgürteln (0,5-1 ha und größer). Das
Nest wird im dichten Röhricht über Wasser angelegt.
Arbeitsschritt II.2:
Arbeitsschritt II.3:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Durch die geplante Errichtung einer Reithalle auf einem BESTEHENDEN Reitplatz
wird der Lebensraum der Rohrweihe weder beeinträchtigt noch gefährdet.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
ja
■ nein
ja
■ nein
ja
■ nein
ja
■ nein
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Grauammer - Emberiza calandra
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
Rote Liste-Status
FFH-Anhang IV-Art
■ europäische Vogelart
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
■ atlantische Region
■ kontinentale Region
Messtischblatt
Deutschland
2
Nordrhein-Westfalen
1S
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
grün
günstig
A
günstig / hervorragend
gelb
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
■ rot
Arbeitsschritt II.1:
5004
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Die Grauammer ist eine Charakterart offener Ackerlandschaften. Nach einem großräumigen Verlust geeigneter
Habitate wurden weite Bereiche des ehemals fast flächendeckenden Vorkommens in Nordrhein-Westfalen als
Bruträume aufgegeben. Besiedelt werden offene, nahezu waldfreie Gebiete, mit einer großflächigen Acker- und
Grünlandnutzung. Wichtige Habitatbestandteile sind einzelne Gehölze, Feldscheunen und Zäune als Singwarten
sowie unbefestigte Wege und Säume zur Nahrungsaufnahme. Ein Brutrevier ist 1,5-3 (max. 8) ha groß, bei maximalen
Siedlungsdichten von bis zu 2 Brutpaaren auf 10 ha. Das Nest wird in Randstrukturen in dichter Bodenvegetation in
busch- oder baumfreier Umgebung angelegt.
Arbeitsschritt II.2:
Arbeitsschritt II.3:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Durch die geplante Errichtung einer Reithalle auf einem BESTEHENDEN Reitplatz
wird der Lebensarum der Grauammer weder beeinträchtigt noch gefährdet.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
ja
■ nein
ja
■ nein
ja
■ nein
ja
■ nein
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Baumfalke - Falco subbuteo
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
Rote Liste-Status
FFH-Anhang IV-Art
■ europäische Vogelart
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
■ atlantische Region
grün
■ gelb
rot
Arbeitsschritt II.1:
■ kontinentale Region
Messtischblatt
Deutschland
3
Nordrhein-Westfalen
3
5004
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
günstig
A
günstig / hervorragend
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Der Baumfalke ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher im tropischen Afrika südlich der Sahara überwintert.
In Nordrhein-Westfalen kommt er als seltener Brutvogel und als Durchzügler vor. Baumfalken besiedeln
halboffene, strukturreiche Kulturlandschaften mit Feuchtwiesen, Mooren, Heiden sowie Gewässern. Großflächige,
geschlossene Waldgebiete werden gemieden. Die Jagdgebiete können bis zu 5 km von den Brutplätzen entfernt
liegen. Diese befinden sich meist in lichten Altholzbeständen (häufig 80-100jährige Kiefernwälder), in
Feldgehölzen, Baumreihen oder an Waldrändern. Als Horststandort werden alte Krähennester genutzt.
Arbeitsschritt II.2:
Arbeitsschritt II.3:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Durch die geplante Errichtung einer Reithalle auf einem BESTEHENDEN Reitplatz
wird der Lebensraum des Baumfalken weder beeinträchtigt nocg gefährdet.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
ja
■ nein
ja
■ nein
ja
■ nein
ja
■ nein
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Rotmilan - Milvus milvus
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
Rote Liste-Status
FFH-Anhang IV-Art
■ europäische Vogelart
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
■ atlantische Region
■ kontinentale Region
Messtischblatt
Deutschland
V
Nordrhein-Westfalen
3
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
grün
günstig
A
günstig / hervorragend
gelb
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
■ rot
Arbeitsschritt II.1:
5004
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Der Rotmilan ist ein Zugvogel, der als Kurzstreckenzieher den Winter über hauptsächlich in Spanien verbringt.
Regelmäßig überwintern Vögel auch in Mitteleuropa, zum Beispiel in der Schweiz. In Nordrhein-Westfalen tritt er
als seltener bis mittelhäufiger Brutvogel auf.
Der Rotmilan besiedelt offene, reich gegliederte Landschaften mit Feldgehölzen und Wäldern. Zur Nahrungssuche
werden Agrarflächen mit einem Nutzungsmosaik aus Wiesen und Äckern bevorzugt. Der Brutplatz liegt meist in
lichten Altholzbeständen, an Waldrändern, aber auch in kleineren Feldgehölzen (1-3 ha und größer).
Arbeitsschritt II.2:
Arbeitsschritt II.3:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Durch die geplante Errichtung einer Reithalle auf einem BESTEHENDEN Reitplatz
wird der Lebensraum des Rotmilan weder beeinträchtigt noch gefährdet.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
ja
■ nein
ja
■ nein
ja
■ nein
ja
■ nein
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Pirol - Oriolus oriolus
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
Rote Liste-Status
FFH-Anhang IV-Art
■ europäische Vogelart
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
■ atlantische Region
grün
■ gelb
rot
Arbeitsschritt II.1:
■ kontinentale Region
Messtischblatt
Deutschland
V
Nordrhein-Westfalen
1
5004
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
günstig
A
günstig / hervorragend
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Der Pirol ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher den Winter über in Afrika südlich der Sahara verbringt.
Als Lebensraum bevorzugt der Pirol lichte, feuchte und sonnige Laubwälder, Auwälder und Feuchtwälder in
Gewässernähe (oft Pappelwälder). Gelegentlich werden auch kleinere Feldgehölze sowie Parkanlagen und
Gärten mit hohen Baumbeständen besiedelt. Das Nest wird auf Laubbäumen (z.B. Eichen, Pappeln, Erlen)
in bis zu 20 m Höhe angelegt. Nach Ankunft aus dem Überwinterungsgebiet erfolgt im Mai die Besetzung
der Brutreviere.
Arbeitsschritt II.2:
Arbeitsschritt II.3:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Durch die geplante Errichtung einer Reithalle auf einem BESTEHENDEN Reitplatz
wird der Lebensraum des Pirol weder beeinträchtigt noch gefährdet.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
ja
■ nein
ja
■ nein
ja
■ nein
ja
■ nein
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Rebhuhn - Perdix perdix
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
Rote Liste-Status
FFH-Anhang IV-Art
europäische Vogelart
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
■ atlantische Region
grün
■ gelb
rot
Arbeitsschritt II.1:
■ kontinentale Region
Messtischblatt
Deutschland
2
Nordrhein-Westfalen
2S
5004
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
günstig
A
günstig / hervorragend
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Das Rebhuhn kommt in Nordrhein-Westfalen als Standvogel das ganze Jahr über vor.
Als ursprünglicher Steppenbewohner besiedelt das Rebhuhn offene, gerne auch
kleinräumig strukturierte Kulturlandschaften mit Ackerflächen, Brachen und Grünländern.
Wesentliche Habitatbestandteile sind Acker- und Wiesenränder, Feld- und Wegraine
sowie unbefestigte Feldwege. Das Nest wird am Boden in flachen Mulden angelegt.
Arbeitsschritt II.2:
Arbeitsschritt II.3:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Durch die geplante Errichtung einer Reithalle auf einem BESTEHENDEN Reitplatz
wird der Lebensraum des Rebhuhnes weder beeinträchtigt noch gefährdet.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
ja
■ nein
ja
■ nein
ja
■ nein
ja
■ nein
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Gartenrotschwanz - Phoenicurus phoenicurus
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
Rote Liste-Status
FFH-Anhang IV-Art
europäische Vogelart
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
■ atlantische Region
grün
■ gelb
rot
Arbeitsschritt II.1:
■ kontinentale Region
Messtischblatt
Deutschland
V
Nordrhein-Westfalen
2
5004
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
günstig
A
günstig / hervorragend
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Die Vorkommen konzentrieren sich in Nordrhein-Westfalen auf die Randbereiche von
größeren Heidelandschaften und auf sandige Kiefernwälder. Zur Nahrungssuche
bevorzugt der Gartenrotschwanz Bereiche mit schütterer Bodenvegetation. Das Nest
wird meist in Halbhöhlen in 2-3 m Höhe über dem Boden angelegt, zum Beispiel in
alten Obstbäumen oder Kopfweiden.
Arbeitsschritt II.2:
Arbeitsschritt II.3:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Durch die geplante Errichtung einer Reithalle auf einem BESTEHENDEN Reitplatz
wird der Lebensraum des Gartenrotschwanzes weder beeinträchtigt noch gefährdet.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
ja
■ nein
ja
■ nein
ja
■ nein
ja
■ nein
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Schwarzkehlchen - Saxicola rubicola
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
Rote Liste-Status
FFH-Anhang IV-Art
Deutschland
■ europäische Vogelart
Nordrhein-Westfalen
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
■ atlantische Region
grün
■ gelb
rot
Arbeitsschritt II.1:
Messtischblatt
■ kontinentale Region
3S
5004
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
günstig
A
günstig / hervorragend
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Der Lebensraum des Schwarzkehlchens sind magere Offenlandbereiche mit kleinen Gebüschen,
Hochstauden, strukturreichen Säumen und Gräben. Besiedelt werden Grünlandflächen, Moore
und Heiden sowie Brach- und Ruderalflächen. Wichtige Habitatbestandteile sind höhere
Einzelstrukturen als Sitz- und Singwarte sowie kurzrasige und vegetationsarme Flächen zum
Nahrungserwerb. Das Nest wird bodennah in einer kleinen Vertiefung angelegt.
Arbeitsschritt II.2:
Arbeitsschritt II.3:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Durch die geplante Errichtung einer Reithalle auf einem BESTEHENDEN Reitplatz
wird der Lebensraum des Schwarzkehlchens weder beeinträchtigt noch gefährdet.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
ja
■ nein
ja
■ nein
ja
■ nein
ja
■ nein
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Turteltaube - Streptopelia turtur
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
Rote Liste-Status
FFH-Anhang IV-Art
europäische Vogelart
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
■ atlantische Region
grün
■ gelb
rot
Arbeitsschritt II.1:
■ kontinentale Region
Messtischblatt
Deutschland
V
Nordrhein-Westfalen
2
5004
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
günstig
A
günstig / hervorragend
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Turteltauben sind Zugvögel, die als Langstreckenzieher in der Savannenzone südlich der Sahara überwintern. In NRW
tritt sie als mittelhäufiger Brutvogel auf, sie bevorzugt offene, bis halboffene Parklandschaften mit einem Wechsel aus
Agrarflächen und Gehölzen. Die Brutplätze liegen meist in Feldgehölzen, baumreichen Hecken und Gebüschen, an
gebüschreichen Waldrändern oder in lichten Laub- und Mischwäldern. Zur Nahrungsaufnahme werden Ackerflächen,
Grünländer und schütter bewachsene Ackerbrachen aufgesucht. Im Siedlungsbereich kommt die Turteltaube eher
selten vor, dann werden verwilderte Gärten, größere Obstgärten, Parkanlagen oder Friedhöfe besiedelt. Das Nest wird
in Sträuchern oder Bäumen in 1-5 m Höhe angelegt.
Arbeitsschritt II.2:
Arbeitsschritt II.3:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Durch die geplante Errichtung einer Reithalle auf einem BESTEHENDEN Reitplatz
wird der Lebensraum der Turteltaube weder beeinträchtigt noch gefährdet.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
ja
■ nein
ja
■ nein
ja
■ nein
ja
■ nein
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Kreuzkröte - Bufo calamita
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
Rote Liste-Status
■ FFH-Anhang IV-Art
europäische Vogelart
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
■ atlantische Region
grün
■ gelb
rot
Arbeitsschritt II.1:
■ kontinentale Region
Messtischblatt
Deutschland
3
Nordrhein-Westfalen
3
5004
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
günstig
A
günstig / hervorragend
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
In NRW sind die aktuellen Vorkommen der Kreuzkröte vor allem auf Abgrabungsflächen in den
Flussauen konzentriert. Darüber hinaus werden auch Industriebrachen, Bergehalden und
Großbaustellen besiedelt.
Als Laichgewässer werden sonnenexponierte Flach- und Kleingewässer wie
Überschwemmungstümpel, Pfützen, Lachen oder Heideweiher aufgesucht. Die Gewässer führen
oftmals nur temporär Wasser, sind häufig vegetationslos und fischfrei.
Arbeitsschritt II.2:
Arbeitsschritt II.3:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Durch die geplante Errichtung einer Reithalle auf einem BESTEHENDEN Reitplatz
wird der Lebensraum der Kreuzkröte weder gefährdet noch beeinträchtigt.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
ja
■ nein
ja
■ nein
ja
■ nein
ja
■ nein
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Wechselkröte - Bufo viridis
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
Rote Liste-Status
■ FFH-Anhang IV-Art
europäische Vogelart
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
■ atlantische Region
grün
■ gelb
rot
Arbeitsschritt II.1:
kontinentale Region
Messtischblatt
Deutschland
2
Nordrhein-Westfalen
2
5004
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
günstig
A
günstig / hervorragend
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
- tritt in NRW als Pionier auf großen Abgrabungsflächen in der Kölner Bucht auf,
- seltener kommt die Art in Heide- und Bördelandschaften, sowie auf
Truppenübungsplätzen vor.
- als Laichgewässer werden größere Tümpel und kleinere Abgrabungsgewässer mit
sonnenexponierten Flachwasserzonen besiedelt
Arbeitsschritt II.2:
Arbeitsschritt II.3:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Durch die geplante Errichtung einer Reithalle auf einem BESTEHENDEN Reitplatz
wird der Lebensraum der Wechselkröte weder beeinträchtigt noch gefährdet.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
ja
■ nein
ja
■ nein
ja
■ nein
ja
■ nein
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein