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Sitzungsvorlage (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage 387/2012)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
93 kB
Datum
20.09.2012
Erstellt
13.09.12, 18:37
Aktualisiert
13.09.12, 18:37

Inhalt der Datei

Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jülich im Ortsteil Güsten „Pferdebetrieb“ BEGRÜNDUNG VORBEMERKUNG Mit Datum vom 08.12.2011 hat die Stadt Jülich die Anfrage gem. § 34 LPIG zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jülich im Ortsteil Güsten „Pferdebetrieb“ bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Die Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung wurden mit Verfügung vom 14.02.2012 von der Bezirksregierung Köln bestätigt. Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 14.05.2012 die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 1 Abs. 3 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. PLANUNGSANLASS Innerhalb des Planbereiches befindet sich ein genehmigter, privilegierter Betrieb zur Pferdehaltung, bestehend aus einem offenen Pferdeunterstand zur artgerechten Haltung, Futter- und Heulager, Sattelkammer mit Aufenthaltsbereich, Reitplatz und Mistplatte (s. beigefügten „Bestandsplan, Flurstück 1170/644“). Der Landwirt (jetziger Betreiber) möchte künftig den Wirtschaftszweig Pferdezucht und –haltung aufgeben. Der Betrieb soll an Privat übergehen und wäre somit nicht mehr privilegiert. Baurechtlich und bauplanungsrechtlich ist der Betrieb über den Bestandsschutz hinaus nicht gesichert. Der Betrieb umfasst die Vermietung von Einstellplätzen, Pferdehaltung, Pferdeausbildung sowie qualifizierten Reitunterricht und Reitprüfungen. Bislang stand dem Betrieb auf Mietbasis eine un- und umgenutzte Scheune als Reithalle zur Verfügung, diese wurde aber wegen Eigenbedarf gekündigt. Zur ordnungsgemäßen zwingend auch eine Führung des Bewegungs- Betriebes und und zur Reitmöglichkeit Existenzsicherung bei schlechtem gehört Wetter, insbesondere in den Wintermonaten. Damit hier auch die Reitprüfungen abgenommen werden können, ist ein Innenmaß von 20 x 40 m gemäß der FN-Richtlinien erforderlich. Die Stadt Jülich ist aus mehreren Aspekten heraus am Erhalt und der professionellen Führung des Betriebes interessiert: - Der Betrieb dient der Förderung des Reitsports, hier auch insbesondere für Kinder und Jugendliche. Begründung Seite 1/4 - Er erfüllt wichtige, Bewirtschaftung und landschaftspflegerische die extensive Nutzung Aufgaben. Die Weiden dienen der fachgerechte direkt dem Artenschutz, hier insbesondere als Futterhabitat für den Steinkauz. - Das ortsnahe Grünland mit Obstbäumen sowie den typischen Heckenstrukturen dient dem Feldflur Ortsbild dar. und Der stellt einen harmonischen landwirtschaftliche Charakter Übergang in für bördetypische das die freie Bauerndorf Güsten wird durch die Nutzung gestützt und attraktiviert. - Die genehmigten Gebäude sollen weiterhin genutzt werden. - Die mittelbar und unmittelbar mit dem Betrieb verbundenen Arbeitsplätze sollen gesichert werden. ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG Bei dem Betrieb handelt es sich nach Wegfall der Privilegierung um einen Gewerbebetrieb. Ziel der Planung ist es, lediglich den Betrieb selbst in seiner Existenz abzusichern und keine beliebige gewerbliche Nutzung zu ermöglichen. Daher soll der bereits überbaute Bereich incl. Reitplatz, später Fläche für die Reithalle, als Sonderbaufläche, Zweckbestimmung Pferdebetrieb dargestellt werden. PLANUNGS- UND UMWELTRECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN Im gültigen FNP ist der Planbereich als "Fläche für die Landwirtschaft" dargestellt und wird gem. § 35 BauGB beurteilt. Sonstige Schutzgebietsausweisungen liegen nicht vor. Weitere Ausführung s. auch Umweltbericht. INHALT DER FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG Die Darstellung soll in Sonderbaufläche, Zweckbestimmung Pferdebetrieb, geändert werden. Eine Erweiterung bzw. Veränderung der baulichen Anlagen ist aufgrund der eng gefassten Gebietsdarstellung nur innerhalb des Rahmens der jetzigen Gebäude und des Reitplatzes möglich. Damit ist auch die Anzahl der Einsteller in der Dimension des heutigen Bestandes reguliert. Die Reithalle soll zur freien Landschaft hin eingegrünt werden. Die Art und Qualität ist mit der Unteren Landschaftsbehörde im Rahmen der Realisierung des Vorhabens und der Genehmigung nach §35 BauGB abzustimmen. UMWELTBELANGE Eingriff und Ausgleich Der Eingriff ist bezogen auf die Versiegelung minimal, da die Reithalle auf dem bereits vorhandenen Reitplatz errichtet werden soll (s. Bestands-/Ausgleichsplan). Die Ausgleichsmaßnahmen werden auf dem Grundstück selber getroffen Antragsteller selber veranlasst. Die Bilanzierung wird dieser Begründung ebenfalls als Anlage beigefügt. Begründung Seite 2/4 und vom Landschaftsbild Durch die bestehende Gebäudestruktur in der näheren Umgebung herrscht ein dörflicher Charakter vor. Die geplante Bewegungshalle ist innerhalb der den Ort umgebenden landwirtschaftlichen Bebauung (Scheune, Intensivtierhaltung, Nebengebäude) nicht ortsuntypisch und kann somit nicht als Fremdkörper empfunden werden. Zur Harmonisierung des Orts- und Landschaftsbildes soll eine Eingrünung mit einer ortstypischen und standortgerechten Bepflanzung auf dem Grundstück erfolgen (s. hierzu beigefügten „Ausgleichsplan Flurstück 1170/644“). ARTENSCHUTZ Das Vorkommen des Steinkauzes in der weiteren Umgebung ist bekannt. Es erfolgt jedoch kein Eingriff in das Habitat, da der Reitplatz bereits seit geraumer Zeit vorhanden ist und die Reithalle auf dieser Fläche errichtet wird. Auf dem umgebenden Weideland wird durch die Pferdehaltung eine extensive Wiesenhaltung betrieben, die sich im Gegensatz zu einer herkömmlichen Weide zum Beispiel für Kühe, auch durch ihre Vielfältigkeit positiv auf die Lebensgewohnheiten des Steinkauzes auswirken kann: Als bevorzugte Jagdgebiete dienen diesem kurzrasige Viehweiden sowie Streuobstgärten. Für die Bodenjagd ist eine niedrige Vegetation mit ausreichendem Nahrungsangebot von entscheidender Bedeutung. Die Hauptaktivitätsphase des Steinkauzes liegt in der Dämmerungszeit, er ist aber auch tag- und nachtaktiv. Tagsüber ist er auf Sitzwarten zu beobachten, als Brutplatz werden Baumhöhlen, sowie Höhlen und Nischen in Gebäuden und Viehställen genutzt. Die Artenschutzprüfung weiterer Tierarten erfolgte mittels „Protokoll einer Artenschutzprüfung (Gesamtprotokoll)“ und „Art-für-Art-Protokoll“. Die Prüfung hat ergeben, dass keine weiteren Arten betroffen sind bzw. dass deren Lebensraum weder beeinträchtigt noch gefährdet ist. IMMISSIONSSCHUTZ Durch die bauplanungsrechtliche Absicherung des vorhandenen Betriebs und den Bau der Reithalle erfolgt keine negative Veränderung in Bezug auf Staub und wahrnehmbare Gerüche. Derzeit stehen in dem Betrieb 10 Einstellplätze (für drei eigene Pferde und 7 zusätzliche Mietplätze) in artgerechter Offenstallhaltung zur Verfügung. Es geht keine wahrnehmbare Geruchsbelästigung in unmittelbarer Nachbarschaft von diesem Betrieb aus, so dass auch nicht mit einer Geruchsbelästigung in den südöstlichen WA-Gebieten zu rechnen ist. Im Gegenteil wird die Staubbelastung durch den Hallenbetrieb abnehmen. Begründung Seite 3/4 Wesentliche, schädliche Umweltauswirkungen, die über die bestehende Situation und Nutzung hinausgehen, sind somit nicht zu erwarten. WASSERRECHT Die Mistplatte wird regelmäßig leergefahren und ist über eine Plane abgedeckt, so dass kein verschmutztes Wasser austreten kann. Das auf den Gebäuden anfallende Regenwasser wird über die Belebtbodenschicht versickert. Wasserrechtliche Belange wurden bei den vorangegangenen Anfragen nicht geltend gemacht. ERSCHLIESSUNG Die Erschließung des Betriebes bleibt unverändert. Da eine Veränderung der baulichen Anlagen nur innerhalb des vorhandenen Rahmens der bestehenden Gebäudestruktur und des Reitplatzes möglich ist, wird sich das Verkehrsaufkommen ebenfalls nicht verändern. Wesentliche Auswirkungen, die über die bestehende Situation und Nutzung hinausgehen, sind nicht zu erwarten. ANLAGEN - Umweltbericht - Gültige Fassung des Flächennutzungsplanes - Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes - Ergänzende Erläuterungen zu 1) Kreisstraßen 2) Immissionsschutz 3) Ökologischer Eingriff mit a) einem Bestandsplan für das Flurstück 1170/644 b) einem Ausgleichsplan für das Flurstück 1170/644 c) einer Bilanzierung zum Flächenausgleich 4) Artenschutz mit a) einem Protokoll für die Artenschutzprüfung (Gesamtprotokoll) b) Messtischblatt 5004 c) Art-für-Art-Protokoll für weitere Tierarten Begründung Seite 4/4 Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jülich im Ortsteil Güsten „Pferdebetrieb“ UMWELTBERICHT RECHTSGRUNDLAGE Nach § 2a Nr. 2 BauGB sind im Umweltbericht die aufgrund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und der Anlage zum BauGB ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes darzulegen. EINLEITUNG Innerhalb des Planbereiches befindet sich ein genehmigter, privilegierter Betrieb zur Pferdehaltung, bestehend aus einem offenen Pferdeunterstand zur artgerechten Haltung, Futter- und Heulager, Sattelkammer mit Aufenthaltsbereich, Reitplatz und Mistplatte. Der Landwirt will künftig die Pferdehaltung aufgeben. Der Betrieb soll an Privat übergehen und wäre somit nicht mehr privilegiert. Baurechtlich und bauplanungsrechtlich ist der Betrieb über den Bestandsschutz hinaus nicht gesichert. Der Betrieb umfasst Pferdeausbildung die sowie Vermietung von qualifizierten Einstellplätzen, Reitunterricht und Pferdehaltung, Reitprüfungen. Bislang stand dem Betrieb auf Mietbasis eine un- und umgenutzte Scheune als Reithalle zur Verfügung, diese wurde aber wegen Eigenbedarf gekündigt. Bei dem Betrieb handelt es sich nach Wegfall der Privilegierung um einen Gewerbebetrieb. Ziel der Planung ist es, lediglich den Betrieb selbst in seiner Existenz abzusichern und keine beliebige gewerbliche Nutzung zu ermöglichen. INHALT UND ZIELE DER FNP-ÄNDERUNG: Im gültigen FNP ist der Planbereich als "Fläche für die Landwirtschaft" dargestellt und wird gem. § 35 BauGB beurteilt. Die Darstellung soll in Sonderbaufläche, Zweckbestimmung Pferdebetrieb, geändert werden. Eine Erweiterung bzw. Veränderung der baulichen Anlagen ist aufgrund der eng gefassten Gebietsdarstellung nur innerhalb des Rahmens der jetzigen Gebäude und des Reitplatzes möglich. Damit ist auch die Anzahl der Einsteller in der Dimension des heutigen Bestandes reguliert. Umweltbericht Seite 1/4 UMWELTSCHUTZZIELE AUS EINSCHLÄGIGEN FACHGESETZEN UND FACHPLANUNGEN UND IHRE BEDEUTUNG FÜR DIE FNP-ÄNDERUNG: Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter Ziele und allgemeine Grundsätze formuliert, die im Rahmen der nachfolgenden Prüfung der relevanten Schutzgüter Berücksichtigung finden müssen. Fachziele des Umweltschutzes: - Sparsamer Umgang mit Grund und Boden - Schutz vor Lärm- und Schadstoffeinwirkung - Erhalt der natürlichen Wasserrückhaltefähigkeit und Versickerungsleistung zur Grundwasserneubildung - Schutz und Erhalt von Lebensräumen - Erhalt der Erholungsfunktion Landschaft Schutzgebiete: Es sind keine Schutzgebiete (z.B. Landschaftsschutzgebiet, Wasserschutzgebiet etc.) betroffen. Schutzgüter: - SCHUTZGUT MENSCH: Der Änderungsbereich ist geprägt durch landwirtschaftliche Bebauung und dörfliche Strukturen. Der Betrieb ist bereits in seiner jetzigen Struktur seit 2003 dort angesiedelt und wird sich in seiner Größe nicht verändern. Es geht derzeit keine Geruchsbelästigung in unmittelbarer Nachbarschaft von ihm aus, so dass auch nicht mit einer Geruchsbelästigung in den angrenzenden Wohngebieten zu rechnen ist. Die Erschließung des Betriebes bleibt unverändert, so dass auch kein größeres Verkehrsaufkommen zu erwarten ist. Wesentliche, schädliche Umweltauswirkungen, die über die bestehende Situation und Nutzung hinausgehen, sind somit nicht zu erwarten. Aufgrund des derzeitigen Beeinträchtigungen keine erheblichen ersichtlich. Die für das Kenntnisstandes Schutzgut Mensch Beeinträchtigungen von Verkehrserschließung wird werden erwartet. keine Es sind Erholungsfunktionen als unproblematisch eingestuft. - SCHUTZGUT ARTEN UND LEBENSRÄUME: Das Vorkommen des Steinkauzes in der weiteren Umgebung ist bekannt. Es erfolgt jedoch kein Eingriff in das Habitat, da der Reitplatz bereits seit geraumer Zeit vorhanden ist und die Reithalle auf dieser Fläche errichtet wird. Umweltbericht Seite 2/4 Auf dem umgebenden Weideland wird durch die Pferdehaltung eine extensive Wiesenhaltung betrieben, die sich im Gegensatz zu einer herkömmlichen Weide zum Beispiel für Kühe, auch durch ihre Vielfältigkeit positiv auf die Lebensgewohnheiten des Steinkauzes auswirken kann: Als bevorzugte Jagdgebiete dienen diesem kurzrasige Viehweiden sowie Streuobstgärten. Für die Bodenjagd ist eine niedrige Vegetation mit ausreichendem Nahrungsangebot von entscheidender Bedeutung. Die Hauptaktivitätsphase des Steinkauzes liegt in der Dämmerungszeit, er ist aber auch tag- und nachtaktiv. Tagsüber ist er auf Sitzwarten zu beobachten, als Brutplatz werden Baumhöhlen, sowie Höhlen und Nischen in Gebäuden und Viehställen genutzt. Die Artenschutzprüfung weiterer Tierarten erfolgte mittels „Artenschutzprüfung (Gesamtprotokoll)“ und „Art-für-Art-Protokoll“ und hat ergeben, dass keine weiteren Arten betroffen sind bzw. dass deren Lebensraum weder beeinträchtigt noch gefährdet ist. Es werden keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Arten und Lebensräume erwartet. - SCHUTZGUT LUFT UND KLIMA: Eine Verschlechterung bzw. negative Auswirkung auf das Schutzgut wird aufgrund des Bestandes nicht erwartet. Es entstehen keine Luftverunreinigungen. - SCHUTZGUT LANDSCHAFT: Eingriff und Ausgleich Der Eingriff ist bezogen auf die Versiegelung minimal, da die Reithalle auf dem bereits vorhandenen Reitplatz errichtet werden soll. Durch die bestehende Gebäudestruktur in der näheren Umgebung herrscht ein dörflicher Charakter vor. Die geplante Bewegungshalle ist innerhalb der den Ort umgebenden landwirtschaftlichen Bebauung (Scheune, Intensivtierhaltung, Nebengebäude) nicht ortsuntypisch und kann somit nicht als Fremdkörper empfunden werden. Da sich die Plandarstellung lediglich an die bestehende Nutzung anpasst, sind keine Umweltauswirkungen zu erwarten. Landschaftsbild Zur Harmonisierung des Orts- und Landschaftsbildes soll eine Eingrünung mit einer ortstypischen und standortgerechten Bepflanzung auf dem Grundstück erfolgen. Die Ausgleichsmaßnahmen werden auf dem Grundstück selber getroffen und vom Antragsteller selber veranlasst. Es sind erwarten. keine Der Beeinträchtigungen Erholungswert von des Natur erhalten. Umweltbericht Seite 3/4 Landschaftsbildes und Landschaft zu bleibt SCHUTZGUT WASSER: - Es sind keine Fließgewässer vorhanden, kein Wasserschutzgebiet betroffen. Das auf den Gebäuden anfallende Regenwasser wird über die Belebtbodenschicht versickert. Veränderungen des Grundwassers durch Aufstauung, Absenkungen oder Schadstoffeinträge sind nicht zu erwarten. SCHUTZGUT BODEN - Da eine Veränderung der baulichen Anlagen nur innerhalb des vorhandenen Rahmens der bestehenden Gebäudestruktur und des Reitplatzes möglich ist, wird kein zusätzlicher Boden versiegelt. Die Funktionen des Bodens bleiben im bisherigen Umfang unberührt. FAZIT Die Umweltauswirkungen auf die betroffenen Schutzgüter sind in ihrer Gesamtheit als „wenig erheblich“ zu betrachten. Bezüglich der zu ermittelnden Umweltauswirkung ist im Gesamtergebnis festzustellen, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes keine erheblichen Auswirkungen auf die Umweltsituation im Planbereich hat. Umweltbericht Seite 4/4