Daten
Kommune
Jülich
Größe
93 kB
Datum
20.09.2012
Erstellt
13.09.12, 18:37
Aktualisiert
13.09.12, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jülich im Ortsteil Güsten
„Pferdebetrieb“
BEGRÜNDUNG
VORBEMERKUNG
Mit Datum vom 08.12.2011 hat die Stadt Jülich die Anfrage gem. § 34 LPIG zur
Änderung
des
Flächennutzungsplanes
der
Stadt
Jülich
im
Ortsteil
Güsten
„Pferdebetrieb“ bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Die Anpassung an die
Ziele der Raumordnung und Landesplanung wurden mit Verfügung vom 14.02.2012 von
der Bezirksregierung Köln bestätigt.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am
14.05.2012 die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 1 Abs. 3 BauGB
sowie die frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
PLANUNGSANLASS
Innerhalb des Planbereiches befindet sich ein genehmigter, privilegierter Betrieb
zur Pferdehaltung, bestehend aus einem offenen Pferdeunterstand zur artgerechten
Haltung, Futter- und Heulager, Sattelkammer mit Aufenthaltsbereich, Reitplatz und
Mistplatte (s. beigefügten „Bestandsplan, Flurstück 1170/644“).
Der Landwirt (jetziger Betreiber) möchte künftig den Wirtschaftszweig Pferdezucht
und –haltung aufgeben. Der Betrieb soll an Privat übergehen und wäre somit nicht
mehr privilegiert. Baurechtlich und bauplanungsrechtlich ist der Betrieb über den
Bestandsschutz hinaus nicht gesichert.
Der
Betrieb
umfasst
die
Vermietung
von
Einstellplätzen,
Pferdehaltung,
Pferdeausbildung sowie qualifizierten Reitunterricht und Reitprüfungen. Bislang
stand dem Betrieb auf Mietbasis eine un- und umgenutzte Scheune als Reithalle zur
Verfügung, diese wurde aber wegen Eigenbedarf gekündigt.
Zur
ordnungsgemäßen
zwingend
auch
eine
Führung
des
Bewegungs-
Betriebes
und
und
zur
Reitmöglichkeit
Existenzsicherung
bei
schlechtem
gehört
Wetter,
insbesondere in den Wintermonaten. Damit hier auch die Reitprüfungen abgenommen
werden
können,
ist
ein
Innenmaß
von
20
x
40
m
gemäß
der
FN-Richtlinien
erforderlich.
Die
Stadt
Jülich
ist
aus
mehreren
Aspekten
heraus
am
Erhalt
und
der
professionellen Führung des Betriebes interessiert:
-
Der Betrieb dient der Förderung des Reitsports, hier auch insbesondere für
Kinder und Jugendliche.
Begründung Seite 1/4
-
Er
erfüllt
wichtige,
Bewirtschaftung
und
landschaftspflegerische
die
extensive
Nutzung
Aufgaben.
Die
Weiden
dienen
der
fachgerechte
direkt
dem
Artenschutz, hier insbesondere als Futterhabitat für den Steinkauz.
-
Das ortsnahe Grünland mit Obstbäumen sowie den typischen Heckenstrukturen
dient
dem
Feldflur
Ortsbild
dar.
und
Der
stellt
einen
harmonischen
landwirtschaftliche
Charakter
Übergang
in
für
bördetypische
das
die
freie
Bauerndorf Güsten wird durch die Nutzung gestützt und attraktiviert.
-
Die genehmigten Gebäude sollen weiterhin genutzt werden.
-
Die
mittelbar
und
unmittelbar
mit
dem
Betrieb
verbundenen
Arbeitsplätze
sollen gesichert werden.
ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG
Bei
dem
Betrieb
handelt
es
sich
nach
Wegfall
der
Privilegierung
um
einen
Gewerbebetrieb. Ziel der Planung ist es, lediglich den Betrieb selbst in seiner
Existenz abzusichern und keine beliebige gewerbliche Nutzung zu ermöglichen. Daher
soll
der
bereits
überbaute
Bereich
incl.
Reitplatz,
später
Fläche
für
die
Reithalle, als Sonderbaufläche, Zweckbestimmung Pferdebetrieb dargestellt werden.
PLANUNGS- UND UMWELTRECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN
Im
gültigen
FNP
ist
der
Planbereich
als
"Fläche
für
die
Landwirtschaft"
dargestellt und wird gem. § 35 BauGB beurteilt.
Sonstige Schutzgebietsausweisungen liegen nicht vor.
Weitere Ausführung s. auch Umweltbericht.
INHALT DER FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG
Die Darstellung soll in Sonderbaufläche, Zweckbestimmung Pferdebetrieb, geändert
werden. Eine Erweiterung bzw. Veränderung der baulichen Anlagen ist aufgrund der
eng gefassten Gebietsdarstellung nur innerhalb des Rahmens der jetzigen Gebäude
und des Reitplatzes möglich. Damit ist auch die Anzahl der Einsteller in der
Dimension des heutigen Bestandes reguliert.
Die
Reithalle
soll
zur
freien
Landschaft
hin
eingegrünt
werden.
Die
Art
und
Qualität ist mit der Unteren Landschaftsbehörde im Rahmen der Realisierung des
Vorhabens und der Genehmigung nach §35 BauGB abzustimmen.
UMWELTBELANGE
Eingriff und Ausgleich
Der Eingriff ist bezogen auf die Versiegelung minimal, da die Reithalle auf dem
bereits vorhandenen Reitplatz errichtet werden soll (s. Bestands-/Ausgleichsplan).
Die
Ausgleichsmaßnahmen
werden
auf
dem
Grundstück
selber
getroffen
Antragsteller selber veranlasst.
Die Bilanzierung wird dieser Begründung ebenfalls als Anlage beigefügt.
Begründung Seite 2/4
und
vom
Landschaftsbild
Durch
die
bestehende
Gebäudestruktur
in
der
näheren
Umgebung
herrscht
ein
dörflicher Charakter vor. Die geplante Bewegungshalle ist innerhalb der den Ort
umgebenden
landwirtschaftlichen
Bebauung
(Scheune,
Intensivtierhaltung,
Nebengebäude) nicht ortsuntypisch und kann somit nicht als Fremdkörper empfunden
werden.
Zur Harmonisierung des Orts- und Landschaftsbildes soll eine Eingrünung mit einer
ortstypischen und standortgerechten Bepflanzung auf dem Grundstück erfolgen (s.
hierzu beigefügten „Ausgleichsplan Flurstück 1170/644“).
ARTENSCHUTZ
Das Vorkommen des Steinkauzes in der weiteren Umgebung ist bekannt.
Es erfolgt jedoch kein Eingriff in das Habitat, da der Reitplatz bereits seit
geraumer Zeit vorhanden ist und die Reithalle auf dieser Fläche errichtet wird.
Auf
dem
umgebenden
Weideland
wird
durch
die
Pferdehaltung
eine
extensive
Wiesenhaltung betrieben, die sich im Gegensatz zu einer herkömmlichen Weide zum
Beispiel
für
Kühe,
auch
durch
ihre
Vielfältigkeit
positiv
auf
die
Lebensgewohnheiten des Steinkauzes auswirken kann:
Als
bevorzugte
Jagdgebiete
dienen
diesem
kurzrasige
Viehweiden
sowie
Streuobstgärten. Für die Bodenjagd ist eine niedrige Vegetation mit ausreichendem
Nahrungsangebot von entscheidender Bedeutung.
Die Hauptaktivitätsphase des Steinkauzes liegt in der Dämmerungszeit, er ist aber
auch
tag-
und
nachtaktiv.
Tagsüber
ist
er
auf
Sitzwarten
zu
beobachten,
als
Brutplatz werden Baumhöhlen, sowie Höhlen und Nischen in Gebäuden und Viehställen
genutzt.
Die
Artenschutzprüfung
weiterer
Tierarten
erfolgte
mittels
„Protokoll
einer
Artenschutzprüfung (Gesamtprotokoll)“ und „Art-für-Art-Protokoll“. Die Prüfung hat
ergeben, dass keine weiteren Arten betroffen sind bzw. dass deren Lebensraum weder
beeinträchtigt noch gefährdet ist.
IMMISSIONSSCHUTZ
Durch die bauplanungsrechtliche Absicherung des vorhandenen Betriebs und den Bau
der
Reithalle
erfolgt
keine
negative
Veränderung
in
Bezug
auf
Staub
und
wahrnehmbare Gerüche.
Derzeit stehen in dem Betrieb 10 Einstellplätze (für drei eigene Pferde und 7
zusätzliche Mietplätze) in artgerechter Offenstallhaltung zur Verfügung.
Es geht keine wahrnehmbare Geruchsbelästigung in unmittelbarer Nachbarschaft von
diesem Betrieb aus, so dass auch nicht mit einer Geruchsbelästigung in den südöstlichen WA-Gebieten zu rechnen ist.
Im Gegenteil wird die Staubbelastung durch den Hallenbetrieb abnehmen.
Begründung Seite 3/4
Wesentliche, schädliche Umweltauswirkungen, die über die bestehende Situation und
Nutzung hinausgehen, sind somit nicht zu erwarten.
WASSERRECHT
Die Mistplatte wird regelmäßig leergefahren und ist über eine Plane abgedeckt, so
dass kein verschmutztes Wasser austreten kann.
Das
auf
den
Gebäuden
anfallende
Regenwasser
wird
über
die
Belebtbodenschicht
versickert.
Wasserrechtliche Belange wurden bei den vorangegangenen Anfragen nicht geltend
gemacht.
ERSCHLIESSUNG
Die Erschließung des Betriebes bleibt unverändert.
Da eine Veränderung der baulichen Anlagen nur innerhalb des vorhandenen Rahmens
der bestehenden Gebäudestruktur und des Reitplatzes möglich ist, wird sich das
Verkehrsaufkommen ebenfalls nicht verändern.
Wesentliche
Auswirkungen,
die
über
die
bestehende
Situation
und
Nutzung
hinausgehen, sind nicht zu erwarten.
ANLAGEN
-
Umweltbericht
-
Gültige Fassung des Flächennutzungsplanes
-
Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes
-
Ergänzende Erläuterungen zu
1) Kreisstraßen
2) Immissionsschutz
3) Ökologischer Eingriff mit
a) einem Bestandsplan für das Flurstück 1170/644
b) einem Ausgleichsplan für das Flurstück 1170/644
c) einer Bilanzierung zum Flächenausgleich
4) Artenschutz mit
a) einem Protokoll für die Artenschutzprüfung (Gesamtprotokoll)
b) Messtischblatt 5004
c) Art-für-Art-Protokoll für weitere Tierarten
Begründung Seite 4/4
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jülich im Ortsteil
Güsten „Pferdebetrieb“
UMWELTBERICHT
RECHTSGRUNDLAGE
Nach § 2a Nr. 2 BauGB sind im Umweltbericht die aufgrund der Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB und der Anlage zum BauGB ermittelten und bewerteten
Belange des Umweltschutzes darzulegen.
EINLEITUNG
Innerhalb
des
Planbereiches
befindet
sich
ein
genehmigter,
privilegierter
Betrieb zur Pferdehaltung, bestehend aus einem offenen Pferdeunterstand zur
artgerechten
Haltung,
Futter-
und
Heulager,
Sattelkammer
mit
Aufenthaltsbereich, Reitplatz und Mistplatte.
Der Landwirt will künftig die Pferdehaltung aufgeben. Der Betrieb soll an
Privat übergehen und wäre somit nicht mehr privilegiert. Baurechtlich und
bauplanungsrechtlich ist der Betrieb über den Bestandsschutz hinaus nicht
gesichert.
Der
Betrieb
umfasst
Pferdeausbildung
die
sowie
Vermietung
von
qualifizierten
Einstellplätzen,
Reitunterricht
und
Pferdehaltung,
Reitprüfungen.
Bislang stand dem Betrieb auf Mietbasis eine un- und umgenutzte Scheune als
Reithalle zur Verfügung, diese wurde aber wegen Eigenbedarf gekündigt.
Bei dem Betrieb handelt es sich nach Wegfall der Privilegierung um einen
Gewerbebetrieb. Ziel der Planung ist es, lediglich den Betrieb selbst in
seiner
Existenz
abzusichern
und
keine
beliebige
gewerbliche
Nutzung
zu
ermöglichen.
INHALT UND ZIELE DER FNP-ÄNDERUNG:
Im
gültigen
FNP
ist
der
Planbereich
als
"Fläche
für
die
Landwirtschaft"
dargestellt und wird gem. § 35 BauGB beurteilt.
Die
Darstellung
soll
in
Sonderbaufläche,
Zweckbestimmung
Pferdebetrieb,
geändert werden. Eine Erweiterung bzw. Veränderung der baulichen Anlagen ist
aufgrund der eng gefassten Gebietsdarstellung nur innerhalb des Rahmens der
jetzigen Gebäude und des Reitplatzes möglich. Damit ist auch die Anzahl der
Einsteller in der Dimension des heutigen Bestandes reguliert.
Umweltbericht Seite 1/4
UMWELTSCHUTZZIELE AUS EINSCHLÄGIGEN FACHGESETZEN UND FACHPLANUNGEN UND
IHRE BEDEUTUNG FÜR DIE FNP-ÄNDERUNG:
Innerhalb
der
Fachgesetze
sind
für
die
Schutzgüter
Ziele
und
allgemeine
Grundsätze formuliert, die im Rahmen der nachfolgenden Prüfung der relevanten
Schutzgüter Berücksichtigung finden müssen.
Fachziele des Umweltschutzes:
-
Sparsamer Umgang mit Grund und Boden
-
Schutz vor Lärm- und Schadstoffeinwirkung
-
Erhalt
der
natürlichen
Wasserrückhaltefähigkeit
und
Versickerungsleistung zur Grundwasserneubildung
-
Schutz und Erhalt von Lebensräumen
-
Erhalt der Erholungsfunktion Landschaft
Schutzgebiete:
Es sind keine Schutzgebiete (z.B. Landschaftsschutzgebiet, Wasserschutzgebiet
etc.) betroffen.
Schutzgüter:
-
SCHUTZGUT MENSCH:
Der Änderungsbereich ist geprägt durch landwirtschaftliche Bebauung und
dörfliche Strukturen.
Der Betrieb ist bereits in seiner jetzigen Struktur seit 2003 dort
angesiedelt und wird sich in seiner Größe nicht verändern.
Es geht derzeit keine Geruchsbelästigung in unmittelbarer Nachbarschaft
von ihm aus, so dass auch nicht mit einer Geruchsbelästigung in den
angrenzenden Wohngebieten zu rechnen ist.
Die Erschließung des Betriebes bleibt unverändert, so dass auch kein
größeres Verkehrsaufkommen zu erwarten ist.
Wesentliche,
schädliche
Umweltauswirkungen,
die
über
die
bestehende
Situation und Nutzung hinausgehen, sind somit nicht zu erwarten.
Aufgrund
des
derzeitigen
Beeinträchtigungen
keine
erheblichen
ersichtlich.
Die
für
das
Kenntnisstandes
Schutzgut
Mensch
Beeinträchtigungen
von
Verkehrserschließung
wird
werden
erwartet.
keine
Es
sind
Erholungsfunktionen
als
unproblematisch
eingestuft.
-
SCHUTZGUT ARTEN UND LEBENSRÄUME:
Das Vorkommen des Steinkauzes in der weiteren Umgebung ist bekannt. Es
erfolgt jedoch kein Eingriff in das Habitat, da der Reitplatz bereits
seit geraumer Zeit vorhanden ist und die Reithalle auf dieser Fläche
errichtet wird.
Umweltbericht Seite 2/4
Auf dem umgebenden Weideland wird durch die Pferdehaltung eine extensive
Wiesenhaltung betrieben, die sich im Gegensatz zu einer herkömmlichen
Weide zum Beispiel für Kühe, auch durch ihre Vielfältigkeit positiv auf
die Lebensgewohnheiten des Steinkauzes auswirken kann:
Als bevorzugte Jagdgebiete dienen diesem kurzrasige Viehweiden sowie
Streuobstgärten. Für die Bodenjagd ist eine niedrige Vegetation mit
ausreichendem Nahrungsangebot von entscheidender Bedeutung.
Die Hauptaktivitätsphase des Steinkauzes liegt in der Dämmerungszeit, er
ist aber auch tag- und nachtaktiv. Tagsüber ist er auf Sitzwarten zu
beobachten, als Brutplatz werden Baumhöhlen, sowie Höhlen und Nischen in
Gebäuden und Viehställen genutzt.
Die
Artenschutzprüfung
weiterer
Tierarten
erfolgte
mittels
„Artenschutzprüfung (Gesamtprotokoll)“ und „Art-für-Art-Protokoll“ und
hat ergeben, dass keine weiteren Arten betroffen sind bzw. dass deren
Lebensraum weder beeinträchtigt noch gefährdet ist.
Es werden keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Arten und
Lebensräume erwartet.
-
SCHUTZGUT LUFT UND KLIMA:
Eine Verschlechterung bzw. negative Auswirkung auf das Schutzgut wird
aufgrund des Bestandes nicht erwartet.
Es entstehen keine Luftverunreinigungen.
-
SCHUTZGUT LANDSCHAFT:
Eingriff und Ausgleich
Der Eingriff ist bezogen auf die Versiegelung minimal, da die Reithalle
auf dem bereits vorhandenen Reitplatz errichtet werden soll.
Durch die bestehende Gebäudestruktur in der näheren Umgebung herrscht
ein dörflicher Charakter vor. Die geplante Bewegungshalle ist innerhalb
der
den
Ort
umgebenden
landwirtschaftlichen
Bebauung
(Scheune,
Intensivtierhaltung, Nebengebäude) nicht ortsuntypisch und kann somit
nicht als Fremdkörper empfunden werden.
Da sich die Plandarstellung lediglich an die bestehende Nutzung
anpasst, sind keine Umweltauswirkungen zu erwarten.
Landschaftsbild
Zur Harmonisierung des Orts- und Landschaftsbildes soll eine Eingrünung
mit
einer
ortstypischen
und
standortgerechten
Bepflanzung
auf
dem
Grundstück erfolgen. Die Ausgleichsmaßnahmen werden auf dem Grundstück
selber getroffen und vom Antragsteller selber veranlasst.
Es
sind
erwarten.
keine
Der
Beeinträchtigungen
Erholungswert
von
des
Natur
erhalten.
Umweltbericht Seite 3/4
Landschaftsbildes
und
Landschaft
zu
bleibt
SCHUTZGUT WASSER:
-
Es
sind
keine
Fließgewässer
vorhanden,
kein
Wasserschutzgebiet
betroffen. Das auf den Gebäuden anfallende Regenwasser wird über die
Belebtbodenschicht versickert.
Veränderungen
des
Grundwassers
durch
Aufstauung,
Absenkungen
oder
Schadstoffeinträge sind nicht zu erwarten.
SCHUTZGUT BODEN
-
Da eine Veränderung der baulichen Anlagen nur innerhalb des vorhandenen
Rahmens
der
bestehenden
Gebäudestruktur
und
des
Reitplatzes
möglich
ist, wird kein zusätzlicher Boden versiegelt. Die Funktionen des Bodens
bleiben im bisherigen Umfang unberührt.
FAZIT
Die
Umweltauswirkungen
auf
die
betroffenen
Schutzgüter
sind
in
ihrer
Gesamtheit als „wenig erheblich“ zu betrachten.
Bezüglich
der
zu
ermittelnden
Umweltauswirkung
ist
im
Gesamtergebnis
festzustellen, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes keine erheblichen
Auswirkungen auf die Umweltsituation im Planbereich hat.
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