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Sitzungsvorlage (Jugendschutzveranstaltung „Weiberfastnachtdisco“ am 07. Februar 2013 - Mittelbereitstellung -)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
181 kB
Datum
04.10.2012
Erstellt
05.09.12, 18:32
Aktualisiert
05.09.12, 18:32
Sitzungsvorlage (Jugendschutzveranstaltung „Weiberfastnachtdisco“ am 07. Februar 2013
- Mittelbereitstellung -) Sitzungsvorlage (Jugendschutzveranstaltung „Weiberfastnachtdisco“ am 07. Februar 2013
- Mittelbereitstellung -)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 56 Az.: Es/Fa. Jülich, 13.08.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 354/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport Termin 13.09.2012 Haupt- und Finanzausschuss 27.09.2012 Stadtrat 04.10.2012 TOP Ergebnisse Jugendschutzveranstaltung „Weiberfastnachtdisco“ am 07. Februar 2013 - Mittelbereitstellung Anlg.: II 20/22 V 56 SD.Net Beschlussentwurf: 1. 2. Für die Durchführung der Jugendschutzveranstaltung sind Mittel in Höhe von 14.000,-€ im Vorgriff auf den Haushalt bereitzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Drei-Jahres-Vertrag für das Veranstaltungszelt abzuschließen. Begründung: Am 07. Februar 2013 soll zum 19. Mal die Jugendschutzveranstaltung zu Weiberfastnacht auf dem Schlossplatz stattfinden. Alle Kooperationspartner – Polizei, THW, DRK, Kreisjugendamt, Ordnungsamt – haben sich einvernehmlich dafür ausgesprochen, die Altweiberdisco auch weiterhin als Zeltveranstaltung durchzuführen. Für 2013 wird ein städtischer Eigenanteil von 2.500,- € veranschlagt. Der bisherige Zelt-Vertrag ist in 2012 abgelaufen. Daher wird der Abschluss eines neuen Vertrages mit dem Zeltverleiher notwendig. Hier ist es günstig, erneut einen Drei-Jahres-Vertrag abzuschließen, um sicher zu stellen, dass jährlich ein Zelt zur Verfügung steht. Nach jeder Veranstaltung ist der Vertrag kündbar, so dass die notwendige Flexibilität für die Stadt Jülich als Veranstalter erhalten bleibt. Aufgrund der Entwicklung der Besucherzahlen in den letzten Jahren wird in 2013 die Zeltgröße reduziert. In Spitzenzeiten können sich dann maximal 650 Personen im Zelt aufhalten. Bei einem kleineren Zelt kann auch Security-Personal eingespart werden. Resultierend aus den beim Aufbau des Zeltes und der Anlieferung der Infrastruktur aufgetretenen Schäden am Schlossplatz (tiefe Radspuren) ist geplant, im kommenden Jahr das Zelt näher zur Kölnstraße hin aufzubauen. Das THW prüft zu Beginn des Jahres den optimalen Standort für den Einsatzwagen, da nicht überall auf dem Platz die drahtlose Übertragung funktioniert. 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X 14.000,-- € ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: X 11.500,-- € nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 354/2012 X nein nein Seite 2