Daten
Kommune
Jülich
Größe
123 kB
Datum
04.10.2012
Erstellt
13.09.12, 18:37
Aktualisiert
13.09.12, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 60 Az.: Er/Wo
Jülich, 03.09.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 390/2012
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
20.09.2012
Haupt- und Finanzausschuss
27.09.2012
Stadtrat
04.10.2012
TOP
Ergebnisse
Breitbandversorgung im ländlichen Raum
hier: Bourheim
Anlg.:
SD.Net
Beschlussentwurf:
Zur Verbesserung der Breitbandversorgung für den Ortsteil Bourheim ist vorgesehen, das Angebot
zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von 99.850,- € anzunehmen. Die bisher im
Haushalt enthaltenen Mittel in Höhe von 95.170,- € werden um 4.670,- € auf 99.850,- € erhöht. Es
ist ein entsprechender Zuwendungsantrag zu stellen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt vorbehaltlich einer 75%-igen Landesförderung.
Eine entsprechende Mittelbereitstellung wird im Haushalt 2013 erfolgen.
Begründung:
Aufgrund des von der Bezirkregierung geforderten erneuten Markterkundungs- und Auswahlverfahrens im Sommer 2011 wurde ein Angebot zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke zur Verbesserung der Breitbandversorgung für den Ortsteil Bourheim abgegeben (95.170,- €), das Grundlage für einen weiteren Zuschussantrag darstellen sollte. Insofern beschloss der Stadtrat am
08.11.2011 die entsprechenden Mittel im Haushalt 2012 bereitzustellen vorbehaltlich einer 90%igen Landesförderung (somit Eigenanteil 9.517,- €).
Am 17.11.2011 teilte die Bezirksregierung bezüglich eines Zuschussantrages für Bourheim mit,
dass für den Antrag Bourheim eine erneute Verwendung der spärlichen Datenlage der seinerzeitigen
Kreisumfrage von 2009 (nur drei Antworten) nach dieser langen Vorlaufzeit nicht mehr akzeptiert
werden kann. Insofern war eine erneute Umfrage für Bourheim erforderlich, damit ein Zuschussantrag überhaupt eine Chance hätte. So erfolgte nach umfangreichen Vorarbeiten eine Abfrage aller
Haushalt in Bourheim vom 27.02. – 30.03.2012. mit einem ausreichendem Rücklauf von 119 Fragebögen.
Zwischenzeitlich teilte die Bezirksregierung am 30.01.2012 mit, dass nunmehr für alle Zuwendungsanträge noch eine entsprechende Abfrage aus dem Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur
vorgelegt werden muss. Nach Abschluss des erforderlichen Vertrages mit der Bundesnetzagentur
wurde auf den Antrag vom 13.02.2012 dann am 11.04.2012 die Auskunft aus dem Infrastrukturatlas
erteilt. Zwischenzeitlich lag dann auch der vom Stadtrat am 29.02.2012 beschlossene Haushalt 2012
mit der Mittelbereitstellung (vorbehaltlich einer 90%-igen Landesförderung) vor.
Aufgrund all dieser Verzögerungen war abzusehen, dass die Angebotsbindefrist des Bieters für
Bourheim verlängert werden musste, da mit einer Bescheiderteilung wegen des fehlenden Landeshaushaltes nicht vor Herbst 2012 zu rechnen war. Der Bieter war jedoch nicht bereit sein bisheriges
Angebot aufrecht zu erhalten.
Insofern war ein erneutes Auswahlverfahren erforderlich. Dieses Auswahlverfahren erfolgte im
Zeitraum vom 31.05.2012 bis zum 03.08.2012. Das wirtschaftlichste der beiden eingegangenen Angebote zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke zur Verbesserung der Breitbandversorgung für
den Ortsteil Bourheim schließt nunmehr mit 99.850,- € ab.
Am 30.04 2012 ist eine Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume in Kraft getreten. Wesentliche Änderung war die
Reduzierung des Zuschusssatzes von bisher 90 % auf nunmehr 75 %.
Hierdurch ergibt sich nunmehr ein Eigenanteil der Stadt für den o.g. Antrag in Höhe von
24.962,50 €. Im Hinblick darauf, dass der Antrag erst im Oktober (nach Beschluss des Stadtrates)
gestellt werden kann, wird die Umsetzung der Maßnahme erst (nach Erteilung eines Zuwendungsbescheides) im Jahre 2013 erfolgen können.
1.Finanzielle Auswirkungen:
X
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
X
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 390/2012
X
nein
nein
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