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Sitzungsvorlage (Außenbereichssatzung "Buschfeld" in Güsten gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
04.10.2012
Erstellt
13.09.12, 18:37
Aktualisiert
13.09.12, 18:37
Sitzungsvorlage (Außenbereichssatzung "Buschfeld" in Güsten gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB)
a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss) Sitzungsvorlage (Außenbereichssatzung "Buschfeld" in Güsten gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB)
a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Re/Wo Jülich, 26.07.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 348/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 20.09.2012 Haupt- und Finanzausschuss 27.09.2012 Stadtrat 04.10.2012 TOP Ergebnisse Außenbereichssatzung "Buschfeld" in Güsten gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss Anlg.: 3 SD.Net Beschlussentwurf: a) 1. Die Stellungnahme des Kreises Düren wird wie folgt berücksichtigt: Der Bereich der Satzung wird auf die gem. § 35 BauGB zulässige Begrenzung beschränkt. 2. Die Anregung im Schreiben vom 04.01.2012 wird zurückgewiesen. Die Einbeziehung der genannten Flächen widerspricht den Grundsätzen des § 35 BauGB und ist daher unzulässig. b) Die Aussenbereichssatzung „Buschfeld“ für den Ortsteil Güsten wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Begründung: Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 29.11.2011 die Aufstellung der Aussenbereichssatzung „Buschfeld“ für den Ortsteil Güsten beschlossen. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 02.01.2012 bis einschl. 03.02.2012 statt. Es ging die in der Anlage beigefügte Anregung (Schreiben vom 04.01.2012) ein. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. In diesem Zusammenhang teilt der Kreis Düren mit, dass die großzügige Bereichsabgrenzung nicht nachvollziehbar sei. Auf Nachfrage erklärt der Kreis Düren: „Der Zweck der Aussenbereichssatzung liegt darin, für bestimmte Bereiche im Außenbereich im Rahmen der Zulässigkeit nach § 35 BauGB für bestimmte Vorhaben erleichterte Zulässigkeitsvoraussetzungen zu schaffen. Zudem kann durch Verdichtung des bebauten Bereiches eine Bebauung von Baulücken ermöglicht werden. Aber: Die Satzung kann sich nur auf den bebauten Bereich erstrecken, die Erweiterung des bebauten Bereiches durch die Aussenbereichssatzung ist nicht möglich. Dies folgt daraus, dass die Satzung für bebaute Bereiche im Außenbereich (§ 35 Abs. 6 Satz 1 BauGB) aufgestellt werden kann. Dies belegt auch die Rechtsfolge der Satzung, dass nämlich die Entstehung und Verfestigung einer Splittersiedlung und nicht auch deren Erweiterung als relevante öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB aus den Zulässigkeitsvoraussetzungen ausgenommen sind. Die Erstreckung der Satzung auch auf Flächen über den bebauten Bereich hinaus liefe daher ins Leere (Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB Kommentar § 35 BauGB, Randnummer 169). Der bebaute Bereich Buschfeld wird räumlich im Westen durch die verlängerte Johannesstraße, im Norden durch den Feldweg und im Osten und im Süden durch die Hausgärten der bebauten Parzellen begrenzt. Ein Interpretationsspielraum zum „bebauten Bereich“ besteht durch den vorliegenden kompakten Siedlungskörper und die begrenzende Wegeführung nicht. Der Geltungsbereich der vorliegenden Außenbereichssatzung „Buschfeld“ geht nördlich über den Feldweg hinaus und bindet ein unbebautes, nicht zum Siedlungskörper zugehörendes Grundstück mit ein. Diese Abgrenzung widerspricht den Grundsätzen des § 35 BauGB wie oben dargelegt und ist somit nicht zulässig.“ Unter diesen Voraussetzungen ist der Planbereich auf den bebauten Teil zu beschränken und somit die Anregung aus dem Schreiben vom 04.01.2012 zurückzuweisen. Als Anlage sind der reduzierte Bereichsplan, der Satzungstext und das Schreiben vom 04.01.2012 beigefügt. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 348/2012 Seite 2