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Beschlussvorlage (Kanalbaumaßnahme Michelsberg; hier: Konzeptentwicklung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
127 kB
Datum
19.03.2014
Erstellt
06.03.14, 17:10
Aktualisiert
06.03.14, 17:10
Beschlussvorlage (Kanalbaumaßnahme Michelsberg;
hier: Konzeptentwicklung) Beschlussvorlage (Kanalbaumaßnahme Michelsberg;
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 04.03.2014 - Der Bürgermeister Az: SW 1 Nr. der Ratsdrucksache: 562-IX/Z-4 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 19.03.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Kanalbaumaßnahme Michelsberg; hier: Konzeptentwicklung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Techn. Betriebsleiter Schäfer __________________________________________________________________________ (x) Kosten 400.000 €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (x) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft (x) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR SW 1 SW 2 _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 562-IX/Z-4 1. Sachverhalt: Allgemeines Aufgrund der von der Unteren Wasserbehörde des Kreises Euskirchen zu dem vorgestellten Abwasserkonzept bekundeten Meinung, dass die Erkenntnisse über die örtlichen Rahmenbedingungen für die Niederschlagswasserbeseitigung im Bereich Michelsberg in Mahlberg mit den Straßen An der Hasenhecke, An der Hüh (zwischen Kreuzung Engelsbergweg und Reckerscheider Str.), Engelsbergweg, Reckerscheider Straße, Römerstraße und Am Lindchen noch vertieft werden sollten, haben zwischenzeitlich ergänzende Untersuchungen stattgefunden:  Auswertung der Bauakten, wasserrechtliche Genehmigungsverfahren  Ortsbesichtigungen/Befragung der Eigentümer Das Konzept zur Abwasserbeseitigung wurde daraufhin durch das Ingenieurbüro utt Henninghaus nochmals überprüft und in einzelnen Punkten abgeändert. Auf Grundlage dieses Konzeptes erfolgte ein erneutes Erörterungsgespräch mit der Unteren Wasserbehörde. Der Kreis Euskirchen hat dabei zugesagt, das vorgelegte Konzept mit zu tragen und an dem ursprünglich verlangten Bau der Regenrückhaltung vor der Gewässereinleitung nicht mehr festgehalten. Hierfür verlangt er eine förmliche Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht von der Stadt auf die einzelnen Grundstückseigentümer. Das entwickelte und mit der Unteren Wasserbehörde abgestimmte Beseitigungskonzept sieht vor, dass insbesondere das auf den Anliegergrundstücken anfallende Niederschlagswasser überwiegend dort versickert/verrieselt oder in Gewässer eingeleitet wird, um die hydraulische Stoßbelastung des Gewässers zu verringern und gleichzeitig den Bau der Regenrückhaltung zu vermeiden. Der endgültige Entwurf des Beseitigungskonzeptes über das Niederschlagswasser für den Bereich Michelsberg wird in der Sitzung vorgestellt und erläutert. Dann können auch die vom Ingenieurbüro zu überrechnenden Kosten bekannt gegeben werden. Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht Der Gesetzgeber hat über die Vorschrift des § 53 Abs. 1 und 1 c) des Landeswassergesetzes (LWG) NRW die Gemeinden mit der Abwasserbeseitigungspflicht auch für das Niederschlagswasser grundsätzlich beauftragt. Wenn, wie nach dem neuen Beseitigungskonzept geplant, dass Niederschlagswasser nicht über öffentliche Regenwasserkanäle abgeleitet, sondern auf den Grundstücken dauerhaft versickert, verrieselt oder unmittelbar in ein Gewässer eingeleitet werden soll, ist die Abwasserbeseitigungspflicht von der Gemeinde abzugeben und auf die Grundstückseigentümer zu übertragen, wie dieses die Untere Wasserbehörde fordert. Danach ist von den betroffenen Eigentümern bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen, dass die Beseitigungspflicht übertragen und zur Versickerung/Verrieselung oder Gewässereinleitung eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt wird. Die Stadt wiederum hat gegenüber der Unteren Wasserbehörde zu erklären, dass sie mit der Übertragung einverstanden ist. Beim Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis ist näher anzugeben, wie das anfallende Niederschlagswasser beseitigt werden soll. Dazu gibt es unterschiedliche Beseitigungsverfahren, wie z.B., Flächenversickerung, Versickerungsbecken, Muldenversickerung, Rigolenversickerung, Rohrversickerung, Schachtversickerung. Für die Eigentümer bebauter Grundstücke ist es natürlich sinnvoll, die in der Vergangenheit im Rahmen der Grundstücksbebauung ebenfalls mit geplanten, gebauten und seither betriebenen Entwässerungsanlagen weiter nutzen zu wollen. Die Untere Wasserbehörde wird die eingereichten Anträge bearbeiten. Dabei hat die Untere Wasserbe- Seite 3 von Ratsdrucksache 562-IX/Z-4 hörde im Falle der schon bebauten Grundstücke darauf hingewiesen, dass für die Prüfung die langjährigen Erfahrungen der Eigentümer mit der Versickerung/Verrieselung des Niederschlagswassers bedeutend sind. Bei Neu- und (umfangreicheren) An- und Erweiterungsbauten wird der Bauherr im Regelfall ein hydrogeologisches Gutachten über die örtlichen Entwässerungsverhältnisse beizubringen haben. Kanalanschlussbeitrag und Niederschlagswassergebühren Die Beseitigungsform des Niederschlagswassers beeinflusst die Beitrags- und Gebührenerhebung gem. §§ 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW in Verbindung mit der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-E). Wenn vor dem Grundstück kein öffentlicher Regenwasserkanal verlegt wird oder kein Anschlussrecht für das Grundstück zu dem vor der Grundstücksfront verlegten Regenwasserkanal besteht, entfällt der Beitragsanteil für das Niederschlagswasser. Ferner werden keine Niederschlagswassergebühren erhoben. Straßenentwässerung Der in der Straße An der Hasenhecke geplante Regenwasserkanal soll zur Straßenentwässerung verwendet werden. Daneben wird daran gedacht, den im nördlichen Teil der Straße An der Hüh vorgesehenen Regenwasserkanal ebenfalls zur Straßenentwässerung zu nutzen, weil dort das Oberflächenwasser ungeordnet abfließt und leicht auf Anliegergrundstücke übertreten kann. Darüber hinaus sind bisher keine weiteren Maßnahmen beabsichtigt. Abwicklung Kanalbaumaßnahmen Die Kanalisierung soll in 3. Bauabschnitten erfolgen: 1. Bauabschnitt: 2. Bauabschnitt: 3. Bauabschnitt: Vorflutkanal in der Römerstraße (L 113) bis Einmündung An der Hasenhecke, Herstellung der Kanalisation An der Hasenhecke im Trennsystem (Schmutzund Regenwasserkanal), Pumpstation und Druckleitung zum Vorflutkanal Römerstraße restliche Straßen 2. Rechtliche Würdigung Grundsatzentscheidung über die Beseitigungsform des Niederschlagswassers im Entwässerungsgebiet (§§ 51 a), 53 LWG NRW). 3. Finanzielle Auswirkungen Für die Kanalisierung im Bereich Michelsberg sind im Vermögensplan 2014 400.000 € veranschlagt (Position 1.3.2 VS/RRB, Michelsberg, Hasenhecke 250.000 €, Pos. 1.4.3 Mahlberg, Michelsberg 150.000 €). Im Bedarfsfalle können durch Umschichtung im Vermögensplan weitere Finanzmittel bereit gestellt werden. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die Alternative zu dem vorgestellten Konzept besteht darin, den gesamten Bereich im Trennsystem (Schmutz- und Regenwasserkanal) zu entwässern. In diesem Falle wird der Bau der Regenrückhaltung vor der Einleitungsstelle nicht mehr vermieden werden können. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine Seite 4 von Ratsdrucksache 562-IX/Z-4 7. Beschlussvorschlag: 1. Das vorgelegte Konzept über die Beseitigung des Niederschlagswassers im Bereich Michelsberg in Mahlberg mit den Straßen An der Hasenhecke, An der Hüh (zwischen Kreuzung Engelsbergweg und Reckerscheider Str.), Engelsbergweg, Reckerscheider Straße, Römerstraße und Am Lindchen wird angenommen und beschlossen. Damit werden zur Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers die verschiedenen Beseitigungsmethoden öffentlicher Regenwasserkanal, Versickerung/Verrieselung auf den Grundstücken und Gewässereinleitung gezielt nach den spezifischen lokalen Entwässerungsverhältnissen gewählt und angewendet, um den Bau des Regenrückhaltebeckens (RRB) zu vermeiden. 2. Das Ingenieurbüro utt soll die Kanalplanung über die gesamte Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Niederschlagswasser) für den Bereich Michelsberg auf der Grundlage des beschlossenen Beseitigungskonzeptes zum Niederschlagswasser überarbeiten. 3. Die Beseitigungspflicht für das Niederschlagswasser soll dauerhaft auf die einzelnen Grundstückseigentümer übertragen werden, soweit (technisch und/oder rechtlich) keine Möglichkeit des Anschlusses an die öffentliche Regenwasserkanalisation geboten wird. 4. Das Anschlussrecht an die geplanten öffentlichen Regenwasserkanäle wird eingeschränkt: Grundstücke entlang der Kanaltrasse, die nach dem Beseitigungskonzept das anfallende Niederschlagswasser versickern, verrieseln oder in ein Gewässer einleiten sollen, dürfen nicht angeschlossen werden, weil sonst der Bau des RRB droht. 5. Als 1. Bauabschnitt soll die Kanalbaumaßnahme in der Straße An der Hasenhecke ausgeführt werden, die folgende Bauarbeiten umfasst: Vorflutkanal in der Römerstraße (L 113) bis Einmündung An der Hasenhecke, Herstellung der Kanalisation An der Hasenhecke im Trennsystem (Schmutz- und Regenwasserkanal), Pumpstation und Druckleitung zum Vorflutkanal. 6. Nach abgeschlossener Ausführungsplanung soll der 1. Bauabschnitt ausgeschrieben und die Auftragsvergabe unmittelbar nach den Sommerferien beschlossen werden. Mit den Bauarbeiten soll im Herbst begonnen werden.