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Sitzungsvorlage (Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen - sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel - Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
45 kB
Datum
20.09.2012
Erstellt
13.09.12, 18:37
Aktualisiert
13.09.12, 18:37
Sitzungsvorlage (Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen
- sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel -
Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen) Sitzungsvorlage (Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen
- sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel -
Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Re/Wo Jülich, 19.07.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 342/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 20.09.2012 TOP Ergebnisse Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen - sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Anlg.: 1 SD.Net Beschlussentwurf: Die Stadt Jülich hat keine Anregungen oder Bedenken gegen den Landesentwicklungsplan (LEPGE) vorzubringen. Begründung: Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Stadt Jülich die Verfahrensunterlagen zum LEP-GE übersandt. Eine Stellungnahme kann bis zum 04.10.2012 erfolgen. Die Verwaltung hat die Unterlagen an die Werbegemeinschaft und die Stadtentwicklungsgesellschaft weitergeleitet. Es gingen keine Stellungnahmen ein. Die landesplanerischen Regelungen und Festlegungen zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels fanden sich bisher im § 24a Landesentwicklungsprogramm (LEPro). Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat am 26.08.2008 den § 24a für nichtig erklärt. Hinsichtlich der landesplanerischen Regelung zur Steuerung des Einzelhandels insgesamt hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen am 30.09.2209 festgestellt, dass der § 24a LEPro kein Ziel der Raumordnung darstelle. In der Folge war § 24a LEPro damit von den Kommunen nur noch in ihrer Abwägung zu berücksichtigen und nicht, wie vorher, zu beachten. Das LEPro und damit auch die landesplanerischen Regelungen zu Steuerung des großflächigen Einzelhandels sind am 31.12.2011 ausgelaufen. Die Erarbeitung eines Entwurfs für einen neuen umfassenden Landesentwicklungsplan, der auch Regelungen zum großflächigen Einzelhandel enthalten soll, wurde von der Landesregierung unterbrochen. Stattdessen hat die Landesregierung entscheiden, vorgezogene landesplanerische Regelungen zum großflächigen Einzelhandel in einem sachlichen Teilplan zum LEP NRW zu erarbeiten. Als Anlage sind die vorgesehenen Festlegungen beigefügt. Aus Sicht der Verwaltung ist keine Stellungnahme erforderlich. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 342/2012 Seite 2