Daten
Kommune
Jülich
Größe
117 kB
Datum
27.09.2012
Erstellt
19.09.12, 18:35
Aktualisiert
19.09.12, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: StM Az.: Es/CTC
Jülich, 14.09.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 417/2012
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
27.09.2012
TOP
Ergebnisse
Wiedereinführung des Kennzeichens JÜL in Jülich
Anlg.:
V
StaMa
SD.Net
Beschlussentwurf:
Entfällt
Begründung:
Auf Nachfrage beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen wurde der Verwaltung bestätigt, dass der Landkreis Düren den Antrag auf
Wiederzuteilung des Unterscheidungskennzeichens „JÜL“ am 06.07.12 eingereicht hat. Dieser
wurde anschließend dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gemeldet.
Bevor das JÜL-Kennzeichen von der Zulassungsstelle des Kreises Düren ausgegeben werden kann,
muss der Bundesrat einer Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung zustimmen. Die entsprechende Verordnung wird am 21. September im Bundesrat beraten. Das Land Nordrhein-Westfalen
hat angekündigt, man werde der Verordnung zustimmen. Vor diesem entscheidenden Votum befassen sich noch die Bundesratsausschüsse für Finanzen, Verkehr und Inneres mit der Angelegenheit.
Sollte der Bundesrat zustimmen, ist davon auszugehen, dass zunächst zeitnah über 100 Kennzeichen wieder eingeführt werden. Die Bürger aus Jülich und Umgebung könnten dann ihr Wunschkennzeichen beantragen und auf ihre Verbundenheit zum Heimatkreis hinweisen.
Die Kennzeichen sind aus den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, wo bereits die entsprechenden Zustimmungen der jeweiligen Landkreise vorliegen, sowie Thüringen und Sachsen, für die angekündigt
wurde, alle auslaufenden Kennzeichen wiedereinzuführen.
Nach dem Willen von Verkehrsminister Ramsauer sollen Städte und Gemeinden künftig mehr Freiraum bei der Wahl ihrer Autokennzeichen bekommen. Demnach sollen nicht nur Altkennzeichen
wieder eingeführt werden, sondern auch neue Kombinationen möglich werden. Von einer Zulassungsbehörde sollen dann mehrere Unterscheidungskennzeichen für den jeweiligen Verwaltungsbezirk zugeteilt werden. Die entsprechende Verordnung (Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften) ist dem Bundesrat
zugeleitet worden und wird am 21. September beraten. Ob und welche Unterscheidungszeichen
zugeteilt werden, sollen nach der Verordnung die Länder bestimmen. Das Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung veröffentlicht diese nach Mitteilung der Länder anschließend
im Bundesanzeiger und gibt sie damit zur Zuteilung frei. Diese weiter reichende Liberalisierung hat
auf das Kennzeichen „JÜL“ keinen Einfluss.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 417/2012
X
nein
nein
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