Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Wiedereinführung des Kennzeichens JÜL in Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
117 kB
Datum
27.09.2012
Erstellt
19.09.12, 18:35
Aktualisiert
19.09.12, 18:35
Sitzungsvorlage (Wiedereinführung des Kennzeichens JÜL in Jülich) Sitzungsvorlage (Wiedereinführung des Kennzeichens JÜL in Jülich)

öffnen download melden Dateigröße: 117 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: StM Az.: Es/CTC Jülich, 14.09.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 417/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 27.09.2012 TOP Ergebnisse Wiedereinführung des Kennzeichens JÜL in Jülich Anlg.: V StaMa SD.Net Beschlussentwurf: Entfällt Begründung: Auf Nachfrage beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen wurde der Verwaltung bestätigt, dass der Landkreis Düren den Antrag auf Wiederzuteilung des Unterscheidungskennzeichens „JÜL“ am 06.07.12 eingereicht hat. Dieser wurde anschließend dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gemeldet. Bevor das JÜL-Kennzeichen von der Zulassungsstelle des Kreises Düren ausgegeben werden kann, muss der Bundesrat einer Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung zustimmen. Die entsprechende Verordnung wird am 21. September im Bundesrat beraten. Das Land Nordrhein-Westfalen hat angekündigt, man werde der Verordnung zustimmen. Vor diesem entscheidenden Votum befassen sich noch die Bundesratsausschüsse für Finanzen, Verkehr und Inneres mit der Angelegenheit. Sollte der Bundesrat zustimmen, ist davon auszugehen, dass zunächst zeitnah über 100 Kennzeichen wieder eingeführt werden. Die Bürger aus Jülich und Umgebung könnten dann ihr Wunschkennzeichen beantragen und auf ihre Verbundenheit zum Heimatkreis hinweisen. Die Kennzeichen sind aus den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, wo bereits die entsprechenden Zustimmungen der jeweiligen Landkreise vorliegen, sowie Thüringen und Sachsen, für die angekündigt wurde, alle auslaufenden Kennzeichen wiedereinzuführen. Nach dem Willen von Verkehrsminister Ramsauer sollen Städte und Gemeinden künftig mehr Freiraum bei der Wahl ihrer Autokennzeichen bekommen. Demnach sollen nicht nur Altkennzeichen wieder eingeführt werden, sondern auch neue Kombinationen möglich werden. Von einer Zulassungsbehörde sollen dann mehrere Unterscheidungskennzeichen für den jeweiligen Verwaltungsbezirk zugeteilt werden. Die entsprechende Verordnung (Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften) ist dem Bundesrat zugeleitet worden und wird am 21. September beraten. Ob und welche Unterscheidungszeichen zugeteilt werden, sollen nach der Verordnung die Länder bestimmen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung veröffentlicht diese nach Mitteilung der Länder anschließend im Bundesanzeiger und gibt sie damit zur Zuteilung frei. Diese weiter reichende Liberalisierung hat auf das Kennzeichen „JÜL“ keinen Einfluss. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 417/2012 X nein nein Seite 2