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Sitzungsvorlage (Erlass der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Stadt Jülich (Zweitwohnungssteuersatzung))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
04.10.2012
Erstellt
19.09.12, 18:35
Aktualisiert
19.09.12, 18:35
Sitzungsvorlage (Erlass der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Stadt Jülich (Zweitwohnungssteuersatzung)) Sitzungsvorlage (Erlass der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Stadt Jülich (Zweitwohnungssteuersatzung))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: 20/22 Kn. Jülich, 11.09.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 408/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 27.09.2012 Stadtrat 04.10.2012 TOP Ergebnisse Erlass der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Stadt Jülich (Zweitwohnungssteuersatzung) Anlg.: - 4 II 20/22 30 DSB SD.Net Beschlussentwurf: Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer wie folgt: „Folgt Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Stadt Jülich gemäß Anlage!“ Begründung: Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012 hat die Fraktion Bündnis `90/Die Grünen die Einführung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Jülich vorgeschlagen. Die Einführung einer solchen Steuer ist hier schon mehrfach andiskutiert worden, in der Vergangenheit aber wegen verschiedener Gerichtsurteile zur Zulässigkeit der Steuer nicht erfolgt. Mittlerweile ist aber die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der Zweitwohnungssteuer unstreitig. Hintergrund der Zweitwohnungssteuer ist, dass Personen, die in einer Stadt/Gemeinde mit Nebenwohnsitz gemeldet sind, im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches nicht berücksichtigt werden. Für Einwohner mit Hauptwohnsitz dagegen wird der Stadt/Gemeinde im Gemeindefinanzierungsgesetz ein fiktiver Bedarf angerechnet, der in die Ermittlung der Schlüsselzuweisungen einfließt. Dabei nutzen aber die mit Nebenwohnsitz gemeldeten Personen in gleicher Weise die Infrastruktureinrichtungen der Stadt/Gemeinde. Die Zweitwohnungssteuer verfolgt damit neben der unmittelbaren Einnahmeerzielung vor allem den Zweck, dass möglichst viele der Personen, die mit Nebenwohnsitz gemeldet sind, sich mit Hauptwohnsitz hier in Jülich anmelden. Welche Auswirkungen eine dadurch mögliche höhere Einwohnerzahl auf den Finanzausgleich hat, ist in der als Anlage 2 beigefügten Berechnung dargestellt. Danach bedeutet jeder zusätzliche Einwohner mit Hauptwohnsitz zusätzliche Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen in Höhe von 600 €, bei 100 zusätzlichen Einwohnern damit rund 60.000 €. Bedingt durch die damit höheren Kreisumlagen verbleiben davon leider „nur“ 165 € bzw. rund 16.000 € bei der Stadt Jülich. Die Zweitwohnungssteuer in Jülich soll auf der Grundlage eines qm-Satzes je Wohnfläche ermittelt werden. Dieser qm-Satz ist mit 6,10 € je qm und Jahr so gewählt, dass die Steuer nach den durchschnittlichen Mieten rund 10 % der Miete ausmacht (siehe Anlage 3). Dies entspricht dem Satz, den Kommunen als Steuersatz ansetzen, wenn die Höhe der Miete die Bemessungsgrundlage für die Steuer ist. Die vorgeschlagene Satzung sieht hier die Wohnungsgröße als Bemessungsgrundlage vor, da diese gegenüber der Miete einerseits geringeren Veränderungen unterworfen ist, andererseits Problemfelder wie nicht vergleichbare Mieten bei Kaltmiete/Warmmiete oder für ein möbliertes/unmöbliertes Zimmer umgangen werden können. Erhoben wird die Zweitwohnungssteuer auf dieser Grundlage nach Recherchen im Internet nur noch in der Stadt Grevenbroich. Alle übrigen Städte erheben die Steuer auf der Grundlage der (Kalt-)Miete. Die Stadt Grevenbroich hat die Zweitwohnungssteuer zum 01.01.2011 eingeführt. Klageverfahren hat es dort bislang nicht gegeben. Nach Beschluss und Bekanntmachung der Satzung werden alle mit Zweitwohnsitz gemeldeten Personen angeschrieben und per Fragebogen (siehe Anlage 4) die für die Erhebung der Steuer notwendigen Daten ermittelt. Die Wohnfläche ergibt sich aus dem Mietvertrag, der zusammen mit dem ausgefüllten Fragebogen in Kopie vorzulegen ist. Derzeit sind in Jülich rund 2.000 Personen mit Zweitwohnsitz angemeldet. Es ist zu erwarten, dass diese Zahl einen erheblichen Anteil an „Karteileichen“ beinhaltet. Außerdem werden in vielen Fällen Kinder im Haus der Eltern noch mit Nebenwohnsitz gemeldet sein, die nach der Rechtsprechung nicht zum Kreis der Steuerpflichtigen zählen. Von den o.g. 2.000 Personen sind ca. 600 Personen im „Studentenalter“, also mögliche Steuerpflichtige. Derzeit ist nicht abschätzbar, wie groß der Kreis der künftigen Steuerpflichtigen letztlich sein wird. Folglich sind auch die Einnahmen nicht vorauskalkulierbar. 1.Finanzielle Auswirkungen: X Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 408/2012 X nein nein Seite 2