Daten
Kommune
Jülich
Größe
27 kB
Datum
04.10.2012
Erstellt
19.09.12, 18:35
Aktualisiert
19.09.12, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Erklärung zur Zweitwohnungssteuer
Bitte füllen Sie diesen Vordruck vollständig aus und senden ihn unterschrieben zurück an:
Stadt Jülich
Steueramt
Postfach 1220
52411 Jülich
oder
per Fax:
per E-mail:
Debitorennummer
(wird vom Steueramt vergeben)
02461 / 63362
kaemmerei@juelich.de
Name, Vorname
Geburtsdatum
Tel-Nr. für Rückfragen
Hauptwohnung ( PLZ, Ort, Straße, Hausnummer)
Nebenwohnung/en in Jülich (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer)
Diese Nebenwohnung habe ich beim Einwohnermedeamt der Stadt Jülich am
abgemeldet bzw. zur Hauptwohnung umgemeldet (weiter auf Seite 2 zur Unterschrift).
Der Steuerbescheid und eventueller weiterer Schriftverkehr werden grundsätzlich an die Hauptwohnung
geschickt.Soll dies an eine andere Anschrift (z.B. die Nebenwohnung) erfolgen, tragen Sie diese bitte hier ein:
Name, Vorname
Anschrift (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer)
Angaben zur Nebenwohnung (bitte die angegebenen Nachweise beifügen)
Ich bin verheiratet/in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebend, nicht getrennt lebend und habe die Wohnung
aus beruflichen Gründen inne. Die eheliche/lebenspartnerschaftliche Wohnung befindet sich in einer anderen
Gemeinde und ist gleichzeitig die Hauptwohnung. (Nachweise: Kopie der Heirats-/Lebenspartnerschaftsurkunde,
Bescheinigung des Arbeitgebers)
Ich bin Stdent/in oder befinde mich noch in der Ausbildung und bewohne als Zweitwohnung mein ehemaliges
"Kinderzimmer" in der Wohnung meiner Eltern oder eines Elternteils. Mein Hauptwohnsitz befindet sich am
Studienort (Nachweis: Studien- oder Ausbildungsbescheinigung).
Ich habe eine Wohnung im Sinne des § 2 Absatz 6 der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Jülich inne.
Entsprechendes gilt auch, wenn sich die Hauptwohnung in einer der folgenden Einrichtungen besteht. Es handelt sich um
eine Wohnung, die aus therapeutischen oder sozialpädagogischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich
zur Verfügung gestellt wird (Nachweis: Bescheinigung der Einrichtung)
eine Wohnung, die von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur
Verfügung gestellt wird (Nachweis: Bescheinigung der Einrichtung)
eine Wohnung, die in Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen der Betreuuung pflgebedürftiger oder
behinderter Menschen dient (Nachweis: bescheinigung der Einrichtung)
Wenn eines der Felder angekreuzt ist und Sie entsprechende Nachweise vorlegen, sind weitere Angaben zur Zweitwohnung zunächst nicht erforderlich. Bitte weiter zur Unterschrift auf Seite 2. Sie erhalten weitere Nachricht vom Steueramt
Angaben zur Zweitwohnung :
Wohnfläche gesamte Wohnung:
Es sind dort
qm (Nachweis: Mietvertrag, Erlärung des Vermieters oder Grundriss)
Personen wohnhaft (einschließlich der/des Steuerpflichtigen)
Nur ausfüllen, wenn mehr als eine Person in der Wohnung wohnen:
qm individuelle Nutzung
qm gemeinschaftliche Nutzung
evtl. Anmerkungen, Hinweise:
Bitte unterschreiben die Erklärung hier und senden diese an die auf Seite 1 genannte Anschrift zurück !
Datum
Unterschrift
Berechnung der Zweitwohnungssteuer (wird vom Steueramt ausgefüllt)
ermittelte Wohnungsgröße
Steuersatz je qm
Zweitwohnungssteuer
in qm
jährlich
jährlich
6,10 €
Beginn der Steuerpflicht
Daten in EDV erfasst (Datum/Unterschrift)