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Sitzungsvorlage (Satzung der Stadt Jülich über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
04.10.2012
Erstellt
19.09.12, 18:35
Aktualisiert
19.09.12, 18:35
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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 32 Az.: 3741-03 s-lg. Jülich, 30.08.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 385/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 27.09.2012 Stadtrat 04.10.2012 TOP Ergebnisse Satzung der Stadt Jülich über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes Anlg.: - 1 I 32 32 30 20/22 14 SD.Net Beschlussentwurf: Die Satzung der Stadt Jülich über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienst wird zum 01. November 2012 wie folgt erlassen: „Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage!“ Begründung: Im Jahre 2003 wurde für den Bereich des Rettungsdienstes die letzte Gebührenanpassung vorgenommen. Durch die Änderung des Bedarfsplanes des Kreises Düren zum 01.01.2009 entstand eine Ausweitung der Fahrzeug- und Personalvorhaltung für den Bereich RTW und KTW. Alle Rettungstransportfahrzeuge (Jülich 2, Linnich 1) müssen nunmehr rund um die Uhr, an 365 Tagen, besetzt sein. Für die beiden Krankentransportfahrzeuge wurde eine Erhöhung der Bereitschaftszeiten von bisher 66 auf 84 Wochenstunden angeordnet. Diese Änderung machte eine Aufstockung des hauptamtlichen Personals bei den Organisationen erforderlich, was zu höheren Personalkosten führte. Der Gebührenberechnung wurden die für das Jahr 2012 zu erwartenden Ausgaben zugrunde gelegt, die auf der Basis des Jahresabschlusses 2010 und vorläufig 2011 ermittelt wurden. Die der Umrechnung jeder Kostenrubrik zugeteilten Einsätze resultieren aus einer Hochrechnung der Einsatzzahlen. Die ermittelten Schätzkosten wurden, neben direkter Zuordnung, auf die einzelnen Kategorien wie NEF, RTW und KTW (nach Umfang des jeweiligen Einsatzaufkommens) umgelegt. Bezüglich der Entwicklung des Einsatzvolumens ist anzumerken, dass die Einsätze im Bereich des qualifizierten Krankentransport kontinuierlich zurückgegangen sind, von ca. 4000 im Jahre 2003 auf ca. 1600 im Jahre 2010. Gemäß § 14 des Rettungsgesetzes NRW sind die Krankenkassenverbände bei der Festsetzung von Benutzungsgebühren zu beteiligen. Es ist hier ein Einvernehmen herzustellen. Die entsprechenden Unterlagen zur Gebührenkalkulation sind den Krankenkassenverbänden zur Verfügung gestellt worden. Nach den durchgeführten Erörterungsgesprächen wurde am 24.08.2012 seitens der Krankenkassenverbände die Zustimmung zur Gebührenänderung erteilt: So sinken die Kosten des Notarzteinsatzes von bisher 396,38 € auf 251,00 € Die Kosten eines Rettungstransportfahrzeuges sinken von bisher 380,53 € auf 272,00 € Die Kosten eines Krankentransportfahrzeuges steigen von bisher 66,43 € auf 142,00 €, zuzüglich für jeden über den 10. Kilometer hinaus gefahrenen angefangenen Kilometer 2,50 €. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 385/2012 X nein nein Seite 2