Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung (Antworten, Schreiben)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
925 kB
Erstellt
24.10.14, 13:07
Aktualisiert
04.08.15, 09:58

Inhalt der Datei

Ingola Schmitz Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen Gemeinde Kreuzau z.Hd. Herrn Bürgermeister Walter Ramm Gemeindeverwaltung Kreuzau Postfach 1128 52368 Kreuzau - .. - - - Düsseldorf, 22. Mai 2014 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Ramm, sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben und die Übersendung der Resolution bezüglich der zukünftigen Sozialarbeit an den Schulen der Gemeinde Kreuzau. Schulsozialarbeit stellt auch aus Sicht der FDP-Fraktion eine unverzichtbare Hilfe für die Schulen und den gesamten Sozialraum der Kommunen dar. In der Zeit der Regierungsbeteili gung der FDP wurden daher zum Beispiel an Schulen hunderte zuvor von SPD und Grünen lediglich befristet geschaffene Stellen in unbefristete Stellen umgewandelt. Auch die „im Geleitzug“ des Bildungs- und Teilhabepakets geschaffenen Sozialarbeiterstellen müssen aus liberaler Sicht dringend gesichert werden. Einerseits entlasten und unterstützen sie die Lehrkräfte, andererseits leisten sie vom Standort Schule aus auch einen unerlässli chen Beitrag zur sozialen Vernetzung in den Kommunen. Wir teilen Ihre Einschätzung, dass eine solche intensive Sozialarbeit gerade auch in Hinblick auf weitere zeitnah wachsende große Herausforderungen unverzichtbar sein wird. Da es sich primär auch um eine soziale Aufgabe handelt, sehen wir hier zunächst den Bund in der Pflicht. Da gegenwärtig gerade auch die SPD-Bundessozialministerin Andrea Nahles eine Blockadehaltung einnimmt, erwar ten wir insbesondere von Ministerpräsidentin Kraft und Sozialminister Schneider, dass sie Druck auf die Bundesregierung ausüben. Wenn ihnen eine solche Koordination nicht gelingt, darf das Land sich seiner Verantwortung nicht entziehen und muss diese wichtige Unterstüt zung für das gesamte soziale Umfeld in den Kommunen sichern. Die Kommunen selber kön nen diese ebenso umfängliche wie unerlässliche Aufgabe nicht stemmen. Landtag Nordrhein-Westfalen • Platz des Landtags 1 • 40221 Dusseldorf Telefon 0211 884-4467 • Fax 0211 884-3667 • E-Mail. ingola stefanie.schmitz@landtag.nrw de Da wir diese wichtige Aufgabe für unverzichtbar erachten, hat die FDP-Fraktion auch eine entsprechende Initiative in den nordrhein-westfälischen Landtag eingebracht. Diesen Antrag füge ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme als Anlage bei. Leider muss ich Ihnen jedoch mitteilen, dass CDU, SPD und Grüne den Antrag im Landtag bedauerlicherweise bisher abge lehnt haben. Dennoch werden wir uns weiterhin für eine Sicherung dieser wichtigen Stellen einsetzen. Mit freundlichen Grüßen 1Smit4 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5289 - 18.03.2014 Antrag der Fraktion der FDP Sozialarbeitern in Schulen den Rücken stärken und Präventionsketten erhalten 1. Ausgangslage In Nordrhein-Westfalen leisten Sozialarbeiter an den Schulen eine hervorragende Arbeit bei der Stärkung von Chancengerechtigkeit und Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen. Auch die im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket bereitgestellten Schulsozialarbeiter begleiten einzelne Schüler, helfen bei Schulängsten und intervenieren bei Konflikten (z.B. Mobbing, Gewalt). Sie helfen beim Ausfüllen von Anträgen zu Klassenfahrten oder Mittagessenszuschüssen, unterstützen Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben und schaffen ergänzende Freizeitangebote. Darüber hinaus begleiten sie auch beim Übergang von der Schule in den Beruf. Sie bieten zusätzlich auch Eltemarbeit an. Allerdings wirken diese Sozialarbeiter damit eben nicht nur explizit im schulischen Bereich, sondern insbesondere im Sozialraum der Kommune. Denn ein weiterer, herausragender Arbeitsschwerpunkt liegt auf der Gemeinwesenarbeit. Uber die Vernetzung mit örtlichen Institutionen (Behörden, Jugendhäusern, Kirchen) oder Initiativen und Vereinen wird eine nachhaltige Wirkung erzielt. Zusammenfassend ist Schulsozialarbeit ein wichtiges Bindeglied in der Präventionskette zur Schaffung von Zugängen für Familien in belasteten Lebenslagen und zur Teilhabe für Kinder und Jugendliche; sie wirken damit nicht nur originär im Schulleben mit, sondern ihre Arbeit dient den sozialen und gesellschaftlichen Strukturen und Netzwerken der gesamten Kommune. Rund 1.500 Sozialarbeiterstellen in Nordrhein-Westfalen wurden im Zuge des Bildungs- und Teilhabepakets des Bundes finanziert. Hintergrund für die Anschubfinanzierung war ein Kompromiss zwischen Bund und Ländern im Rahmen des Vermittlungsausschusses zum Bildungs- und Teilhabepaket SGB II. Damals wurde vereinbart, dass der Bund seine Beteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung von Hartz-IV-Empfängern erhöht. Das Geld war allerdings nicht zweckgebunden, sondern stand zur freien Verwendung. Die politische aber rechtlich nicht bindende Absicht, dieses Geld für Schulsozialarbeit und Mittagessen in Horten zu verwenden, wurde ebenfalls in den Verhandlungen gefasst. Letztlich wurden hierfür von 2011 bis 2013 jährlich 400 Mb. Euro vom Bund zur Verfügung gestellt. Damit stellt sich ein perspektivisches Problem: Da die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nur bis Ende 2013 verfügbar waren, ist die Nachhaltigkeit dieser Sozialarbeit gefährdet. — — Datum des Originals: 18.03.2014/Ausgegeben: 18.03.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de - - LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode - Drucksache 1615289 Die Fraktion der SPD im Landtag von Nordrhein-Westfalen hat den Bund aufgefordert, die Sozialarbeit an Schulen für Bildung und Teilhabe weiter zü finanzieren. Auch die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in NRW sehen in der Arbeit der Schulsozialarbeiter Aufgaben, die soziale Teilhabe gewährleisten. Sie sehen den Bund in der Pflicht und haben die Bundessozialministerin angeschrieben. In seiner Stellungnahme antwortete das Bundessozialministerium, dass Schulsozialarbeit in den Bildungsbereich gehöre und, das Land Nordrhein-Westfalen die Schulsozialarbeiter selber bezahlen solle. Da diese Stellen jedoch im „Geleitzug“ mit einer insbesondere auf verbesserte soziale Teilhabe ausgerichteten Maßnahme des Bundes geschaffen worden sind, muss tatsächlich trotz des Einsatzstandortes nämlich Schulen die Frage gestellt werden, ob es sich nicht um ein soziales Wirken für Familie und Gesellschaft in den Kommunen handelt und damit auch primär dem Sozialbereich zuzuordnen ist. — — Die Landesregierung sieht für eine Finanzierung aus Landesmitteln keinen Spielraum. Der bisherige Beitrag der Landesregierung zur Lösung dieser wichtigen Frage war allerdings mit einer Bundesratsinitiative begrenzt. Minister Schneider lobte in einer Pressemitteilung zu dem Bundesratsantrag die ‚Arbeit der Schulsozialarbeiter und forderte den Bund auf, die Finanzmittel zu stellen. Er sagte dazu: „Bundesarbeitsministerin von der Leyen kann sich nicht länger wegducken, sondern sie muss jetzt handeln und die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen. Nur so können die Schulsozialarbeiter ihre hervorragende ‘Arbeit fortsetzen. Insbesondere Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien brauchen diese Unterstützung, um eine Lebensperspektive aufbauen zu können.“ Auf die Frage zur Fortführung der Schulsozialarbeit teilte Minister Schneider dem Sozialausschuss des Landtages im Februar 2014 (Drs 16/1637) mit: „Das ‘Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales wird den Dialog zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit aus Bundesmitteln ab dem Jahr 2015 mit allen Beteiligten fortsetzen.“ Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt die grundsätzliche Position von Minister Schneider. Die‘ Wichtigkeit der Sozialarbeit an Schulen für die Teilhabe der Kinder und Familien fordert jedoch eine zügige Lösung. Ohne diese bleibt das Motto der Landesregierung „Kein Kind zurücklassen“ ‚ein rot-grünes Lippenbekenntnis. Daher muss das Land sein Engagement deutlich und nachhaltig verstärken. Minister Schneider muss nun auch gegenüber seiner SPD-Kollegin Nahles deutliche Worte finden. Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene erklärt, dass Länder und Gemeinden vor großen Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen stehen. Weiter ‘heißt es, dass die Länder, um diese Aufgaben besser bewältigen zu können, in der laufenden Legislaturperiode um sechs Milliarden Euro entlastet werden sollen. Würde hierdurch das Land durch den Bund entsprechend entlastet, kann das Land die finanziellen Mittel für diese Sozialarbeiter an den Schulen verwenden. Als Folge bietet sich somit eine Chance, mit der die Landesregierung ihren Beitrag zur Lösung dieser wichtigen sozialräumlichen Aufgabe verstärken kann, die letztlich den Kommunen und ihren sozialen Strukturen direkt zugutekommt. II. Der Landtag stellt fest: 1. Die, Arbeit vieler Sozialarbeiter am Standort Schule ist akut gefährdet. 2. Schulsozialarbeit leistet einen wichtigen Beitrag für die Teilhabe der Kinder und ihrer Familien in den Kommunen. 2 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 1615289 - 3. Die Klärung der zukünftigen Finanzierung dieser Stellen hat eine hohe Dringlichkeit. III. Der Landtag fordert auf: • Das Land darf sich nicht aus seiner Verantwortung der Fortführung der Schulsozialarbeit zurückziehen. Deshalb muss das Land sich bei der Bundesregierung verstärkt für eine Entlastung des Landes aus Bundesmitteln für diese wichtige Aufgabe einsetzen oder als Land selbst die Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen sicherstellen. Christian Lindner Christof Rasche UlrchAlda • Susanne Schneider Yvonne Gebauer Ingola Schmitz Kai Abruszat Thomas Nückel . . und Fraktion 3 • Thomas Rachel. MdB Parlamentarischer Staätssekretr Im BundesminIsterium f0rBlldung und Forschung Bundestagsabgeordneter des Xrelses Düren An den Bürgermeister der Gemeinde Kreuzau Herr Walter Rämm 4 1 LaJInhIoIsLr.f 52372 per Kreuzau MaiL an: Deutscher Bundestag PIa der.Republlk 1 11011 Berhn TeL (030)227 71333 Fax (030>227 76930 Wahlkre!s 8insfdSti. 95 52351 Ourerl TeL(02421)121327 Fax(02421.) 74298 Buergermeister@Kreuzau.de Berlin, 27.05.2014 Finanzierung der Schulsozialarbeit Sehr geehrter Herr Ramm, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15. Mai 2014, in der Sie sich für die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit einsøtzen, Die Schulsozialarbeit ist für die Förderung der schulischen Ausbildung und der sozialen Integration von großer Bedeutung. Sie ist ein wichtiges Angebot, um junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen, schülischen und beruflichen Entwicklung zu fördern. Gerne erläutere ich Ihnen den aktuellen Sachstand zur Finanzierung der Schulsozialarbeit und der Zuständigkeit des Landes NRW. Bei der Schulsozialarbeit handelt es sich um ein professionelles päciagogisches Angebot, das verfassungsrechtlich auf dem Gebiet der allgemeinen Bildung und des Schulwesen bei den Ländern liegt. Zudem wird und wurde die Schulsozialarbeit auch nicht aus Finanzmitteln des Bildungspaketes unterstützt. Die Schulsozialarbeit wurde im Rahmen des Vermittlungsausschusses zum Bildungs- und Teilhabepaket SGB II verhandelt. Dabei wurde vereinbart, dass 400 Mio. Euro im Jähr vom Bund für Schulsozialarbeit und/oder Mittagessen in Horten für 2011-2013 zur Verfügung gestellt werden. Daher hat der Bund die Finanzmittel über eine um 2,8 Prozentpunkte erhöhte Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung zur Verfügung gestellt, die nicht zweckgebunden waren. Dieser Weg ist beispielsweise gewählt worden, weil der Bund nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung nicht für den Bereich Schule zuständig ist. Gleichwohl war mit den Ländern vereinbart, diese Mittel u.a. als Anschubfinanzierung für Schulsozialarbeit einzusetzen Vor diesem Hintergrund liegt nach dem klar vereinbarten Auslaufen der Anschubfinanzierung die Verantwortung bei den Ländern. thomasrachelbundestag.de www .th orn as-rachel d e 2 . Abgesehen davon übernimmt der Bund die Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zum Jahr 2014 vollständig. Das bedeutet für die Kommunen im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum, von 2013 bis 20.16, eire Entlastung um 18,5 Milliarden Euro. Eine vergleichbare Entlastung hat es noch ni gegeben. Das heißt, dass mit dem Auslaufen der Anschubfinanzierung die Finanzierung der Schulsozialarbeit durch Länder und Kommunen gewährleistet werden kann. Vor dem Hintergrund unserer verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung und der finanziellen Stärkung der Kommunen ist es somit Aufgabe der rot-grnen Landesregierung. in NRW, die zur Schulhoheit des Landes gehörende Aufgabe die SchuEsozialarbeit zu finanzieren. Mit freundlichen Grüßen ! e 1 Thomas Rachel MdB (_t • cI (L LJ 4 ) J -c-t; L4L / f L< cj /t‘ ‘4 3-z -L - -) / 4 [ Anlage 4 ‘ L v /IJ - (• ‚ 7• :/. 1i‘ ;‚•i thomas.rachei@bundestag.de wiww Ihnm-rrhpI d ‚ r Bundesministerium für Arbeit und Soziales Fraktionsvos‘tzender EINGEGANGEN 2 . Feb. 2014 z.d.A. LIWVam Andrea NaHes Kopie an Vorsitzenden der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landtag Nordrhein-Westfalen Herrn Reiner Priggen, MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf NAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TtL FAX E-MAiL iinisterin des Deutschen Bundestages Wilhelmstraße49, 10117 Berlin 11017 Berlin 4493018 527-2323 493018 527-2328 minlstebuero@bmas.bund.de Berlin, il?. Februar 2014 Sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Landtag Nordrhein-Westfalen Frau Manuela Grochowiak-Schmieding, MdL Platz.des Landtags 1 40221 Düsseldorf Sehr geehrter Herr Abgeordneter, sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich danke Ihnen für Ihre guten Wünsche anlässlich meiner Amtsübernahme und Ihr Schrei ben vom 23. Januar 2014, in dem Sie mich bitten, mich für die weitere Finanzierung der Schulsozialarbeit über das Zweite Buch Sozialgesetzbuch durch den Bund einzusetzen. Die Zuständigkeit für Schulsozialarbeit liegt nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung jedoch nicht beim Bund. Schulsozialarbeit bildet eine Schnittstelle zwischen Schu len, Familien und Jugendhilfe und damit einen Bestandteil der allgemeinen Bildungspolitik und des Schulwesens. Die Verantwortung für den Bildungsbereich ist den Ländern zuge wiesen. Die Schulsozialarbeit ist und war nicht Bestandteil des Bildungspaketes. Hierbei handelt es sich um eine lnfrastrukturmaßnahme, die von dem Bildungspaket nicht umfasst wird. Das Bildungspaket deckt als Fürsorgeleistung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende individuelle Ansprüche von Leistungsberechtigten; zu seinen Aufgaben gehören aber nicht der Aufbau und die Förderung von Infrastruktur. Anders als vielfach angenommen, wird und wurde Schulsozialarbeit auch nicht aus Finanzmitteln des Bildungspaketes unterstützt. Im Rahmen der damaligen Gesetzesberatungen Seile 2von2 zum Bildungspaket hatte sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat darauf geeinigt, den Ländern — befristet für die Jahre 2011 bis 2013 —jeweils 400 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Dies wurde über eine um 2,8 Prozentpunkte erhöhte Beteili gung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsucheride ümgesetzt. Hiermit war die politische Absicht verbunden, dass diese Mittel von Ländern und Kommunen für Schulsozialarbeit und/oder das außerschulische Hortmit tagessen von Schülerinnen und Schülern eingesetzt werden. Eine gesetzliche Zweckbin dung gab es insoweit aber nicht. Eine Zusage des Bundes, die (Finanz)Verantwortung für die Schulsozialarbeit zu übernehmen, hat es nicht gegeben. Schulsozialarbeit wird und wurde stets — auch in den Jahren 2011 bis 2013 — aus den in den kommunalen Haushalten verfügbaren Mitteln finanziert. Ab dem Jahr 2014 unterstützt der Bund die Kommunen finanziell an anderer Stelle, indem er diesen die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig erstattet. Hierdurch werden die Kommunen allein im Zeitraum 2012 bis 2016 insgesamt um fast 20 Milliarden Euro entlastet. Damit stehen den Kommunen ab 2014 deutlich mehr Mit tel zur Verfügung als durch die bisherige jährliche Entlastung in Höhe von 400 Millionen Euro. Aus diesen Mitteln könnten somit die kommunalen Aufwendungen für Schulsozialar beit eigenständig finanziert werden. Diese Entscheidung liegt aber in den Händen der Kommunen oder gegebenenfalls der Länder. Dem Bund stehen insoweit keine Weisungs rechte zu. Vor dem Hintergrund unserer verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung sowie der erfolg ten Finanzkraftstärkung der kommunalen Ebene hält die Bundesregierung nach wie vor an der seinerzeit im Rahmen der Geset.zesberatungen zum Bildungspaket im Vermittlungsausschuss getroffenen konsensualen Verständigung fest. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung im Jahr 2013 die Bundesratsinitiative, die auf dauerhafte Finanzierung der Schulsozialarbeit aus Bundesmitteln gerichtet war, abgelehnt. Ich hoffe, Ihnen mit den o. g. Ausführungen behilflich gewesen zu sein. Mit Landtag Nordrhein-Westfalen Rolf Seel MdL Josef Wirtz MdL Rolf Sed MdL Kommweg 95- 52372 Kreuzau - Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf Tel. (0211)884-2718 Fax. (0211) 884-3301 Gemeinde Kreuzau Herrn Bürgermeister Walter Ramm Postfach 1128 52368 Kreuzau Kommw.eg 95 52312 Kreuzau, den 05.06.2014 Tel. (02422)901548 Fax. (02422) 90 1498 Mobil: 0170—33740 40 Email: rolf.seel@landtag.nrw.de Ihre Zusendung der Resolution des Rates der Gemeinde Kreuzau zur Schul sozialarbeit Sehr geehrter Herr Bürgermeister, &/aJ%/ / vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15. Mai 2014 und die Zusendung der Resolution des Rates der Gemeinde Kreuzau zur Schulsozialarbeit. Die Schulsozialarbeit ist ein wichtiger Bestandteil der pädagogischen Arbeit an den Schulen in Nordrhein-Westfalen. Der Bund hatte den Ländern für die Jahre 2011 bis 2013 jeweils 400 Millionen Euro für Schulsozialarbeit und für das außerschulische HortMittagessen zur Verfügung gestellt. Die CDU-Landtagsfraktion setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass Die Leidtragenden sind die Kommunen und die Schulsozialarbeiter, auf deren Rücken das Chaos ausgetragen wird. Die Kommunen verdienen Vertrauensschutz des Landes, denn sie haben im Vertrauen auf das Land gehandelt. Dies wurde im Rahmen des Vermittlungsausschusses zum Bildungs- und Teilhabepa ket Anfang 2011 beschlossen. Dieses Geld war von Anfang n nur als Anschubfinanzie rung gedacht. Bund und Länder hatten gemeinsam vereinbart, dass diese Anschubfi nanzierung 2013 ausläuft. Die Schulsozialarbeit fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Dies hat auch Bundesarbeitsministerin Nahles so bestätigt. Wir sehen die nordrhein-westfälische Landesregierung in der Pflicht, endlich eine An schlusskonzeption für die Schulsozialarbeit aufzustellen und die Finanzierung gemäß ihrer eigenen Zuständigkeiten wahrzunehmen. / Mit freundlich m ruß ? Rolf Seel MdL 24 Josef Wirtz MdL/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 1615762 06.05.2014 Antrag der Fraktion der CDU Schulsozialarbeit: Landesregierung ist in.der Pflicht Aufgrund eines Beschluss der Landesregierung aus dem Jahr 2008 können Schulen Lehrerstellen für die Finanzierung von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern verwen den. Die Schulen, an denen Schulsozia!arbeiter im Einsatz sind, wollen nicht mehr auf ihre Arbeit verzichten. Ihre Aufgaben reichen von Elterngesprächen und Hausbesuchen über die Zu sammenarbeit mit den Jugendämtern bis hin zu Suchtprävention und Unterstützung bei Mobbingfällen. Nicht selten sind Schulsozialarbeiter in Krisensituationen die einzig gewollten Gesprächspartner von Schülerinnen und Schülern. Sie erfüllen Aufgaben, die die Lehrerin nen und Lehrer im Schulalltag häufig nicht mehr leisten können. Schulsozialarbeiter schaffen daher Raum für die Kernaufgabe an den Schulen in Nordrhein-Westfalen, für das Unterrich ten. Dies trifft vor allem auf Schulen zu, die aufgrund der Zusammensetzung ihrer Schülerschaft besonders intensive pädagogische Arbeit leisten müssen, wie z. B. auf Schulen in sozialen Brennpunktregionen. Im Zuge der Verhandlungen über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ermöglichte der Bund eine zeitweise Finanzierung von weiteren Schulsozialarbeitern zur Umsetzung der An sprüche aus dem BuT. Diese Art der Schulsozialarbeit, die durch einen gemeinsamen Erlass der Ministerien fur Arbeit Integration und Soziales und Schule und Weiterbildung sowie Fa milie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport vom 7. 7. 2011 geregelt wurde, wird nicht aus Mitteln des BuT unterstützt, wie immer wieder behauptet wird. Im Rahmen der Gesetzesberatungen zum BuT hatte sich der Vermittlungsausschuss zur Finanzkraftstärkung der kommunalen Ebene darauf geeinigt, dass der Bund den Ländern zusätzlich zum Ausgleich der Ausgaben für die Bildungs- und Teilhabeleistungen in den Jahren 2011 bis 2013 jeweils ca. 400 Mio. Euro über eine um 2,8 Prozentpunkte erhöhte Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Verfü gung stellt. Damit war ohne gesetzlich verankerte Zweckbindung die politische Absicht ver bunden, diese Mittel für Schulsozialarbeit und/oder das außerschulische Hortmittagessen von Schülerinnen und Schülern einzusetzen. Gleichzeitig wurde die schrittweise Anhebung der bisherigen Bundesbeteiligung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde Datum des Originals: 06.05.2014/Ausgegeben: 06.05.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de - LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 1615762 - rung von 45 Prozent im Jahr 2012 über 75 Prozent im Jahr 2013 und deren Weiterentwick lung zu einer vollständigen Erstattung der laufendön Nettoausgaben durch den Bund (100 Prozent) ab dem Jahr 2014 beschlossen, um die Kommunen in ihrer Funktion als örtli che Sozialhilfeträger nachhaltig zu entlasten. Die derzeitige Landesregierung in Nordrhein-Westfalen verweist immer wieder auf den Bund, wenn es üm die Finanzierung der Schulsozialarbeit an den nordrhein-westfälischen Schulen geht. Hier ist aber eine deutliche Differenzierung der verschiedenen Aufgabenbereiche der Schulsozialarbeit nötig. Bei genauer Betrachtungsweise muss man zwischen der sozialen Arbeit, die durch das BuT an den Schulen entstanden ist, und der eigentlichen originären Schulsozialarbeit unterscheiden. Die Aufgaben der originären Schulsozialarbeiter sind genau im Runderlass des Ministeriums für Schule und. Weiterbildung vom 23. 1. 2008 definiert. Sie umfassen laut Erlass: - - - - - - - Mitwirkung bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von systemisch angelegten Förderkonzepten und Angeboten zur Vorbeugung, Vermeidung und Bewältigung von Lern schwierigkeiten, Lernstörungen und Verhaltensstörungen sowie zu besonderen Begabun gen Mitwirkung bei der Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf sozialpädagogische Hilfen für Schülerinnen und Schüler, in der Regel in Form offener Frei zeitangebote oder Projektarbeit in Einzelfällen spezielle Hilfen für Kinder, Jugendliche und deren Familien in Kooperation mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und mit anderen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Trägern die Entfaltungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen, im schulischen und außerschuli schen Kontext Gemeinwesenarbeit für Kinder und Jugendliche und mit ihnen Entwicklung spezieller Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Kompetenz von Schüle rinnen und Schülern. Schulsozialarbeit im, beschriebenen Umfang ist ein wichtiger Bestandteil der schulische Ar beit, der durch die veränderten Rahmenbedingungen im schulischen Alltag wie z. B. Ganztag und G8 und die sich wandelnden Familienstrukturen unentbehrlich geworden ist. — — Die beschriebenen Aufgaben unterliegen dem Verantwortungsbereich der Schulen und sind damit der Kompetenz der Länder zugewiesen. Diese schulbedingten Aufgaben kann und darf der Bund nicht übernehmen. Mit der Einführung des BuT 2011 installierte die Bundesregierung eine zeitweise Finanzie rung für Schulsozialarbeit, die Teil einer präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpoli tik war. Die Aufgabenbeschreibung umfasste schwerpunktmäßig die Vermittlung von Leis tungen aus dem BuT an eine bestimmte Zielgruppe berechtigter Kinder. Die Bundesregie rung hat diese Hilfestellung im erweiterten Rahmen des BuT,bewusst als begleitende Hilfsfi nanzierung zur Umsetzung des BuT deklariert, weil sich nach drei Jahren die Notwendigkeit einer Hilfestellung reduzieren würde, was letztlich auch die aktuellen Zahlen der Inanspruch nahme von diesen Leistungen im Zuge des BuT bestätigen. 2 - LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode - Drucksache 1615762 Eine solche befristete Finanzierung ist für die ausschließlich schulisch bedingte Schulsozial arbeit gerade nicht sinnvoll und gegen die ursprüngliche Zielsetzung, weil deren Aufgaben im Unterschied zur begleitenden Unterstützung bei der Einführung des BuT dauerhaft sind. Hier muss eine nachhaltige Finanzierung durch die Landesregieiung sichergestellt werden. Ein finanzieller Einsatz des Bundes hierfür stände im Widerspruch zur verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung, da es sich bei der originären Schulsozialarbeit um einen Bereich der pädagogischen Betreuung von Kindern‘ und Jugendlichen im Rahmen des Bildungsauftrags der Schulen handelt. Die verfassungsrechtliche Zuständigkeit auf dem Gebiet der allgemei nen Bildung und des Schulwesens und damit auch die Verantwortung für die Einrichtung und Finanzierung der SchuJsozialarbeit liegen bei den Ländern. II. Der Landtag stellt fest: 1. Die Aufgaben der originären Schulsozialarbeit sind ein wichtiger Bestandteil der pä dagogischen Arbeit an den Schulen aller Schulformen des Landes Nordrhein Wesifalen. 2. Die Hilfestellung der Schulsozialarbeit muss für alle Kinder und Jugendlichen auch unabhängig von ihrer Einordnung in die Strukturen der Sozialgesetzgebung zugäng lich sein, wenn sie eine entsprechende Unterstützung benötigen. III. Der Landtag beschließt: 1. Die Landesregierung ist für die Sicherstellung der originären Schulsozialarbeit als Teil der pädagogischen Arbeit an den Schulen des Landes zuständig. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, Schulsozialarbeit stufenweise in die Schul strukturen des Landes nachhaltig einzugliedern und deren Finanzierung sicherzustel len. Dazu sind auch Mittel aus der Demografiereserve zu verwenden. Armin Laschet Lutz Lienenkämper Klaus Kaiser Petra Vogt und Fraktion 7 / L1,er Peter Münstermann Mitglied des Landtags Nordrheio-Westfalön Landtag NRW • Peter Münstermarin • Postfad 1011 43 Gemeinde Kreuzau Der Burgermeister Herrn Walter Ramm Bahnhofstraße 7 52372 Kreuzau • 40002 D0sseldorf Platz des Landtags 1 D 40221 Düsseldorf Telefon: JUPi Fax: E Mal (0211) 884-2982 (0211) 884-3164 petermuenstermann @landtag nrw de Geschäftszeichen: Düsseldorf, 18.06.2014 Bereitgestellte Mittel für Schulsozialarbeit im Sinne des Bildungs- und Teilhabepaketes Sehr geehrter Herr Bürgermeister Ramm, bitte entschuldigen Sie die entstandene Verzögerung bei der Beantwortung Ihres Anliegens! Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15.05.2014 und für die Zusendung der „Resolution bezüglich der zukünftigen Schulsozialarbeit an den Schulen der Gemeinde Kreuzau“. Sie fordern mich gemeinsam mit dem Rat der Gemeinde Kreuzau auf, die Finanzierung der Schulsozialarbeit dauerhaft aus Mitteln des Landes NRW und des Bundes sicher zu stellen. In der Vergangenheit hat sich die SPD-Landtagsfraktion bereits stark für eine Fortsetzung der Finanzierung der Schulsozialarbeit durch den Bund eingesetzt. Der Landtag hat zU dieser Frage im April 2013 den Antrag „Schulsozialarbeit weiterführen Befristung der Finanzierung aufheben“ verabschiedet. Im Mai 2013 hat der Bundesrat mit den Stimmen von NRW die Bundesregierung aufgefordert die Schulsozialarbeit über das laufende Jahr hinaus zu finanzieren. — Da sich nun, in Verbindung mit Ihrem Schreiben die Frage aufwirft, wie es derzeit um die Klärung der Finanzierung der Schulsozialarbeit durch die Bundes- bzw. Landesregierung steht, habe ich mich in einem Schreiben an das Ministerium für Arbeit, integration und Soziales gewendet. Meine Anfrage an das Ministerium liegt diesem Schreiben bei. Sobald mir neue Informationen hierzu vorliegen, werde ich mich wieder bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen Peter Münstermann MdL Anlage Wahlkreisbüro 52349 Düren, Holzstr. 34 (Montag Mittwoch, Freitag von 0900 Uhr bis 16.00 Uhr) Tel.:02421 -4044 l5Fax:024 21-4044 22 Privatanschritt. 52379 Larrgerwehe, Schhcher Str.24, Mobil: 017610413557 http://www.peter-n,uenstermann.de Peter Münstermann Mitglied des Landtags NordrheiwWesttalen Landtag NRW • Peter MOnstermann • Postfach 1011 43 • 40002 DCisseldoif Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Herrn Guntram Schneider Fürstenwall 25 40219 Düsseldorf Platz des Landtags 1 D-40221 Düsseldorf Telefon: Fax: E-Mail: (0211) 884-2982 (0211) 884-3164 petermuenstermann landtag.nrw.de Geschäftszeichen: Düsseldorf, 18.06.2014 Bereitgestellte Mittel für Schulsozialarbeit im Sinne des Bildungs- und Teilhabepaketes Sehr geehrter Herr Minister Schneider, lieber Guntram, aus meinem Wahlkreis erreichte mich eine Bürgeranfrage zur Finanzierung der Schulsozialarbeit im Sinne des Bildungs- und Teilhabepaketes. Aus dieser Anfrage ergeben sich für mich folgende Fragen: - - Wie steht es aktuell um die Klärung der Finanzierung der Schulsozialarbeit mit der Bundesregierung? Wie ist die Position der Landesregierung in der Frage der Finanzierung der Schulsozialarbeit? Ich bitte herzlich um Informationen hierzu bzw. um die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen. Für Ihre Mühen bedanke ich mich vorab recht herzlich. Mit freundlichen Grüßen Peter Münstermann MdL Wahtkreisbüro. 52349 Dürp, Holzstr. 34: (Montag, Mittwoch, Freitag von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr> TAL: 02421 -4044 15 Fax: 02421 -404422 Prixatanscltrift. 2379 Laneerwahe, ScIrlicher Str24; Mobil. 017610413557 http:llwwpeter-muenstermann.de [GEi.E1ND KREULI1 1 07, j JU1 Peter Miiostermann Mitglied des ndtags NorheiWesffalen Landtag NRW • Peter Münstermann • Postfach 10 11 43 • 40002 Dfjaseldort Platz des Landtags 1 D-40221 Düsseldorf Gemeinde Kreuzau Der Bürgermeister Herrn Walter Ramm Bahnhofstraße 7 52372 Kreuzau Telefon: Fax: E-Mail: (0211) 884-2982 (0211) 884-3164 peter.muenstermann @landtag.nrw.de Geschäftszeichen: Düsseldorf, 12.06.2014 Bereitgestellte Mittel für Schulsozialarbeit im Sinne des Bildungs- und Teilhabepaketes Sehr geehrter Herr Bürgermeister Ramm, bitte entschuldigen Sie die entstandene Verzögerung bei der Beantwortung Ihres Anhiegens! Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15.05.2014 und für die Zusendung der „Resolution bezüglich der zukünftigen Schulsozialarbeit an den Schulen der Gemeinde Kreuzau“. Sie fordern mich gemeinsam mit dem Rat der Gemeinde Kreuzau auf, die Finanzierung der Schulsozialarbeit dauerhaft aus Mitteln des Landes NRW und des Bundes sicher zu stellen. . In der Vergangenheit hat sich die SPD-Landtagsfraktion bereits stark für eine Fortsetzung der Finanzierung der Schulsozialarbeit durch den Bund eingesetzt. Der Landtag hat zu dieser Frage im April 2013 den Antrag „Schulsozialarbeit weiterführen Befristung der Finanzierung aufheben“ verabschiedet. Im Mai 2013 hat der Bundesrat mit den Stimmen von NRW. die Bundesregierung aufgefordert die Schulsozialarbeit über das laufende Jahr hinaus zu finanzieren. — Da sich nun, in Verbindung mit Ihrem Schreiben die Frage aufwirft, wie es derzeit um die Klärung der Finanzierung der Schulsozialarbeit durch die Bundes- bzw. Landesregierung steht, habe ich mich in einem Schreiben an das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales gewendet. Meine Anfrage an das Ministerium liegt diesem Schreiben bei. Sobald mir neue Informationen hierzu vorliegen, werde ich mich wieder bei Ihnen melden. Mit freundlichen GrÖßen Peter Münstermann MdL Anlage Wahlkreisbüro: 52349 Düren, Holzstr. 34: (Montag, Mittwoch, Freitag von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr) TeI.:02421-4044l5Fax:02421-404422 Privatanschrift: 52379 Langerwehe, Schlicher Str.24; Mobil: 017610413557 http:I/www peter-muensterniann.de Peter Münstermann Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen Landtag NRW .. Peter Münstermann • Postfach 10 11 43 . 40002. Düsseldorf Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Herrn Guntram Schneider Fürstenwall 25 40219 Düsseldorf Platz des Landtags 1 0-40221 Düsseldorf Telefon: Fax: E-Mail: (0211) 884-2982 (0211) 884-3164 peter.muenstermann landtag.nrw.de Geschäftszeichen: Düsseldorf, 12.06.2014 Bereitgestellte Mittel für Schulsozialarbeit im Sinne des Bildungs- und Teilhabepaketes Sehr geehrter Herr Minister Schneider, lieber Guntram, aus meinem Wahikreis erreichte mich eine Bürgeranfrage zur Finanzierung der Schulsozialarbeit im Sinne des Bildungs- und Teilhabepaketes. Aus dieser Anfrage ergeben sich für mich folgende Fragen: Wie steht es aktuell um die Klärung der Finanzierung der Schulsozialärbeit mit der Bundesregierung? Wie ist die Position der Landesregierung in der Frage der Finanzierung der Schulsozialarbeit? Ich bitte. herzlich um aufgeworfenen Fragen. Informationen hierzu bzw. um die Beantwortung der Für Ihre Mühen bedanke ich mich vorab recht herzlich. Mit freundlichen Grüßen Peter Münstermann MdL Wahlkreisbüro: 52349 Düren, Holzstr. 34: )Montag, Mittwoch, Freitag von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr) Tel.02421-404415Fax:02421-404422 Privatanschrift: 52379 Langerwehe, Schlicher Str.24, Mobil: 017610413557 hltp:llwww.peter-muenstermarin.de MEIEUZA / • Landtag NRW 07 JuLi 201‘i L_ • Peter Münsterniann • Peter Munstermann Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen ... Postfach 101143 1 • 40002 Düsseldorf Gemeinde Kreuzau Der Bürgermeister Herrn Ingo Esser /7 Bahnhofstraße 7 / 52372 Kreuzau 7 Platz des Landtags 1 D-40221 Düsseldorf (0211) 884-2982 E-Mail: peter.muenstermann @landtag.nrw.de Geschäftszeichen: Düsseldorf, 04.07.2014 Bereitgestellte Mittel für Schülsozialarbeit im Sinne des Bildungs- und Teilhabepaketes Hier: Resolution bezüglich der zukünftigen Schulsozialarbeit an den Schulen der Gemeinde Kreuzau Schreiben von Herrn Ramm vom 15.05.2014 - - Sehr geehrter Herr Bürgermeister Esser, mit Bezug auf mein Schreiben an Herrn Ramm vom 12.06.2014 möchte ich Ihnen mitteilen, dass mir eine vorläufige Antwort aus dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Nordrhein Westfalen vorliegt. Die Gespräche zur Klärung der Finanzierung werden voraussichtlich bis Mitte September laufen. - Sobald mir neue Informationen hierzu vorliegen, werde ich mich wieder bei Ihnen melden. Eine Kopie des entsprechenden Schriftverkehrs liegt diesem Schreiben bei. Mit freundlichen Grüßen Peter Münstermann MdL Anlage Wahlkreisbüro: 52349 Düren, Holzstr 34: (Montag, Mittwoch, Freitag von 09,00 Uhr bis 16.00 Uhr) Tel.: 02421 -4044 l5Fax: 02421 -404422 Privalanschrifl: 52379 Langerwehe, Schlicher Slr.24; Mobil: 017610413557 htlp://www.poter-muenstermann.de Peter Münstermann Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen Landtag NRW • Peter Münstermann • Postfach 10 11 43 • 40002 Düsseldorf Gemeinde Kreuzau Der Bürgermeister Herrn Ingo Esser Bahnhofstraße 7 52372 Kreuzau ‘GEMEINDE KREUZAU 02 Okt 2014 Platz des Landtags 1 D-40221 Düsseldorf Tel6n: ‚Fax: /‘ E-Mail: ‚/1 /• / (0211) 884-2982 (0211) 884-3164 peter.muenstermann @landtag.nrw.de Geschäftszeichen: Düsseldorf 01.10.2014 Bereitgestellte Mittel für Schülsozialarbeit im Sinne des Bildungs- ünd Teilhabepaketes Hier: - Resolution bezüglich der zukünftigen Schulsozialarbeit an den Schulen der Gemeinde Kreuzau Schreiben von Herrn Ramm vom 15.05.2014 - Mein Schreiben vom 04.07.2014 - Sehr geehrter Herr Esser, bis Mitte September waren die Gespräche zur Klärung der Finanzierung der Schulsozialarbeit noch nicht abgeschlossen. Ich werde Sie umgehend informieren, sobald mir abschließende Informationen zur Finanzierung im Sinne des Bildungsund Teilhabepaketes vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Peter Münstermann MdL Wahlkreisbüro: 52349 Düren, Holzstr. 34. (Monlag, Mittwoch, Freitag von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr) TeL:02421-404415Fax:02421-404422 Privatanschrifl: 62379 Langerwehe, Schlicher Str.24; Mobil: 017610413557 http //www.peler-muerrslermann de “( _&‚ Bundesministerium für Arbeit und Soziales 5 Bundesministerium tOr Arbeit und SozIales 11017 Berlin Dorit Hohenfeld Gemeinde Kreuzau Herrn Bürgermeister Walter Ramm Postfach 1128 52368 Kreuzau Referentin WiIhemstraße 49, 10117 Berlin 11017 Berlin +4930 18527-6789 +49 30 18 527-5900 iic3@bmas.bund.de www.bmasde HAUSANSCHRJFT POSTANSCHRIFT TEL FAX JUi/W E-MAIL INTERNET / Berlin, 16. Juni 2014 11c3 -96- Gemeinde Kreuzau/14 Az Schulsozialarbeit Sehr geehrter Herr Bürgermeister, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15. Mai 2014 nebst der Resolution des Rates der Gemeinde Kreuzau zur Weiterführung der Finanzierung von Schulsozialarbeit. Die Zuständigkeit für Schulsozialarbeit liegt nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung nicht beim Bund. Bei der Schulsozialarbeit als Schnittstelle zwischen Schulen, Familien und Jugendhilfe handelt es sich um einen Bestandteil der allgemeinen Bildungspolitik und des Schulwesens. Die Verantwortung für den Bildungsbereich ist den Ländern zugewiesen. Anders als vielfach angenommen, wird Schulsozialarbeit auch nicht aus Mitteln des Bildungspakets unterstützt. Das Bildungspaket deckt im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch individuelle Ansprüche von Leistungsberechtigten; zu seinen Aufgaben gehören aber nicht der Aufbau und die Förderung von schulischer lnfrastruktur: Im Rahmen der Gesetzesberatungen zur Neuregelung der Regelbedarfe und zum Bildungspaket hatte sich der Vermittlungsausschuss, um die Finanzkraft der kommunalen Ebene zu stärken, darauf geeinigt, dass der Bund den Ländern zusätzlich zu den finanziellen Entlastungen für die Bildungs- und Teilhabeleistungen befristet für die Jahre 2011 bis 2013 jeweils 400 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Dies wurde über eine um 2,8 Prozentpunkte erhöhte Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und - - Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende umgesetzt. Bund und Länder waren sich in den damaligen Verhandlungen darüber einig, dass mit dieser zusätzlichen Leistung des Bundes ohne gesetzlich verankerte Zweckbindung die politische Absicht - - U-Bahn U 2, U 6: Bus 200: 3-Bahn 1,2,25: Mohrenstraße / Französische Straße W0helmstraße Brandenburger Tor Seile2von2 verbunden war, diese Mittel für Schulsozialarbeit und/oder das außerschulische Hortmittagessen von Schi.flerinnen und Schülern einzusetzen. Mit der schrittweisen Anhebung der bisherigen Bundesbeteiligung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch von 45 Prozent im Jahr 2012 über 75 Prozent im Jahr 2013 und deren Weiterentwicklung zu einer vollständigen Erstattung der laufenden Nettoausgaben durch den Bund (100 Prozent) ab dem Jahr 2014 werden die Kommunen in ihrer Funktion als örtliche Sozialhilfeträger nachhaltig entlastet. Die Entlastung durch den Bund beträgt allein im Zeitraum 2012 bis 2016 insgesamt fast 20 Mrd. Euro. Die jährliche Entlastungswirkung wird aufgrund der zu erwartenden Dynamik der Ausgaben, gerade auch vor dem Hintergrund der demografischen Er.twck!ung, noch zunehmen. Damit stehen den Ländern bzw. Kommunen ab dem Jahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr überproportional mehr Mittel zur Verfügung als unter Berücksichtigung der jährlichen Entlastung in Höhe von 400 Mio. Euro in den Jahren 2011 bis 2013. Aus Sicht der Bundesregierung verfügen sie damit auch über erweiterte Ressourcen, um die Aufwendungen für Schulsozialarbeit (wie auch gegebenenfalls für das außerschulische Hortmiftagessen von Schülerinnen und Schülern) eigenständig finanzieren zu können. Mit freundlichen Grüfen Im Auftrag /tJ. Martin Vogt fri %‘ ‘-1 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An den BQrgermeister der Gemeinde Kreuzau Herrn Walter Ramm Gemeindeverwaltung Kreuzau Postfach 1128 52368 Kreuzau Bereitgestellte Mittel für Schulsozialarbeit im Sinne des Bildungsund Teilhabepaketes; Resolution des Rates der Gemeinde Kreuzau Ihr Schreiben vom 15. Mai 2014 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, IL Juni2014 Seite 1 von 2 Aktenzeichen: 322 6.08.06.11.01 120780 bei Antwort bitte angeben Sylvia Löhrmann Stellv. Ministerpräsidentin Auskunft erteilt: Frau Hein Telefon 0211 5867-3515 Telefax 0211 5867-493515 Anke.Hein@msw.nrw.de sehr geehrte Mitglieder des Rates der Gemeinde Kreuzau, vielen Dank für Ihr Schreiben und die Übersendung Ihrer Resolution zur Sicherstellung der Schulsozialarbeit an den Schulen der Gemeinde Kreuzau. Schulsozialarbeit ist nicht nur in Nordrhein-Westfalen zu einem unver zichtbaren schulischen Angebot geworden. Sie hat sich allerorts be währt und leistet insbesondere im präventiven Sinne einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Bildungsbedingungen für Kinder und Ju gendliche aus sozial benachteiligten Familien. Die Finanzierung der so erfolgreichen Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets wurde jedoch von Seiten des Bundes bis zum 31. Dezember 2013 befristet. Trotz des großen Engagements der gesamten Landesregierung konnte mit der alten Bundesregierung keine Einigung zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit erzielt werden. Wie Herr Minister Schneider bereits in seinem Schreiben vom 17. De zember 2013 an alle Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte und die Landrätinnen und Landräte der Kreise in Nordrhein-Wesffalen erläutert hat, stehen den Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2014 erhebliche Restmittel zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit im Sinne des Bildungsund Teilhabepakets zur Verfügung. Anschrift: Välklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Telefon 0211 5867-40 Telefax 0211 5867-3220 poststelle@msw. nrw.cle www.schulmjnisterium.nrwcje Zur Finanzierung können nach Aussage des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales sowohl die nicht verausgabten Mittel der Bun desfinanzierung für Schulsozialarbeit aus den Jahren 2011 bis 2013 als auch die nichtverausgabte Bundesfinanzierung für Bildung und Teilha be aus dem Jahr 2011 eingesetzt werden. Für das Jahr 2014 ist insofern davon auszugehen, dass die Schulsozi alarbeit von den Kreisen und kreisfreien Städten aus diesen Mitteln wei terfinanziert werden kann. Darüber hinaus wird die Landesregierung den Dialog zur Weiterfinan zierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabe pakets aus Bundesmitteln ab 2015 auf unterschiedlichen Ebenen fort setzen, um eine Lösung im Sinne aller Beteiligten herbeizuführen. Mit freundlichen Grüßen Sylvia Löhrmann Seite2von2 GRÜNE • Gudrun Zentis, MdL. Grüne Fraktion im Landtag, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf Herr Bürgermeister Eßer Gemeindeverwaltung Kreuzau Postfach 1128 —i 52368 Kreuzau GEMEINDE KREUZAUf 26. Juni 2O1/ Gudrun Zentis, MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf Tel. 0211 884 2024 Fax 0211. 884 3229 Wahlkreisbüro Friedrich-Ebert-Platz 13 52351 Düren Tel. 02421 7800586 pudrun.zentisIandtap.nrw.de emiIy.wiIIkomm-IauftCIandtao.NRW,de / / Düsseldorf, 24.06.2014 Sehr geehrter Herr Bürgermeister EBer, hiermit möchte ich Ihnen zunächst herzlich zur Wahl gratulieren und eine gute Hand für Ihre neue Aufgabe wünschen. Ihr Vorgänger, Herr Ramm hat uns am 15. Mai die Resolution des Rates der Ge meinde Kreuzau zur Schulsozialarbeit übersandt, die ich, weil das Thema ja nach wie vor im Raume steht, hiermit beantworte. Sie beschreibt sehr richtig, wie wichtig die Arbeit der Schulsozialarbeit ist, um gesell schaftliche Benachteiligungen auszugleichen. Es war deshalb ein wichtiges Anliegen gerade der Grünen, dass beim Bildungs- und Teilhabepaket auch die Förderung der Schulsozialarbeit verankert wird. Das Bildungs- und Teilhabepaket war e.ine Reaktion der Bundesregierung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass mehr finanzielles Engagement des Bun des für einen Abbau der Benachteiligung beim Bildungszugang einforderte. Es war ein Erfolg, dass über den Bundesrat auch die institutionelle Förderung der Schulso zialarbeit hineinverhandelt werden konnte und es nicht nur bei individuellen Hilfen wie Nachhilfezuschuss blieb. Die Erfahrungen zeigen, dass das eine der zielfüh rendsten Maßnahme des Bildungs- und Teilhabepakets war. Leider hat die Bundes ebene diese Förderung zum 31.12.2013 beendet, die Mittel konnten aber noch in das Jahr 2014 übertragen werden. Das Land hat sich beim Bund für eine Fortführung der Förderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes stark gemacht. Bislang leider erfolglos. Auch eine angekündigte Finanzhilfe des Bundes blieb bislang aus. Das Land kann nicht ohne weiteres ausfallende Bundesmittel ersetzen. Nach der Landesverfassung und dem Schulgesetz liegt Schule in der staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft. Diese bestimmt, dass das Land für das pädagogische Personal, die Kommune für das nichtpädagogische Personal zuständig ist. Die Schulsozialarbeit ist keine pädagogische Arbeit. Deshalb greift Ihre Argumentation, dass das Ministerium für Schule und Weiterbildung in der Pflicht sei, nicht. Nichtsdes totrotz hat sich die Koalition von SPD und Grünen in NRW bereit erklärt, die Kommu nen bei der Finanzierung nichtlehrenden‘ Personals mit 10 Mio. Euro jährlich zu un terstützen. Das geschieht angesichts der Herausforderungen der lnklusion. Insge samt stellt das Land für die schulische lnklusion in den nächsten Jahren rund 1 Milli arde Euro bereit. Der Bund, der ja die UN-Konvention unterzeichnet hat, zahlt dage gen nichts. Das Leistungsgesetz zur Förderung der kommunalen Aufwendungen für lnklusion befindet sich in der parlamentarischen Beratung. Ich hoffe; dass es in der Plenarsit zung der kommenden Woche verabschiedet wird. Ich werde Sie informieren, wenn feststeht, wie Sie Mittel aus diesem Topf (10 Mio. jährlich) beantragen können. Viel leicht ist ja damit eine Finanzierung der zweiten Stelle für Schulsozialarbeit möglich. Mit freundlichen Grüßen Dezement: Kor Georg Beyß 1 Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit Sachverhalt: Der Kreis Düren hat sich in der Vergangenheit wiederholt über die Landtags- und Bundes tagsabgeordneten aus dem Kreisgebiet sowie die kommunalen Spitzenverbände für eine Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu Lasten des Bundes oder Landes eingesetzt. Diese Bemühungen blieben bisher ohne Erfolg. Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 20.08.2014 hat die Kreisverwaltung Frau Bundesministerin Andrea Nahles um Zustimmung gebeten einen Teil der für die Umsetzung des SGB II vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzmittel für die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit über 2014 hinaus nutzen zu dürfen. Dies hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit dem anliegenden Schreiben vom 10.09.2014 ebenfalls abgelehnt. KREIS DÜREN Der Landrat Briefanschrifi: Kreisverwaltung Düren 52348 Düren job-com Dienstgebäude Bismarckstr. 10, Düren Auskunft Karl-Josef Cranen Telefon-Durchwahl 02421/22-17628 rrau B u ndesmi nisterin A i-flurea Bundesministerium für Arbeit und Soziales Wilhelmstr. 49 7 D I• erin ..‚ Ihre Nachricht vom Fax 02421/2217060 eMail k.j.cranenkreis-dueren.de Bitte vereinbaren Sie einen Termini Im Ubrigen gelten folgende.Servicezeiten: Mo Do 8.00 16.00 u. Fr 8.00-13.00 Uhr . ‚ Ihr Zeichen Zimmer-Nr. 611 (Haus D) - Mein Zeichen 56/2 - Datum 20. August 2014 Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets hier: Fortführung der Finanzierung mit Bundesmifteln Sehr geehrte Frau Ministerin Nahles, in den Jahren 2011 bis 2013 hat der Bund den Kommunen Finanzmittel zum Ausbau von weiterer Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets zur Verfügung gestellt. Eine Entfristung dieser Finanzierung wurde durch den Bund bisher abgelehnt. Mit den zur Verfügung gestellten Finanzmitteln wurden im Jahr 2011 im Kreis Düren 17,5 Stellen für Schulsozialarbeit in den kreiseigenen Schulen sowie in Schulen der kreisange hörigen Städte und Gemeinden zusätzlich eingerichtet. Da die gesetzliche Finanzierungs grundlage in 2011 rückwirkend in Kraft getreten ist, ist die Finanzierung dieser zusätzli chen Schulsoziarbeit im Kreis Düren bis Ende dieses Jahres über eingesparte Bundesmit tel aus den Vorjahren abgesichert. Weder der Kreis Düren noch seine kreisangehörigen Kommunen sind allerdings in der Lage, diese Leistungen in eigener Finanzverantwortung dauerhaft zu übernehmen. Dies ist mehr als bedauerlich, da die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt haben, dass die zusätzlich eingestellten Schulsozialarbeiter/innen so effektiv in das Schulleben inte griert werden konnten, dass sie in kurzer Zeit zu unverzichtbaren Ansprechpartnernhinnen und Wegbegleiternhinnen der Schülerinnen und Schüler geworden sind. Durch die päda gogische Arbeit an Schulen wird die Teilhabe an Bildung für junge Menschen gesichert, ihre Entwicklung gefördert und Bildungsarmut sowie sozialer Exklusion vorgebeugt. Es ist festzustellen, dass die zusätzliche Schulsozialarbeit - - durch Schüler und Lehrer rege und lösungsorientiert in Anspruch genommen wird, eine wichtige Brückenfunktion an der Nahtstelle von Bildung und familiärer Erzie hung einnimmt, Bankverbindurig: Sparkasse Düren IBAN: DE8O 3955 0110 0000 3562 12, SWIFT-BIC: SDUEDE33XXX Postbank Köln SAN: DE5O 3701 0050 0079 1485 03, SWIFT-BIC: PBNKDEFF Telefonzentrale: Internet: Paketanschrift: (02421) 220 www.kreis-dueren.de Bismarckstraße 16 52351 Düren -2- - - - einen spürbaren Beitrag zum Bildungserfolg und erfolgreichen Schulkarrieren der Kinder und Jugendlichen leistet, wichtige Aufklärungsarbeit und Hilfestellung bei der Beantragung der Einzelhilfen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket leistet, bereits im Vorfeld von möglichen Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen deeska lierend wirkt bzw. notwendige Hilfsangebote im Rahmen der Hilfen zur Erzie hung/Eingliederungshilfe unterstützt und ihre Wirksamkeit verstärkt, an der Schnittstelle im Übergang von Schule und Beruf die Integration junger Men schen in das Arbeitsleben intensiv fördert und Barrieren abbaut. Ein Wegfall der zusätzlichen Schulsozialarbeit lässt daher befürchten, dass sich die Her ausforderungen im Hinblick auf gesellschaftliche Integration durch Bildung und Vorbeu gung wirtschaftlicher Armut als Folge von Bildungsarmut und sozialer Exklusion, denen sich der Kreis Düren auch als Optionskommune bei der Umsetzung des SGB II seit 2005 stellt, in Zukunft deutlich schwieriger bewältigen lassen. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Mitteilung, ob ich einen Teil der vom Bund für die Umsetzung des SGB II zur Verfügung stehenden Finanzmittel aus den gegenseitig de ckungsfähigen Eingliederungs- und Verwaltungskostenbudgets zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit nutzen kann. Da auch die Eingliederungsmittel in den letzten Jahren immer mehr gekürzt worden sind und Budgets nicht einmal für die originäre SGB IIUmsetzung auskömmlich sind, beabsichtige ich selbstverständlich hieraus keine Finanzie rung der Schulsozialarbeit in bisherigem Umfang. Es geht lediglich darum, einen Teil der erfolgreichen Arbeit fortsetzen zu können. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Arbeitsverträge der betroffenen Schulsozi alarbeiter/innen zum 31.12. dieses Jahres auslaufen und auch deren Zukunft ungewiss ist, bin ich Ihnen für eine kurzfristige Antwort dankbar. Mit freundlichem Gruß gez. Wolfgang Speithahn ‚ Bundesministerium fir Arbeit und Soziales Thorben Albrecht Landrat des Kreises Duren Herrn Wolfgang Spelthahr ei ren Kreisverwaltung Düren L Bismarckstraße 10 i Ewig. 52351 Duren Staatssekretär HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT 1 ra 493018 527-2045/ 2046 493018 527-2048 E-MAIL buero.aibrecht@bmas.bund.de FAX “ i Wilhelmstraße49, 10117 Berlin 11017 Berlin „/‘ Berlin, )(0Septernber 2014 Sehr geehrter Herr Landrat, im Namen von Frau Bundesministerin Andrea Nahles danke ich Ihnen für Schreiben vom 20. August 2014, mit dem Sie sich für die Weiterfirianzierung der Schulsozialarbeit mit Bun desmitteln einsetzen. Lassen Sie mich vorausschicken: Für Ihr Anliegen habe ich sehr viel Verständnis. Schulso zialarbeit ist auch aus Sicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein wichtiges Element in unserer Bildungslandschaft. Frau Bundesmiriisterin Andrea Nahles hat sich — wie Sie vielleicht wissen — schon in der Vergangenheit für eine Stärkung dieses Angebots eingesetzt. Die Verabredungen über zusätzliche finanzielle Entlastungen der Kommunen in den Jahren 2011 bis 2013 waren in diesem Zusammenhang ein wichtiger Zwischerischritt. Für die Finanzierung von kommunalen Aufgaben gelten allerdings Grundregeln, die sich aus der Finanzverfassung ergeben. Schulsozialarbeit bildet eine Schnittstelle zwischen Schulen, Familien und Jugendhilfe und damit einen Bestandteil der allgemeinen Bildungspolitik und des Schulwesens im Kompe tenzbereich der Länder. Damit besteht auch die Finanzierungsverantwortung der Länder. Im Rahmen der damaligen Gesetzesberatungen zum Bildunspaket hatte sich der Vermitt lungsausschuss von Bundestag und Bundesrat darauf geeinigt, den Ländern befristet für — die Jahre 2011 bis 2013—jeweils 400 Millionen Euro zur Verfügung zustellen. Dies wurde über eine erhöhte Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende umgesetzt. Hiermit war die politische Absicht ver bunden, dass diese Mittel von Ländern und Kommunen für Schulsözialarbeit und/oder das See2von2 außerschulische Hortrnittagessen von Schülerinnen und Schülern eingesetzt werden. Eine gesetzliche Zweckbindung gab es insoweit aber nicht. Eine Zusage des Bundes, die (Fi nanz)Verantwortung für die Schulsozialarbeit zu übernehmen, hat es zu keinem Zeitpunkt gegeben. Sie wäre aus finanzverfassurigsrechtlichen Gründen auch gar nicht umsetzbar gewesen. Schulsozialarbeit wird und wurde stets auch in den Jahren 2011 bis 2013 aus — — den kommunalen Haushalten finanziert. Die dem Kreis Düren als zugelassener kommunaler Träger zur Verfügung stehenden Fi nanzmittel aus dem Eingliederungstitel können für eine Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit nicht genutzt werden. Der Bund trägt die Kosten für die Durchführung des SGB II, soweit die Kommune dies anstelle der Bundesagentur übernommen hat. Schulsozialarbeit ist jedoch keine Aufgabe nach dem SGB II. Daher muss die Durchführung von Schulsozial arbeit aus kommunalen Mitteln bestritten werden. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass der Bund seit diesem Jahr die Kommunen finanziell an anderer Stelle unterstützt, indem er diesen die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig erstattet. Hierdurch werden die Kommunen allein im Zeitraum 2012 bis 2016 insgesamt um fast 20 Milliarden Euro entlastet. Damit stehen den Kommunen ab 2014 deutlich mehr Mittel zur Verfügung als durch die bisherige jährliche Entlastung in Höhe von 400 Millionen Euro. Aus diesen Mitteln könnten somit die kommunalen Aufwendungen für Schulsozialarbeit eigenständig finanziert werden. Mit freundlichen Grüßen j Britta Salmen Korn mweg 34 52372 Drove Herrn Landrat Wolfgang Speithahn Kreisverwaltung Düren 52348 Düren 02j0.14 Weiterführung der Schulsozialarbeit Sehr geehrter Herr Speithahn, ein erfolgreicher Baustein der Bildungs- und Sozialpolitik, die Schulsozialarbeit, steht in den Gemeinden, Stadt und Kreis Düren vor dem Aus. Die Schuisozialarbeiterlnnen vor Ort haben in den vergangenen Jahren Strukturen aufgebaut, sich vernetzt und die Schulsozialarbeit an den Schulen etabliert. Sie sind dort, insbesondere mit Blick auf die Schülerinnen und Schüler und deren Familien unabdingbar. Die Fachkräfte haben sich durch die hochwertige pädagogische Arbeit und kontinuierliche Beziehungsarbeit zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Schullandschaft entwickelt. Es gibt Bestrebungen von Ihrer Seite, die Schuisozialarbeit dauerhaft im Kreis Düren zu sichern. Das ist uns ein großes Anliegen und wir möchten Sie darin unterstützen. Wir, einige Vertreter der Eltern, Schülerinnen, Lehrerinnen, Schulleitungen und die betroffenen Schulsozialarbeiterinnen, würden gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen die Zukunftsperspektive und Möglichkeiten besprechen. Wir möchten gerne an Ihrem Vorhaben mitwirken und Ihnen als Argumentationshilfe einige erarbeitete Unterlagen der Schülerinnen an die Hand geben. Dazu freuen wir uns über eine Einladung Ihrerseits. Sie können mit einer dauerhaften Sicherung aller Steilen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets rund 30.000 SchülerInnen eine Stimme geben. Der Kreis Düren wäre Vorreiter für eine innovative Bildungspolitik. Mit freundlichen Grüßen B. Salmen SchulpfIegschaftsvorsitzende der Realschule Kreuzau