Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
925 kB
Erstellt
24.10.14, 13:07
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Ingola Schmitz
Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen
Gemeinde Kreuzau
z.Hd. Herrn Bürgermeister Walter Ramm
Gemeindeverwaltung Kreuzau
Postfach 1128
52368 Kreuzau
-
..
-
-
-
Düsseldorf, 22. Mai 2014
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Ramm,
sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Schreiben und die Übersendung der Resolution bezüglich der zukünftigen
Sozialarbeit an den Schulen der Gemeinde Kreuzau.
Schulsozialarbeit stellt auch aus Sicht der FDP-Fraktion eine unverzichtbare Hilfe für die
Schulen und den gesamten Sozialraum der Kommunen dar. In der Zeit der Regierungsbeteili
gung der FDP wurden daher zum Beispiel an Schulen hunderte zuvor von SPD und Grünen
lediglich befristet geschaffene Stellen in unbefristete Stellen umgewandelt.
Auch die „im Geleitzug“ des Bildungs- und Teilhabepakets geschaffenen Sozialarbeiterstellen
müssen aus liberaler Sicht dringend gesichert werden. Einerseits entlasten und unterstützen
sie die Lehrkräfte, andererseits leisten sie vom Standort Schule aus auch einen unerlässli
chen Beitrag zur sozialen Vernetzung in den Kommunen. Wir teilen Ihre Einschätzung, dass
eine solche intensive Sozialarbeit gerade auch in Hinblick auf weitere zeitnah wachsende
große Herausforderungen unverzichtbar sein wird. Da es sich primär auch um eine soziale
Aufgabe handelt, sehen wir hier zunächst den Bund in der Pflicht. Da gegenwärtig gerade
auch die SPD-Bundessozialministerin Andrea Nahles eine Blockadehaltung einnimmt, erwar
ten wir insbesondere von Ministerpräsidentin Kraft und Sozialminister Schneider, dass sie
Druck auf die Bundesregierung ausüben. Wenn ihnen eine solche Koordination nicht gelingt,
darf das Land sich seiner Verantwortung nicht entziehen und muss diese wichtige Unterstüt
zung für das gesamte soziale Umfeld in den Kommunen sichern. Die Kommunen selber kön
nen diese ebenso umfängliche wie unerlässliche Aufgabe nicht stemmen.
Landtag Nordrhein-Westfalen • Platz des Landtags 1 • 40221 Dusseldorf
Telefon 0211 884-4467 • Fax 0211 884-3667 • E-Mail. ingola stefanie.schmitz@landtag.nrw de
Da wir diese wichtige Aufgabe für unverzichtbar erachten, hat die FDP-Fraktion auch eine
entsprechende Initiative in den nordrhein-westfälischen Landtag eingebracht. Diesen Antrag
füge ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme als Anlage bei. Leider muss ich Ihnen jedoch
mitteilen, dass CDU, SPD und Grüne den Antrag im Landtag bedauerlicherweise bisher abge
lehnt haben. Dennoch werden wir uns weiterhin für eine Sicherung dieser wichtigen Stellen
einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
1Smit4
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/5289
-
18.03.2014
Antrag
der Fraktion der FDP
Sozialarbeitern in Schulen den Rücken stärken und Präventionsketten erhalten
1. Ausgangslage
In Nordrhein-Westfalen leisten Sozialarbeiter an den Schulen eine hervorragende Arbeit bei
der Stärkung von Chancengerechtigkeit und Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen. Auch
die im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket bereitgestellten
Schulsozialarbeiter begleiten einzelne Schüler, helfen bei Schulängsten und intervenieren
bei Konflikten (z.B. Mobbing, Gewalt). Sie helfen beim Ausfüllen von Anträgen zu
Klassenfahrten oder Mittagessenszuschüssen, unterstützen Teilhabe am sozialen und
kulturellen Leben und schaffen ergänzende Freizeitangebote. Darüber hinaus begleiten sie
auch beim Übergang von der Schule in den Beruf. Sie bieten zusätzlich auch Eltemarbeit an.
Allerdings wirken diese Sozialarbeiter damit eben nicht nur explizit im schulischen Bereich,
sondern insbesondere im Sozialraum der Kommune. Denn ein weiterer, herausragender
Arbeitsschwerpunkt liegt auf der Gemeinwesenarbeit. Uber die Vernetzung mit örtlichen
Institutionen (Behörden, Jugendhäusern, Kirchen) oder Initiativen und Vereinen wird eine
nachhaltige Wirkung erzielt. Zusammenfassend ist Schulsozialarbeit ein wichtiges Bindeglied
in der Präventionskette zur Schaffung von Zugängen für Familien in belasteten Lebenslagen
und zur Teilhabe für Kinder und Jugendliche; sie wirken damit nicht nur originär im
Schulleben mit, sondern ihre Arbeit dient den sozialen und gesellschaftlichen Strukturen und
Netzwerken der gesamten Kommune.
Rund 1.500 Sozialarbeiterstellen in Nordrhein-Westfalen wurden im Zuge des Bildungs- und
Teilhabepakets des Bundes finanziert. Hintergrund für die Anschubfinanzierung war ein
Kompromiss zwischen Bund und Ländern im Rahmen des Vermittlungsausschusses zum
Bildungs- und Teilhabepaket SGB II. Damals wurde vereinbart, dass der Bund seine
Beteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung von Hartz-IV-Empfängern erhöht.
Das Geld war allerdings nicht zweckgebunden, sondern stand zur freien Verwendung. Die
politische aber rechtlich nicht bindende Absicht, dieses Geld für Schulsozialarbeit und
Mittagessen in Horten zu verwenden, wurde ebenfalls in den Verhandlungen gefasst.
Letztlich wurden hierfür von 2011 bis 2013 jährlich 400 Mb. Euro vom Bund zur Verfügung
gestellt. Damit stellt sich ein perspektivisches Problem: Da die Mittel aus dem Bildungs- und
Teilhabepaket nur bis Ende 2013 verfügbar waren, ist die Nachhaltigkeit dieser Sozialarbeit
gefährdet.
—
—
Datum des Originals: 18.03.2014/Ausgegeben: 18.03.2014
Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des
Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 2439, zu beziehen. Der
kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter
www.landtag.nrw.de
-
-
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode
-
Drucksache 1615289
Die Fraktion der SPD im Landtag von Nordrhein-Westfalen hat den Bund aufgefordert, die
Sozialarbeit an Schulen für Bildung und Teilhabe weiter zü finanzieren. Auch die Fraktion
von Bündnis 90/Die Grünen in NRW sehen in der Arbeit der Schulsozialarbeiter Aufgaben,
die soziale Teilhabe gewährleisten. Sie sehen den Bund in der Pflicht und haben die
Bundessozialministerin angeschrieben. In seiner Stellungnahme antwortete das
Bundessozialministerium, dass Schulsozialarbeit in den Bildungsbereich gehöre und, das
Land Nordrhein-Westfalen die Schulsozialarbeiter selber bezahlen solle. Da diese Stellen
jedoch im „Geleitzug“ mit einer insbesondere auf verbesserte soziale Teilhabe
ausgerichteten Maßnahme des Bundes geschaffen worden sind, muss tatsächlich trotz des
Einsatzstandortes nämlich Schulen die Frage gestellt werden, ob es sich nicht um ein
soziales Wirken für Familie und Gesellschaft in den Kommunen handelt und damit auch
primär dem Sozialbereich zuzuordnen ist.
—
—
Die Landesregierung sieht für eine Finanzierung aus Landesmitteln keinen Spielraum. Der
bisherige Beitrag der Landesregierung zur Lösung dieser wichtigen Frage war allerdings mit
einer Bundesratsinitiative begrenzt. Minister Schneider lobte in einer Pressemitteilung zu
dem Bundesratsantrag die ‚Arbeit der Schulsozialarbeiter und forderte den Bund auf, die
Finanzmittel zu stellen. Er sagte dazu: „Bundesarbeitsministerin von der Leyen kann sich
nicht länger wegducken, sondern sie muss jetzt handeln und die notwendigen Mittel zur
Verfügung stellen. Nur so können die Schulsozialarbeiter ihre hervorragende ‘Arbeit
fortsetzen. Insbesondere Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien
brauchen diese Unterstützung, um eine Lebensperspektive aufbauen zu können.“ Auf die
Frage zur Fortführung der Schulsozialarbeit teilte Minister Schneider dem Sozialausschuss
des Landtages im Februar 2014 (Drs 16/1637) mit: „Das ‘Ministerium für Arbeit, Integration
und Soziales wird den Dialog zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit aus
Bundesmitteln ab dem Jahr 2015 mit allen Beteiligten fortsetzen.“
Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt die grundsätzliche Position von Minister Schneider. Die‘
Wichtigkeit der Sozialarbeit an Schulen für die Teilhabe der Kinder und Familien fordert
jedoch eine zügige Lösung. Ohne diese bleibt das Motto der Landesregierung „Kein Kind
zurücklassen“ ‚ein rot-grünes Lippenbekenntnis. Daher muss das Land sein Engagement
deutlich und nachhaltig verstärken. Minister Schneider muss nun auch gegenüber seiner
SPD-Kollegin Nahles deutliche Worte finden.
Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene erklärt, dass Länder und Gemeinden vor großen
Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und
Hochschulen stehen. Weiter ‘heißt es, dass die Länder, um diese Aufgaben besser
bewältigen zu können, in der laufenden Legislaturperiode um sechs Milliarden Euro entlastet
werden sollen. Würde hierdurch das Land durch den Bund entsprechend entlastet, kann das
Land die finanziellen Mittel für diese Sozialarbeiter an den Schulen verwenden. Als Folge
bietet sich somit eine Chance, mit der die Landesregierung ihren Beitrag zur Lösung dieser
wichtigen sozialräumlichen Aufgabe verstärken kann, die letztlich den Kommunen und ihren
sozialen Strukturen direkt zugutekommt.
II. Der Landtag stellt fest:
1.
Die, Arbeit vieler Sozialarbeiter am Standort Schule ist akut gefährdet.
2.
Schulsozialarbeit leistet einen wichtigen Beitrag für die Teilhabe der Kinder und ihrer
Familien in den Kommunen.
2
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode
Drucksache 1615289
-
3.
Die Klärung der zukünftigen Finanzierung dieser Stellen hat eine hohe Dringlichkeit.
III. Der Landtag fordert auf:
•
Das Land darf sich nicht aus seiner Verantwortung der Fortführung der
Schulsozialarbeit zurückziehen. Deshalb muss das Land sich bei der Bundesregierung
verstärkt für eine Entlastung des Landes aus Bundesmitteln für diese wichtige Aufgabe
einsetzen oder als Land selbst die Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen
sicherstellen.
Christian Lindner
Christof Rasche
UlrchAlda
• Susanne Schneider
Yvonne Gebauer
Ingola Schmitz
Kai Abruszat
Thomas Nückel
.
.
und Fraktion
3
• Thomas Rachel. MdB
Parlamentarischer Staätssekretr Im
BundesminIsterium f0rBlldung und Forschung
Bundestagsabgeordneter des Xrelses Düren
An den Bürgermeister der Gemeinde Kreuzau
Herr Walter Rämm
4 1
LaJInhIoIsLr.f
52372
per
Kreuzau
MaiL
an:
Deutscher Bundestag
PIa der.Republlk 1
11011 Berhn
TeL (030)227 71333
Fax (030>227 76930
Wahlkre!s
8insfdSti. 95
52351 Ourerl
TeL(02421)121327
Fax(02421.) 74298
Buergermeister@Kreuzau.de
Berlin, 27.05.2014
Finanzierung der Schulsozialarbeit
Sehr geehrter Herr Ramm,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15. Mai 2014, in der Sie sich für die Weiterfinanzierung der
Schulsozialarbeit einsøtzen, Die Schulsozialarbeit ist für die Förderung der schulischen
Ausbildung und der sozialen Integration von großer Bedeutung. Sie ist ein wichtiges Angebot,
um junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen, schülischen und beruflichen Entwicklung
zu fördern. Gerne erläutere ich Ihnen den aktuellen Sachstand zur Finanzierung der
Schulsozialarbeit und der Zuständigkeit des Landes NRW.
Bei der Schulsozialarbeit handelt es sich um ein professionelles päciagogisches Angebot, das
verfassungsrechtlich auf dem Gebiet der allgemeinen Bildung und des Schulwesen bei den
Ländern liegt. Zudem wird und wurde die Schulsozialarbeit auch nicht aus Finanzmitteln des
Bildungspaketes unterstützt.
Die Schulsozialarbeit wurde
im
Rahmen
des
Vermittlungsausschusses zum Bildungs- und Teilhabepaket SGB II verhandelt. Dabei wurde
vereinbart, dass 400 Mio. Euro im Jähr vom Bund für Schulsozialarbeit und/oder Mittagessen
in Horten für 2011-2013 zur Verfügung gestellt werden. Daher hat der Bund die Finanzmittel
über eine um 2,8 Prozentpunkte erhöhte Beteiligung des Bundes an den Leistungen für
Unterkunft und Heizung zur Verfügung gestellt, die nicht zweckgebunden waren. Dieser Weg
ist beispielsweise gewählt worden, weil der Bund nach der verfassungsrechtlichen
Kompetenzordnung nicht für den Bereich Schule zuständig ist. Gleichwohl war mit den
Ländern vereinbart, diese Mittel u.a. als Anschubfinanzierung für Schulsozialarbeit
einzusetzen Vor diesem Hintergrund liegt nach dem klar vereinbarten Auslaufen der
Anschubfinanzierung die Verantwortung bei den Ländern.
thomasrachelbundestag.de
www .th orn as-rachel d e
2
.
Abgesehen davon übernimmt der Bund die Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung zum Jahr 2014 vollständig. Das bedeutet für die Kommunen im
mittelfristigen Finanzplanungszeitraum, von 2013 bis 20.16, eire Entlastung um 18,5 Milliarden
Euro. Eine vergleichbare Entlastung hat es noch ni gegeben. Das heißt, dass mit dem
Auslaufen der Anschubfinanzierung die Finanzierung der Schulsozialarbeit durch Länder und
Kommunen gewährleistet werden kann.
Vor dem Hintergrund unserer verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung und der finanziellen
Stärkung der Kommunen ist es somit Aufgabe der rot-grnen Landesregierung. in NRW, die
zur Schulhoheit des Landes gehörende Aufgabe die SchuEsozialarbeit zu finanzieren.
Mit freundlichen Grüßen
!
e
1
Thomas Rachel MdB
(_t
•
cI
(L
LJ
4
)
J
-c-t;
L4L
/
f
L<
cj
/t‘ ‘4
3-z -L
-
-)
/
4
[
Anlage
4
‘
L
v
/IJ
-
(•
‚
7•
:/.
1i‘
;‚•i
thomas.rachei@bundestag.de
wiww Ihnm-rrhpI d
‚
r
Bundesministerium
für Arbeit und Soziales
Fraktionsvos‘tzender
EINGEGANGEN
2
.
Feb. 2014
z.d.A. LIWVam
Andrea NaHes
Kopie an
Vorsitzenden der Fraktion
Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landtag
Nordrhein-Westfalen
Herrn Reiner Priggen, MdL
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
NAUSANSCHRIFT
POSTANSCHRIFT
TtL
FAX
E-MAiL
iinisterin
des Deutschen Bundestages
Wilhelmstraße49, 10117 Berlin
11017 Berlin
4493018 527-2323
493018 527-2328
minlstebuero@bmas.bund.de
Berlin,
il?. Februar 2014
Sozialpolitische Sprecherin der Fraktion
Bündnis90/Die Grünen im Landtag
Nordrhein-Westfalen
Frau Manuela Grochowiak-Schmieding, MdL
Platz.des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, sehr geehrte Frau Abgeordnete,
ich danke Ihnen für Ihre guten Wünsche anlässlich meiner Amtsübernahme und Ihr Schrei
ben vom 23. Januar 2014, in dem Sie mich bitten, mich für die weitere Finanzierung der
Schulsozialarbeit über das Zweite Buch Sozialgesetzbuch durch den Bund einzusetzen.
Die Zuständigkeit für Schulsozialarbeit liegt nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung jedoch nicht beim Bund. Schulsozialarbeit bildet eine Schnittstelle zwischen Schu
len, Familien und Jugendhilfe und damit einen Bestandteil der allgemeinen Bildungspolitik
und des Schulwesens. Die Verantwortung für den Bildungsbereich ist den Ländern zuge
wiesen.
Die Schulsozialarbeit ist und war nicht Bestandteil des Bildungspaketes. Hierbei handelt
es sich um eine lnfrastrukturmaßnahme, die von dem Bildungspaket nicht umfasst wird.
Das Bildungspaket deckt als Fürsorgeleistung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende individuelle Ansprüche von Leistungsberechtigten; zu seinen Aufgaben gehören
aber nicht der Aufbau und die Förderung von Infrastruktur.
Anders als vielfach angenommen, wird und wurde Schulsozialarbeit auch nicht aus Finanzmitteln des Bildungspaketes unterstützt. Im Rahmen der damaligen Gesetzesberatungen
Seile 2von2
zum Bildungspaket hatte sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat
darauf geeinigt, den Ländern
—
befristet für die Jahre 2011 bis 2013 —jeweils 400 Millionen
Euro zur Verfügung zu stellen. Dies wurde über eine um 2,8 Prozentpunkte erhöhte Beteili
gung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für
Arbeitsucheride ümgesetzt. Hiermit war die politische Absicht verbunden, dass diese Mittel
von Ländern und Kommunen für Schulsozialarbeit und/oder das außerschulische Hortmit
tagessen von Schülerinnen und Schülern eingesetzt werden. Eine gesetzliche Zweckbin
dung gab es insoweit aber nicht. Eine Zusage des Bundes, die (Finanz)Verantwortung für
die Schulsozialarbeit zu übernehmen, hat es nicht gegeben. Schulsozialarbeit wird und
wurde stets
—
auch in den Jahren 2011 bis 2013
—
aus den in den kommunalen Haushalten
verfügbaren Mitteln finanziert.
Ab dem Jahr 2014 unterstützt der Bund die Kommunen finanziell an anderer Stelle, indem
er diesen die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig
erstattet. Hierdurch werden die Kommunen allein im Zeitraum 2012 bis 2016 insgesamt um
fast 20 Milliarden Euro entlastet. Damit stehen den Kommunen ab 2014 deutlich mehr Mit
tel zur Verfügung als durch die bisherige jährliche Entlastung in Höhe von 400 Millionen
Euro. Aus diesen Mitteln könnten somit die kommunalen Aufwendungen für Schulsozialar
beit eigenständig finanziert werden. Diese Entscheidung liegt aber in den Händen der
Kommunen oder gegebenenfalls der Länder. Dem Bund stehen insoweit keine Weisungs
rechte zu.
Vor dem Hintergrund unserer verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung sowie der erfolg
ten Finanzkraftstärkung der kommunalen Ebene hält die Bundesregierung nach wie vor an
der seinerzeit im Rahmen der Geset.zesberatungen zum Bildungspaket im Vermittlungsausschuss getroffenen konsensualen Verständigung fest.
Aus diesem Grund hat die Bundesregierung im Jahr 2013 die Bundesratsinitiative, die auf
dauerhafte Finanzierung der Schulsozialarbeit aus Bundesmitteln gerichtet war, abgelehnt.
Ich hoffe, Ihnen mit den o. g. Ausführungen behilflich gewesen zu sein.
Mit
Landtag Nordrhein-Westfalen
Rolf Seel MdL
Josef Wirtz MdL
Rolf Sed MdL Kommweg 95- 52372 Kreuzau
-
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Tel. (0211)884-2718
Fax. (0211) 884-3301
Gemeinde Kreuzau
Herrn Bürgermeister Walter Ramm
Postfach 1128
52368 Kreuzau
Kommw.eg 95
52312 Kreuzau, den 05.06.2014
Tel.
(02422)901548
Fax.
(02422) 90 1498
Mobil: 0170—33740 40
Email: rolf.seel@landtag.nrw.de
Ihre Zusendung der Resolution des Rates der Gemeinde Kreuzau zur Schul
sozialarbeit
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
&/aJ%/
/
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15. Mai 2014 und die Zusendung der Resolution des
Rates der Gemeinde Kreuzau zur Schulsozialarbeit.
Die Schulsozialarbeit ist ein wichtiger Bestandteil der pädagogischen Arbeit an den
Schulen in Nordrhein-Westfalen. Der Bund hatte den Ländern für die Jahre 2011 bis
2013 jeweils 400 Millionen Euro für Schulsozialarbeit und für das außerschulische HortMittagessen zur Verfügung gestellt.
Die CDU-Landtagsfraktion setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass
Die Leidtragenden sind die Kommunen und die Schulsozialarbeiter, auf deren Rücken
das Chaos ausgetragen wird. Die Kommunen verdienen Vertrauensschutz des Landes,
denn sie haben im Vertrauen auf das Land gehandelt.
Dies wurde im Rahmen des Vermittlungsausschusses zum Bildungs- und Teilhabepa
ket Anfang 2011 beschlossen. Dieses Geld war von Anfang n nur als Anschubfinanzie
rung gedacht. Bund und Länder hatten gemeinsam vereinbart, dass diese Anschubfi
nanzierung 2013 ausläuft. Die Schulsozialarbeit fällt in den Zuständigkeitsbereich der
Länder. Dies hat auch Bundesarbeitsministerin Nahles so bestätigt.
Wir sehen die nordrhein-westfälische Landesregierung in der Pflicht, endlich eine An
schlusskonzeption für die Schulsozialarbeit aufzustellen und die Finanzierung gemäß
ihrer eigenen Zuständigkeiten wahrzunehmen.
/
Mit freundlich m ruß
?
Rolf Seel MdL
24
Josef Wirtz MdL/
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
1615762
06.05.2014
Antrag
der Fraktion der CDU
Schulsozialarbeit: Landesregierung ist in.der Pflicht
Aufgrund eines Beschluss der Landesregierung aus dem Jahr 2008 können Schulen Lehrerstellen für die Finanzierung von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern verwen
den.
Die Schulen, an denen Schulsozia!arbeiter im Einsatz sind, wollen nicht mehr auf ihre Arbeit
verzichten. Ihre Aufgaben reichen von Elterngesprächen und Hausbesuchen über die Zu
sammenarbeit mit den Jugendämtern bis hin zu Suchtprävention und Unterstützung bei
Mobbingfällen. Nicht selten sind Schulsozialarbeiter in Krisensituationen die einzig gewollten
Gesprächspartner von Schülerinnen und Schülern. Sie erfüllen Aufgaben, die die Lehrerin
nen und Lehrer im Schulalltag häufig nicht mehr leisten können. Schulsozialarbeiter schaffen
daher Raum für die Kernaufgabe an den Schulen in Nordrhein-Westfalen, für das Unterrich
ten. Dies trifft vor allem auf Schulen zu, die aufgrund der Zusammensetzung ihrer Schülerschaft besonders intensive pädagogische Arbeit leisten müssen, wie z. B. auf Schulen in
sozialen Brennpunktregionen.
Im Zuge der Verhandlungen über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ermöglichte der
Bund eine zeitweise Finanzierung von weiteren Schulsozialarbeitern zur Umsetzung der An
sprüche aus dem BuT. Diese Art der Schulsozialarbeit, die durch einen gemeinsamen Erlass
der Ministerien fur Arbeit Integration und Soziales und Schule und Weiterbildung sowie Fa
milie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport vom 7. 7. 2011 geregelt wurde, wird nicht aus Mitteln
des BuT unterstützt, wie immer wieder behauptet wird. Im Rahmen der Gesetzesberatungen
zum BuT hatte sich der Vermittlungsausschuss zur Finanzkraftstärkung der kommunalen
Ebene darauf geeinigt, dass der Bund den Ländern zusätzlich zum Ausgleich der
Ausgaben für die Bildungs- und Teilhabeleistungen in den Jahren 2011 bis 2013 jeweils
ca. 400 Mio. Euro über eine um 2,8 Prozentpunkte erhöhte Beteiligung des Bundes an den
Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Verfü
gung stellt. Damit war ohne gesetzlich verankerte Zweckbindung die politische Absicht ver
bunden, diese Mittel für Schulsozialarbeit und/oder das außerschulische Hortmittagessen
von Schülerinnen und Schülern einzusetzen. Gleichzeitig wurde die schrittweise Anhebung
der bisherigen Bundesbeteiligung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde
Datum des Originals: 06.05.2014/Ausgegeben: 06.05.2014
Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des
Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 2439, zu beziehen. Der
kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter
www.landtag.nrw.de
-
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode
Drucksache 1615762
-
rung von 45 Prozent im Jahr 2012 über 75 Prozent im Jahr 2013 und deren Weiterentwick
lung zu einer vollständigen Erstattung der laufendön Nettoausgaben durch den Bund
(100 Prozent) ab dem Jahr 2014 beschlossen, um die Kommunen in ihrer Funktion als örtli
che Sozialhilfeträger nachhaltig zu entlasten.
Die derzeitige Landesregierung in Nordrhein-Westfalen verweist immer wieder auf den Bund,
wenn es üm die Finanzierung der Schulsozialarbeit an den nordrhein-westfälischen Schulen
geht. Hier ist aber eine deutliche Differenzierung der verschiedenen Aufgabenbereiche der
Schulsozialarbeit nötig. Bei genauer Betrachtungsweise muss man zwischen der sozialen
Arbeit, die durch das BuT an den Schulen entstanden ist, und der eigentlichen originären
Schulsozialarbeit unterscheiden.
Die Aufgaben der originären Schulsozialarbeiter sind genau im Runderlass des Ministeriums
für Schule und. Weiterbildung vom 23. 1. 2008 definiert. Sie umfassen laut Erlass:
-
-
-
-
-
-
-
Mitwirkung bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von systemisch angelegten
Förderkonzepten und Angeboten zur Vorbeugung, Vermeidung und Bewältigung von Lern
schwierigkeiten, Lernstörungen und Verhaltensstörungen sowie zu besonderen Begabun
gen
Mitwirkung bei der Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf
sozialpädagogische Hilfen für Schülerinnen und Schüler, in der Regel in Form offener Frei
zeitangebote oder Projektarbeit
in Einzelfällen spezielle Hilfen für Kinder, Jugendliche und deren Familien in Kooperation
mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und mit anderen auf dem Gebiet der
Kinder- und Jugendhilfe tätigen Trägern
die Entfaltungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen, im schulischen und außerschuli
schen Kontext
Gemeinwesenarbeit für Kinder und Jugendliche und mit ihnen
Entwicklung spezieller Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Kompetenz von Schüle
rinnen und Schülern.
Schulsozialarbeit im, beschriebenen Umfang ist ein wichtiger Bestandteil der schulische Ar
beit, der durch die veränderten Rahmenbedingungen im schulischen Alltag wie z. B. Ganztag und G8 und die sich wandelnden Familienstrukturen unentbehrlich geworden ist.
—
—
Die beschriebenen Aufgaben unterliegen dem Verantwortungsbereich der Schulen und sind
damit der Kompetenz der Länder zugewiesen. Diese schulbedingten Aufgaben kann und
darf der Bund nicht übernehmen.
Mit der Einführung des BuT 2011 installierte die Bundesregierung eine zeitweise Finanzie
rung für Schulsozialarbeit, die Teil einer präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpoli
tik war. Die Aufgabenbeschreibung umfasste schwerpunktmäßig die Vermittlung von Leis
tungen aus dem BuT an eine bestimmte Zielgruppe berechtigter Kinder. Die Bundesregie
rung hat diese Hilfestellung im erweiterten Rahmen des BuT,bewusst als begleitende Hilfsfi
nanzierung zur Umsetzung des BuT deklariert, weil sich nach drei Jahren die Notwendigkeit
einer Hilfestellung reduzieren würde, was letztlich auch die aktuellen Zahlen der Inanspruch
nahme von diesen Leistungen im Zuge des BuT bestätigen.
2
-
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode
-
Drucksache 1615762
Eine solche befristete Finanzierung ist für die ausschließlich schulisch bedingte Schulsozial
arbeit gerade nicht sinnvoll und gegen die ursprüngliche Zielsetzung, weil deren Aufgaben im
Unterschied zur begleitenden Unterstützung bei der Einführung des BuT dauerhaft sind. Hier
muss eine nachhaltige Finanzierung durch die Landesregieiung sichergestellt werden. Ein
finanzieller Einsatz des Bundes hierfür stände im Widerspruch zur verfassungsrechtlichen
Kompetenzordnung, da es sich bei der originären Schulsozialarbeit um einen Bereich der
pädagogischen Betreuung von Kindern‘ und Jugendlichen im Rahmen des Bildungsauftrags
der Schulen handelt. Die verfassungsrechtliche Zuständigkeit auf dem Gebiet der allgemei
nen Bildung und des Schulwesens und damit auch die Verantwortung für die Einrichtung und
Finanzierung der SchuJsozialarbeit liegen bei den Ländern.
II. Der Landtag stellt fest:
1. Die Aufgaben der originären Schulsozialarbeit sind ein wichtiger Bestandteil der pä
dagogischen Arbeit an den Schulen aller Schulformen des Landes Nordrhein
Wesifalen.
2. Die Hilfestellung der Schulsozialarbeit muss für alle Kinder und Jugendlichen auch
unabhängig von ihrer Einordnung in die Strukturen der Sozialgesetzgebung zugäng
lich sein, wenn sie eine entsprechende Unterstützung benötigen.
III. Der Landtag beschließt:
1. Die Landesregierung ist für die Sicherstellung der originären Schulsozialarbeit als Teil
der pädagogischen Arbeit an den Schulen des Landes zuständig.
2. Die Landesregierung wird aufgefordert, Schulsozialarbeit stufenweise in die Schul
strukturen des Landes nachhaltig einzugliedern und deren Finanzierung sicherzustel
len. Dazu sind auch Mittel aus der Demografiereserve zu verwenden.
Armin Laschet
Lutz Lienenkämper
Klaus Kaiser
Petra Vogt
und Fraktion
7
/
L1,er
Peter Münstermann
Mitglied des Landtags Nordrheio-Westfalön
Landtag NRW
•
Peter Münstermarin
•
Postfad 1011 43
Gemeinde Kreuzau
Der Burgermeister
Herrn Walter Ramm
Bahnhofstraße 7
52372 Kreuzau
•
40002 D0sseldorf
Platz des Landtags 1
D 40221 Düsseldorf
Telefon:
JUPi
Fax:
E Mal
(0211) 884-2982
(0211) 884-3164
petermuenstermann
@landtag nrw de
Geschäftszeichen:
Düsseldorf,
18.06.2014
Bereitgestellte Mittel für Schulsozialarbeit im Sinne des Bildungs- und
Teilhabepaketes
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Ramm,
bitte entschuldigen Sie die entstandene Verzögerung bei der Beantwortung Ihres
Anliegens!
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15.05.2014 und für die Zusendung der
„Resolution bezüglich der zukünftigen Schulsozialarbeit an den Schulen der
Gemeinde Kreuzau“. Sie fordern mich gemeinsam mit dem Rat der Gemeinde
Kreuzau auf, die Finanzierung der Schulsozialarbeit dauerhaft aus Mitteln des
Landes NRW und des Bundes sicher zu stellen.
In der Vergangenheit hat sich die SPD-Landtagsfraktion bereits stark für eine
Fortsetzung der Finanzierung der Schulsozialarbeit durch den Bund eingesetzt. Der
Landtag hat zU dieser Frage im April 2013 den Antrag „Schulsozialarbeit weiterführen
Befristung der Finanzierung aufheben“ verabschiedet. Im Mai 2013 hat der
Bundesrat mit den Stimmen von NRW die Bundesregierung aufgefordert die
Schulsozialarbeit über das laufende Jahr hinaus zu finanzieren.
—
Da sich nun, in Verbindung mit Ihrem Schreiben die Frage aufwirft, wie es derzeit um
die Klärung der Finanzierung der Schulsozialarbeit durch die Bundes- bzw.
Landesregierung steht, habe ich mich in einem Schreiben an das Ministerium für
Arbeit, integration und Soziales gewendet. Meine Anfrage an das Ministerium liegt
diesem Schreiben bei. Sobald mir neue Informationen hierzu vorliegen, werde ich
mich wieder bei Ihnen melden.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Münstermann MdL
Anlage
Wahlkreisbüro 52349 Düren, Holzstr. 34 (Montag Mittwoch, Freitag von 0900 Uhr bis 16.00 Uhr)
Tel.:02421 -4044 l5Fax:024 21-4044 22
Privatanschritt. 52379 Larrgerwehe, Schhcher Str.24, Mobil: 017610413557
http://www.peter-n,uenstermann.de
Peter Münstermann
Mitglied des Landtags NordrheiwWesttalen
Landtag NRW
•
Peter MOnstermann
•
Postfach 1011 43
•
40002 DCisseldoif
Minister für Arbeit, Integration und Soziales des
Landes Nordrhein-Westfalen
Herrn Guntram Schneider
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Platz des Landtags 1
D-40221 Düsseldorf
Telefon:
Fax:
E-Mail:
(0211) 884-2982
(0211) 884-3164
petermuenstermann
landtag.nrw.de
Geschäftszeichen:
Düsseldorf,
18.06.2014
Bereitgestellte Mittel für Schulsozialarbeit im Sinne des Bildungs- und
Teilhabepaketes
Sehr geehrter Herr Minister Schneider,
lieber Guntram,
aus meinem Wahlkreis erreichte mich eine Bürgeranfrage zur Finanzierung der
Schulsozialarbeit im Sinne des Bildungs- und Teilhabepaketes. Aus dieser Anfrage
ergeben sich für mich folgende Fragen:
-
-
Wie steht es aktuell um die Klärung der Finanzierung der Schulsozialarbeit mit
der Bundesregierung?
Wie ist die Position der Landesregierung in der Frage der Finanzierung der
Schulsozialarbeit?
Ich bitte herzlich um Informationen hierzu bzw. um die Beantwortung der
aufgeworfenen Fragen.
Für Ihre Mühen bedanke ich mich vorab recht herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Münstermann MdL
Wahtkreisbüro. 52349 Dürp, Holzstr. 34: (Montag, Mittwoch, Freitag von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr>
TAL: 02421 -4044 15 Fax: 02421 -404422
Prixatanscltrift. 2379 Laneerwahe, ScIrlicher Str24; Mobil. 017610413557
http:llwwpeter-muenstermann.de
[GEi.E1ND KREULI1
1
07,
j
JU1
Peter Miiostermann
Mitglied des ndtags NorheiWesffalen
Landtag NRW
•
Peter Münstermann
•
Postfach 10 11 43
•
40002 Dfjaseldort
Platz des Landtags 1
D-40221 Düsseldorf
Gemeinde Kreuzau
Der Bürgermeister
Herrn Walter Ramm
Bahnhofstraße 7
52372 Kreuzau
Telefon:
Fax:
E-Mail:
(0211) 884-2982
(0211) 884-3164
peter.muenstermann
@landtag.nrw.de
Geschäftszeichen:
Düsseldorf,
12.06.2014
Bereitgestellte Mittel für Schulsozialarbeit im Sinne des Bildungs- und
Teilhabepaketes
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Ramm,
bitte entschuldigen Sie die entstandene Verzögerung bei der Beantwortung Ihres
Anhiegens!
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15.05.2014 und für die Zusendung der
„Resolution bezüglich der zukünftigen Schulsozialarbeit an den Schulen der
Gemeinde Kreuzau“. Sie fordern mich gemeinsam mit dem Rat der Gemeinde
Kreuzau auf, die Finanzierung der Schulsozialarbeit dauerhaft aus Mitteln des
Landes NRW und des Bundes sicher zu stellen.
.
In der Vergangenheit hat sich die SPD-Landtagsfraktion bereits stark für eine
Fortsetzung der Finanzierung der Schulsozialarbeit durch den Bund eingesetzt. Der
Landtag hat zu dieser Frage im April 2013 den Antrag „Schulsozialarbeit weiterführen
Befristung der Finanzierung aufheben“ verabschiedet. Im Mai 2013 hat der
Bundesrat mit den Stimmen von NRW. die Bundesregierung aufgefordert die
Schulsozialarbeit über das laufende Jahr hinaus zu finanzieren.
—
Da sich nun, in Verbindung mit Ihrem Schreiben die Frage aufwirft, wie es derzeit um
die Klärung der Finanzierung der Schulsozialarbeit durch die Bundes- bzw.
Landesregierung steht, habe ich mich in einem Schreiben an das Ministerium für
Arbeit, Integration und Soziales gewendet. Meine Anfrage an das Ministerium liegt
diesem Schreiben bei. Sobald mir neue Informationen hierzu vorliegen, werde ich
mich wieder bei Ihnen melden.
Mit freundlichen GrÖßen
Peter Münstermann MdL
Anlage
Wahlkreisbüro: 52349 Düren, Holzstr. 34: (Montag, Mittwoch, Freitag von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr)
TeI.:02421-4044l5Fax:02421-404422
Privatanschrift: 52379 Langerwehe, Schlicher Str.24; Mobil: 017610413557
http:I/www peter-muensterniann.de
Peter Münstermann
Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen
Landtag NRW
..
Peter Münstermann
•
Postfach 10 11 43
.
40002. Düsseldorf
Minister für Arbeit, Integration und Soziales des
Landes Nordrhein-Westfalen
Herrn Guntram Schneider
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Platz des Landtags 1
0-40221 Düsseldorf
Telefon:
Fax:
E-Mail:
(0211) 884-2982
(0211) 884-3164
peter.muenstermann
landtag.nrw.de
Geschäftszeichen:
Düsseldorf,
12.06.2014
Bereitgestellte Mittel für Schulsozialarbeit im Sinne des Bildungs- und
Teilhabepaketes
Sehr geehrter Herr Minister Schneider,
lieber Guntram,
aus meinem Wahikreis erreichte mich eine Bürgeranfrage zur Finanzierung der
Schulsozialarbeit im Sinne des Bildungs- und Teilhabepaketes. Aus dieser Anfrage
ergeben sich für mich folgende Fragen:
Wie steht es aktuell um die Klärung der Finanzierung der Schulsozialärbeit mit
der Bundesregierung?
Wie ist die Position der Landesregierung in der Frage der Finanzierung der
Schulsozialarbeit?
Ich bitte. herzlich um
aufgeworfenen Fragen.
Informationen hierzu bzw.
um die Beantwortung der
Für Ihre Mühen bedanke ich mich vorab recht herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Münstermann MdL
Wahlkreisbüro: 52349 Düren, Holzstr. 34: )Montag, Mittwoch, Freitag von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr)
Tel.02421-404415Fax:02421-404422
Privatanschrift: 52379 Langerwehe, Schlicher Str.24, Mobil: 017610413557
hltp:llwww.peter-muenstermarin.de
MEIEUZA
/
•
Landtag NRW
07 JuLi 201‘i
L_
•
Peter Münsterniann
•
Peter Munstermann
Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen
...
Postfach 101143
1
•
40002 Düsseldorf
Gemeinde Kreuzau
Der Bürgermeister
Herrn Ingo Esser /7
Bahnhofstraße 7 /
52372 Kreuzau 7
Platz des Landtags 1
D-40221 Düsseldorf
(0211) 884-2982
E-Mail:
peter.muenstermann
@landtag.nrw.de
Geschäftszeichen:
Düsseldorf,
04.07.2014
Bereitgestellte Mittel für Schülsozialarbeit im Sinne des Bildungs- und
Teilhabepaketes
Hier:
Resolution bezüglich der zukünftigen Schulsozialarbeit an den Schulen
der Gemeinde Kreuzau
Schreiben von Herrn Ramm vom 15.05.2014
-
-
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Esser,
mit Bezug auf mein Schreiben an Herrn Ramm vom 12.06.2014 möchte ich Ihnen
mitteilen, dass mir eine vorläufige Antwort aus dem Ministerium für Arbeit, Integration
und Soziales Nordrhein Westfalen vorliegt. Die Gespräche zur Klärung der
Finanzierung werden voraussichtlich bis Mitte September laufen.
-
Sobald mir neue Informationen hierzu vorliegen, werde ich mich wieder bei Ihnen
melden. Eine Kopie des entsprechenden Schriftverkehrs liegt diesem Schreiben bei.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Münstermann MdL
Anlage
Wahlkreisbüro: 52349 Düren, Holzstr 34: (Montag, Mittwoch, Freitag von 09,00 Uhr bis 16.00 Uhr)
Tel.: 02421 -4044 l5Fax: 02421 -404422
Privalanschrifl: 52379 Langerwehe, Schlicher Slr.24; Mobil: 017610413557
htlp://www.poter-muenstermann.de
Peter Münstermann
Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen
Landtag NRW
•
Peter Münstermann
•
Postfach 10 11 43
•
40002 Düsseldorf
Gemeinde Kreuzau
Der Bürgermeister
Herrn Ingo Esser
Bahnhofstraße 7
52372 Kreuzau
‘GEMEINDE KREUZAU
02 Okt 2014
Platz des Landtags 1
D-40221 Düsseldorf
Tel6n:
‚Fax:
/‘ E-Mail:
‚/1
/•
/
(0211) 884-2982
(0211) 884-3164
peter.muenstermann
@landtag.nrw.de
Geschäftszeichen:
Düsseldorf
01.10.2014
Bereitgestellte Mittel für Schülsozialarbeit im Sinne des Bildungs- ünd
Teilhabepaketes
Hier:
- Resolution bezüglich der zukünftigen Schulsozialarbeit an den Schulen
der Gemeinde Kreuzau
Schreiben von Herrn Ramm vom 15.05.2014
- Mein Schreiben vom 04.07.2014
-
Sehr geehrter Herr Esser,
bis Mitte September waren die Gespräche zur Klärung der Finanzierung der
Schulsozialarbeit noch nicht abgeschlossen. Ich werde Sie umgehend informieren,
sobald mir abschließende Informationen zur Finanzierung im Sinne des Bildungsund Teilhabepaketes vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Münstermann MdL
Wahlkreisbüro: 52349 Düren, Holzstr. 34. (Monlag, Mittwoch, Freitag von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr)
TeL:02421-404415Fax:02421-404422
Privatanschrifl: 62379 Langerwehe, Schlicher Str.24; Mobil: 017610413557
http //www.peler-muerrslermann de
“( _&‚
Bundesministerium
für Arbeit und Soziales
5
Bundesministerium tOr Arbeit und SozIales 11017 Berlin
Dorit Hohenfeld
Gemeinde Kreuzau
Herrn Bürgermeister Walter Ramm
Postfach 1128
52368 Kreuzau
Referentin
WiIhemstraße 49, 10117 Berlin
11017 Berlin
+4930 18527-6789
+49 30 18 527-5900
iic3@bmas.bund.de
www.bmasde
HAUSANSCHRJFT
POSTANSCHRIFT
TEL
FAX
JUi/W
E-MAIL
INTERNET
/
Berlin, 16. Juni 2014
11c3 -96- Gemeinde Kreuzau/14
Az
Schulsozialarbeit
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15. Mai 2014 nebst der Resolution des Rates der
Gemeinde Kreuzau zur Weiterführung der Finanzierung von Schulsozialarbeit.
Die Zuständigkeit für Schulsozialarbeit liegt nach der verfassungsrechtlichen
Kompetenzordnung nicht beim Bund. Bei der Schulsozialarbeit als Schnittstelle zwischen
Schulen, Familien und Jugendhilfe handelt es sich um einen Bestandteil der allgemeinen
Bildungspolitik und des Schulwesens. Die Verantwortung für den Bildungsbereich ist den
Ländern zugewiesen. Anders als vielfach angenommen, wird Schulsozialarbeit auch nicht
aus Mitteln des Bildungspakets unterstützt. Das Bildungspaket deckt im Rahmen der
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
individuelle Ansprüche von Leistungsberechtigten; zu seinen Aufgaben gehören aber
nicht der Aufbau und die Förderung von schulischer lnfrastruktur:
Im Rahmen der Gesetzesberatungen zur Neuregelung der Regelbedarfe und zum
Bildungspaket hatte sich der Vermittlungsausschuss, um die Finanzkraft der kommunalen
Ebene zu stärken, darauf geeinigt, dass der Bund den Ländern zusätzlich zu den
finanziellen Entlastungen für die Bildungs- und Teilhabeleistungen befristet für die Jahre
2011 bis 2013 jeweils 400 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Dies wurde über eine um
2,8 Prozentpunkte erhöhte Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und
-
-
Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende umgesetzt. Bund und Länder waren
sich in den damaligen Verhandlungen darüber einig, dass mit dieser zusätzlichen
Leistung des Bundes ohne gesetzlich verankerte Zweckbindung die politische Absicht
-
-
U-Bahn U 2, U 6:
Bus 200:
3-Bahn 1,2,25:
Mohrenstraße / Französische Straße
W0helmstraße
Brandenburger Tor
Seile2von2
verbunden war, diese Mittel für Schulsozialarbeit und/oder das außerschulische
Hortmittagessen von Schi.flerinnen und Schülern einzusetzen.
Mit der schrittweisen Anhebung der bisherigen Bundesbeteiligung bei der Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch von
45 Prozent im Jahr 2012 über 75 Prozent im Jahr 2013 und deren Weiterentwicklung zu
einer vollständigen Erstattung der laufenden Nettoausgaben durch den Bund
(100 Prozent) ab dem Jahr 2014 werden die Kommunen in ihrer Funktion als örtliche
Sozialhilfeträger nachhaltig entlastet. Die Entlastung durch den Bund beträgt allein im
Zeitraum 2012 bis 2016 insgesamt fast 20 Mrd. Euro. Die jährliche Entlastungswirkung
wird aufgrund der zu erwartenden Dynamik der Ausgaben, gerade auch vor dem
Hintergrund der demografischen Er.twck!ung, noch zunehmen.
Damit stehen den Ländern bzw. Kommunen ab dem Jahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr
überproportional mehr Mittel zur Verfügung als unter Berücksichtigung der jährlichen
Entlastung in Höhe von 400 Mio. Euro in den Jahren 2011 bis 2013. Aus Sicht der
Bundesregierung verfügen sie damit auch über erweiterte Ressourcen, um die
Aufwendungen für Schulsozialarbeit (wie auch gegebenenfalls für das außerschulische
Hortmiftagessen von Schülerinnen und Schülern) eigenständig finanzieren zu können.
Mit freundlichen Grüfen
Im Auftrag
/tJ.
Martin Vogt
fri
%‘
‘-1
Ministerium für
Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Ministerin
Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf
An den BQrgermeister der Gemeinde Kreuzau
Herrn Walter Ramm
Gemeindeverwaltung Kreuzau
Postfach 1128
52368 Kreuzau
Bereitgestellte Mittel für Schulsozialarbeit im Sinne des Bildungsund Teilhabepaketes; Resolution des Rates der Gemeinde Kreuzau
Ihr Schreiben vom 15. Mai 2014
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
IL
Juni2014
Seite 1 von 2
Aktenzeichen:
322 6.08.06.11.01 120780
bei Antwort bitte angeben
Sylvia Löhrmann
Stellv. Ministerpräsidentin
Auskunft erteilt:
Frau Hein
Telefon
0211 5867-3515
Telefax
0211 5867-493515
Anke.Hein@msw.nrw.de
sehr geehrte Mitglieder des Rates der Gemeinde Kreuzau,
vielen Dank für Ihr Schreiben und die Übersendung Ihrer Resolution zur
Sicherstellung der Schulsozialarbeit an den Schulen der Gemeinde
Kreuzau.
Schulsozialarbeit ist nicht nur in Nordrhein-Westfalen zu einem unver
zichtbaren schulischen Angebot geworden. Sie hat sich allerorts be
währt und leistet insbesondere im präventiven Sinne einen wichtigen
Beitrag zur Verbesserung der Bildungsbedingungen für Kinder und Ju
gendliche aus sozial benachteiligten Familien.
Die Finanzierung der so erfolgreichen Schulsozialarbeit im Rahmen des
Bildungs- und Teilhabepakets wurde jedoch von Seiten des Bundes bis
zum 31. Dezember 2013 befristet. Trotz des großen Engagements der
gesamten Landesregierung konnte mit der alten Bundesregierung keine
Einigung zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit erzielt werden.
Wie Herr Minister Schneider bereits in seinem Schreiben vom 17. De
zember 2013 an alle Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister
der kreisfreien Städte und die Landrätinnen und Landräte der Kreise in
Nordrhein-Wesffalen erläutert hat, stehen den Kreisen und kreisfreien
Städten in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2014 erhebliche Restmittel
zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit im Sinne des Bildungsund Teilhabepakets zur Verfügung.
Anschrift:
Välklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Telefon
0211 5867-40
Telefax
0211 5867-3220
poststelle@msw. nrw.cle
www.schulmjnisterium.nrwcje
Zur Finanzierung können nach Aussage des Ministeriums für Arbeit,
Integration und Soziales sowohl die nicht verausgabten Mittel der Bun
desfinanzierung für Schulsozialarbeit aus den Jahren 2011 bis 2013 als
auch die nichtverausgabte Bundesfinanzierung für Bildung und Teilha
be aus dem Jahr 2011 eingesetzt werden.
Für das Jahr 2014 ist insofern davon auszugehen, dass die Schulsozi
alarbeit von den Kreisen und kreisfreien Städten aus diesen Mitteln wei
terfinanziert werden kann.
Darüber hinaus wird die Landesregierung den Dialog zur Weiterfinan
zierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabe
pakets aus Bundesmitteln ab 2015 auf unterschiedlichen Ebenen fort
setzen, um eine Lösung im Sinne aller Beteiligten herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Löhrmann
Seite2von2
GRÜNE
•
Gudrun Zentis, MdL. Grüne Fraktion im Landtag,
Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
Herr Bürgermeister Eßer
Gemeindeverwaltung Kreuzau
Postfach 1128
—i
52368 Kreuzau
GEMEINDE KREUZAUf
26. Juni 2O1/
Gudrun Zentis, MdL
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Tel. 0211 884 2024
Fax 0211. 884 3229
Wahlkreisbüro
Friedrich-Ebert-Platz 13
52351 Düren
Tel. 02421 7800586
pudrun.zentisIandtap.nrw.de
emiIy.wiIIkomm-IauftCIandtao.NRW,de
/
/
Düsseldorf, 24.06.2014
Sehr geehrter Herr Bürgermeister EBer,
hiermit möchte ich Ihnen zunächst herzlich zur Wahl gratulieren und eine gute Hand
für Ihre neue Aufgabe wünschen.
Ihr Vorgänger, Herr Ramm hat uns am 15. Mai die Resolution des Rates der Ge
meinde Kreuzau zur Schulsozialarbeit übersandt, die ich, weil das Thema ja nach wie
vor im Raume steht, hiermit beantworte.
Sie beschreibt sehr richtig, wie wichtig die Arbeit der Schulsozialarbeit ist, um gesell
schaftliche Benachteiligungen auszugleichen.
Es war deshalb ein wichtiges Anliegen gerade der Grünen, dass beim Bildungs-
und Teilhabepaket auch die Förderung der Schulsozialarbeit verankert wird.
Das Bildungs- und Teilhabepaket war e.ine Reaktion der Bundesregierung auf ein
Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass mehr finanzielles Engagement des Bun
des für einen Abbau der Benachteiligung beim Bildungszugang einforderte. Es war
ein Erfolg, dass über den Bundesrat auch die institutionelle Förderung der Schulso
zialarbeit hineinverhandelt werden konnte und es nicht nur bei individuellen Hilfen
wie Nachhilfezuschuss blieb. Die Erfahrungen zeigen, dass das eine der zielfüh
rendsten Maßnahme des Bildungs- und Teilhabepakets war. Leider hat die Bundes
ebene diese Förderung zum 31.12.2013 beendet, die Mittel konnten aber noch in das
Jahr 2014 übertragen werden.
Das Land hat sich beim Bund für eine Fortführung der Förderung im Rahmen des
Bildungs- und Teilhabepaketes stark gemacht. Bislang leider erfolglos. Auch eine
angekündigte Finanzhilfe des Bundes blieb bislang aus.
Das Land kann nicht ohne weiteres ausfallende Bundesmittel ersetzen. Nach der
Landesverfassung und dem Schulgesetz liegt Schule in der staatlich-kommunalen
Verantwortungsgemeinschaft. Diese bestimmt, dass das Land für das pädagogische
Personal, die Kommune für das nichtpädagogische Personal zuständig ist. Die
Schulsozialarbeit ist keine pädagogische Arbeit. Deshalb greift Ihre Argumentation,
dass das Ministerium für Schule und Weiterbildung in der Pflicht sei, nicht. Nichtsdes
totrotz hat sich die Koalition von SPD und Grünen in NRW bereit erklärt, die Kommu
nen bei der Finanzierung nichtlehrenden‘ Personals mit 10 Mio. Euro jährlich zu un
terstützen. Das geschieht angesichts der Herausforderungen der lnklusion. Insge
samt stellt das Land für die schulische lnklusion in den nächsten Jahren rund 1 Milli
arde Euro bereit. Der Bund, der ja die UN-Konvention unterzeichnet hat, zahlt dage
gen nichts.
Das Leistungsgesetz zur Förderung der kommunalen Aufwendungen für lnklusion
befindet sich in der parlamentarischen Beratung. Ich hoffe; dass es in der Plenarsit
zung der kommenden Woche verabschiedet wird. Ich werde Sie informieren, wenn
feststeht, wie Sie Mittel aus diesem Topf (10 Mio. jährlich) beantragen können. Viel
leicht ist ja damit eine Finanzierung der zweiten Stelle für Schulsozialarbeit möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Dezement:
Kor Georg Beyß
1 Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit
Sachverhalt:
Der Kreis Düren hat sich in der Vergangenheit wiederholt über die Landtags- und Bundes
tagsabgeordneten aus dem Kreisgebiet sowie die kommunalen Spitzenverbände für eine
Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu Lasten
des Bundes oder Landes eingesetzt. Diese Bemühungen blieben bisher ohne Erfolg.
Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 20.08.2014 hat die Kreisverwaltung Frau
Bundesministerin Andrea Nahles um Zustimmung gebeten einen Teil der für die Umsetzung
des SGB II vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzmittel für die Weiterfinanzierung der
Schulsozialarbeit über 2014 hinaus nutzen zu dürfen. Dies hat das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales mit dem anliegenden Schreiben vom 10.09.2014 ebenfalls abgelehnt.
KREIS DÜREN
Der Landrat
Briefanschrifi: Kreisverwaltung Düren 52348 Düren
job-com
Dienstgebäude
Bismarckstr. 10, Düren
Auskunft
Karl-Josef Cranen
Telefon-Durchwahl
02421/22-17628
rrau
B u ndesmi nisterin
A
i-flurea
Bundesministerium
für Arbeit und Soziales
Wilhelmstr. 49
7 D
I•
erin
..‚
Ihre Nachricht vom
Fax
02421/2217060
eMail
k.j.cranenkreis-dueren.de
Bitte vereinbaren Sie einen Termini
Im Ubrigen gelten folgende.Servicezeiten:
Mo Do 8.00 16.00 u. Fr 8.00-13.00 Uhr
.
‚
Ihr Zeichen
Zimmer-Nr.
611 (Haus D)
-
Mein Zeichen
56/2
-
Datum
20. August 2014
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets
hier: Fortführung der Finanzierung mit Bundesmifteln
Sehr geehrte Frau Ministerin Nahles,
in den Jahren 2011 bis 2013 hat der Bund den Kommunen Finanzmittel zum Ausbau von
weiterer Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets zur Verfügung
gestellt. Eine Entfristung dieser Finanzierung wurde durch den Bund bisher abgelehnt.
Mit den zur Verfügung gestellten Finanzmitteln wurden im Jahr 2011 im Kreis Düren 17,5
Stellen für Schulsozialarbeit in den kreiseigenen Schulen sowie in Schulen der kreisange
hörigen Städte und Gemeinden zusätzlich eingerichtet. Da die gesetzliche Finanzierungs
grundlage in 2011 rückwirkend in Kraft getreten ist, ist die Finanzierung dieser zusätzli
chen Schulsoziarbeit im Kreis Düren bis Ende dieses Jahres über eingesparte Bundesmit
tel aus den Vorjahren abgesichert. Weder der Kreis Düren noch seine kreisangehörigen
Kommunen sind allerdings in der Lage, diese Leistungen in eigener Finanzverantwortung
dauerhaft zu übernehmen.
Dies ist mehr als bedauerlich, da die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt haben, dass
die zusätzlich eingestellten Schulsozialarbeiter/innen so effektiv in das Schulleben inte
griert werden konnten, dass sie in kurzer Zeit zu unverzichtbaren Ansprechpartnernhinnen
und Wegbegleiternhinnen der Schülerinnen und Schüler geworden sind. Durch die päda
gogische Arbeit an Schulen wird die Teilhabe an Bildung für junge Menschen gesichert,
ihre Entwicklung gefördert und Bildungsarmut sowie sozialer Exklusion vorgebeugt.
Es ist festzustellen, dass die zusätzliche Schulsozialarbeit
-
-
durch Schüler und Lehrer rege und lösungsorientiert in Anspruch genommen wird,
eine wichtige Brückenfunktion an der Nahtstelle von Bildung und familiärer Erzie
hung einnimmt,
Bankverbindurig:
Sparkasse Düren
IBAN: DE8O 3955 0110 0000 3562 12, SWIFT-BIC: SDUEDE33XXX
Postbank Köln
SAN: DE5O 3701 0050 0079 1485 03, SWIFT-BIC: PBNKDEFF
Telefonzentrale: Internet:
Paketanschrift:
(02421) 220
www.kreis-dueren.de Bismarckstraße 16
52351 Düren
-2-
-
-
-
einen spürbaren Beitrag zum Bildungserfolg und erfolgreichen Schulkarrieren der
Kinder und Jugendlichen leistet,
wichtige Aufklärungsarbeit und Hilfestellung bei der Beantragung der Einzelhilfen
aus dem Bildungs- und Teilhabepaket leistet,
bereits im Vorfeld von möglichen Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen deeska
lierend wirkt bzw. notwendige Hilfsangebote im Rahmen der Hilfen zur Erzie
hung/Eingliederungshilfe unterstützt und ihre Wirksamkeit verstärkt,
an der Schnittstelle im Übergang von Schule und Beruf die Integration junger Men
schen in das Arbeitsleben intensiv fördert und Barrieren abbaut.
Ein Wegfall der zusätzlichen Schulsozialarbeit lässt daher befürchten, dass sich die Her
ausforderungen im Hinblick auf gesellschaftliche Integration durch Bildung und Vorbeu
gung wirtschaftlicher Armut als Folge von Bildungsarmut und sozialer Exklusion, denen
sich der Kreis Düren auch als Optionskommune bei der Umsetzung des SGB II seit 2005
stellt, in Zukunft deutlich schwieriger bewältigen lassen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Mitteilung, ob ich einen Teil der vom Bund für die
Umsetzung des SGB II zur Verfügung stehenden Finanzmittel aus den gegenseitig de
ckungsfähigen Eingliederungs- und Verwaltungskostenbudgets zur Weiterfinanzierung der
Schulsozialarbeit nutzen kann. Da auch die Eingliederungsmittel in den letzten Jahren
immer mehr gekürzt worden sind und Budgets nicht einmal für die originäre SGB IIUmsetzung auskömmlich sind, beabsichtige ich selbstverständlich hieraus keine Finanzie
rung der Schulsozialarbeit in bisherigem Umfang. Es geht lediglich darum, einen Teil der
erfolgreichen Arbeit fortsetzen zu können.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Arbeitsverträge der betroffenen Schulsozi
alarbeiter/innen zum 31.12. dieses Jahres auslaufen und auch deren Zukunft ungewiss ist,
bin ich Ihnen für eine kurzfristige Antwort dankbar.
Mit freundlichem Gruß
gez.
Wolfgang Speithahn
‚
Bundesministerium
fir Arbeit und Soziales
Thorben Albrecht
Landrat des Kreises Duren
Herrn Wolfgang Spelthahr ei ren
Kreisverwaltung Düren
L
Bismarckstraße 10
i
Ewig.
52351 Duren
Staatssekretär
HAUSANSCHRIFT
POSTANSCHRIFT
1
ra 493018 527-2045/ 2046
493018 527-2048
E-MAIL buero.aibrecht@bmas.bund.de
FAX
“
i
Wilhelmstraße49, 10117 Berlin
11017 Berlin
„/‘
Berlin, )(0Septernber 2014
Sehr geehrter Herr Landrat,
im Namen von Frau Bundesministerin Andrea Nahles danke ich Ihnen für Schreiben vom
20. August 2014, mit dem Sie sich für die Weiterfirianzierung der Schulsozialarbeit mit Bun
desmitteln einsetzen.
Lassen Sie mich vorausschicken: Für Ihr Anliegen habe ich sehr viel Verständnis. Schulso
zialarbeit ist auch aus Sicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein wichtiges
Element in unserer Bildungslandschaft. Frau Bundesmiriisterin Andrea Nahles hat sich
—
wie Sie vielleicht wissen
—
schon in der Vergangenheit für eine Stärkung dieses Angebots
eingesetzt. Die Verabredungen über zusätzliche finanzielle Entlastungen der Kommunen in
den Jahren 2011 bis 2013 waren in diesem Zusammenhang ein wichtiger Zwischerischritt.
Für die Finanzierung von kommunalen Aufgaben gelten allerdings Grundregeln, die sich
aus der Finanzverfassung ergeben.
Schulsozialarbeit bildet eine Schnittstelle zwischen Schulen, Familien und Jugendhilfe und
damit einen Bestandteil der allgemeinen Bildungspolitik und des Schulwesens im Kompe
tenzbereich der Länder. Damit besteht auch die Finanzierungsverantwortung der Länder.
Im Rahmen der damaligen Gesetzesberatungen zum Bildunspaket hatte sich der Vermitt
lungsausschuss von Bundestag und Bundesrat darauf geeinigt, den Ländern befristet für
—
die Jahre 2011 bis 2013—jeweils 400 Millionen Euro zur Verfügung zustellen. Dies wurde
über eine erhöhte Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung in
der Grundsicherung für Arbeitsuchende umgesetzt. Hiermit war die politische Absicht ver
bunden, dass diese Mittel von Ländern und Kommunen für Schulsözialarbeit und/oder das
See2von2
außerschulische Hortrnittagessen von Schülerinnen und Schülern eingesetzt werden. Eine
gesetzliche Zweckbindung gab es insoweit aber nicht. Eine Zusage des Bundes, die (Fi
nanz)Verantwortung für die Schulsozialarbeit zu übernehmen, hat es zu keinem Zeitpunkt
gegeben. Sie wäre aus finanzverfassurigsrechtlichen Gründen auch gar nicht umsetzbar
gewesen. Schulsozialarbeit wird und wurde stets auch in den Jahren 2011 bis 2013 aus
—
—
den kommunalen Haushalten finanziert.
Die dem Kreis Düren als zugelassener kommunaler Träger zur Verfügung stehenden Fi
nanzmittel aus dem Eingliederungstitel können für eine Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit nicht genutzt werden. Der Bund trägt die Kosten für die Durchführung des SGB II,
soweit die Kommune dies anstelle der Bundesagentur übernommen hat. Schulsozialarbeit
ist jedoch keine Aufgabe nach dem SGB II. Daher muss die Durchführung von Schulsozial
arbeit aus kommunalen Mitteln bestritten werden.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass der Bund seit diesem Jahr die Kommunen
finanziell an anderer Stelle unterstützt, indem er diesen die Kosten der Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung vollständig erstattet. Hierdurch werden die Kommunen
allein im Zeitraum 2012 bis 2016 insgesamt um fast 20 Milliarden Euro entlastet. Damit
stehen den Kommunen ab 2014 deutlich mehr Mittel zur Verfügung als durch die bisherige
jährliche Entlastung in Höhe von 400 Millionen Euro. Aus diesen Mitteln könnten somit die
kommunalen Aufwendungen für Schulsozialarbeit eigenständig finanziert werden.
Mit freundlichen Grüßen
j
Britta Salmen
Korn mweg 34
52372 Drove
Herrn
Landrat
Wolfgang Speithahn
Kreisverwaltung Düren
52348 Düren
02j0.14
Weiterführung der Schulsozialarbeit
Sehr geehrter Herr Speithahn,
ein erfolgreicher Baustein der Bildungs- und Sozialpolitik, die Schulsozialarbeit, steht in den
Gemeinden, Stadt und Kreis Düren vor dem Aus.
Die Schuisozialarbeiterlnnen vor Ort haben in den vergangenen Jahren Strukturen aufgebaut, sich
vernetzt und die Schulsozialarbeit an den Schulen etabliert. Sie sind dort, insbesondere mit Blick auf
die Schülerinnen und Schüler und deren Familien unabdingbar. Die Fachkräfte haben sich durch die
hochwertige pädagogische Arbeit und kontinuierliche Beziehungsarbeit zu einem unverzichtbaren
Bestandteil der Schullandschaft entwickelt.
Es gibt Bestrebungen von Ihrer Seite, die Schuisozialarbeit dauerhaft im Kreis Düren zu sichern. Das
ist uns ein großes Anliegen und wir möchten Sie darin unterstützen. Wir, einige Vertreter der Eltern,
Schülerinnen, Lehrerinnen, Schulleitungen und die betroffenen Schulsozialarbeiterinnen, würden
gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen die Zukunftsperspektive und Möglichkeiten
besprechen. Wir möchten gerne an Ihrem Vorhaben mitwirken und Ihnen als Argumentationshilfe
einige erarbeitete Unterlagen der Schülerinnen an die Hand geben. Dazu freuen wir uns über eine
Einladung Ihrerseits.
Sie können mit einer dauerhaften Sicherung aller Steilen im Rahmen des Bildungs- und
Teilhabepakets rund 30.000 SchülerInnen eine Stimme geben.
Der Kreis Düren wäre Vorreiter für eine innovative Bildungspolitik.
Mit freundlichen Grüßen
B. Salmen
SchulpfIegschaftsvorsitzende der Realschule Kreuzau