Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
159 kB
Datum
27.08.2014
Erstellt
11.08.14, 13:06
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kommunale Dienste – Herr Wolfram
BE: Herr Wolfram
Kreuzau, 11.08.2014
Vorlagen-Nr.: 33/2014
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
27.08.2014
27.08.2014
Erweiterung des Bestattungsangebots auf den Friedhöfen der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Aufgrund eines Ratsbeschlusses hat sich in der Zeit vom 15.01. - 26.03.2014 ein Arbeitskreis, in
dem alle Parteien mitgewirkt haben, mit der Thematik „Neue Bestattungsformen in der Gemeinde
Kreuzau“ an insgesamt 4 Terminen beschäftigt.
Das Ergebnis wurde in dem beigefügten Ergebnisbericht, der im April allen Fraktionen zur
Verfügung gestellt wurde, zusammengefasst.
Die Erstellung eines Begräbnisgartens auf dem Friedhof Kreuzau sollte nunmehr umgesetzt
werden. Das Landschaftsarchitekturbüro Brings, Kreuzau, sollte mit der fachlichen Begleitung
beauftragt werden.
Die Erweiterung der Bestattungsarten im Begräbnisgarten muss in die Friedhofssatzung
eingearbeitet werden. Die Verwaltung wird eine entsprechende Vorlage erarbeiten. In der neuen
Friedhofssatzung sollte die Bestattungsart „Ascheverstreuung“ auf den Friedhöfen in Kreuzau und
Untermaubach gestrichen werden. Die Vorhaltung eines Aschestreufeldes ist sehr problematisch.
Angehörige sind bei der Verstreuung nicht zugelassen, da eine Verstreuung nur bei ganz
bestimmten Witterungsverhältnissen möglich ist und somit ein Termin nicht vorbestimmt werden
kann. Das Aschestreufeld muss mit Bodendeckern bepflanzt sein, um zu verhindern, dass die
Asche großflächig verteilt wird und Andere, insbesondere andere Grabstätten, mit der Asche in
Berührung kommen. Im Zeitraum 2005 – 20013 wurde die Bestattungsform in Kreuzau in 7 Fällen
und in Untermaubach noch gar nicht gewählt.
Als Alternative kann kostengünstig auf allen gemeindlichen Friedhöfen neben der Rasensarg- und
Rasenurnenbestattung die Beisetzung der Asche unter der Grasnarbe ermöglicht werden. Auch
dies muss in der Friedhofssatzung eingearbeitet werden.
Sobald die Änderungen der Bestattungsformen festgelegt worden sind, kann auf dieser Basis eine
Kalkulation der zukünftigen Friedhofsgebühren erfolgen, die dann in einer
neuen Gebührensatzung festgelegt werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im Haushaltsplan sind für diese Zwecke Mittel bereitgestellt.
III. Beschlussvorschlag:
Das Bestattungsangebot in der Gemeinde Kreuzau wird bedarfsgerecht angepasst, indem
- auf dem Friedhof Kreuzau ein Bestattungsgarten angelegt wird,
- auf allen Friedhöfen die Möglichkeit der Beisetzung von Asche unter der Grasnarbe
geschaffen wird,
- die Bestattungsform der Ascheverstreuung nicht mehr angeboten wird.
Der Bürgermeister
- Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlage
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