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Allgemeine Vorlage (Erweiterung des Bestattungsangebots auf den Friedhöfen der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
159 kB
Datum
27.08.2014
Erstellt
11.08.14, 13:06
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Erweiterung des Bestattungsangebots auf den Friedhöfen der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Erweiterung des Bestattungsangebots auf den Friedhöfen der Gemeinde Kreuzau)

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Gemeinde Kreuzau Kommunale Dienste – Herr Wolfram BE: Herr Wolfram Kreuzau, 11.08.2014 Vorlagen-Nr.: 33/2014 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Rat 27.08.2014 27.08.2014 Erweiterung des Bestattungsangebots auf den Friedhöfen der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Aufgrund eines Ratsbeschlusses hat sich in der Zeit vom 15.01. - 26.03.2014 ein Arbeitskreis, in dem alle Parteien mitgewirkt haben, mit der Thematik „Neue Bestattungsformen in der Gemeinde Kreuzau“ an insgesamt 4 Terminen beschäftigt. Das Ergebnis wurde in dem beigefügten Ergebnisbericht, der im April allen Fraktionen zur Verfügung gestellt wurde, zusammengefasst. Die Erstellung eines Begräbnisgartens auf dem Friedhof Kreuzau sollte nunmehr umgesetzt werden. Das Landschaftsarchitekturbüro Brings, Kreuzau, sollte mit der fachlichen Begleitung beauftragt werden. Die Erweiterung der Bestattungsarten im Begräbnisgarten muss in die Friedhofssatzung eingearbeitet werden. Die Verwaltung wird eine entsprechende Vorlage erarbeiten. In der neuen Friedhofssatzung sollte die Bestattungsart „Ascheverstreuung“ auf den Friedhöfen in Kreuzau und Untermaubach gestrichen werden. Die Vorhaltung eines Aschestreufeldes ist sehr problematisch. Angehörige sind bei der Verstreuung nicht zugelassen, da eine Verstreuung nur bei ganz bestimmten Witterungsverhältnissen möglich ist und somit ein Termin nicht vorbestimmt werden kann. Das Aschestreufeld muss mit Bodendeckern bepflanzt sein, um zu verhindern, dass die Asche großflächig verteilt wird und Andere, insbesondere andere Grabstätten, mit der Asche in Berührung kommen. Im Zeitraum 2005 – 20013 wurde die Bestattungsform in Kreuzau in 7 Fällen und in Untermaubach noch gar nicht gewählt. Als Alternative kann kostengünstig auf allen gemeindlichen Friedhöfen neben der Rasensarg- und Rasenurnenbestattung die Beisetzung der Asche unter der Grasnarbe ermöglicht werden. Auch dies muss in der Friedhofssatzung eingearbeitet werden. Sobald die Änderungen der Bestattungsformen festgelegt worden sind, kann auf dieser Basis eine Kalkulation der zukünftigen Friedhofsgebühren erfolgen, die dann in einer neuen Gebührensatzung festgelegt werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Im Haushaltsplan sind für diese Zwecke Mittel bereitgestellt. III. Beschlussvorschlag: Das Bestattungsangebot in der Gemeinde Kreuzau wird bedarfsgerecht angepasst, indem - auf dem Friedhof Kreuzau ein Bestattungsgarten angelegt wird, - auf allen Friedhöfen die Möglichkeit der Beisetzung von Asche unter der Grasnarbe geschaffen wird, - die Bestattungsform der Ascheverstreuung nicht mehr angeboten wird. Der Bürgermeister - Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlage -2-