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Allgemeine Vorlage (Anpassung der Friedhofs- und Gebührensatzung der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,5 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Anpassung der Friedhofs- und Gebührensatzung der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Anpassung der Friedhofs- und Gebührensatzung der Gemeinde Kreuzau)

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Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Frau Kurth BE: Herr Stolz Kreuzau, 27.10.2005 Vorlagen-Nr.: 81/2005 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 22.11.2005 07.12.2005 TOP: Anpassung der Friedhofs- und Gebührensatzung der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat am 14.12.2004 im Bereich des Friedhofswesens die Gebühren neu festgesetzt. Nunmehr wurde die Gebührenkalkulation für das Rechnungsjahr 2006, die als Anlage beigefügt ist, von der Verwaltung vorgenommen. Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass sich nur geringfügige Änderungen ergeben. Die Verwaltung ist deshalb der Auffassung, die Gebühren 2006 nicht anzupassen. Hierzu wird wie folgt Stellung genommen: 1. Bei der Ermittlung der Friedhofsgebühren wurden wie im letzten Jahr 6.200 Personalstunden kalkuliert. Die Lohnkosten wurden durch die Tarifumstellung vom BMT-G auf den TVöD geringfügig erhöht. 2. Die anzurechnende Zahl der Bestattungen ist von 143 im Jahr 2005 auf 140 im Jahr 2006 leicht zurückgegangen. 3. In der Gebührenberechnung ist die Abdeckung des Fehlbedarfs aus dem Jahr 2001 entfallen, die Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2004 fließt mit 1/3 neu in die Kalkulation ein. (siehe Anlage 4). Nachstehend sind die bisher geltenden Gebühren und die neu kalkulierten Gebühren für 2006 gegenübergestellt: Gebührenart Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten Wahlgrab je weitere Bestattung Bereitstellung eines Reihengrabes Bereitstellung eines Kindergrabes Bereitstellung eines Urnengrabes Bereitstellung eines anonymen Urnengrabes Aschenverstreuung Rasenerdbestattung Grabbereitung für Personen bis 5 Jahre Grabbereitung für Personen über 5 Jahre Gebühr 2005 1.390,00 695,00 390,00 130,00 330,00 740,00 740,00 1.080,00 290,00 580,00 Gebühr 2006 1.380,00 690,00 420,00 140,00 350,00 770,00 770,00 1.130,00 285,00 570,00 -2Grabbereitung für Urnenbeisetzungen Zuschlag für Erdbestattungen am Samstagmorgen Zuschlag für Urnenbestattungen am Samstagmorgen Gebühr für die Einebnung eines Reihengrabes Gebühr für die Einebnung eines Wahlgrabes Gebühr für die Einebnung eines Kindergrabes Gebühr für die Einebnung eines Urnengrabes Benutzung der Friedhofskapellen 290,00 130,00 65,00 77,00 117,00 31,00 31,00 200,00 285,00 130,00 65,00 79,00 120,00 31,00 31,00 190,00 Ich schlage deshalb vor, es bei den derzeit geltenden Gebühren zu belassen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die erwarteten Gebühreneinnahmen belaufen sich gemäß Anlage10 auf rund 285.000,00 €. III. Beschlussvorschlag: „Eine Anpassung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2006 wird nicht vorgenommen. Es verbleibt bei der geltenden Friedhofsgebührensatzung vom 20.12.2004.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________