Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Frau Kurth
BE: Herr Stolz
Kreuzau, 27.10.2005
Vorlagen-Nr.:
81/2005
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
22.11.2005
07.12.2005
TOP: Anpassung der Friedhofs- und Gebührensatzung der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat am 14.12.2004 im Bereich des Friedhofswesens die Gebühren
neu festgesetzt. Nunmehr wurde die Gebührenkalkulation für das Rechnungsjahr 2006, die als
Anlage beigefügt ist, von der Verwaltung vorgenommen. Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass sich
nur geringfügige Änderungen ergeben.
Die Verwaltung ist deshalb der Auffassung, die Gebühren 2006 nicht anzupassen.
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
1. Bei der Ermittlung der Friedhofsgebühren wurden wie im letzten Jahr 6.200
Personalstunden kalkuliert. Die Lohnkosten wurden durch die Tarifumstellung vom BMT-G
auf den TVöD geringfügig erhöht.
2.
Die anzurechnende Zahl der Bestattungen ist von 143 im Jahr 2005 auf 140 im Jahr 2006
leicht zurückgegangen.
3. In der Gebührenberechnung ist die Abdeckung des Fehlbedarfs aus dem Jahr 2001
entfallen, die Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2004 fließt mit 1/3 neu in die Kalkulation
ein. (siehe Anlage 4).
Nachstehend sind die bisher geltenden Gebühren und die neu kalkulierten Gebühren für 2006
gegenübergestellt:
Gebührenart
Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten
Wahlgrab je weitere Bestattung
Bereitstellung eines Reihengrabes
Bereitstellung eines Kindergrabes
Bereitstellung eines Urnengrabes
Bereitstellung eines anonymen Urnengrabes
Aschenverstreuung
Rasenerdbestattung
Grabbereitung für Personen bis 5 Jahre
Grabbereitung für Personen über 5 Jahre
Gebühr 2005
1.390,00
695,00
390,00
130,00
330,00
740,00
740,00
1.080,00
290,00
580,00
Gebühr 2006
1.380,00
690,00
420,00
140,00
350,00
770,00
770,00
1.130,00
285,00
570,00
-2Grabbereitung für Urnenbeisetzungen
Zuschlag für Erdbestattungen am Samstagmorgen
Zuschlag für Urnenbestattungen am Samstagmorgen
Gebühr für die Einebnung eines Reihengrabes
Gebühr für die Einebnung eines Wahlgrabes
Gebühr für die Einebnung eines Kindergrabes
Gebühr für die Einebnung eines Urnengrabes
Benutzung der Friedhofskapellen
290,00
130,00
65,00
77,00
117,00
31,00
31,00
200,00
285,00
130,00
65,00
79,00
120,00
31,00
31,00
190,00
Ich schlage deshalb vor, es bei den derzeit geltenden Gebühren zu belassen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die erwarteten Gebühreneinnahmen belaufen sich gemäß Anlage10 auf rund 285.000,00 €.
III. Beschlussvorschlag:
„Eine Anpassung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2006 wird nicht vorgenommen. Es
verbleibt bei der geltenden Friedhofsgebührensatzung vom 20.12.2004.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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