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Sitzungsvorlage (2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Jülich zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis Abs. 7 LWG NRW)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
120 kB
Datum
05.07.2012
Erstellt
14.06.12, 18:34
Aktualisiert
06.07.12, 18:21
Sitzungsvorlage (2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Jülich zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis Abs. 7 LWG NRW) Sitzungsvorlage (2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Jülich zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis Abs. 7 LWG NRW)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 60 Az.: Kel Jülich, 04.06.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 263/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 21.06.2012 Haupt- und Finanzausschuss 25.06.2012 Stadtrat 05.07.2012 TOP Ergebnisse 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Jülich zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis Abs. 7 LWG NRW Anlg.:1 SD.Net Beschlussentwurf: Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Jülich zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis Abs. 7 LWG NRW wird wie folgt erlassen: „Folgt 2. Änderungssatzung im Wortlaut gem. Anlage!“ Begründung: Durch die Auflösung des Landtages ist es nicht mehr zu der angekündigten Änderung bzw. Modifizierung des § 61 a LWG (Dichtheitsprüfung) gekommen, so dass nach erfolgter Neuwahl hiermit frühestens im Herbst 2012 zu rechnen ist (siehe hierzu Bericht der Verwaltung im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 14.05.12; Vorlagen Nr. 163/2012). So wurde im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 14.05.12 die Möglichkeit erörtert, die in der Fristensatzung für den Entwässerungsbereich 1 festgelegte Frist (Vorlage der Dichtheitsbescheinigung bis 31.12.2012) um ein Jahr auf den Termin 31.12.2013 zu verschieben. Insofern wird ausreichend Zeit für eine gegebenenfalls im Herbst 2012 beschlossene Änderung des LWG geschaffen, sowohl für die Stadt Jülich, um eventuelle Anpassungen an die bisherigen Satzungsregelungen vorzunehmen, als auch für diejenigen Grundstückeigentümer, deren Vorlagefrist ansonsten bereits am 31.12.2012 ablaufen würde, um noch nicht erfolgte Dichtheitsprüfungen unter eventuellen neuen rechtlichen Rahmenbedingungen durchführen zu lassen. Dieses Vorgehen kommt in der Intension somit auch dem Antrag 23/2012 der UWG-JÜL- und der FDP-Fraktion vom 15.05.12 entgegen (s. Vorlage Nr. 223/2012; Stadtrat 31.05.12). Da die Bereichszuschnitte sowie die zeitliche Reihenfolge der Bereiche in der Fristensatzung sich nach der durch die Stadt im Rahmen der Selbstüberwachung nach SÜwVKan durchzuführende Überprüfung der öffentlichen Kanalisation orientierten, bedurfte eine solche Änderung der Fristensatzung der Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln. Aufgrund der besonderen Situation hat die Bezirksregierung Köln einer solchen Änderung der Fristensatzung zugestimmt. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: x nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 263/2012 x nein nein Seite 2