Daten
Kommune
Jülich
Größe
120 kB
Datum
05.07.2012
Erstellt
14.06.12, 18:34
Aktualisiert
06.07.12, 18:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 60 Az.: Kel
Jülich, 04.06.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 263/2012
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
21.06.2012
Haupt- und Finanzausschuss
25.06.2012
Stadtrat
05.07.2012
TOP
Ergebnisse
2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Jülich zur Abänderung der Fristen bei der
Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis Abs. 7 LWG
NRW
Anlg.:1
SD.Net
Beschlussentwurf:
Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Jülich zur Abänderung der Fristen bei der
Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis Abs. 7 LWG NRW
wird wie folgt erlassen:
„Folgt 2. Änderungssatzung im Wortlaut gem. Anlage!“
Begründung:
Durch die Auflösung des Landtages ist es nicht mehr zu der angekündigten Änderung bzw. Modifizierung des § 61 a LWG (Dichtheitsprüfung) gekommen, so dass nach erfolgter Neuwahl hiermit
frühestens im Herbst 2012 zu rechnen ist (siehe hierzu Bericht der Verwaltung im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 14.05.12; Vorlagen Nr. 163/2012).
So wurde im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 14.05.12 die Möglichkeit erörtert, die in
der Fristensatzung für den Entwässerungsbereich 1 festgelegte Frist (Vorlage der Dichtheitsbescheinigung bis 31.12.2012) um ein Jahr auf den Termin 31.12.2013 zu verschieben. Insofern wird ausreichend Zeit für eine gegebenenfalls im Herbst 2012 beschlossene Änderung des LWG geschaffen,
sowohl für die Stadt Jülich, um eventuelle Anpassungen an die bisherigen Satzungsregelungen vorzunehmen, als auch für diejenigen Grundstückeigentümer, deren Vorlagefrist ansonsten bereits am
31.12.2012 ablaufen würde, um noch nicht erfolgte Dichtheitsprüfungen unter eventuellen neuen
rechtlichen Rahmenbedingungen durchführen zu lassen.
Dieses Vorgehen kommt in der Intension somit auch dem Antrag 23/2012 der UWG-JÜL- und der
FDP-Fraktion vom 15.05.12 entgegen (s. Vorlage Nr. 223/2012; Stadtrat 31.05.12).
Da die Bereichszuschnitte sowie die zeitliche Reihenfolge der Bereiche in der Fristensatzung sich
nach der durch die Stadt im Rahmen der Selbstüberwachung nach SÜwVKan durchzuführende
Überprüfung der öffentlichen Kanalisation orientierten, bedurfte eine solche Änderung der Fristensatzung der Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln. Aufgrund der besonderen Situation hat die
Bezirksregierung Köln einer solchen Änderung der Fristensatzung zugestimmt.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
x
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 263/2012
x
nein
nein
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