Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
15.06.13, 06:07
Aktualisiert
15.06.13, 06:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 204/2013
Az.:
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 03.05.2013
gez. Gerlach
11.06.2013
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
25.06.2013
vorberatend
Schulausschuss
09.07.2013
vorberatend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes bis zum Jahr 2020
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel müssen im Haushalt 2014 i. H. v. 10.000,00 € und in der Finanzplanung für 2015 i. H. v.
12.000,00 € zur Verfügung gestellt werden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Nachfolgende Stellungnahme erfolgt unter Verzicht auf die Vorberatung im Schulausschuss:
Zu 1.
a. Der aktuelle Schulentwicklungsplan (SEP) 2010 umfasst den Planungszeitraum bis
einschließlich Schuljahr 2015/16.
b. Die Gesetzgebung zur Inklusion im Rahmen des 9. Schulrechtsänderungsgesetz NRW
(SchRÄG NRW) wird nach aktueller Lage in der 2. Jahreshälfte erwartet. Die Regelungen
werden voraussichtlich erst ab dem Schuljahr 2014/2015 wirksam werden. Die
Auswirkungen dieses Gesetzes sollten – soweit wie möglich – in dem neu zu erstellenden
SEP berücksichtigt werden.
c. Derzeit wird auf Bürgermeisterebene des Rhein-Erft-Kreises - vor dem Hintergrund der
neuen Gesetzgebung zur Inklusion und der damit einhergehenden strukturellen
Veränderungen in der Schullandschaft - die Erstellung eines kreisweiten
Schulentwicklungsplans unter besonderer Berücksichtigung von Schülerinnen und
Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf angestrebt. Da es durch die neue
Gesetzgebung zu einer Verlagerung dieser Schülerinnen und Schüler weg von
Förderschulen hin zu Regelschulen im SEK I – Bereich kommen wird, kann dieser SEP die
Entwicklungen im Regelschulbereich nicht außen vor lassen. Die in diesem
Zusammenhang gewonnenen Erkenntnisse sind bei der städt. Planung unbedingt zu
berücksichtigen. Die Kosten für den kreisweiten SEP für den Bereich der Förderschulen
bzw. der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf werden nicht
von der Kreisumlage abgedeckt. Es ist davon auszugehen, dass hier im Haushaltsjahr
2014 zusätzliche Kosten entstehen (ca. 7.000 €).
d. Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro „Bildung und Region“, welches den in Erftstadt
derzeit aktuellen Schulentwicklungsplan erstellt hat, stehen in den Jahren 2013 und 2014
in den Nachbarkommunen möglicherweise Veränderungen in der Schullandschaft an, die
auch gravierende Auswirkungen auf die Schullandschaft in Erftstadt haben könnten und
damit unbedingt in einem neu zu erstellenden SEP dargestellt werden müssen.
Die oben genannten Ausführungen begründen - auch nach Rücksprache mit dem Planungsbüro nachdrücklich, dass der Schulentwicklungsplan erst zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 in
Angriff genommen werden sollte, wenn erste Auswirkungen der Gesetzgebung sowie
Veränderungen in den Nachbarkommunen feststehen. Die Auftragsvergabe würde somit noch in
2014 erfolgen, der Schulentwicklungsplan würde dann im 2. Halbjahr des Schuljahres 2014/15
fertig gestellt. Kassenwirksamkeit des Auftrages wäre somit 2015.
Zu 2. Da eine Elternbefragung mit fundierter Bedarfsfeststellung zur planerischen Unterstützung
vor Erstellung eines SEP sehr wichtig ist, sollte diese ebenfalls von einem Planungsbüro
durchgeführt und ausgewertet werden.
Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro „Bildung und Region“ ist eine Elternbefragung im
Vorfeld einer Neuerstellung des Schulentwicklungsplanes nur in den Jahrgangsstufen 2 bis 4 der
Grundschulen sinnvoll. Eine Optimierung der Planungsansätze kann durch eine Elternbefragung
zur Ermittlung der Bedarfs- und möglichen Entscheidungsstrukturen erzielt werden. Die
Ergebnisse führen - sowohl zu einer Bedarfsfeststellung bei den nachrückenden Grundschuleltern
als auch - im Hinblick auf die Auspendlerzahlen – zu einer Erkundung bei den Eltern, die sich für
oder gegen die örtlichen Sekundarstufenangebote entscheiden werden - nachweislich zu einer
größeren Ziel- und Planungssicherheit in diesem komplexen Problembereich der zukünftigen
Schulentwicklung. Entsprechende Mittel müssen daher ebenfalls im Haushaltsplan 2014
eingestellt werden.
Zu 3. Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen wären somit folgende Kosten zusätzlich zu
veranschlagen:
1. Für die Beteiligung am kreisweiten Schulentwicklungsplan für Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf werden im Haushaltjahr 2014 zusätzlich 7.000 €
eingestellt.
2. Für eine - die perspektivische Schulentwicklungsplanung flankierende - Elternbefragung
werden zusätzlich 3.000 € im Haushaltsjahr 2014 eingestellt.
3. Für die Erstellung der sich daran anschließenden Schulentwicklungsplanung werden im
Finanzplan 2015 Mittel in Höhe von 12.000 € berücksichtigt.
Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes und die damit verbundene Elternbefragung in
der o.g. zeitlichen Abfolge wird von mir ausdrücklich unterstützt.
-2-
In Vertretung
(Erner)
-3-