Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag bzgl. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes bis zum Jahr 2020)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
15.06.13, 06:07
Aktualisiert
15.06.13, 06:07
Antrag (Antrag bzgl. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes bis zum Jahr 2020) Antrag (Antrag bzgl. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes bis zum Jahr 2020) Antrag (Antrag bzgl. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes bis zum Jahr 2020)

öffnen download melden Dateigröße: 102 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 204/2013 Az.: Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 03.05.2013 gez. Gerlach 11.06.2013 Amtsleiter Datum Freigabe -100- gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 25.06.2013 vorberatend Schulausschuss 09.07.2013 vorberatend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes bis zum Jahr 2020 Finanzielle Auswirkungen: Mittel müssen im Haushalt 2014 i. H. v. 10.000,00 € und in der Finanzplanung für 2015 i. H. v. 12.000,00 € zur Verfügung gestellt werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Nachfolgende Stellungnahme erfolgt unter Verzicht auf die Vorberatung im Schulausschuss: Zu 1. a. Der aktuelle Schulentwicklungsplan (SEP) 2010 umfasst den Planungszeitraum bis einschließlich Schuljahr 2015/16. b. Die Gesetzgebung zur Inklusion im Rahmen des 9. Schulrechtsänderungsgesetz NRW (SchRÄG NRW) wird nach aktueller Lage in der 2. Jahreshälfte erwartet. Die Regelungen werden voraussichtlich erst ab dem Schuljahr 2014/2015 wirksam werden. Die Auswirkungen dieses Gesetzes sollten – soweit wie möglich – in dem neu zu erstellenden SEP berücksichtigt werden. c. Derzeit wird auf Bürgermeisterebene des Rhein-Erft-Kreises - vor dem Hintergrund der neuen Gesetzgebung zur Inklusion und der damit einhergehenden strukturellen Veränderungen in der Schullandschaft - die Erstellung eines kreisweiten Schulentwicklungsplans unter besonderer Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf angestrebt. Da es durch die neue Gesetzgebung zu einer Verlagerung dieser Schülerinnen und Schüler weg von Förderschulen hin zu Regelschulen im SEK I – Bereich kommen wird, kann dieser SEP die Entwicklungen im Regelschulbereich nicht außen vor lassen. Die in diesem Zusammenhang gewonnenen Erkenntnisse sind bei der städt. Planung unbedingt zu berücksichtigen. Die Kosten für den kreisweiten SEP für den Bereich der Förderschulen bzw. der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf werden nicht von der Kreisumlage abgedeckt. Es ist davon auszugehen, dass hier im Haushaltsjahr 2014 zusätzliche Kosten entstehen (ca. 7.000 €). d. Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro „Bildung und Region“, welches den in Erftstadt derzeit aktuellen Schulentwicklungsplan erstellt hat, stehen in den Jahren 2013 und 2014 in den Nachbarkommunen möglicherweise Veränderungen in der Schullandschaft an, die auch gravierende Auswirkungen auf die Schullandschaft in Erftstadt haben könnten und damit unbedingt in einem neu zu erstellenden SEP dargestellt werden müssen. Die oben genannten Ausführungen begründen - auch nach Rücksprache mit dem Planungsbüro nachdrücklich, dass der Schulentwicklungsplan erst zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 in Angriff genommen werden sollte, wenn erste Auswirkungen der Gesetzgebung sowie Veränderungen in den Nachbarkommunen feststehen. Die Auftragsvergabe würde somit noch in 2014 erfolgen, der Schulentwicklungsplan würde dann im 2. Halbjahr des Schuljahres 2014/15 fertig gestellt. Kassenwirksamkeit des Auftrages wäre somit 2015. Zu 2. Da eine Elternbefragung mit fundierter Bedarfsfeststellung zur planerischen Unterstützung vor Erstellung eines SEP sehr wichtig ist, sollte diese ebenfalls von einem Planungsbüro durchgeführt und ausgewertet werden. Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro „Bildung und Region“ ist eine Elternbefragung im Vorfeld einer Neuerstellung des Schulentwicklungsplanes nur in den Jahrgangsstufen 2 bis 4 der Grundschulen sinnvoll. Eine Optimierung der Planungsansätze kann durch eine Elternbefragung zur Ermittlung der Bedarfs- und möglichen Entscheidungsstrukturen erzielt werden. Die Ergebnisse führen - sowohl zu einer Bedarfsfeststellung bei den nachrückenden Grundschuleltern als auch - im Hinblick auf die Auspendlerzahlen – zu einer Erkundung bei den Eltern, die sich für oder gegen die örtlichen Sekundarstufenangebote entscheiden werden - nachweislich zu einer größeren Ziel- und Planungssicherheit in diesem komplexen Problembereich der zukünftigen Schulentwicklung. Entsprechende Mittel müssen daher ebenfalls im Haushaltsplan 2014 eingestellt werden. Zu 3. Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen wären somit folgende Kosten zusätzlich zu veranschlagen: 1. Für die Beteiligung am kreisweiten Schulentwicklungsplan für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden im Haushaltjahr 2014 zusätzlich 7.000 € eingestellt. 2. Für eine - die perspektivische Schulentwicklungsplanung flankierende - Elternbefragung werden zusätzlich 3.000 € im Haushaltsjahr 2014 eingestellt. 3. Für die Erstellung der sich daran anschließenden Schulentwicklungsplanung werden im Finanzplan 2015 Mittel in Höhe von 12.000 € berücksichtigt. Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes und die damit verbundene Elternbefragung in der o.g. zeitlichen Abfolge wird von mir ausdrücklich unterstützt. -2- In Vertretung (Erner) -3-