Daten
Kommune
Linnich
Größe
15 kB
Datum
05.06.2008
Erstellt
04.12.09, 14:51
Aktualisiert
04.12.09, 14:51
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
- öffentlich -
Drucksache B-86/2008
Beratungsfolge
Termin
TOP
Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
05.06.2008
Dienststelle
Datum:
Sachbearbeiter:
Aktenzeichen
Fachbereich 6
06.05.2008
Frau Muckenheim
BA. 3676
Bauantrag zum Neubau von 5 Gästezimmern im vorhandenen Wohnhaus sowie Erneuerung
des Dachstuhles in Kofferen, Neußer Straße 54
Finanzielle Auswirkungen
X
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite
Mittel stehen zur Verfügung
Hh.-Stelle
Haushaltsausgabereste
Bisher angeordnet
Investitionsprogramm
Verpflichtungsermächtigung
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle
Deckungsvorschlag:
Gez. Hensen
(Kämmerei)
Beratungsergebnis
Einstimmig
Mit Stimmenmehrheit
Laut Beschlussvorschlag
Abweichender Beschlussvorschlag
Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 (1)
BauGB zu erteilen.
Problembeschreibung/Begründung:
Mit Schreiben vom 23.04.2008 bittet der Kreis Düren um Herstellung des Einvernehmens gemäß §
36 (1) BauGB zum Bauantrag zur Einrichtung von weiteren 5 Gästezimmern im Speichergeschoss
des vorhandenen Wohnhauses mit Erneuerung des Dachstuhles. Auf dem Anwesen wird eine
Gaststätte (Irish Pub) betrieben.
Der Ausschuss hat in der Vergangenheit aus Anlass verschiedener Erweiterungen und
Änderungen jeweils das Einvernehmen zu den gestellten Anträgen erteilt, u. a. in der Sitzung am
28.09.2006, TOP I/7.1 zur Nutzungsänderung von privaten Räumen im OG des Wohnhauses in 5
Gästezimmer. Die Genehmigung (Nov. 2006) liegt vor.
Der betreffende Grundstücksbereich liegt im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB und
wird als dörfliches Mischgebiet eingestuft.
Auf Grund der planungsrechtlichen Situation wird verwaltungsseitig empfohlen, das Einvernehmen
zu erteilen.
Ob das Vorhaben genehmigungsfähig ist, wird der Kreis Düren mit den zuständigen Fachbehörden
abschließend beurteilen.
(Witkopp)