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Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan der Stadt Linnich)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
16 kB
Datum
30.10.2008
Erstellt
04.12.09, 14:51
Aktualisiert
04.12.09, 14:51
Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan der Stadt Linnich) Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan der Stadt Linnich)

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Inhalt der Datei

STADT LINNICH Beschlussvorlage Der Bürgermeister - öffentlich - Drucksache B-158/2008 Beratungsfolge Termin Werksausschuss 25.09.2008 Stadtrat 30.10.2008 TOP Dienststelle Datum: Sachbearbeiter: Aktenzeichen Fachbereich 4 08.09.2008 Herr Schumacher 142-00 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Linnich Finanzielle Auswirkungen Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite Mittel stehen zur Verfügung Hh.-Stelle Haushaltsausgabereste Bisher angeordnet Investitionsprogramm Verpflichtungsermächtigung Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle Deckungsvorschlag: (Kämmerei) Beratungsergebnis Einstimmig Mit Stimmenmehrheit Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschlussvorschlag Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____ Beschlussvorschlag: Nach Beratung des Brandschutzbedarfsplanes empfiehlt der Werksausschuss dem Rat der Stadt Linnich, den Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Linnich in der Fassung des vorliegenden Entwurfs (Stand 05. September 2008) der Firma FORPLAN Dr. SCHMIEDEL GmbH, 53111 Bonn, gem. § 22 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen (FSHG) aufzustellen und die für die Umsetzung benötigten Haushaltsmittel bereitzustellen. Der Brandschutzbedarfsplan ist bei Bedarf, die erste (ordentliche) Fortschreibung nach fünf Jahren vorzunehmen. Problembeschreibung/Begründung: Nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen (FSHG) sind die Gemeinden gehalten, unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne aufzustellen und fortzuschreiben. Die Verantwortlichkeit für das Aufstellen und die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes obliegt gem. § 22 FSHG der Gemeinde, vertreten durch den Rat. Zur Unterstützung bei der Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes wurde das Beratungsunternehmen FORPLAN Dr. SCHMIEDEL GmbH, 53111 Bonn als externer Berater hinzugezogen. Die Sicherstellung des Feuerschutzes und der Hilfeleistung nach § 1 GSFG ist für die Gemeinden in rechtlicher Hinsicht eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung, da dieser Aufgabenbereich von existenzieller Bedeutung für die gesamte Bevölkerung ist. Ziel und Zweck des Brandschutzbedarfsplanes ist es, den Ist-Bestand der Feuerwehr (Verteilung, Stärke, Ausrüstung, Ausbildung und Organisation) in Bezug auf die Gefahrenstruktur der Stadt Linnich zu untersuchen und diese Ergebnisse mit den Anforderungen des Feuerschutzrechtes abzugleichen, um der Stadt Linnich in Form eines Konzeptes eine Entscheidungshilfe für die Planung und Unterhaltung der Freiwilligen Feuerwehr zu geben. Nach Selektion planungsrelevanter Daten und Fakten, insbesondere Daten zum kommunalen Gefahrenpotenzial, Einsatzdaten der Feuerwehr, der Ermittlung der Ist-Analyse und der Festlegung eines kommunalen Schutzziels der feuerwehrtechnischen Gefahrenabwehr wurde über den Soll-Ist-Vergleich der Maßnahmenkatalog und die daraus resultierende Planung (Brandschutzbedarfsplan) erstellt. Die sich aus dem Brandschutzbedarfsplan ergebenden baulichen, technischen, personellen und organisatorischen Maßnahmen sind zusammengefasst im Punkt “Management Summary“ dargestellt. Aufgrund des Umfanges der Unterlage wird diese den Fraktionen separat zur Verfügung gestellt. In den Fraktionszimmern wurde eine ausgedruckte sowie eine auf Datenträger gespeicherte Version zur Verfügung gestellt. Witkopp