Daten
Kommune
Linnich
Größe
16 kB
Datum
30.10.2008
Erstellt
04.12.09, 14:51
Aktualisiert
04.12.09, 14:51
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
- öffentlich -
Drucksache B-158/2008
Beratungsfolge
Termin
Werksausschuss
25.09.2008
Stadtrat
30.10.2008
TOP
Dienststelle
Datum:
Sachbearbeiter:
Aktenzeichen
Fachbereich 4
08.09.2008
Herr Schumacher
142-00
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Linnich
Finanzielle Auswirkungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite
Mittel stehen zur Verfügung
Hh.-Stelle
Haushaltsausgabereste
Bisher angeordnet
Investitionsprogramm
Verpflichtungsermächtigung
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle
Deckungsvorschlag:
(Kämmerei)
Beratungsergebnis
Einstimmig
Mit Stimmenmehrheit
Laut Beschlussvorschlag
Abweichender Beschlussvorschlag
Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung des Brandschutzbedarfsplanes empfiehlt der Werksausschuss dem Rat der Stadt
Linnich, den Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Linnich in der Fassung des vorliegenden
Entwurfs (Stand 05. September 2008) der Firma FORPLAN Dr. SCHMIEDEL GmbH, 53111 Bonn,
gem. § 22 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und
öffentlichen Notständen (FSHG) aufzustellen und die für die Umsetzung benötigten
Haushaltsmittel bereitzustellen. Der Brandschutzbedarfsplan ist bei Bedarf, die erste (ordentliche)
Fortschreibung nach fünf Jahren vorzunehmen.
Problembeschreibung/Begründung:
Nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen
Notständen (FSHG) sind die Gemeinden gehalten, unter Beteiligung ihrer Feuerwehr
Brandschutzbedarfspläne aufzustellen und fortzuschreiben. Die Verantwortlichkeit für das
Aufstellen und die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes obliegt gem. § 22 FSHG der
Gemeinde, vertreten durch den Rat.
Zur Unterstützung bei der Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes wurde das
Beratungsunternehmen FORPLAN Dr. SCHMIEDEL GmbH, 53111 Bonn als externer Berater
hinzugezogen.
Die Sicherstellung des Feuerschutzes und der Hilfeleistung nach § 1 GSFG ist für die Gemeinden
in rechtlicher Hinsicht eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung, da dieser Aufgabenbereich
von existenzieller Bedeutung für die gesamte Bevölkerung ist.
Ziel und Zweck des Brandschutzbedarfsplanes ist es, den Ist-Bestand der Feuerwehr (Verteilung,
Stärke, Ausrüstung, Ausbildung und Organisation) in Bezug auf die Gefahrenstruktur der Stadt
Linnich zu untersuchen und diese Ergebnisse mit den Anforderungen des Feuerschutzrechtes
abzugleichen, um der Stadt Linnich in Form eines Konzeptes eine Entscheidungshilfe für die
Planung und Unterhaltung der Freiwilligen Feuerwehr zu geben.
Nach Selektion planungsrelevanter Daten und Fakten, insbesondere Daten zum kommunalen
Gefahrenpotenzial, Einsatzdaten der Feuerwehr, der Ermittlung der Ist-Analyse und der
Festlegung eines kommunalen Schutzziels der feuerwehrtechnischen Gefahrenabwehr wurde über
den Soll-Ist-Vergleich der Maßnahmenkatalog und die daraus resultierende Planung
(Brandschutzbedarfsplan) erstellt.
Die sich aus dem Brandschutzbedarfsplan ergebenden baulichen, technischen, personellen und
organisatorischen Maßnahmen sind zusammengefasst im Punkt “Management Summary“
dargestellt.
Aufgrund des Umfanges der Unterlage wird diese den Fraktionen separat zur Verfügung gestellt.
In den Fraktionszimmern wurde eine ausgedruckte sowie eine auf Datenträger gespeicherte
Version zur Verfügung gestellt.
Witkopp