Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
11.06.2013
Erstellt
06.06.13, 15:06
Aktualisiert
06.06.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 310/2012 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 51 Datum: 28.05.2013
gez. Wirtz
06.06.2013
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag des Ortsbürgermeisters Herr Fred Schmitz leite ich an die zuständigen
Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
11.06.2013
Bemerkungen
beschließend
Antrag zur Schaffung eine Jugendtreff´s / Unterstandes in E.-Gymnich
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat auf der Grundlage des Beschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung zu
A 310/2012 (Antrag zur Schaffung eines Jugendtreffs/Unterstandes in E.-Gymnich) am
23.01.2013 eine Bürgerversammlung zum beantragten Jugendtreffpunkt an der Erftstraße
durchgeführt.
In diesem Zusammenhang wird auf die einstimmigen Ergebnisse der Vorberatungen zu A
310/2012 (Jugendhilfeausschuss am 12.09.2012, Ausschuss für Wirtschaftsförderung und
Betriebsausschuss Immobilien am 19.09.2012, Ausschuss für Stadtentwicklung am 18.09.2012)
hingewiesen.
Die Niederschrift der Bürgerversammlung sowie die während der Nacherörterungsfrist
eingegangenen Schreiben sind in der Anlage beigefügt.
Während der Bürgerversammlung sind insbesondere Bedenken geäußert worden im Hinblick auf
die Belästigungen der benachbarten Wohnbebauung an der Erftstraße und die Beeinträchtigung
der Reiherkolonie im angrenzenden Schlosspark.
Nach erster fachlicher Einschätzung sind artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44
BNatSchG durch die Umsetzung des geplanten Jugendtreffs nicht betroffen. Zudem befindet sich
bereits in unmittelbarer Nachbarschaft eine Tennisanlage, von der bereits Lärm- und
Bewegungseinwirkungen ausgehen, jedoch eine Ansiedlung von Graureiher nicht gehindert hat.
Der Jugendtreff liegt über 100m von der nächstgelegenen Wohnbebauung an der Erftstraße
entfernt. Planungsrelevante Lärmbelästigungen etc. sind ausgeschlossen. Flankierende
ordnungsbehördliche Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Ordnungsamt
können darüber hinaus - soweit erforderlich - den Schutz der benachbarten Wohnbevölkerung
gewährleisten; zudem werden die Jugendlichen über Mobile vor Ort betreut.
Der Standort ist daher planungsrechtlich geeignet und im Verbund mit den bereits vorhandenen
Infrastruktur- und Freizeiteinrichtungen (Synergie) sowie integriert in den Siedlungsraum auch
städtebaulich positiv zu bewerten.
Bessere siedlungsnahe Standorte sind in Gymnich - auch aus Sicht der Verwaltung des
Jugendamtes - nicht vorhanden; Standorte im Außenbereich (außerhalb des bebauten
Innenbereichs) sollten, soweit sie nicht im Anschluss an eine Bebauung gelegen sind und damit
einer Sozial kontrolle unterliegen, nicht in Erwägung gezogen werden.
In Vertretung
(Erner)
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