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Antrag (Antrag zur Schaffung eine Jugendtreff´s / Unterstandes in E.-Gymnich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
11.06.2013
Erstellt
06.06.13, 15:06
Aktualisiert
06.06.13, 15:06
Antrag (Antrag zur Schaffung eine Jugendtreff´s / Unterstandes  in E.-Gymnich) Antrag (Antrag zur Schaffung eine Jugendtreff´s / Unterstandes  in E.-Gymnich)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 310/2012 1. Ergänzung Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - 51 Datum: 28.05.2013 gez. Wirtz 06.06.2013 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag des Ortsbürgermeisters Herr Fred Schmitz leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 11.06.2013 Bemerkungen beschließend Antrag zur Schaffung eine Jugendtreff´s / Unterstandes in E.-Gymnich Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung hat auf der Grundlage des Beschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung zu A 310/2012 (Antrag zur Schaffung eines Jugendtreffs/Unterstandes in E.-Gymnich) am 23.01.2013 eine Bürgerversammlung zum beantragten Jugendtreffpunkt an der Erftstraße durchgeführt. In diesem Zusammenhang wird auf die einstimmigen Ergebnisse der Vorberatungen zu A 310/2012 (Jugendhilfeausschuss am 12.09.2012, Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilien am 19.09.2012, Ausschuss für Stadtentwicklung am 18.09.2012) hingewiesen. Die Niederschrift der Bürgerversammlung sowie die während der Nacherörterungsfrist eingegangenen Schreiben sind in der Anlage beigefügt. Während der Bürgerversammlung sind insbesondere Bedenken geäußert worden im Hinblick auf die Belästigungen der benachbarten Wohnbebauung an der Erftstraße und die Beeinträchtigung der Reiherkolonie im angrenzenden Schlosspark. Nach erster fachlicher Einschätzung sind artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG durch die Umsetzung des geplanten Jugendtreffs nicht betroffen. Zudem befindet sich bereits in unmittelbarer Nachbarschaft eine Tennisanlage, von der bereits Lärm- und Bewegungseinwirkungen ausgehen, jedoch eine Ansiedlung von Graureiher nicht gehindert hat. Der Jugendtreff liegt über 100m von der nächstgelegenen Wohnbebauung an der Erftstraße entfernt. Planungsrelevante Lärmbelästigungen etc. sind ausgeschlossen. Flankierende ordnungsbehördliche Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Ordnungsamt können darüber hinaus - soweit erforderlich - den Schutz der benachbarten Wohnbevölkerung gewährleisten; zudem werden die Jugendlichen über Mobile vor Ort betreut. Der Standort ist daher planungsrechtlich geeignet und im Verbund mit den bereits vorhandenen Infrastruktur- und Freizeiteinrichtungen (Synergie) sowie integriert in den Siedlungsraum auch städtebaulich positiv zu bewerten. Bessere siedlungsnahe Standorte sind in Gymnich - auch aus Sicht der Verwaltung des Jugendamtes - nicht vorhanden; Standorte im Außenbereich (außerhalb des bebauten Innenbereichs) sollten, soweit sie nicht im Anschluss an eine Bebauung gelegen sind und damit einer Sozial kontrolle unterliegen, nicht in Erwägung gezogen werden. In Vertretung (Erner) -2-