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Beschlussvorlage (Aufhebung eines Teils des Bebauungsplanes Nr. 18 "Eicherscheid" für das Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 8, Nr. 114,115, 116, Bitburger Str. 20-22 hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
14.11.13, 17:12
Aktualisiert
14.11.13, 17:12
Beschlussvorlage (Aufhebung eines Teils des Bebauungsplanes Nr. 18 "Eicherscheid"
für das Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 8, Nr. 114,115, 116, Bitburger Str. 20-22
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Aufhebung eines Teils des Bebauungsplanes Nr. 18 "Eicherscheid"
für das Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 8, Nr. 114,115, 116, Bitburger Str. 20-22
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 13.11.2013 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 1199-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 28.11.2013 Rat 10.12.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Aufhebung eines Teils des Bebauungsplanes Nr. 18 "Eicherscheid" für das Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 8, Nr. 114,115, 116, Bitburger Str. 20-22 hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1199-IX 1. Sachverhalt: Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 30.09. bis 30.10.2013 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls in diesem Zeitraum beteiligt. Die in diesem und dem frühzeitigen Verfahren eingegangenen Stellungnahmen mit den Abwägungsbeschlüssen sind als Anlage beigefügt. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Im weiteren Verfahren sind die erforderlichen Abwägungsbeschlüsse sowie der Satzungsbeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten werden vom Antragssteller getragen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bauleitplanungen sind Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: 1. Zu den im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und im Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung wird die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Eicherscheid“ in der vorliegenden Form nebst Begründung als Satzung beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der Teilaufhebung des Bebauungsplanes herbeizuführen.