Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
14.11.13, 17:12
Aktualisiert
14.11.13, 17:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 13.11.2013
- Der Bürgermeister Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 1199-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
28.11.2013
Rat
10.12.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Aufhebung eines Teils des Bebauungsplanes Nr. 18 "Eicherscheid"
für das Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 8, Nr. 114,115, 116, Bitburger Str. 20-22
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1199-IX
1. Sachverhalt:
Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 30.09. bis 30.10.2013 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
ebenfalls in diesem Zeitraum beteiligt.
Die in diesem und dem frühzeitigen Verfahren eingegangenen Stellungnahmen mit den Abwägungsbeschlüssen sind als Anlage beigefügt. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind nicht
eingegangen. Im weiteren Verfahren sind die erforderlichen Abwägungsbeschlüsse sowie der Satzungsbeschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten werden vom Antragssteller getragen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bauleitplanungen sind Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie
deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
1.
Zu den im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und im Verfahren gem. § 3
Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten
Abwägungsbeschlüsse gefasst.
2.
Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung wird die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Eicherscheid“ in der vorliegenden Form nebst
Begründung als Satzung beschlossen.
3.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der Teilaufhebung des Bebauungsplanes herbeizuführen.