Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
30 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
14.11.13, 17:12
Aktualisiert
14.11.13, 17:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel, Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Eicherscheid“ für die Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 8, Nr. 114, 115 , 116, Bitburger Str. 20-22
Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der öffentlichen Auslegung gem.§ 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
1.
Erftverband
Postfach 1320
50103 Bergheim
1a.
Erftverband
Postfach 1320
50103 Bergheim
2
Industrie- und Handelskammer Aachen
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
02.10.2013 Gegen die Teilaufhebung des o. g. Bebauungsplanes bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes derzeit keine Bedenken,
wenn die Stellungnahme vom
16.08.2013 auch weiterhin inhaltlich
berücksichtigt wird.
Kenntnisnahme.
Kein Beschluss erforderlich.
16.08.2013 Keine Bedenken.
Durch die Teilaufhebung des Bebauungsplanes wird das Grundstück 116
bebaubar und trägt durch zusätzliche
Versiegelung zur Erhöhung der Stoßbelastung in Kanal und Gewässer bei. Zur
Kompensation sollte hier eine angepasste Niederschlagswassersammlung und nutzung festgesetzt oder zumindest
empfohlen werden. Im Bebauungsplanbereich der Teilaufhebung kann eine
Kompensation auch durch eine Teilentsiegelung von derzeit versiegelten Flächen erfolgen.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu
nehmen.
10.10.2013 Keine Anregungen und Bedenken.
Kenntnisnahme.
52007 Aachen
1
Durch die geplante Teilaufhebung wird
der Bereich zukünftig gem. § 34 BauGB
beurteilt. Die Möglichkeit der Festsetzung bzw. Empfehlung von Maßnahmen
zur Niederschlagswasserbehandlung
entfallen somit.
D
Kein Beschluss erforderlich.
3
4
5
LVR – Amt für
Denkmalpflege im
Rheinland
50250 Pulheim
11.10.2013 Keine grundsätzlichen Bedenken.
Landwirtschaftskammer Rheinland
Kreisstelle Euskirchen
52349 Düren
Handwerkskammer
Aachen
52062 Aachen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Bauherr ist entsprechend informiert.
Kein Beschluss erforderlich.
17.10.2013 Keine Anregungen und Bedenken.
Kenntnisnahme.
Kein Beschluss erforderlich.
24.10.2013 Südöstlich des Planungsgebietes (Bitburger Str. 18-20) befindet sich unmittelbar auf der gegenüberliegenden Seite
ein Landtechnikbetrieb der offensichtlich
Bestandsschutz genießt (und z. Z. gerade weitere Umbauabsichten verfolgt).
Dieser Betrieb Ist typisch für eine dörfliche Gemengelage (MD) und prägt so
das Umfeld,sodass auch die ehemalige
Gemeinbedarfsfläche (Kindergarten)
vom Gebietscharakter her nunmehr als
Gemengelage mit dem Schutzanspruch
(MD) anzusprechen ist.
Wir regen daher an, den Bestand des
Landtechnikerbetriebes und seinen Einfluss auf den Charakter des Planungsgebietes in die städtebauliche Begründung aufzunehmen, um hiernicht den
fälschlichen Eindruck einer Wohnnutzung mit dem Schutzanspruch eines
allgemeinen (WA) oder sogar reinen
(WR) Wohngebietes zu vermitteln.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu
nehmen.
Wegen des unmittelbar benachbarten
eingetragenen Baudenkmals „Bitburger
Straße 18“ wird darauf hingewiesen,
dass alle Maßnahmen am Äußeren im
Zuge des im Denkmalschutzgesetz
NRW verankerten Umgebungsschutzes
der denkmalrechtlichen Erlaubnis nach §
9 DSchG NW bedürfen.
2
Mit der Teilaufhebung ist der Bereich
des ehemaligen Kindergartens einer
Gemengelage zuzuordnen. Die Begründung wird entsprechend ergänzt.
Die Grundzüge der Planung bleiben
gewahrt.
6
Kreis Euskirchen
28.10.2013 Keine grundsätzlichen Bedenken.
Untere Landschaftsbehörde
Aus Sicht der unteren Landschaftsbehörde bestehen keine Bedenken. Wie
aus Punkt 7. 2 des Umweltberichtes
hervorgeht, ist die Untere Landschaftsbehörde bei Abbruch und Umbau inklusive Fassaden- oder Dachsanierung zu
beteiligen. Der Gehölzbestand bleibt
unangetastet.
7
Regionalgas Euskir- Mail vom
Keine Bedenken, wenn der Bestand
chen GmbH & Co.KG 28.10.2013 unserer Leitungen gesichert bleibt.
8
Landesbetrieb Wald
und Holz NRW
Regionalforstamt
Hocheifel-Zülpicher
Börde
Fachgebiet Hoheit
Römerplatz 12
Nettersheim
Mail vom
Keine grundsätzlichen Bedenken.
20.10.2013 Es wird darauf hingewiesen, dass das
Grundstück Gemarkung Münstereifel,
Flur 8, Flurstück 115, teilweise mit Wald
bestockt ist. Westlich benachbart zu
dem Flurstück 116 liegt ebenfalls Wald.
Nach der teilweisen Aufhebung des v. g.
Bebauungsplanes für die v. b. Grundstücke ist bei einer eventuell auf dem Flurstück 115 geplanten Waldinanspruchnahme eine entsprechende Waldumwandlungsgenehmigung erforderlich, die
ggf. rechtzeitig vorher beim hiesigen
Regionalforstamt zu beantragen. Mit
einer eventuellen Waldumwandlung
wäre dann auch eine Ersatzaufforstung
im Verhältnis 1:1 verbunden.
3
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Kein Beschluss erforderlich.
Eine Beschlussfassung entfällt.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Bestand der Leitungen der
Gasversorgung ist gesichert.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.
Kein Beschluss erforderlich.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu
Die Inanspruchnahme von Wald und der nehmen.
Umgang damit ist gesetzlich geregelt
(Umwandlung § 9 Bundeswaldgesetz, §
39 Landesforstgesetz) und ist auch bei
Gebieten nach § 34 BauGB zu berücksichtigen.
9
Straßen NRW
Landesbetrieb Straßenbau
Regionalniederlassung Ville-Eifel
54874 Euskirchen
30.10.2013 Keine grundsätzlichen Bedenken.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die
Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob
Schutzmaßnahmen gegen den Lärm
durch Verkehr auf der B 51 erforderlich
sind. Eventuell notwendige Maßnahmen
gehen zu Lasten der Stadt Bad Münstereifel.
Auch künftig können keine Ansprüche in
Bezug auf Lärmsanierung gegenüber
dem Landesbetrieb geltend gemacht
werden.
4
Für das Gebiet der Teilaufhebung ergeben sich in Bezug auf die Situation der B
51 keine Veränderungen zum Bestand.
Eine Beschlussfassung entfällt.
Kein Beschluss erforderlich.