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Beschlussvorlage (Abwägung Trägerbeteiligung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
30 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
14.11.13, 17:12
Aktualisiert
14.11.13, 17:12
Beschlussvorlage (Abwägung Trägerbeteiligung) Beschlussvorlage (Abwägung Trägerbeteiligung) Beschlussvorlage (Abwägung Trägerbeteiligung) Beschlussvorlage (Abwägung Trägerbeteiligung)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel, Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Eicherscheid“ für die Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 8, Nr. 114, 115 , 116, Bitburger Str. 20-22 Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der öffentlichen Auslegung gem.§ 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen lfd. Nr. Anregung durch Datum 1. Erftverband Postfach 1320 50103 Bergheim 1a. Erftverband Postfach 1320 50103 Bergheim 2 Industrie- und Handelskammer Aachen Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag 02.10.2013 Gegen die Teilaufhebung des o. g. Bebauungsplanes bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes derzeit keine Bedenken, wenn die Stellungnahme vom 16.08.2013 auch weiterhin inhaltlich berücksichtigt wird. Kenntnisnahme. Kein Beschluss erforderlich. 16.08.2013 Keine Bedenken. Durch die Teilaufhebung des Bebauungsplanes wird das Grundstück 116 bebaubar und trägt durch zusätzliche Versiegelung zur Erhöhung der Stoßbelastung in Kanal und Gewässer bei. Zur Kompensation sollte hier eine angepasste Niederschlagswassersammlung und nutzung festgesetzt oder zumindest empfohlen werden. Im Bebauungsplanbereich der Teilaufhebung kann eine Kompensation auch durch eine Teilentsiegelung von derzeit versiegelten Flächen erfolgen. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 10.10.2013 Keine Anregungen und Bedenken. Kenntnisnahme. 52007 Aachen 1 Durch die geplante Teilaufhebung wird der Bereich zukünftig gem. § 34 BauGB beurteilt. Die Möglichkeit der Festsetzung bzw. Empfehlung von Maßnahmen zur Niederschlagswasserbehandlung entfallen somit. D Kein Beschluss erforderlich. 3 4 5 LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland 50250 Pulheim 11.10.2013 Keine grundsätzlichen Bedenken. Landwirtschaftskammer Rheinland Kreisstelle Euskirchen 52349 Düren Handwerkskammer Aachen 52062 Aachen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Bauherr ist entsprechend informiert. Kein Beschluss erforderlich. 17.10.2013 Keine Anregungen und Bedenken. Kenntnisnahme. Kein Beschluss erforderlich. 24.10.2013 Südöstlich des Planungsgebietes (Bitburger Str. 18-20) befindet sich unmittelbar auf der gegenüberliegenden Seite ein Landtechnikbetrieb der offensichtlich Bestandsschutz genießt (und z. Z. gerade weitere Umbauabsichten verfolgt). Dieser Betrieb Ist typisch für eine dörfliche Gemengelage (MD) und prägt so das Umfeld,sodass auch die ehemalige Gemeinbedarfsfläche (Kindergarten) vom Gebietscharakter her nunmehr als Gemengelage mit dem Schutzanspruch (MD) anzusprechen ist. Wir regen daher an, den Bestand des Landtechnikerbetriebes und seinen Einfluss auf den Charakter des Planungsgebietes in die städtebauliche Begründung aufzunehmen, um hiernicht den fälschlichen Eindruck einer Wohnnutzung mit dem Schutzanspruch eines allgemeinen (WA) oder sogar reinen (WR) Wohngebietes zu vermitteln. Der Stellungnahme wird gefolgt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Wegen des unmittelbar benachbarten eingetragenen Baudenkmals „Bitburger Straße 18“ wird darauf hingewiesen, dass alle Maßnahmen am Äußeren im Zuge des im Denkmalschutzgesetz NRW verankerten Umgebungsschutzes der denkmalrechtlichen Erlaubnis nach § 9 DSchG NW bedürfen. 2 Mit der Teilaufhebung ist der Bereich des ehemaligen Kindergartens einer Gemengelage zuzuordnen. Die Begründung wird entsprechend ergänzt. Die Grundzüge der Planung bleiben gewahrt. 6 Kreis Euskirchen 28.10.2013 Keine grundsätzlichen Bedenken. Untere Landschaftsbehörde Aus Sicht der unteren Landschaftsbehörde bestehen keine Bedenken. Wie aus Punkt 7. 2 des Umweltberichtes hervorgeht, ist die Untere Landschaftsbehörde bei Abbruch und Umbau inklusive Fassaden- oder Dachsanierung zu beteiligen. Der Gehölzbestand bleibt unangetastet. 7 Regionalgas Euskir- Mail vom Keine Bedenken, wenn der Bestand chen GmbH & Co.KG 28.10.2013 unserer Leitungen gesichert bleibt. 8 Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde Fachgebiet Hoheit Römerplatz 12 Nettersheim Mail vom Keine grundsätzlichen Bedenken. 20.10.2013 Es wird darauf hingewiesen, dass das Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 8, Flurstück 115, teilweise mit Wald bestockt ist. Westlich benachbart zu dem Flurstück 116 liegt ebenfalls Wald. Nach der teilweisen Aufhebung des v. g. Bebauungsplanes für die v. b. Grundstücke ist bei einer eventuell auf dem Flurstück 115 geplanten Waldinanspruchnahme eine entsprechende Waldumwandlungsgenehmigung erforderlich, die ggf. rechtzeitig vorher beim hiesigen Regionalforstamt zu beantragen. Mit einer eventuellen Waldumwandlung wäre dann auch eine Ersatzaufforstung im Verhältnis 1:1 verbunden. 3 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich. Eine Beschlussfassung entfällt. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Bestand der Leitungen der Gasversorgung ist gesichert. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Kein Beschluss erforderlich. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu Die Inanspruchnahme von Wald und der nehmen. Umgang damit ist gesetzlich geregelt (Umwandlung § 9 Bundeswaldgesetz, § 39 Landesforstgesetz) und ist auch bei Gebieten nach § 34 BauGB zu berücksichtigen. 9 Straßen NRW Landesbetrieb Straßenbau Regionalniederlassung Ville-Eifel 54874 Euskirchen 30.10.2013 Keine grundsätzlichen Bedenken. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch Verkehr auf der B 51 erforderlich sind. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bad Münstereifel. Auch künftig können keine Ansprüche in Bezug auf Lärmsanierung gegenüber dem Landesbetrieb geltend gemacht werden. 4 Für das Gebiet der Teilaufhebung ergeben sich in Bezug auf die Situation der B 51 keine Veränderungen zum Bestand. Eine Beschlussfassung entfällt. Kein Beschluss erforderlich.