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Beschlussvorlage (17. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Bad Münstereifel (Straßenreinigungssatzung) vom 10.12.1980)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
141 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
06.03.14, 17:10
Aktualisiert
06.03.14, 17:10
Beschlussvorlage (17. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Bad Münstereifel (Straßenreinigungssatzung) vom 10.12.1980) Beschlussvorlage (17. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Bad Münstereifel (Straßenreinigungssatzung) vom 10.12.1980) Beschlussvorlage (17. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Bad Münstereifel (Straßenreinigungssatzung) vom 10.12.1980)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 31.01.2014 - Der Bürgermeister Az: 24-46-02 Nr. der Ratsdrucksache: 1243-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 18.03.2014 Rat 25.03.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 17. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Bad Münstereifel (Straßenreinigungssatzung) vom 10.12.1980 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr R. Schmitz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1243-IX 1. Sachverhalt: Mit dem als Anlage 1 beigefügten Entwurf der 17. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Bad Münstereifel (Straßenreinigungssatzung) werden sowohl notwendige Änderungen in § 3 der Satzung als auch eine Ergänzung des Straßenverzeichnisses um die zwischenzeitlich für den öffentlichen Verkehr gewidmete „Johann- Fohr-Straße“ in Arloff vorgeschlagen. a. Die Änderung der Überschrift des § 3 der Straßenreinigungssatzung trägt der Tatsache Rechnung, dass § 3 sowohl Regelungen zur Gehweg- als auch zur Fahrbahnreinigung enthält. Mithin bezieht sie sich nicht nur auf § 2 Absatz 1 (Übertragung der Reinigungspflicht für die Gehwege) sondern auch auf § 2 Absatz 2 (Übertragung der Reinigungspflicht für die Fahrbahnen gemäß Straßenverzeichnis). b. § 3 Absatz 1 der Straßenreinigungssatzung enthält bisher folgende Regelung: „Die Fahrbahnen und die Gehwege sind an den im Straßenverzeichnis festgelegten Tagen in der Zeit vom 01.04. bis 30.09. bis spätestens 19.00 Uhr und in der Zeit vom 1.10. bis 31.3 bis spätestens 17.00 Uhr zu säubern.“ Die Neufassung der Vorschrift verzichtet auf den Hinweis „an den im Straßenverzeichnis festgelegten Tagen“, da im Falle der von der Stadt durchgeführten Sommer-/Besenreinigung insbesondere im Bereich der historischen Kernstadt- im Straßenverzeichnis eben solche Reinigungstage nicht festgelegt werden. Die demnach bestehende Regelungslücke wird durch die klare Vorgabe in § 3 Absatz 1, wann die Sommer-/Besenreinigung zu erfolgen hat, geschlossen. Auch nach der aktuell gültigen Satzung sollen die Gehwege und ggf. die Fahrbahnen regelmäßig samstags bis 17.00 Uhr bzw. 19.00 Uhr von den Anliegern gesäubert werden. Für die betroffenen Grundstückseigentümer ergibt sich aus der Neufassung der Vorschrift somit keine Änderung. c. Das Straßenverzeichnis wird um die zwischenzeitlich für den öffentlichen Verkehr gewidmete „Johann-Fohr-Straße“ ergänzt. (Anlage 2). 2. Rechtliche Würdigung Wie vorstehend dargestellt. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine Seite 3 von Ratsdrucksache 1243-IX 7. Beschlussvorschlag: Die 17. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Bad Münstereifel (Straßenreinigungssatzung) vom 10.12.1980 wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.