Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
141 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
06.03.14, 17:10
Aktualisiert
06.03.14, 17:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 31.01.2014
- Der Bürgermeister Az: 24-46-02
Nr. der Ratsdrucksache: 1243-IX
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
18.03.2014
Rat
25.03.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
17. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege
und Plätze in der Stadt Bad Münstereifel (Straßenreinigungssatzung) vom 10.12.1980
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Berichterstatter: Herr R. Schmitz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1243-IX
1. Sachverhalt:
Mit dem als Anlage 1 beigefügten Entwurf der 17. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Bad Münstereifel (Straßenreinigungssatzung) werden sowohl notwendige Änderungen in § 3 der Satzung als auch eine Ergänzung des Straßenverzeichnisses um die zwischenzeitlich für den öffentlichen Verkehr gewidmete
„Johann- Fohr-Straße“ in Arloff vorgeschlagen.
a.
Die Änderung der Überschrift des § 3 der Straßenreinigungssatzung trägt der Tatsache
Rechnung, dass § 3 sowohl Regelungen zur Gehweg- als auch zur Fahrbahnreinigung enthält. Mithin bezieht sie sich nicht nur auf § 2 Absatz 1 (Übertragung der Reinigungspflicht für
die Gehwege) sondern auch auf § 2 Absatz 2 (Übertragung der Reinigungspflicht für die
Fahrbahnen gemäß Straßenverzeichnis).
b.
§ 3 Absatz 1 der Straßenreinigungssatzung enthält bisher folgende Regelung:
„Die Fahrbahnen und die Gehwege sind an den im Straßenverzeichnis festgelegten Tagen in
der Zeit vom 01.04. bis 30.09. bis spätestens 19.00 Uhr und in der Zeit vom 1.10. bis 31.3 bis
spätestens 17.00 Uhr zu säubern.“
Die Neufassung der Vorschrift verzichtet auf den Hinweis „an den im Straßenverzeichnis festgelegten Tagen“, da im Falle der von der Stadt durchgeführten Sommer-/Besenreinigung insbesondere im Bereich der historischen Kernstadt- im Straßenverzeichnis eben solche Reinigungstage nicht festgelegt werden. Die demnach bestehende Regelungslücke wird durch die
klare Vorgabe in § 3 Absatz 1, wann die Sommer-/Besenreinigung zu erfolgen hat, geschlossen.
Auch nach der aktuell gültigen Satzung sollen die Gehwege und ggf. die Fahrbahnen regelmäßig samstags bis 17.00 Uhr bzw. 19.00 Uhr von den Anliegern gesäubert werden. Für die
betroffenen Grundstückseigentümer ergibt sich aus der Neufassung der Vorschrift somit keine
Änderung.
c.
Das Straßenverzeichnis wird um die zwischenzeitlich für den öffentlichen Verkehr gewidmete
„Johann-Fohr-Straße“ ergänzt. (Anlage 2).
2. Rechtliche Würdigung
Wie vorstehend dargestellt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
Seite 3 von Ratsdrucksache 1243-IX
7. Beschlussvorschlag:
Die 17. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege
und Plätze in der Stadt Bad Münstereifel (Straßenreinigungssatzung) vom 10.12.1980 wird in der
Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.