Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
149 kB
Datum
11.03.2014
Erstellt
26.02.14, 17:07
Aktualisiert
26.02.14, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 17.02.2014
- Der Bürgermeister Az: 32-52-39 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 1249-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
11.03.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Parkplätze südliche Vorstadt (Trierer Straße vor dem Orchheimer Tor); hier: Antrag des Beirates für Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Menschen vom
29.11.2013, Antrag der SPD-Fraktion vom 21.01.2014 sowie Schreiben der FDP-Fraktion
vom 10.02.2014
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1249-IX
1. Sachverhalt:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 23.05.2013 das Verkehrskonzept für den Bereich der
südlichen Vorstadt (Ratsdrucksache-Nr. 1052-IX) beschlossen, welches in einer Informationsveranstaltung am 04.06.2013 in der Aula der Fachhochschule für Rechtspflege der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Der beschlossene Maßnahmenplan für den Bereich der südlichen Vorstadt sieht u.
a. auch vor, dass die bisherigen Stellplätze südlich vor dem Orchheimer Tor entfallen.
Dort befindet sich verkehrsrechtlich ein verkehrsberuhigter Bereich, in dem bisher am westlichen
Fahrbahnrand ein Parkstand für Schwerbehinderte und zwei weitere gebührenpflichtige Parkstände sowie zwei gebührenpflichtige Parkstände am östlichen Fahrbahnrand vorhanden sind, welche
alle nicht die erforderlichen Normgrößen aufweisen.
Aufgrund des Ausschussbeschlusses vom Mai 2013 hat die Verwaltung im November beim Straßenverkehrsamt die Aufhebung der Anordnungen für die Markierungen/Kennzeichnungen der
Parkstände dort beantragt.
Das Verkehrskonzept berücksichtigt auch die erforderlichen Sichtweiten auf die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger, z. B. den Fußgängerüberweg im Kreuzungsbereich.
Beim Einfahren aus diesem Bereich in die Kreuzung der Trierer Straße ist dem übrigen Verkehr
Vorfahrt zu gewähren (verkehrsberuhigter Bereich und abgesenkter Bordstein).
In diesem Bereich fand bisher auch regelmäßig in geringem Umfang Entladeverkehr von Zulieferern der Betriebe innerhalb der südlichen Orchheimer Straße statt, deren LKW zu groß für eine
Durchfahrt durch das Orchheimer Tor waren oder die außerhalb der Öffnungszeiten der Schranke
im Orchheimer Tor anlieferten.
Mit Schreiben vom 29.11.2013 hat der Vorsitzende des Beirates für Menschen mit Behinderung
und von Behinderung bedrohter Menschen beantragt, den auf der westlichen Seite vorhandenen
Schwerbehindertenparkstand zu erhalten und um einen zweiten zu ergänzen, da damit der Wegfall des Schwerbehindertenparkstand an der ehem. Glashütte kompensiert werden soll.
Darüber hinaus hat die SPD-Fraktion mit Antrag vom 21.01.2014 beantragt, alle dortigen Parkstände bis zur Eröffnung des Outlets zu belassen und dort später Kurzzeitparkstände einzurichten.
In einem Schreiben vom 10.02.2014 hat die FDP-Fraktion angeregt, südlich vor dem Orchheimer
Tor weiterhin das Ent- und Beladen von LKWs zu ermöglichen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass durch den Wegfall der Parkstände südlich vor dem Orchheimer Tor und auf der Fläche vor dem C/O sowie unter Mitbenutung der städtischen Straße „In
der Dreimühle“ ausreichend Fläche für Be-/Entladetätigkeit vorhanden ist. Dies ist auch grundsätzlich zutreffend. Auch eine Ausfahrt in Richtung Süden (ALDI-Kreisel) ist möglich. Problematisch ist
jedoch, dass die Fläche durch Beleuchtungsmasten und geplante Werbeanlagen auf dem Privatgrundstück nicht zum Wenden ausreicht. Rangieren und Rückwärtsfahrt ohne Einweisung ist den
LKW-Fahren nicht gestattet und wird von der Verkehrskommission (siehe unten) als zu gefährlich
erachtet, was sicherlich auch zutreffend ist.
2. Rechtliche Würdigung
Mit Verkehrszeichen 325 zur StVO ist dort unmittelbar hinter dem Abzweig „In der Dreimühle“ ein
verkehrsberuhigter Bereich angeordnet. Im diesem Bereich ist das Parken nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt, es darf aber be- oder entladen, ein- oder ausgestiegen werden.
In diesem Bereich muss der Fahrzeugführer mit Schrittgeschwindigkeit (deutlich unter 20 km/h,
teilweise Rechtsprechung von 4 – 7 km/h) fahren und darf nur an besonders gekennzeichneten
Stellen parken. Fußgänger dürfen die gesamte Fläche benutzen, da eine Trennung der Verkehrsarten durch bauliche Vorkehrungen auszuschließen ist (Mischverkehrsfläche). Wer diesen Bereich
verlässt hat eine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer auszuschließen, notfalls hat er anzuhalten. Wer einen verkehrsberuhigten Bereich verlässt kann danach wieder die innerörtlich übliche Geschwindigkeit fahren, wenn nicht durch Verkehrszeichen eine andere Höchstgeschwindigkeit vorgeschrieben ist.
Die Anordnung der erforderlichen Parkflächenmarkierungen/Verkehrszeichen muss durch das
Straßenverkehrsamt des Kreises erfolgen.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1249-IX
Daher wurde sowohl der Antrag der SPD-Fraktion, als auch die Anregung der FDP-Fraktion zur
gemeinsamen Beratung vor Ort unter Beteiligung des Landesbetriebes Straßenbau NRW, der
Verkehrspolizei, des städtischen Tiefbaus und des Ordnungsamtes (Verkehrskommission) vorgelegt.
Die Niederschrift über die Beratung wird auszugsweise wiedergegeben:
„[…] Das erarbeitete und vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossene Verkehrskonzept sieht
wegen des erwarteten hohen Fußgängerverkehrs den Wegfall der bisherigen Parkstände vor.
Es bestehen derzeit links vor dem Tor 2 Parkstände und ein Schwerbehindertenparkplatz, auf der
rechten Seite bestehen 2 Parkstände, die die vorgeschriebenen Maße unterschreiten.
Der Behindertenbeirat hat die Einrichtung von 2 Schwerbehindertenparkplätze beantragt.
Es ist vorgesehen, die bestehenden 3 Plätze links vor dem Tor umzuwandeln in 2 Schwerbehindertenparkplätze. Die räumlichen Verhältnisse lassen die vorgeschriebenen Maße dieser Parkplätze zu.
Der geplanten Einrichtung einer Lieferzone auf der rechten Seite vor dem Tor wird seitens der
Verkehrskommission nicht zugestimmt. Bereits die jetzt bestehenden Pkw-Stellplätze weisen nicht
die Normmaße auf; der Platz ist zu gering, so dass Lieferfahrzeuge deutlich in die Tordurchfahrt
ragen würden und zusammen mit den künftigen breiten Schwerbehindertenparkplätzen die Durchfahrt deutlich einengen würden.
Insbesondere stellt jedoch auch das Rangieren mit diesen Lieferfahrzeugen eine deutliche Gefahr
dar. Die Größe der Fahrzeuge lässt eine Durchfahrt durch das beengte Orchheimer Tor nicht zu.
Infolgedessen müssten die Fahrzeuge wenden, um wieder die Trierer Straße zur Ausfahrt zu nutzen. Dieses Wenden würde erfolgen ohne Einweisung und ohne Sicht auf die Fußgänger, für dieses Wenden müssten jedoch Flächen genutzt werden, die als Aufenthaltsflächen für Fußgängerverkehre vorgesehen sind.
Im Sinne der Verkehrssicherheit kann diesem Vorgehen nicht zugestimmt werden.[…]“
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Markierung/Kennzeichnung von zwei Schwerbehindertenparkständen verursacht einen materiellen Aufwand von rd. 80 Euro.
Sollten neue Ladezonen eingerichtet werden, muss eine Kostenschätzung vorgenommen werden.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Die Markierung/Kennzeichnung von zwei Schwerbehindertenparkständen kann durch städtische
Mitarbeiter übernommen werden.
Die Bewirtschaftung von Kurzzeit- oder Schwerbehindertenparkständen bedarf der Kontrolle, die
in die regelmäßigen Kontrolldienste integriert werden müsste.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die Verwaltung schlägt vor, dem beschlossenen Verkehrskonzept und der Empfehlung der Verkehrskommission folgend, dort grundsätzlich keine Parkstände zu belassen mit der Ausnahme,
auf der westlichen Seite südlich vor dem Orchheimer Tor zwei Schwerbehindertenparkstände einzurichten. Kurzzeitparkstände sollen gemäß Vorschlag der Verwaltung aus der Ratsdrucksache
1248-IX auf dem ehemaligen „Skulpturenpark“-Grundstück eingerichtet werden.
Darüber hinaus sollte in Verhandlung mit der Eigentümerin der Freifläche vor dem C/O („Handwerkerhof“) getreten werden, um dort zu bestimmten Tageszeiten das Wenden von LKWs zu ermöglich, die dann in der Straße „In der Dreimühle“ vor dem Gebäude der ehemaligen Glashütte
Be-/Entladetätigkeiten vornehmen können.
Alternativ könnte geprüft werden, ob im Seitenbereich der Straße „Große Bleiche“ zwischen der
letzen Kurve und der Einmündung in die Trierer Straße baulich Ladebereiche eingerichtet werden
können. Auf dem dortigen Grünstreifen, der dann baulich umzugestalten wäre, wurden während
der Baumaßnahme LKWs beim Be-/Entladen beobachtet.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
Seite 4 von Ratsdrucksache 1249-IX
7. Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt, den vorhandenen Schwerbehindertenparkstand zu belassen und um
einen weiteren zu erweitern. Die übrigen Parkstände vor dem Orchheimer Tor sollen gem. Verkehrskonzept und Beschluss vom 23.05.2013 entfallen.
Darüber hinaus soll die Verwaltung Verhandlungen mit der Eigentümerin der Freifläche vor dem
C/O („Handwerkerhof“) aufnehmen, um dort zu bestimmten Tageszeiten das Wenden von LKWs
zu ermöglich, die dann in der Straße „In der Dreimühle“ vor dem Gebäude der ehemaligen Glashütte Be-/Entladetätigkeiten vornehmen können.