Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
23.05.13, 18:09
Aktualisiert
23.05.13, 18:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.05.2013
- Der Bürgermeister Az: SW 33
Nr. der Ratsdrucksache: 1010-IX/Z-3
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Rat
28.05.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Badeordnung)
hier: Erläuterungen zum gemeinsamen Fraktionsantrag vom 24.04.2013 (siehe Anlage zur
RD 965-IX/Z-9) in Bezug auf das eifelbad
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Frau Dierichsweiler, Herr Schäfer
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1010-IX/Z-3
1. Sachverhalt:
Sowohl der Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften, als auch der
Haupt- und Finanzausschuss haben die Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad
Münstereifel (Badeordnung), welche als Anlage 1 dieser RD beigefügt ist, beschlossen.
Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebührenänderungen wurden aber nicht beschlossen.
Die Beratung wurde in den nächsten Fachausschuss vertagt.
Die alte derzeit gültige Badeordnung enthält Regelungen zum Wohnmobilstellplatz. Ebenso ist die
Standgebühr mit 6,00 € in der Entgeltordnung aufgeführt.
Zwischenzeitlich wurde eine eigenständige Stellplatzsatzung erstellt, welche dem Rat als RD
1011-IX/Z-2 zur Entscheidung vorliegt. Die Stellplatzgebühr wird in der Satzung auf 7,00 € angehoben.
Im Text der neuen Satzung über die Benutzung des eifelbades wurde diese Trennung von Badeordnung und Stellplatzsatzung bereits berücksichtigt. Die Regelungen über den Wohnmobilpark
wurden gestrichen.
In der alten Entgeltordnung ist die Stellplatzgebühr aber noch mit 6,00 € enthalten. Auch sind die
Bezeichnungen teilweise verwirrend.
Gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung für die Benutzung des eifelbades wird eine Benutzungsgebühr
nach Maßgabe der in der Anlage festgesetzten Gebühren erhoben. Die Anlage (Gebührensatzung) muss somit zusammen mit der (Bade-) Satzung in Kraft treten. Es kann nicht die derzeit
geltende Entgeltordnung weiter gelten.
Da eine Gebührenänderung aber vertagt wurde, wurde die ehemalige Entgeltordnung zunächst
lediglich in eine Gebührensatzung umgeändert. Es wurden nur die Bezeichnungen angepasst.
Zusätzlich wurde die Stellplatzgebühr aus der Gebührenordnung entfernt.
Die übrigen Tarife/Gebühren wurden aus der alten Entgeltordnung übernommen.
Die Gebührensatzung ist eine Anlage der (Bade-) Satzung.
7. Beschlussvorschlag:
Die Satzung vom
über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Benutzungs- und Gebührensatzung – Badeordnung) wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung
beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.