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Beschlussvorlage (Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Badeordnung) hier: Erläuterungen zum gemeinsamen Fraktionsantrag vom 24.04.2013 (siehe Anlage zur RD 965-IX/Z-9) in Bezug auf das eifelbad)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
23.05.13, 18:09
Aktualisiert
23.05.13, 18:09
Beschlussvorlage (Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Badeordnung)
hier: Erläuterungen zum gemeinsamen Fraktionsantrag vom 24.04.2013 (siehe Anlage zur RD 965-IX/Z-9) in Bezug auf das eifelbad) Beschlussvorlage (Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Badeordnung)
hier: Erläuterungen zum gemeinsamen Fraktionsantrag vom 24.04.2013 (siehe Anlage zur RD 965-IX/Z-9) in Bezug auf das eifelbad)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.05.2013 - Der Bürgermeister Az: SW 33 Nr. der Ratsdrucksache: 1010-IX/Z-3 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 28.05.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Badeordnung) hier: Erläuterungen zum gemeinsamen Fraktionsantrag vom 24.04.2013 (siehe Anlage zur RD 965-IX/Z-9) in Bezug auf das eifelbad __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Dierichsweiler, Herr Schäfer __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1010-IX/Z-3 1. Sachverhalt: Sowohl der Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften, als auch der Haupt- und Finanzausschuss haben die Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Badeordnung), welche als Anlage 1 dieser RD beigefügt ist, beschlossen. Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebührenänderungen wurden aber nicht beschlossen. Die Beratung wurde in den nächsten Fachausschuss vertagt. Die alte derzeit gültige Badeordnung enthält Regelungen zum Wohnmobilstellplatz. Ebenso ist die Standgebühr mit 6,00 € in der Entgeltordnung aufgeführt. Zwischenzeitlich wurde eine eigenständige Stellplatzsatzung erstellt, welche dem Rat als RD 1011-IX/Z-2 zur Entscheidung vorliegt. Die Stellplatzgebühr wird in der Satzung auf 7,00 € angehoben. Im Text der neuen Satzung über die Benutzung des eifelbades wurde diese Trennung von Badeordnung und Stellplatzsatzung bereits berücksichtigt. Die Regelungen über den Wohnmobilpark wurden gestrichen. In der alten Entgeltordnung ist die Stellplatzgebühr aber noch mit 6,00 € enthalten. Auch sind die Bezeichnungen teilweise verwirrend. Gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung für die Benutzung des eifelbades wird eine Benutzungsgebühr nach Maßgabe der in der Anlage festgesetzten Gebühren erhoben. Die Anlage (Gebührensatzung) muss somit zusammen mit der (Bade-) Satzung in Kraft treten. Es kann nicht die derzeit geltende Entgeltordnung weiter gelten. Da eine Gebührenänderung aber vertagt wurde, wurde die ehemalige Entgeltordnung zunächst lediglich in eine Gebührensatzung umgeändert. Es wurden nur die Bezeichnungen angepasst. Zusätzlich wurde die Stellplatzgebühr aus der Gebührenordnung entfernt. Die übrigen Tarife/Gebühren wurden aus der alten Entgeltordnung übernommen. Die Gebührensatzung ist eine Anlage der (Bade-) Satzung. 7. Beschlussvorschlag: Die Satzung vom über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Benutzungs- und Gebührensatzung – Badeordnung) wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.