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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 85 "ZOB-Bahnhof" hier: Vorstellung der verfeinerten Ausführungsplanung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
105 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
16.05.13, 18:25
Aktualisiert
27.05.13, 18:12
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 85 "ZOB-Bahnhof"
hier: Vorstellung der verfeinerten Ausführungsplanung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 85 "ZOB-Bahnhof"
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 07.05.2013 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 1071-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 23.05.2013 Rat 28.05.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauungsplan Nr. 85 "ZOB-Bahnhof" hier: Vorstellung der verfeinerten Ausführungsplanung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Die Mittel stehen haushalts( ) rechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein ( ) Anlagen sind beigefügt _________________ € jährlich ______________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1071-IX 1. Sachverhalt: Der Bebauungsplan, der die städtebauliche Ordnung für das Bahnhofsumfeld regelt, hat in der Zeit vom 12.2. bis einschließlich 12.3.2013 offen gelegen, gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Dabei zeigte sich, dass die Artenschutzprüfung, die im Winter vorgenommen wurde noch um Untersuchungen zur jetzigen Jahreszeit zu ergänzen ist. Somit kann das Planverfahren erst nach Vorlage dieser Ergänzung weiter geführt werden. An dieser Stelle wird stattdessen die verfeinerte Ausführungsplanung vorgestellt. Hier werden insbesondere vorgeschlagen, die Kurzparkzone näher an den Bahn-/Bussteig heran zu legen, die Taxistände auch als Taxibusstände zu verwenden, eine Verschwenkung in einem Teilbereich der Kölner Str. vorzusehen, zahlreiche Motorradparkplätze im Bereich der Komm zu ermöglichen sowie weitere kleinere Änderungen. Durch die Änderung ergeben sich große Vorteile auch über die Fördermaßnahme hinaus. Zum besseren Verständnis wird im Weiteren in A) Fördermaßnahme und B) weitere Möglichkeiten der Verbesserung des Bahnhofsumfeldes unterschieden. Die Änderungs- / Verfeinerungsvorschläge werden noch vor der Sitzung mit dem Fördergeber vorabgestimmt. A) Fördermaßnahme 1. Anordnung der Kurzparkzone unmittelbar gegenüber des Bahn-/Bussteigs. Der erforderliche Platzbedarf kann durch Anordnung der P&R-Plätze im Fischgrätmuster und der damit schmäleren Fahrgasse geschaffen werden. So entstehen nicht nur die kürzest möglichen Wege zwischen Kurzparkhaltebereich und Bahn/Bussteig, sondern diese Zone kann auch von den Taxen/Taxibussen genutzt werden, die ansonsten viel zu wenig Aufstellfläche hätten. 1.1 Um bei solch einer Lösung dennoch Garagen für Nutzer/Mieter des Bahnhofgebäudes unter zu bringen, werden die ersten Parkplätze, die auch für Garagen genutzt werden können, nach wie vor im Blockmuster angeordnet. Dadurch bleibt auf der gegenüberliegenden Seite in diesem Bereich nur Platz für Längsparker. 1.2 Der mögliche direkte Zugangsweg aus dem Schleidtal (Hotel, FHS, etc.) kann die Schräge des Fischgrätmusters in diesem Bereich aufnehmen, da er dann auch zielgerichteter auf den Zughaltepunkt zuläuft. 2. Der direkte Zuweg vom Schleidtal aus scheint mit der Eigentümerin des betreffenden Gebäudes gegen einige Stellplätze aus handelbar. Dieser Zuweg würde schätzungsweise 8.000 € kosten. Nach derzeitiger Berechnung ist diese Summe in den Projektkosten enthalten. Da es sich um eine Bahn-/Bussteig Zuwegung handelt, wird diese auch gefördert. Bei Anlegung dieses Weges sind auch die Unterhaltungsarbeiten auf zu bringen. Trotzdem wird diese Abkürzung und direkte Wegeführung für sinnvoll erachtet, da dies eine Attraktivierung der Bahnnutzung bedeutet. 3. Der Haltebereich für die Taxen unmittelbar nördlich des Bahnhofsgebäudes soll auch von den im Taxibuseinsatz fahrenden Fahrzeugen genutzt werden. Zum Einen sind es die gleichen Fahrzeuge, die zu gewissen Zeiten als Taxibus unterwegs sind und ansonsten als normales Taxi, zum Anderen ist die Bushaltekannte am Bahnsteig zum Einstieg in die Taxi-/Taxibusfahrzeuge zu hoch. 4. Im Fahrradabstellbereich zwischen Fahrradgeschäft und Bahn-/Bussteig können und sollten auch mietbare Fahrradboxen aufgestellt werden. Anderen Orts werden diese Boxen gerade in der Seite 3 von Ratsdrucksache 1071-IX heutigen Zeit der teuren Elektrofahrräder gut angenommen. Die Verwaltung verhandelt mit dem Fahrradhändler über die Vermietung und Unterhaltung der Anlage durch diesen. Eine Box inklusive Aufstellung kostet ca. 1.600 – 1.700 €. Die Kosten sind im Projekt enthalten und werden gefördert. Zu diesem Punkt wird noch weiter berichtet werden, 5. Im Bereich östlich und südlich des Bahnhofs sind die Bahn-/Bussteigzuwegungen nur noch Teil des Projekts wenn die Kurzparkzone, wie unter 1. vorgeschlagen, verlegt wird. Die restlichen Bereiche werden angeglichen und einfach begrünt. Für die Fördermaßnahme wird derzeit die Ausschreibung des 1. Teils, der Bereich nördlich des Bahnhofsgebäudes, vorbereitet. Parallel werden die erforderlichen Abstimmungen mit dem Eisenbahnbundesamt und der Bundesbahn sowie den sonstigen zu beteiligenden Behörden fortgesetzt. Die Baumaßnahme wird sich in verschiedene Bauabschnitte aufteilen. Abschnitt eins soll der nördlichste P&R-Bereich sein. Später (erforderliche Genehmigung seitens des EBA erforderlich) wird mit der nördlichen Hälfte des Bahnsteigs begonnen werden. Nach Benutzbarkeit der nördlichen P&R-Plätze werden die südlichen bis zum Bahnhofsgebäude in Angriff genommen werden. Nach Fertigstellung der nördlicheren Hälfte des Bahnsteigs erfolgt der Umbau der südlicheren. Im Anschluss an diese Arbeiten wird die Verlegung des ZOB mit Taxen und Taxibussen erfolgen können und damit dann auch die Umgestaltung südlich des Bahnhofs. B) weitere Möglichkeiten der Verbesserung des Bahnhofsumfeldes 1. Durch eine Verlegung der Kurzparkzone (A 1.) sowie der Taxen hinter das Bahnhofsgebäude entsteht im Bereich des derzeitigen ZOB-Bereichs viel Raum. Dieser könnte im Bereich der Straße beidseitig für weitere bewirtschaftete Längsparkplätze genutzt werden. Diese werden nicht bezuschusst. Da die vorhandenen Parkplätze in diesem Bereich jedoch die sind, die am besten ausgelastet sind, kann von einer kurzfristigen Amortisierung ausgegangen werden. Dies um so mehr, da man diese mit geringen Mitteln schaffen könnte. Die für die beidseitige Anordnung erforderliche Straßenverschwenkung, kann auf der bereits befestigten Fläche erfolgen. Der neue Bordstein des Gehweges könnte der bereits teilweise vorhandene am Taxi-/Taxibushaltebereich sein. 1.1 Die so vorzunehmende Straßenverschwenkung bietet auch die Möglichkeit, die Marquardstr. im Einmündungsbereich leicht nach Norden zu verschwenken. Damit ergibt sich auch vor dem Grundstück der Raiffeisenbank ein Streifen, auf den die Fußgänger vom und zum Bahn-/Bussteig geführt werden können. 2. Der Bereich des Gleisrückbaus wird, soweit er nicht für die Zuwegung von der Komm aus zum Bahn-/Bussteig genutzt werden wird, in der Fördermaßnahme lediglich höhenmäßig angeglichen. Hier können weitere bewirtschaftete Parkplätze entstehen. 2.1 Auch im weiteren Verlauf der Komm bis auf die Höhe des gegenüberliegenden Bahnsteigs werden nicht alle Flächen für die neue Feuerwehraufstellfläche benötigt. Hier könnte eine stattliche Zahl an Motorradstellplätzen entstehen, die bewirtschaftet werden können. Sie wären gut einsehbar und auf Grund der hohen Zahl auch für Motorradgruppen interessant. 7. Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, die vorgeschlagenen Verfeinerungen in die Ausführungsplanung aufzunehmen, wenn der Fördergeber diesem (soweit sie die Fördermaßnahme betreffen) zustimmt.