Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
105 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
16.05.13, 18:25
Aktualisiert
27.05.13, 18:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 07.05.2013
- Der Bürgermeister Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 1071-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
23.05.2013
Rat
28.05.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsplan Nr. 85 "ZOB-Bahnhof"
hier: Vorstellung der verfeinerten Ausführungsplanung
__________________________________________________________________________
Berichterstatter:
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Die Mittel stehen haushalts( )
rechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
( ) Anlagen sind beigefügt
_________________ € jährlich
______________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1071-IX
1. Sachverhalt:
Der Bebauungsplan, der die städtebauliche Ordnung für das Bahnhofsumfeld regelt, hat in der
Zeit vom 12.2. bis einschließlich 12.3.2013 offen gelegen, gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Dabei zeigte sich, dass die Artenschutzprüfung, die im Winter vorgenommen wurde noch um Untersuchungen zur jetzigen Jahreszeit zu ergänzen ist. Somit kann das Planverfahren erst nach
Vorlage dieser Ergänzung weiter geführt werden.
An dieser Stelle wird stattdessen die verfeinerte Ausführungsplanung vorgestellt.
Hier werden insbesondere vorgeschlagen, die Kurzparkzone näher an den Bahn-/Bussteig heran
zu legen, die Taxistände auch als Taxibusstände zu verwenden, eine Verschwenkung in einem
Teilbereich der Kölner Str. vorzusehen, zahlreiche Motorradparkplätze im Bereich der Komm zu
ermöglichen sowie weitere kleinere Änderungen. Durch die Änderung ergeben sich große Vorteile
auch über die Fördermaßnahme hinaus.
Zum besseren Verständnis wird im Weiteren in
A) Fördermaßnahme und
B) weitere Möglichkeiten der Verbesserung des Bahnhofsumfeldes
unterschieden.
Die Änderungs- / Verfeinerungsvorschläge werden noch vor der Sitzung mit dem Fördergeber
vorabgestimmt.
A) Fördermaßnahme
1. Anordnung der Kurzparkzone unmittelbar gegenüber des Bahn-/Bussteigs.
Der erforderliche Platzbedarf kann durch Anordnung der P&R-Plätze im Fischgrätmuster und der
damit schmäleren Fahrgasse geschaffen werden.
So entstehen nicht nur die kürzest möglichen Wege zwischen Kurzparkhaltebereich und Bahn/Bussteig, sondern diese Zone kann auch von den Taxen/Taxibussen genutzt werden, die ansonsten viel zu wenig Aufstellfläche hätten.
1.1 Um bei solch einer Lösung dennoch Garagen für Nutzer/Mieter des Bahnhofgebäudes unter
zu bringen, werden die ersten Parkplätze, die auch für Garagen genutzt werden können, nach wie
vor im Blockmuster angeordnet. Dadurch bleibt auf der gegenüberliegenden Seite in diesem Bereich nur Platz für Längsparker.
1.2 Der mögliche direkte Zugangsweg aus dem Schleidtal (Hotel, FHS, etc.) kann die Schräge des
Fischgrätmusters in diesem Bereich aufnehmen, da er dann auch zielgerichteter auf den Zughaltepunkt zuläuft.
2. Der direkte Zuweg vom Schleidtal aus scheint mit der Eigentümerin des betreffenden Gebäudes
gegen einige Stellplätze aus handelbar.
Dieser Zuweg würde schätzungsweise 8.000 € kosten. Nach derzeitiger Berechnung ist diese
Summe in den Projektkosten enthalten. Da es sich um eine Bahn-/Bussteig Zuwegung handelt,
wird diese auch gefördert.
Bei Anlegung dieses Weges sind auch die Unterhaltungsarbeiten auf zu bringen. Trotzdem wird
diese Abkürzung und direkte Wegeführung für sinnvoll erachtet, da dies eine Attraktivierung der
Bahnnutzung bedeutet.
3. Der Haltebereich für die Taxen unmittelbar nördlich des Bahnhofsgebäudes soll auch von den
im Taxibuseinsatz fahrenden Fahrzeugen genutzt werden.
Zum Einen sind es die gleichen Fahrzeuge, die zu gewissen Zeiten als Taxibus unterwegs sind
und ansonsten als normales Taxi, zum Anderen ist die Bushaltekannte am Bahnsteig zum Einstieg
in die Taxi-/Taxibusfahrzeuge zu hoch.
4. Im Fahrradabstellbereich zwischen Fahrradgeschäft und Bahn-/Bussteig können und sollten
auch mietbare Fahrradboxen aufgestellt werden. Anderen Orts werden diese Boxen gerade in der
Seite 3 von Ratsdrucksache 1071-IX
heutigen Zeit der teuren Elektrofahrräder gut angenommen. Die Verwaltung verhandelt mit dem
Fahrradhändler über die Vermietung und Unterhaltung der Anlage durch diesen.
Eine Box inklusive Aufstellung kostet ca. 1.600 – 1.700 €. Die Kosten sind im Projekt enthalten
und werden gefördert.
Zu diesem Punkt wird noch weiter berichtet werden,
5. Im Bereich östlich und südlich des Bahnhofs sind die Bahn-/Bussteigzuwegungen nur noch Teil
des Projekts wenn die Kurzparkzone, wie unter 1. vorgeschlagen, verlegt wird. Die restlichen Bereiche werden angeglichen und einfach begrünt.
Für die Fördermaßnahme wird derzeit die Ausschreibung des 1. Teils, der Bereich nördlich des
Bahnhofsgebäudes, vorbereitet. Parallel werden die erforderlichen Abstimmungen mit dem Eisenbahnbundesamt und der Bundesbahn sowie den sonstigen zu beteiligenden Behörden fortgesetzt.
Die Baumaßnahme wird sich in verschiedene Bauabschnitte aufteilen. Abschnitt eins soll der nördlichste P&R-Bereich sein. Später (erforderliche Genehmigung seitens des EBA erforderlich) wird
mit der nördlichen Hälfte des Bahnsteigs begonnen werden. Nach Benutzbarkeit der nördlichen
P&R-Plätze werden die südlichen bis zum Bahnhofsgebäude in Angriff genommen werden. Nach
Fertigstellung der nördlicheren Hälfte des Bahnsteigs erfolgt der Umbau der südlicheren. Im Anschluss an diese Arbeiten wird die Verlegung des ZOB mit Taxen und Taxibussen erfolgen können
und damit dann auch die Umgestaltung südlich des Bahnhofs.
B) weitere Möglichkeiten der Verbesserung des Bahnhofsumfeldes
1. Durch eine Verlegung der Kurzparkzone (A 1.) sowie der Taxen hinter das Bahnhofsgebäude
entsteht im Bereich des derzeitigen ZOB-Bereichs viel Raum. Dieser könnte im Bereich der Straße
beidseitig für weitere bewirtschaftete Längsparkplätze genutzt werden. Diese werden nicht bezuschusst. Da die vorhandenen Parkplätze in diesem Bereich jedoch die sind, die am besten ausgelastet sind, kann von einer kurzfristigen Amortisierung ausgegangen werden. Dies um so mehr, da
man diese mit geringen Mitteln schaffen könnte. Die für die beidseitige Anordnung erforderliche
Straßenverschwenkung, kann auf der bereits befestigten Fläche erfolgen. Der neue Bordstein des
Gehweges könnte der bereits teilweise vorhandene am Taxi-/Taxibushaltebereich sein.
1.1 Die so vorzunehmende Straßenverschwenkung bietet auch die Möglichkeit, die Marquardstr.
im Einmündungsbereich leicht nach Norden zu verschwenken. Damit ergibt sich auch vor dem
Grundstück der Raiffeisenbank ein Streifen, auf den die Fußgänger vom und zum Bahn-/Bussteig
geführt werden können.
2. Der Bereich des Gleisrückbaus wird, soweit er nicht für die Zuwegung von der Komm aus zum
Bahn-/Bussteig genutzt werden wird, in der Fördermaßnahme lediglich höhenmäßig angeglichen.
Hier können weitere bewirtschaftete Parkplätze entstehen.
2.1 Auch im weiteren Verlauf der Komm bis auf die Höhe des gegenüberliegenden Bahnsteigs
werden nicht alle Flächen für die neue Feuerwehraufstellfläche benötigt. Hier könnte eine stattliche Zahl an Motorradstellplätzen entstehen, die bewirtschaftet werden können. Sie wären gut einsehbar und auf Grund der hohen Zahl auch für Motorradgruppen interessant.
7. Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, die vorgeschlagenen Verfeinerungen in die Ausführungsplanung aufzunehmen, wenn der Fördergeber diesem (soweit sie die Fördermaßnahme betreffen) zustimmt.