Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
193 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
28.05.13, 18:15
Aktualisiert
28.05.13, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 28.05.2013
- Der Bürgermeister AZ: SW 33
Nr. der Ratsdrucksache: 1010-IX/Z-4
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Rat
28.05.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Badeordnung)
hier: Erläuterungen zum gemeinsamen Fraktionsantrag vom 22.05.2013 in Bezug auf das
eifelbad
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Berichterstatter: Frau Dierichsweiler, Herr Schäfer
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1010-IX/Z-4
1. Sachverhalt:
Sowohl der Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften, als auch der
Haupt- und Finanzausschuss haben die Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad
Münstereifel (Badeordnung), welche als Anlage 1 der RD 1010-IX/Z-3 beigefügt ist, empfehlend
beschlossen.
Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebührenänderungen wurden aber nicht beschlossen.
Die Beratung wurde in den nächsten Fachausschuss vertagt.
Mit Schreiben vom 22.05.2013 stellen die Stadtratsfraktionen nun, nach einer weiteren Haushaltsberatung, einen neuen Antrag mit verschiedenen Kommentierungen und Prüfungsaufträgen.
Für das eifelbad werden folgende Tariferhöhungen und Änderungen in der Gebührensatzung vorgeschlagen:
TarifNr.
1
1.1
1.2
1.3
2
2.1
2.2
2.3
3
3.1
3.2
4
4.1
4.2
4.3
5
5.1
5.2
Gebührenart
Erwachsene
Tageskarte
Zeittarif (bis 2 Stunden)
Zeittarif (bis 3 Stunden)
Nachlösung je angef. 30 Min.
Kinder und Jugendliche ab 3 Jahre
Tageskarte
Zeittarif (bis 2 Stunden)
Zeittarif (bis 3 Stunden)
Nachlösung je angef. 30 Min.
Familien-Tageskarte (bei gleichen Einzeltarifen)
Familien-Tageskarte ab 3 Personen
(mind. 1 Kind ab 3 Jahre)
Familien-Tageskarte 2 Erwachsene und
3 Kinder ab Jahre
Geldwertkarten (Rabatte gelten auf alle nicht
ermäßigten Tarife)
Wertkarte 50,00 € (10% Rabatt)
Wertkarte100 € (20% Rabatt)
Wertkarte 100 € (15% Rabatt)
Bürgerkarte 100 € (30% Rabatt)
Bürgerkarte 100 € (20% Rabatt)
Zehnercoin
Erwachsene 2 Stunden (10% Rabatt)
Erwachsene 3 Stunden
Kinder u. Jugendliche ab 3 J. 2 Std. (10% Rabatt)
Kinder u. Jugendliche ab 3 J. 3 Std.
Gebühr € alt
Gebühr € neu
5,50
4,50
0,50
4,00
3,00
0,50
6,40
4,90
0,50
4,30
3,30
0,50
15% Rabatt
15% Rabatt
auf den Einzeltarif auf den Einzeltarif
16,00
18,00
45,00
80,00
45,00
85,00
70,00
80,00
40,50
45,00
27,00
32,00
Das Standgeld für den Wohnmobilpark wird aus der Gebührensatzung gestrichen, da diese Gebühr zukünftig in der neuen Stellplatzsatzung geregelt wird.
Die übrigen Gebühren (Vergünstigungen, Begleitpersonen, Kinder mit Behinderung und sonstige
Gebühren) sollen unverändert bleiben.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1010-IX/Z-4
Durch die vorgenannte Änderung der Gebühren können, bei unverändertem Besucherverhalten
gegenüber dem Vorjahr, Mehreinnahmen von ca. 60.000 € jährlich erzielt werden.
Die Ermittlung der Mehreinnahmen erfolgte aufgrund der Besucherzahlen in 2012. Es konnten
aber nur annähernde Werte ermittelt werden, da z. B. die Anzahl der verkauften Wertkarten errechnet werden kann, nicht aber erkennbar ist, wie die Wertkarten genutzt wurden, d.h. wie viele
Karten für Erwachsene oder Kinder davon bezahlt wurden. Auch sieht man nicht, ob Tageskarten
oder 2-Stundenkarten gekauft wurden.
Hinzu kommt, dass man davon ausgehen muss, dass sich das Benutzerverhalten ändern wird,
wenn zukünftig ein 3 Stundentarif angeboten wird. Die Anzahl der Tageskarten wird voraussichtlich zurückgehen.
Da eine Gebührenänderung bisher vertagt wurde, enthält die Gebührensatzung, welche zusammen mit der Badeordnung als Anlage zur RD 1010-IX/Z-3 diesem Rat zur Entscheidung vorgelegt
wurde, noch keine Gebührenänderungen. Es wurden nur die Bezeichnungen angepasst und die
Stellplatzgebühr wurde entfernt.
Die o. g. Gebührenänderungen sollen dem nächsten Fachausschuss und Rat in einer Änderungssatzung vorgelegt werden.
7. Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.