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Beschlussvorlage (Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Badeordnung) hier: Erläuterungen zum gemeinsamen Fraktionsantrag vom 22.05.2013 in Bezug auf das eifelbad)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
193 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
28.05.13, 18:15
Aktualisiert
28.05.13, 18:15
Beschlussvorlage (Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Badeordnung)
hier: Erläuterungen zum gemeinsamen Fraktionsantrag vom 22.05.2013 in Bezug auf das eifelbad) Beschlussvorlage (Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Badeordnung)
hier: Erläuterungen zum gemeinsamen Fraktionsantrag vom 22.05.2013 in Bezug auf das eifelbad) Beschlussvorlage (Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Badeordnung)
hier: Erläuterungen zum gemeinsamen Fraktionsantrag vom 22.05.2013 in Bezug auf das eifelbad)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 28.05.2013 - Der Bürgermeister AZ: SW 33 Nr. der Ratsdrucksache: 1010-IX/Z-4 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 28.05.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Badeordnung) hier: Erläuterungen zum gemeinsamen Fraktionsantrag vom 22.05.2013 in Bezug auf das eifelbad __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Dierichsweiler, Herr Schäfer __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1010-IX/Z-4 1. Sachverhalt: Sowohl der Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften, als auch der Haupt- und Finanzausschuss haben die Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Badeordnung), welche als Anlage 1 der RD 1010-IX/Z-3 beigefügt ist, empfehlend beschlossen. Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebührenänderungen wurden aber nicht beschlossen. Die Beratung wurde in den nächsten Fachausschuss vertagt. Mit Schreiben vom 22.05.2013 stellen die Stadtratsfraktionen nun, nach einer weiteren Haushaltsberatung, einen neuen Antrag mit verschiedenen Kommentierungen und Prüfungsaufträgen. Für das eifelbad werden folgende Tariferhöhungen und Änderungen in der Gebührensatzung vorgeschlagen: TarifNr. 1 1.1 1.2 1.3 2 2.1 2.2 2.3 3 3.1 3.2 4 4.1 4.2 4.3 5 5.1 5.2 Gebührenart Erwachsene Tageskarte Zeittarif (bis 2 Stunden) Zeittarif (bis 3 Stunden) Nachlösung je angef. 30 Min. Kinder und Jugendliche ab 3 Jahre Tageskarte Zeittarif (bis 2 Stunden) Zeittarif (bis 3 Stunden) Nachlösung je angef. 30 Min. Familien-Tageskarte (bei gleichen Einzeltarifen) Familien-Tageskarte ab 3 Personen (mind. 1 Kind ab 3 Jahre) Familien-Tageskarte 2 Erwachsene und 3 Kinder ab Jahre Geldwertkarten (Rabatte gelten auf alle nicht ermäßigten Tarife) Wertkarte 50,00 € (10% Rabatt) Wertkarte100 € (20% Rabatt) Wertkarte 100 € (15% Rabatt) Bürgerkarte 100 € (30% Rabatt) Bürgerkarte 100 € (20% Rabatt) Zehnercoin Erwachsene 2 Stunden (10% Rabatt) Erwachsene 3 Stunden Kinder u. Jugendliche ab 3 J. 2 Std. (10% Rabatt) Kinder u. Jugendliche ab 3 J. 3 Std. Gebühr € alt Gebühr € neu 5,50 4,50 0,50 4,00 3,00 0,50 6,40 4,90 0,50 4,30 3,30 0,50 15% Rabatt 15% Rabatt auf den Einzeltarif auf den Einzeltarif 16,00 18,00 45,00 80,00 45,00 85,00 70,00 80,00 40,50 45,00 27,00 32,00 Das Standgeld für den Wohnmobilpark wird aus der Gebührensatzung gestrichen, da diese Gebühr zukünftig in der neuen Stellplatzsatzung geregelt wird. Die übrigen Gebühren (Vergünstigungen, Begleitpersonen, Kinder mit Behinderung und sonstige Gebühren) sollen unverändert bleiben. Seite 3 von Ratsdrucksache 1010-IX/Z-4 Durch die vorgenannte Änderung der Gebühren können, bei unverändertem Besucherverhalten gegenüber dem Vorjahr, Mehreinnahmen von ca. 60.000 € jährlich erzielt werden. Die Ermittlung der Mehreinnahmen erfolgte aufgrund der Besucherzahlen in 2012. Es konnten aber nur annähernde Werte ermittelt werden, da z. B. die Anzahl der verkauften Wertkarten errechnet werden kann, nicht aber erkennbar ist, wie die Wertkarten genutzt wurden, d.h. wie viele Karten für Erwachsene oder Kinder davon bezahlt wurden. Auch sieht man nicht, ob Tageskarten oder 2-Stundenkarten gekauft wurden. Hinzu kommt, dass man davon ausgehen muss, dass sich das Benutzerverhalten ändern wird, wenn zukünftig ein 3 Stundentarif angeboten wird. Die Anzahl der Tageskarten wird voraussichtlich zurückgehen. Da eine Gebührenänderung bisher vertagt wurde, enthält die Gebührensatzung, welche zusammen mit der Badeordnung als Anlage zur RD 1010-IX/Z-3 diesem Rat zur Entscheidung vorgelegt wurde, noch keine Gebührenänderungen. Es wurden nur die Bezeichnungen angepasst und die Stellplatzgebühr wurde entfernt. Die o. g. Gebührenänderungen sollen dem nächsten Fachausschuss und Rat in einer Änderungssatzung vorgelegt werden. 7. Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.