Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
16.07.2013
Erstellt
27.06.13, 18:13
Aktualisiert
27.06.13, 18:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 15.05.2013
- Der Bürgermeister Az: 84-24-05
Nr. der Ratsdrucksache: 1078-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
11.07.2013
Rat
16.07.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges Gemarkung
Nöthen, Flur 6, Nr. 31 - Auf dem Mühlenberg __________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Malburg
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1078-IX
1. Sachverhalt:
Der Wirtschaftsweg Gemarkung Nöthen, Flur 6, Nr. 31, Auf dem Mühlenberg, groß 1.556 m², wurde im Flurbereinigungsverfahren Nöthen – N.125 – als solcher ausgewiesen.
Die Verbindungs- und Zufahrtfunktion ist bei diesem Weg nicht gegeben. Die angrenzenden Parzellen werden durch die weiteren Wirtschaftswege ausreichend erschlossen. Eine Notwendigkeit
zur Aufrechterhaltung liegt nicht vor.
Nach Aufhebung der Zweckbindung ist vorgesehen, die Fläche zu veräußern, damit der Käufer die
Fläche mit in die Nutzung einbeziehen kann.
2. Rechtliche Würdigung
Nach § 90 Abs. 3 der Gemeindeordnung darf die Gemeinde Vermögensgegenstände, die sie zur
Erfüllung der Aufgaben in absehbarer Zeit nicht braucht, veräußern. Da eine Veräußerung von
öffentlichen Wegeflächen nicht möglich ist, ist daher zunächst die Entwidmung durchzuführen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Durch die Entwidmung und anschließende Veräußerung entfallen Unterhaltungsarbeiten.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Die Unterhaltungspflicht, die von den Stadtwerken, Bereich Tiefbau und Bereich Bauhof, obliegt,
entfällt durch die Veräußerung der Fläche.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Es wird empfohlen, die Entwidmung gemäß der als Anlage beigefügten Satzung vorzunehmen
und anschließend die Fläche zu veräußern.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Die Satzung vom
wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.