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Beschlussvorlage (Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges Gemarkung Nöthen, Flur 6, Nr. 31 - Auf dem Mühlenberg -)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
16.07.2013
Erstellt
27.06.13, 18:13
Aktualisiert
27.06.13, 18:13
Beschlussvorlage (Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges Gemarkung Nöthen, Flur 6, Nr. 31 - Auf dem Mühlenberg -) Beschlussvorlage (Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges Gemarkung Nöthen, Flur 6, Nr. 31 - Auf dem Mühlenberg -)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 15.05.2013 - Der Bürgermeister Az: 84-24-05 Nr. der Ratsdrucksache: 1078-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 11.07.2013 Rat 16.07.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges Gemarkung Nöthen, Flur 6, Nr. 31 - Auf dem Mühlenberg __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Malburg __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1078-IX 1. Sachverhalt: Der Wirtschaftsweg Gemarkung Nöthen, Flur 6, Nr. 31, Auf dem Mühlenberg, groß 1.556 m², wurde im Flurbereinigungsverfahren Nöthen – N.125 – als solcher ausgewiesen. Die Verbindungs- und Zufahrtfunktion ist bei diesem Weg nicht gegeben. Die angrenzenden Parzellen werden durch die weiteren Wirtschaftswege ausreichend erschlossen. Eine Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung liegt nicht vor. Nach Aufhebung der Zweckbindung ist vorgesehen, die Fläche zu veräußern, damit der Käufer die Fläche mit in die Nutzung einbeziehen kann. 2. Rechtliche Würdigung Nach § 90 Abs. 3 der Gemeindeordnung darf die Gemeinde Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung der Aufgaben in absehbarer Zeit nicht braucht, veräußern. Da eine Veräußerung von öffentlichen Wegeflächen nicht möglich ist, ist daher zunächst die Entwidmung durchzuführen. 3. Finanzielle Auswirkungen Durch die Entwidmung und anschließende Veräußerung entfallen Unterhaltungsarbeiten. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Die Unterhaltungspflicht, die von den Stadtwerken, Bereich Tiefbau und Bereich Bauhof, obliegt, entfällt durch die Veräußerung der Fläche. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Es wird empfohlen, die Entwidmung gemäß der als Anlage beigefügten Satzung vorzunehmen und anschließend die Fläche zu veräußern. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Die Satzung vom wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.