Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
228 kB
Datum
16.07.2013
Erstellt
27.06.13, 18:13
Aktualisiert
27.06.13, 18:13
Stichworte
Inhalt der Datei
-1Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges
Gemarkung Nöthen, Flur 6, Nr. 31 – Auf dem Mühlenberg – vom
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfahlen in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S.666) und des § 58 Abs. 4
des Flurbereinigungsgesetzes vom 16.03.1976 (BGBI. I S. 546), beide in der z.Zt.
geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel am
.2013 folgende
Aufhebungssatzung beschlossen:
§1
Gegenstand dieser Satzung ist der Wirtschaftsweg Gemarkung Nöthen, Flur 6, Nr. 31.
Die im Flurbereinigungsplan Nöthen –N.125- vom 19.09.1975 (Datum der Rechtskraft)
festgelegte Zweckbestimmung als Wirtschaftsweg wird aufgehoben.
§2
Die Lage des aufgehobenen Wegeflurstücks ergibt sich aus den beigefügten
Übersichtsplänen, die Bestandteil dieser Satzung sind.
§3
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende, vom Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am
.2013
beschlossene Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges
Gemarkung Nöthen, Flur 6, Nr. 31 – Auf dem Mühlenberg – wird hiermit öffentlich
bekanntgemacht.
Die vorstehende Satzung wurde vom Landrat Euskirchen als Untere staatliche
Verwaltungsbehörde in Euskirchen mit Verfügung vom
.2013-Az.:
genehmigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfahlen (GO NRW) gegen diese
Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht
werden kann, es sei denn,
a) eine
vorgeschriebene
Genehmigung
fehlt
oder
ein
vorgeschriebenes
Anzeigeverfahren wurde
nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei
die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel
ergibt.
Bad Münstereifel, den
Der Bürgermeister
(Alexander Büttner)
-2Anlage zur Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges
Gemarkung Nöthen, Flur 6, Nr. 31 – Auf dem Mühlenberg –
Auszug aus der Liegenschaftskarte, Maßstab 1:2.500
Nöthener
Mühle
Gemarkung Nöthen,
Flur 6, Nr. 31
-3Anlage zur Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges
Gemarkung Nöthen, Flur 6, Nr. 31 – Auf dem Mühlenberg –
Auszug aus der Liegenschaftskarte, Maßstab 1:5.000
Nöthener
Mühle
Gemarkung Nöthen,
Flur 6, Nr. 31