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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 1078-IX)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
228 kB
Datum
16.07.2013
Erstellt
27.06.13, 18:13
Aktualisiert
27.06.13, 18:13
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Inhalt der Datei

-1Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges Gemarkung Nöthen, Flur 6, Nr. 31 – Auf dem Mühlenberg – vom Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfahlen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S.666) und des § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes vom 16.03.1976 (BGBI. I S. 546), beide in der z.Zt. geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel am .2013 folgende Aufhebungssatzung beschlossen: §1 Gegenstand dieser Satzung ist der Wirtschaftsweg Gemarkung Nöthen, Flur 6, Nr. 31. Die im Flurbereinigungsplan Nöthen –N.125- vom 19.09.1975 (Datum der Rechtskraft) festgelegte Zweckbestimmung als Wirtschaftsweg wird aufgehoben. §2 Die Lage des aufgehobenen Wegeflurstücks ergibt sich aus den beigefügten Übersichtsplänen, die Bestandteil dieser Satzung sind. §3 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende, vom Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am .2013 beschlossene Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges Gemarkung Nöthen, Flur 6, Nr. 31 – Auf dem Mühlenberg – wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die vorstehende Satzung wurde vom Landrat Euskirchen als Untere staatliche Verwaltungsbehörde in Euskirchen mit Verfügung vom .2013-Az.: genehmigt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfahlen (GO NRW) gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bad Münstereifel, den Der Bürgermeister (Alexander Büttner) -2Anlage zur Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges Gemarkung Nöthen, Flur 6, Nr. 31 – Auf dem Mühlenberg – Auszug aus der Liegenschaftskarte, Maßstab 1:2.500 Nöthener Mühle Gemarkung Nöthen, Flur 6, Nr. 31 -3Anlage zur Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges Gemarkung Nöthen, Flur 6, Nr. 31 – Auf dem Mühlenberg – Auszug aus der Liegenschaftskarte, Maßstab 1:5.000 Nöthener Mühle Gemarkung Nöthen, Flur 6, Nr. 31