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Beschlussvorlage (Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Badeordnung) hier: 1. Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung des eifelbades)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
96 kB
Datum
16.07.2013
Erstellt
27.06.13, 18:13
Aktualisiert
27.06.13, 18:13
Beschlussvorlage (Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Badeordnung)
hier: 1. Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung des eifelbades) Beschlussvorlage (Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Badeordnung)
hier: 1. Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung des eifelbades)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 19.06.2013 - Der Bürgermeister Az: SW 33 Nr. der Ratsdrucksache: 1010-IX/Z-5 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften 02.07.2013 Rat 16.07.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Badeordnung) hier: 1. Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung des eifelbades __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Dierichsweiler, Herr Schäfer __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1010-IX/Z-5 1. Sachverhalt: Anlässlich der Haushaltsplanberatungen haben die Fraktionen im Rat der Stadt Bad Münstereifel in einem gemeinsamen Fraktionsantrag vom 22.05.2013 auch die neuen Benutzungsgebühren für das eifelbad vorgegeben, die in der Ratssitzung am 28.05.2013 dann auch so beschlossen und am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt am 07.06.2013, in Kraft getreten sind. Wie sich die Gebührenänderungen insgesamt auf das Benutzerverhalten auswirken, wird seitens der Verwaltung für eine Nachbetrachtung festgehalten, die zum Jahresende den Ratsgremien vorgelegt werden soll. Schon jetzt ist erkennbar, dass die Badbesucher die Tariferhöhungen insgesamt akzeptieren und bislang kein Besucherschwund zu verzeichnen ist, wenngleich viele Gäste an Stelle der Tageskarte nunmehr den Zeittarif für drei Stunden lösen. Einzig die Frühschwimmer sind ob des neuen Tarifs unzufrieden. Diese 10-15 Stammgäste, die regelmäßig dienstags früh zwischen 7:00 und 8:00 Uhr ihre Bahnen ziehen, zahlen für ihr einstündiges Schwimmvergnügen mit Rabatten derzeit 3,50 €, während der Zeittarif für bis zu drei Stunden mit Bürgerkartenrabatt auch nur 3,90 € beträgt. Die Verwaltung regt an, die Gebührensatzung um einen 1-Stunden-Tarif für Frühschwimmer zeitlich begrenzt von 7:00 bis 8:00 Uhr, zum Preis von 3,20 €, abzgl. 20% Bürgerkartenrabatt, zu erweitern. Die entsprechende Änderung der Gebührensatzung ist als Anlage beigefügt. Die Stunde Frühschwimmen kostet dann effektiv 2,50 €. Die Preissteigerung von 40 Cent wird von dem Kundenkreis akzeptiert. 2. Rechtliche Würdigung Keine 3. Finanzielle Auswirkungen Das Frühschwimmen wird nur außerhalb der Ferien angeboten. In 40 Wochen büßt das eifelbad bei bis zu 15 Gästen mit der vorgeschlagenen Gebühr gegenüber dem jetzigen Tarif jährlich 600 € ein. Sollte die Gruppe jedoch gänzlich auf das Frühschwimmen verzichten, gehen Einnahmen von bis zu 1500 €/a verloren (15 x 2,50 x 40). Mit dem 1-Stunden-Tarif hingegen werden Mehreinnahmen von 240 €/a erzielt. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Durch die Frühschwimmer entstehen dem Badbetrieb keine Mehraufwendungen. 7. Beschlussvorschlag: Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 29.05.2013 über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel wird in der Fassung des als Anlage zu dieser RD vorliegenden Entwurfes beschlossen.