Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
96 kB
Datum
16.07.2013
Erstellt
27.06.13, 18:13
Aktualisiert
27.06.13, 18:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 19.06.2013
- Der Bürgermeister Az: SW 33
Nr. der Ratsdrucksache: 1010-IX/Z-5
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Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
02.07.2013
Rat
16.07.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Badeordnung)
hier: 1. Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung des eifelbades
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Berichterstatter: Frau Dierichsweiler, Herr Schäfer
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1010-IX/Z-5
1. Sachverhalt:
Anlässlich der Haushaltsplanberatungen haben die Fraktionen im Rat der Stadt Bad Münstereifel
in einem gemeinsamen Fraktionsantrag vom 22.05.2013 auch die neuen Benutzungsgebühren für
das eifelbad vorgegeben, die in der Ratssitzung am 28.05.2013 dann auch so beschlossen und
am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt am 07.06.2013, in Kraft getreten sind.
Wie sich die Gebührenänderungen insgesamt auf das Benutzerverhalten auswirken, wird seitens
der Verwaltung für eine Nachbetrachtung festgehalten, die zum Jahresende den Ratsgremien
vorgelegt werden soll.
Schon jetzt ist erkennbar, dass die Badbesucher die Tariferhöhungen insgesamt akzeptieren und
bislang kein Besucherschwund zu verzeichnen ist, wenngleich viele Gäste an Stelle der Tageskarte nunmehr den Zeittarif für drei Stunden lösen.
Einzig die Frühschwimmer sind ob des neuen Tarifs unzufrieden. Diese 10-15 Stammgäste, die
regelmäßig dienstags früh zwischen 7:00 und 8:00 Uhr ihre Bahnen ziehen, zahlen für ihr einstündiges Schwimmvergnügen mit Rabatten derzeit 3,50 €, während der Zeittarif für bis zu drei Stunden mit Bürgerkartenrabatt auch nur 3,90 € beträgt.
Die Verwaltung regt an, die Gebührensatzung um einen 1-Stunden-Tarif für Frühschwimmer zeitlich begrenzt von 7:00 bis 8:00 Uhr, zum Preis von 3,20 €, abzgl. 20% Bürgerkartenrabatt, zu erweitern. Die entsprechende Änderung der Gebührensatzung ist als Anlage beigefügt. Die Stunde
Frühschwimmen kostet dann effektiv 2,50 €. Die Preissteigerung von 40 Cent wird von dem Kundenkreis akzeptiert.
2. Rechtliche Würdigung
Keine
3. Finanzielle Auswirkungen
Das Frühschwimmen wird nur außerhalb der Ferien angeboten. In 40 Wochen büßt das eifelbad
bei bis zu 15 Gästen mit der vorgeschlagenen Gebühr gegenüber dem jetzigen Tarif jährlich 600 €
ein. Sollte die Gruppe jedoch gänzlich auf das Frühschwimmen verzichten, gehen Einnahmen von
bis zu 1500 €/a verloren (15 x 2,50 x 40). Mit dem 1-Stunden-Tarif hingegen werden Mehreinnahmen von 240 €/a erzielt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Durch die Frühschwimmer entstehen dem Badbetrieb keine Mehraufwendungen.
7. Beschlussvorschlag:
Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 29.05.2013 über die Benutzung des eifelbades der
Stadt Bad Münstereifel wird in der Fassung des als Anlage zu dieser RD vorliegenden Entwurfes
beschlossen.