Daten
Kommune
Bad Münstereifel
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100 kB
Erstellt
21.03.13, 18:20
Aktualisiert
04.07.13, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 14.02.2013
- Der Bürgermeister Az: SW 33
Nr. der Ratsdrucksache: 1010-IX
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Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
17.04.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Badeordnung)
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Berichterstatter: Frau Dierichsweiler, Herr Schäfer
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1010-IX
1. Sachverhalt:
Bei der Durchsicht der Badeordnung wurde festgestellt, dass diese an verschiedenen Stellen Unklarheiten und Widersprüche beinhaltet, die zur Verwirrung und auch rechtlicher Bedenklichkeit
führen. So ist nicht genau zu erkennen, ob es sich denn nun um eine rein privat-rechtliche Benutzungsordnung oder aber um eine öffentlich-rechtliche Satzung handelt. Auch ist nicht klar, ob nun
Eintrittsgelder oder aber Gebühren zu zahlen sind und ob die derzeitige Entgeltordnung nun Bestandteil der Badeordnung ist oder nicht.
Auch sollten die Regelungen, die den Wohnmobilpark betreffen, aus der Badeordnung genommen
und in einer gesonderten Satzung festgelegt werden.
Um diese formellen Fehler zu beheben und Klarheit zu schaffen, soll daher eine neue Badeordnung in Form einer Satzung beschlossen werden.
Am bisherigen Text ändert sich nur wenig. Er wird größtenteils übernommen.
Die Satzung erhält eine neue Überschrift, aus der sofort zu erkennen ist, dass es eine Satzung
sein soll. Ebenso werden im Satzungstext nur noch die Bezeichnungen Gebühren, Gebührenermäßigung usw. und nicht mehr Entgelte oder Eintrittsgelder verwendet.
Der § 2 wird neu gegliedert. Die Punkte d und e werden ergänzt.
Im § 3 Abs. 1 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gebührensatzung eine Anlage zur
Satzung über die Benutzung des eifelbades ist.
Im § 8 wird der letzte Satz aus Abs. 1 verschoben in Abs. 6. Hier erscheint er nun unter Punkt j).
Es wird ein neuer Punkt i) eingefügt, der die Benutzung von Fotoapparaten und Videokameras,
außer für Unterrichtszwecke verbietet. Der bisherige Punkt k), welcher die Benutzung von Mobiltelefonen verbot, entfällt. Die bisherigen Punkte i und j werden verschoben und zu k) und l).
Die §§ 11a und 19a (Wohnmobilpark) entfallen.
Entsprechend der Anregung aus der Politik, die Einnahmen im eifelbad zu steigern, in dem die
Gebühren angehoben werden, wurde der Einzeleintritt um 0,50 € angehoben.
Gleichzeitig wurde aber auch, um regelmäßiges, häufiges Schwimmen, attraktiver zu machen, die
Rabattierung bei den Wertkarten geändert. So werden zukünftig auf die große Wertkarte (100,00
€) 30% Rabatt gewährt, wie bei der bisherigen Bürgerkarte. Die Bürgerkarte fällt zukünftig weg.
Dadurch kommen auch Stammkunden von außerhalb des Stadtgebietes zukünftig in den Genuss
des höheren Rabattes.
Bei der Familienkarte wurde folgende Regelung aufgenommen:
Familien ab 3 Personen (mind. 1 Kind ab 3 Jahre) werden 15 % auf den Einzeltarif gewährt und
Familien ab 5 Personen (mind. 3 Kinder ab 3 Jahre) 20% auf den Einzeltarif.
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Seite 3 von Ratsdrucksache 1010-IX
7. Beschlussvorschlag:
Die Satzung vom
über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Benutzungs- und Gebührensatzung – Badeordnung) wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.