Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Badeordnung))

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
100 kB
Erstellt
21.03.13, 18:20
Aktualisiert
04.07.13, 18:16
Beschlussvorlage (Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Badeordnung)) Beschlussvorlage (Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Badeordnung)) Beschlussvorlage (Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Badeordnung))

öffnen download melden Dateigröße: 100 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 14.02.2013 - Der Bürgermeister Az: SW 33 Nr. der Ratsdrucksache: 1010-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften 17.04.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Badeordnung) __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Dierichsweiler, Herr Schäfer __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1010-IX 1. Sachverhalt: Bei der Durchsicht der Badeordnung wurde festgestellt, dass diese an verschiedenen Stellen Unklarheiten und Widersprüche beinhaltet, die zur Verwirrung und auch rechtlicher Bedenklichkeit führen. So ist nicht genau zu erkennen, ob es sich denn nun um eine rein privat-rechtliche Benutzungsordnung oder aber um eine öffentlich-rechtliche Satzung handelt. Auch ist nicht klar, ob nun Eintrittsgelder oder aber Gebühren zu zahlen sind und ob die derzeitige Entgeltordnung nun Bestandteil der Badeordnung ist oder nicht. Auch sollten die Regelungen, die den Wohnmobilpark betreffen, aus der Badeordnung genommen und in einer gesonderten Satzung festgelegt werden. Um diese formellen Fehler zu beheben und Klarheit zu schaffen, soll daher eine neue Badeordnung in Form einer Satzung beschlossen werden. Am bisherigen Text ändert sich nur wenig. Er wird größtenteils übernommen. Die Satzung erhält eine neue Überschrift, aus der sofort zu erkennen ist, dass es eine Satzung sein soll. Ebenso werden im Satzungstext nur noch die Bezeichnungen Gebühren, Gebührenermäßigung usw. und nicht mehr Entgelte oder Eintrittsgelder verwendet. Der § 2 wird neu gegliedert. Die Punkte d und e werden ergänzt. Im § 3 Abs. 1 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gebührensatzung eine Anlage zur Satzung über die Benutzung des eifelbades ist. Im § 8 wird der letzte Satz aus Abs. 1 verschoben in Abs. 6. Hier erscheint er nun unter Punkt j). Es wird ein neuer Punkt i) eingefügt, der die Benutzung von Fotoapparaten und Videokameras, außer für Unterrichtszwecke verbietet. Der bisherige Punkt k), welcher die Benutzung von Mobiltelefonen verbot, entfällt. Die bisherigen Punkte i und j werden verschoben und zu k) und l). Die §§ 11a und 19a (Wohnmobilpark) entfallen. Entsprechend der Anregung aus der Politik, die Einnahmen im eifelbad zu steigern, in dem die Gebühren angehoben werden, wurde der Einzeleintritt um 0,50 € angehoben. Gleichzeitig wurde aber auch, um regelmäßiges, häufiges Schwimmen, attraktiver zu machen, die Rabattierung bei den Wertkarten geändert. So werden zukünftig auf die große Wertkarte (100,00 €) 30% Rabatt gewährt, wie bei der bisherigen Bürgerkarte. Die Bürgerkarte fällt zukünftig weg. Dadurch kommen auch Stammkunden von außerhalb des Stadtgebietes zukünftig in den Genuss des höheren Rabattes. Bei der Familienkarte wurde folgende Regelung aufgenommen: Familien ab 3 Personen (mind. 1 Kind ab 3 Jahre) werden 15 % auf den Einzeltarif gewährt und Familien ab 5 Personen (mind. 3 Kinder ab 3 Jahre) 20% auf den Einzeltarif. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Seite 3 von Ratsdrucksache 1010-IX 7. Beschlussvorschlag: Die Satzung vom über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Benutzungs- und Gebührensatzung – Badeordnung) wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.