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Kommune
Bad Münstereifel
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21.03.13, 18:20
Aktualisiert
21.03.13, 18:20
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Satzung vom
über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel
(Benutzungs- und Gebührensatzung - Badeordnung)
Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der derzeit gültigen Fassung am
folgende
Satzung beschlossen.
§1
Zweck der Badeordnung
1.)
Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im eifelbad. Der
Badegast soll Ruhe und Erholung finden. Die Beachtung der Badeordnung liegt daher
in seinem eigenen Interesse.
Sie ist für alle Badegäste verbindlich. Mit der Lösung der Eintrittskarte unterwirft sich
der Badegast den Bestimmungen der Badeordnung sowie allen sonstigen, zur
Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit, erlassenen Anordnungen.
2.)
Bei Veranstaltungen (Wettkämpfen, Vereinstraining, Schulschwimmen usw.) sind die
Vereins- und Übungsleiter/Innen, beim Schulschwimmunterricht die Aufsicht führenden
Lehrkräfte dafür verantwortlich, dass alle Teilnehmer/Innen und Besucher/Innen die
Bestimmungen der Badeordnung beachten.
§2
Besucher
1.)
2.)
3.)
Die Benutzung des eifelbades ist grundsätzlich jedermann gestattet.
Die Benutzung des eifelbades ist nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson
gestattet:
a) Kindern unter 7 Jahren, in Begleitung eines Erwachsenen,
b) Personen, die wegen einer Behinderung auf ständige Begleitung angewiesen sind,
in Begleitung eines Erwachsenen
c) Personen mit geistigen Behinderungen und Epileptikern, mit fachkundiger
Begleitperson.
Die Benutzung des eifelbades ist nicht gestattet:
a) Personen mit ansteckenden und Anstoß erregenden Krankheiten oder offenen
Wunden (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert
werden),
b) Personen, die sich in einem Rauschzustand befinden,
c) Verwahrlosten,
d) Personen, die Tiere mit sich führen,
e) Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken
nutzen wollen.
§3
Benutzungsgebühren
1.)
2.)
3.)
Für die Benutzung des eifelbades wird nach Maßgabe der in der Anlage festgesetzten
Gebühren eine Benutzungsgebühr erhoben. Die Entrichtung der Gebühr wird durch die
Ausgabe einer Eintrittskarte bestätigt. Die Benutzung des eifelbades ist nur den
Inhabern einer Eintrittskarte gestattet.
Die Einzelkarte gilt am Tage der Ausgabe und berechtigt nur zum einmaligen Besuch
des Bades.
Mehrfachkarten und Geldwertkarten sind 5 Jahre lang, vom Tage der Ausgabe an
4.)
5.)
6.)
7.)
8.)
9.)
gültig.
Mehrfachkarten und Geldwertkarten sind übertragbar.
Die Eintrittskarten sind dem Badepersonal auf Verlangen vorzuzeigen.
Für die Benutzung der Solarien ist gesondert zu zahlen. Die Benutzung ist nicht in der
Eintrittsgebühr enthalten. Der Preis ist auf einer Anschlagtafel an der Kasse
ersichtlich. Kindern und Jugendlichen ist der Besuch von Solarien untersagt (Gesetz
zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung –NISG).
Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Eine Erstattung für verlorene
oder nicht genutzte Eintrittskarten ist ausgeschlossen. Es besteht auch kein
Anspruch auf Gebührenerstattung bzw. Gebührenermäßigung, wenn das eifelbad
oder Teile seiner Einrichtungen aus betriebstechnischen Gründen oder aus Gründen
höherer Gewalt vorzeitig bzw. vorübergehend außer Betrieb sind.
Bei widerrechtlicher Benutzung des Bades oder seiner sonstigen Einrichtungen wird
eine Gebühr von 25 EURO erhoben. Die Erstattung einer Strafanzeige wegen
Hausfriedensbruch bleibt hiervon unberührt.
Im eifelbad werden Artikel zum Verkauf bzw. zur Ausleihe angeboten. Das Angebot
der Badeartikel, die Verkaufspreise, Pfandpreise sowie die bei Beschädigung oder
Verlust zu zahlenden Gebühren setzt der Bürgermeister fest.
§4
Öffnungszeiten
1.)
2.)
Die Öffnungszeiten werden vom Bürgermeister bestimmt und bekanntgegeben. Der
Badebetrieb kann allgemein oder in bestimmten Einrichtungen aus besonderem
Anlass vorübergehend eingeschränkt oder eingestellt werden.
Die Einlasszeit endet 1 Stunde vor Schließung des Bades.
§5
Badezeiten
1.)
2.)
3.)
Die Badezeit beginnt beim Passieren der Eingangskontrolle und endet mit dem
Verlassen des Bades beim Passieren der Ausgangskontrolle.
Maßgebend für die Zeitbestimmung ist die elektronische Zeiterfassung des jeweiligen
Kassensystems.
Nach Ablauf der Badezeit haben die Badegäste das eifelbad unverzüglich zu
verlassen. Die Cafeteria im Eingangsbereich und das Foyer sind hiervon
ausgeschlossen.
§6
Geld und Wertsachen
1.)
2.)
3.)
Für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidungsgegenständen wird nicht
gehaftet, es sei denn, der Schaden wird von einem/einer Mitarbeiter/In des eifelbades
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Geld, Wertsachen und Ausweise sind in den dafür vorgesehenen Wertfachschränken
vom Badegast zu verschließen. Für Geld, Wertsachen und Ausweispapiere, die nicht
in den Wertfachschränken aufbewahrt werden, übernimmt die Stadt keine Haftung.
Die Entschädigungssumme bei schuldhaft verursachtem Verlust von Geld, Wertsachen
und Ausweispapieren ist auf 100 EURO beschränkt.
§7
Garderobe
1.)
Das Aus- und Ankleiden hat nur in den dazu bestimmten Kabinen und
Sammelumkleideräumen, und nicht außerhalb derselben zu geschehen.
2.)
3.)
4.)
Ein Anspruch auf Bereitstellung eines Garderobenschrankes besteht nicht.
Beim Abholen der Garderobe wird die Berechtigung des Inhabers des Schlüssels nicht
nachgeprüft.
Der Verlust eines Schlüssels ist dem Kassenpersonal sofort zu melden. Für den
Verlust eines Schlüssels ist ein Betrag von 10 EURO zu zahlen, der bei Wiederfinden
des Schlüssels, gegen Vorlage der Quittung, erstattet wird.
§8
Verhalten im Bad
1.)
2.)
3.)
4.)
5.)
6.)
Die Badegäste haben sich so zu verhalten, dass die guten Sitten, Sicherheit, Ruhe,
Ordnung und Reinlichkeit im Bad nicht beeinträchtigt und andere Badegäste weder
gefährdet noch belästigt werden, insbesondere sind sexuelle Belästigungen, z. B.
durch anzügliche Gesten, Äußerungen und körperliche Annäherungen untersagt.
Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen verpflichten
den/die Verursacher/In zum Schadenersatz. Bei Verunreinigungen sind die Kosten für
die Reinigung zu erstatten.
Nichtschwimmer/Innen dürfen nur die für sie bestimmten Beckenbereiche benutzen.
Die Benutzung der Sprunganlagen und Rutschen geschieht auf eigene Gefahr und ist
nur zu den freigegebenen Zeiten gestattet. Der Sprungbereich darf nicht
unterschwommen werden. Der/Die Springer/In hat sich davon zu überzeugen, dass der
Sprungbereich frei ist.
Die Suhle hat eine Temperatur von über 35 Grad Celsius. Bei Herz- und
Kreislaufbeschwerden ist daher VORSICHT geboten.
Insbesondere sind nicht gestattet:
a)
Badegäste unterzutauchen, in das Becken zu stoßen oder zu werfen, oder
anderweitig zu belästigen,
b)
vom seitlichen Beckenrand in das Becken zu springen,
c)
Kopfsprünge in Becken bzw. Teile von Becken mit einer Wassertiefe unter 1,80
m,
d)
auf dem Beckenumgang zu rennen oder an Einsteigeleitern, Handläufen und
Geländern zu turnen,
e)
das Mitbringen von Fahrzeugen, ausgenommen Rollstühle und Kinderwagen,
f)
Lärmen, lautes Singen, Pfeifen, Benutzen von Tonwiedergabegeräten und
Musikinstrumenten,
g)
das Mitbringen von Tieren,
h)
Genuss alkoholischer Getränke - ausgenommen im Bereich der Cafeteria -,
Rauchen – ausgenommen im Bereich der Liegewiese -,
i)
die Benutzung von Fotoapparaten und Videokameras, außer für
Unterrichtszwecke,
j)
das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren
Einwilligung,
k)
das gewerbliche Fotografieren und die Verteilung von Druck- und
Reklameschriften,
l)
die Verwendung von Schwimmflossen, Taucherbrillen (nicht Schwimmbrillen),
Reifen, Ringen und ähnlichem (ausgenommen in ausdrücklich hierfür
freigegebenen Becken).
§9
Verhalten im römischen Dampfbad
1.)
2.)
3.)
Bei der Benutzung des Dampfbades sind die am Eingang des Dampfbades
angebrachten Hinweisschilder zu beachten.
Kinder dürfen das Dampfbad nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzen.
Die Benutzung des Dampfbades ist nur in üblicher Badekleidung gestattet.
§ 10
Benutzung der Riesenrutschbahn
Bei der Benutzung der Riesenrutschbahn sind die aufgestellten Hinweisschilder zu beachten.
§ 11
Benutzung der Solarien
Bei der Benutzung der Solarien sind die entsprechenden Hinweisschilder zu beachten.
§ 12
Haftung
1.)
2.)
Die Besucher/Innen benutzen das eifelbad einschl. der Sport- und Spieleinrichtungen
auf eigene Gefahr. Für Schäden irgendwelcher Art, die den Besuchern/Besucherinnen
aus der Benutzung des Freizeitbades und ihrer Einrichtungen entstehen, haftet die
Stadt nur, wenn ihr oder dem Aufsichtspersonal grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
nachgewiesen wird.
Für Schäden, die durch Zuwiderhandlung gegen diese Badeordnung, gegen die
Anweisungen des Personals oder durch unsachgemäße Benutzung der Anlagen,
Einrichtungen, Geräte und sonstigen Gegenständen entstanden sind, wird nicht
gehaftet.
Schadensfälle sind unverzüglich dem zuständigen Schwimmmeister zu melden.
Nachteile, die sich aus einer Unterlassung oder Verzögerung ergeben, gehen zu
Lasten des Geschädigten.
§ 13
Schadensersatzpflicht des Badegastes
1.)
Jeder Badegast haftet für alle von ihm verschuldeten Verletzungen von Personen
sowie Beschädigungen und Verunreinigungen der Anlagen, Einrichtungen, Geräte,
Badesachen und sonstigen Gegenständen.
§ 14
Fundgegenstände
1.)
Gegenstände, die innerhalb des Bades gefunden werden, sind an der Kasse
abzugeben. Sie werden einen Monat lang aufbewahrt. Nicht abgeholte Sachen
werden an das Fundamt der Stadt Bad Münstereifel weitergeleitet.
§ 15
Aufsicht
1.)
2.)
3.)
Das Personal des eifelbades hat dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen der
Badeordnung eingehalten werden. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu
leisten.
Das Personal ist befugt, Badegäste, die gegen die Badeordnung verstoßen und die
gegebenen Anweisungen nicht befolgen, aus dem Bad zu weisen. Wird einer solchen
Aufforderung nicht gefolgt, so muss mit der Erstattung einer Strafanzeige wegen
Hausfriedensbruch gerechnet werden. Die Eintrittsgebühr wird nicht zurückgezahlt.
Liegen grobe Verstöße vor oder werden Anweisungen des Personals wiederholt nicht
beachtet, kann vom Bürgermeister ein vorübergehendes oder dauerndes Hausverbot
4.)
ausgesprochen werden.
Missbräuchliche Benutzung von Eintrittskarten zieht den Einzug der Karte, ggf. Erlass
eines Hausverbotes sowie eine Strafanzeige nach sich.
§ 16
Schul-, Vereins- und Gruppenschwimmen
1.)
Die Zulassung von Schulklassen, Schwimmvereinen oder sonstigen Gruppen ist vom
Bürgermeister zu genehmigen.
§ 17
Badekleidung
1.)
2.)
3.)
Der Aufenthalt im eifelbad ist nur in üblicher Badekleidung gestattet. Ob sie den
Anforderungen entspricht, entscheidet das Aufsichtspersonal.
Badeschuhe dürfen in den Schwimmbecken nicht benutzt werden.
Es ist nicht gestattet, Badekleidung in den Becken auszuwaschen.
§ 18
Körperreinigung
Vor dem Betreten der Schwimmhalle ist in den Duschräumen eine gründliche
Körperreinigung vorzunehmen. Wasservergeudung ist zu vermeiden. Ein Anspruch auf
Benutzung der Duschen vor dem Ankleiden besteht nicht.
§ 19
Ergänzungen und Ausnahmen
Die vorstehenden Regelungen werden ergänzt durch Hinweisschilder und
Bekanntmachungen, sowie durch Anordnung des Personals.
§ 20
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.06.2013 in Kraft. Ab diesem Tag tritt die bisher gültige
Badeordnung außer Kraft.
Anlage zur Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel
- Gebührensatzung -
TarifNr.
Gebührenart
1
Erwachsene
1.1
1.2
1.3
Tageskarte
Zeittarif (bis 2 Stunden)
Nachlösung je angefangene 30 Minuten
2
Kinder und Jugendliche ab 3 Jahre
2.1
2.2
2.3
Tageskarte
Zeittarif (bis 2 Stunden)
Nachlösung je angefangene 30 Minuten
3
3.1
Familien-Tageskarte (bei gleichen Einzeltarifen)
Familien-Tageskarte ab 3 Personen (mind. 1 Kind ab 3 Jahre)
3.2
Familien-Tageskarte ab 5 Personen (mind. 3 Kinder ab 3 Jahre)
4
Geldwertkarten (Rabatte gelten auf alle nicht
ermäßigten Tarife)
Wertkarte 50,00 € (10 % Rabatt)
Wertkarte 100,00 € (30 % Rabatt)
Zehnercoin 2 Stunden
Erwachsene (10% Rabatt)
Kinder und Jugendliche ab 3 Jahre (10% Rabatt)
4.1
4.2
5
5.1
5.2
6
6.1
6.2
7
8
9
9.1
9.2
9.3
9.4
Vergünstigungen
Vergünstigungen für Schwerbehinderte ab Grad der Behinderung von mind.
50 mit amtlichem Ausweis und Kurkarteninhaber
Vergünstigung für Behinderte in sozialtherapeutischen Einrichtungen
innerhalb des Stadtgebietes Bad Münstereifel
Notwendige erwachsene Begleitperson von Behinderten mit einem
Grad der Behinderung ab 50
Kinder und Jugendliche ab 3 Jahre mit einem Grad der Behinderung
ab 50 mit entsprechendem Ausweis
Sonstige Gebühren
Ersatz für verlorenen Schlüssel
Verlust von Wertkarte oder Coin
Bearbeitungsgebühr für die Neuausstellung einer Wertkarte
Pfand bei Neukauf einer Wertkarte
Gebühr €
6,00
5,00
0,50
4,50
3,50
0,50
15 % Rabatt
auf den
Einzeltarif
20 % Rabatt
auf den
Einzeltarif
45,00
70,00
45,00
31,50
20 %
Nachlass
50 %
Nachlass
freier Eintritt
freier Eintritt
10,00
5,00
5,00
5,00