Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
316 kB
Datum
17.07.2013
Erstellt
04.07.13, 18:16
Aktualisiert
04.07.13, 18:16
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Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 14.06.2013
- Der Bürgermeister Az: 13-33-10 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 1100-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Wahlausschuss
17.07.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahlen 2014
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Reidenbach
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
_______________________________________________________________________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
WahlA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
1. Sachverhalt:
Das Wahlgebiet wird in so viele Wahlbezirke eingeteilt, wie Vertreter in Wahlbezirken zu wählen
sind. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 3 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG).
Die Gemeinden und Kreise konnten bisher bis spätestens 15 Monate vor Ablauf der Wahlperiode
durch Satzung die Zahl der zu wählenden Vertreter um 2, 4 oder 6, davon je zur Hälfte in Wahlbezirken, verringern; die Zahl von 20 Vertretern durfte dabei nicht unterschritten werden. Von dieser
Regelung hatte die Stadt Bad Münstereifel bereits 1998 Gebrauch gemacht und die Zahl der Vertreter um vier verringert. Dies wurde als dauerhafte Regelung in § 8 Absatz 5 der Hauptsatzung
festgeschrieben und galt aufgrund dessen für alle Kommunalwahlen nach 1998.
Die neue Regelung sieht vor, dass dies nunmehr bis spätestens 45 Monate nach Beginn der
Wahlperiode (21.10.2009) zu erfolgen hat. Dies wäre der 20.07.2013. Für die Kommunalwahlen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1100-IX
2014 gilt wegen der im Zusammenhang mit der Zusammenlegung mit der Europawahl eine verkürzte Wahlperiode. Hier sieht Art. 12 des Gesetzes zur Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen (KWahlZG) eine um vier Monate vorgezogene Frist, also den
20.03.2013 vor.
Von dieser Möglichkeit hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am 02.10.2012
aufgrund allgemeiner Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen erneut Gebrauch gemacht und den
Rat um weitere zwei Vertreter verkleinert. Dementsprechend sind nunmehr 16 Wahlbezirke zu
bilden.
Gemäß § 4 Abs. 1 KWahlG muss der Wahlausschuss die Wahlbezirke spätestens 52 Monate, der
des Kreises 53 Monate nach Beginn der Wahlperiode einteilen. Dies wäre für den städt. Wahlausschuss der 20.02.2014. Die Verkürzung aufgrund des KWahlZG sieht auch hier einen vorgezogenen Fristablauf, nämlich den 20.10.2013 vor.
Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke ist gem. § 4 Abs. 2 KWahlG darauf Rücksicht zu nehmen,
dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt werden. Die Abweichungen der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet darf nicht mehr als 25 % nach oben oder
unten betragen.
Konkret ist gem. Gesetz die Zahl der amtlichen Statistik von IT-NRW (Stand 30.06.2012 – Veröffentlichung Nov. 2012) zu verwenden.
Dies bedeutet für die Stadt Bad Münstereifel:
Einwohnerstand zum 30.06.2012 = 18.368
Aufgeteilt in 16 Wahlbezirke
./. 16
+ 25 % =
- 25 % =
= 1.148 Einwohner.
1.435 Einwohner maximal
861 Einwohner minimal
Die amtliche Bevölkerungszahl gem. IT-NRW ist jedoch nicht kleinräumig gegliedert und ermöglicht somit keine ortsteil- oder straßenbezogene Wahlbezirkseinteilung. Gem. Kommentierung zum
Kommunalwahlrecht sind daher Berechnungen anzustellen, die die Kongruenz der maßgeblichen
Einwohnerzahl von IT-NRW und der gemeindlichen Zahl plausibel machen.
In jedem Fall ist zur Wahrung des Gleichhaltungsgrundsatzes streng darauf zu achten, dass diese
Abweichungsgrenzen auch durch die tatsächlichen Einwohnerzahlen am Wahltag eingehalten
werden.
Es ergibt sich daher folgende Berechnung:
Einwohnerstand zum 31.12.2012 = 18.738
Aufgeteilt in 16 Wahlbezirke
./. 16
+ 25 % =
- 25 % =
= 1.171 Einwohner.
1.464 Einwohner maximal
878 Einwohner minimal
Aus diesem Grund wird, damit sowohl die Abweichungsgrenzen gem. der amtlichen Bevölkerungszahl und der tatsächlichen Bevölkerungszahl eingehalten werden, der kleinere Oberwert
gem. der amtlichen Statistik (1.435 Einwohner) und der größere Unterwert gem. der tatsächlichen
Bevölkerungszahl (878 Einwohner) genommen.
Zudem muss bei der Einteilung der Wahlbezirke darauf geachtet werden, dass bis zum Wahltermin (25.05.2014) ein ausreichender Puffer für Zu- oder Wegzüge bei den Einwohnern vorhanden
ist. Hierzu wird von der Rechtsprechung ein Puffer von 3 %, ausgehend von der durchschnittlichen
Größe der Wahlbezirke, vorgeschlagen. Dies sind bei 1.148 Einwohnern = 34 Einwohner.
Unter Berücksichtigung des Puffers somit: 912 bis 1.401 Einwohner je Wahlbezirk.
Konkret liegt somit eine Unterschreitung der Untergrenze im bisherigen Wahlbezirk 17 (Houverath) mit Houverath, Lanzerath und Eichen (888 Einwohner) vor.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1100-IX
2. Rechtliche Würdigung
Die Zahl der zu wählenden Vertreter für Gemeinden mit einer Bevölkerungszahl von über 15.000 aber nicht über 30.000 Einwohner - beträgt gemäß § 3 Abs. 2 KWahlG 38 Vertreter, davon 19 in
Wahlbezirken. In seiner Sitzung vom 02.10.2012 hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel eine Reduzierung der Anzahl der Vertreter um 6, davon 3 in Wahlbezirken, beschlossen und eine entsprechende Satzung erlassen.
Die Einteilung ist vom Wahlleiter unverzüglich, spätestens 4 Wochen nach dem Beschluss des
Wahlausschusses, öffentlich bekannt zu geben (§ 6 KWahlG). Sie kann in der Form der vereinfachten Bekanntmachung geschehen (§ 3 Nr. 3, § 83 Abs. 4 und 5 Kommunalwahlordnung).
Mit der Veröffentlichung der Beschlüsse über die Bildung und Einteilung der Wahlbezirke beginnt
die Frist zur Wahl der Bewerber und Ersatzbewerber (Kandidatennominierung) für die Wahlbezirke (§ 17 Abs. 4 KWahlG).
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Der Wohnbereich im Norden mit Arloff, Kirspenich und Kalkar kommt insgesamt auf 2.764 Einwohner in 2 Wahlbezirken. Da die Höchstgrenze 1.401 Einwohner beträgt, ist klar ersichtlich, dass
eine Reduzierung auf einen Wahlbezirk hier nicht erfolgen kann.
Der Wohnbereich Iversheim und Eschweiler kommt insgesamt auf 2.064 Einwohner und würde,
auf einen Wahlbezirk reduziert, die Obergrenze ebenfalls deutlich überschreiten.
Beide Wohnbereiche zusammengefasst haben 4.828 Einwohner in 4 Wahlbezirken. Bei einer Reduzierung auf 3 Wahlbezirke läge der Durchschnittswert bei 1.609 Einwohner und würde ebenfalls
die Obergrenze überschreiten.
Der Wahlbezirk 5 (Nöthen, Gilsdorf, Hohn und Kolvenbach) kommt auf 1.222 Einwohner.
Bei der Betrachtung der Kernstadt mit Rodert kommt man auf insgesamt 4.411 Einwohner in 4
Wahlbezirken. Hier besteht ebenfalls keine Möglichkeit auf 3 Wahlbezirke mit je 1.470 Einwohnern
zu reduzieren, da der Wert zu groß ist.
Denkbar wäre jedoch aus den Wahlbezirken 5 (inkl. Hohn/Kolvenbach), 6, 7, 8 und 9 (Bad Münstereifel und Rodert) nur vier Wahlbezirke zu bilden (= 5.633 Einwohner). Hierbei würde einer von 4
Wahlbezirken durchschnittlich 1.408 Einwohner groß sein. Hier würde kein ausreichend großer
Puffer vorhanden sein.
Dies insbesondere, da hier die meisten Zuzüge möglich sind. Alleine in der Kernstadt stieg die
Einwohnerzahl von 2011 bis 2012 um 46 Einwohner.
Der Wohnbereich Eicherscheid, Witscheiderhof, Bergrath, Weißenstein kommt auf 1.067 Einwohner. Eine Zusammenlegung mit Schönau, Langscheid, Vollmert, Lingscheiderhof (1.139 Einwohner) scheidet ebenfalls aus.
Der Wohnbereich des südlichen Höhengebietes mit den bisherigen Wahlbezirken Schönau (1.139
Einwohner), Mahlberg (919 Einwohner), Mutscheid (1.219 Einwohner) und Rupperath (972 Einwohner) umfasst insgesamt 4.249 Einwohner. Dies entspricht einer Durchschnittsgröße von 1.416
Einwohnern bei 3 Wahlbezirken.
Seite 4 von Ratsdrucksache 1100-IX
Die Wahlbezirke Mahlberg (919 Einwohner), Mutscheid (1.219 Einwohner) und Rupperath (972
Einwohner) kommen auf 3.110 Einwohner. Auf 2 Wahlbezirke reduziert, beträgt der Durchschnitt
1.555 Einwohner und wäre somit rechnerisch bereits zu groß.
Eine Aufteilung des Wahlbezirkes Mahlberg scheitert bereits an der Größe des eigentlichen Ortes
Mahlberg mit 660 Einwohnern. Weder eine Zuteilung zum Wahlbezirk Schönau noch zum Wahlbezirk Mutscheid ist möglich. Auch bei einer Verschiebung verschiedener Dörfer der Mutscheid
nach Rupperath würden die Höchstgrenzen überschritten.
Alle Berechnungsmodelle (Mahlberg zu Mutscheid, Mahlberg zu Rupperath und Rupperath zu
Mutscheid) führen dazu, dass mindestens einer der jeweiligen Wahlbezirke die Höchstgrenze
überschreitet.
Selbst eine Zuweisung des Ortes Mahlberg zum Wahlbezirk Effelsberg führt zum Überschreiten
der Höchstgrenzen. Die einzige Möglichkeit bestünde somit in einer Teilung innerhalb der Ortslage
Mahlberg (z. B. in der Ost-West-Achse im Kreuzungsbereich Michelsberstraße/Breitestraße und
Zuweisung des nördlichen Teils des Ortes nach Schönau, wovon abgeraten wird, da dann künftig
zwei Stadtverordnete für die Belange des Ortes zuständig wären).
Der bisherige Wahlbezirk Houverath ist inzwischen mit 888 Einwohnern zu klein geworden. Dieser
Wahlbezirk müsste Orte aus dem Wahlbezirk Wald übernehmen. Konkret könnte hier Lanzerath
mit Maulbach getauscht werden.
Ehem. Wahlbezirk 16 (Wald):
Wald, Limbach, Scheuren, Lanzerath
971 Einwohner.
Ehem. Wahlbezirk 17 (Houverath):
Houverath, Eichen, Maulbach
960 Einwohner.
Lösungsvorschlag A:
Es besteht die Möglichkeit, den Bereich Bendenweg, Heinenstraße sowie den kompletten
Uhlenberg (= 364 Einwohner) zu den beiden Wahlbezirken Iversheim und Eschweiler hinzuzulegen. Diese beiden Wahlbezirke würden dann im Durchschnitt auf je 1.214 Einwohner kommen.
Hierdurch würde der Bereich Kernstadt/Rodert auf 4.067 Einwohner reduziert mit einer durchschnittlichen Größe von 1.349 Einwohner bei einer Reduzierung auf drei Wahlbezirke.
Nr. des
Wahlbezirkes
1
Wahlgebiet
Einwohner
Ortsnamen bzw. Straßenbezeichnung
Arloff mit folgenden Straßen:
915
Hubertuskapelle, Bachstraße (Arloffer Teil), ErnstDiederichs-Straße, Günter-Diederichs-Straße, Münstereifeler Straße, Mozartweg, In der Fließ, Bahnhofstraße, Holzgasse, Auf dem Schmitten, In den Benden, Erlenhecke,
Haydnstraße, Unter den Linden, Gartenstraße, Weiherstraße, Lagrangestraße, Lorinckstraße, Fabrikweg, Kirchheimer
Straße
Kalkar
2
Kirspenich
Arloff mit folgenden Straßen:
Auf dem Tietschenberg, Ohndorfer Weg, Blumenweg,
Pützberg, Talstraße (Arloffer Teil), Johann-Fohr-Straße
3
Iversheim I mit folgenden Straßen:
Alte Landstraße, Euskirchener Straße, An der Ley, Auf
dem Wieler, Auf dem Katzenberg, Buschhöhlenweg, Am-
454
Summe
1369
1202
193
1395
Seite 5 von Ratsdrucksache 1100-IX
Nr. des
Wahlbezirkes
4
Wahlgebiet
Einwohner
Ortsnamen bzw. Straßenbezeichnung
selweg, Grüner Weg, Auf dem Hembüchel, Dohlenweg,
Zeisigweg, Schwalbenweg, Auf dem Waasem, Arloffer
Weg, Auf der Kumm, Unterste Gasse, Obergasse, Am
Bloch, Mühlengasse, In der Hütte
Iversheim II mit folgenden Straßen:
Bendenweg (Iversheimer Teil), Alter Bendenweg, PeterGreven-Straße, Auf dem Wahnsberg, Eschweilerweg, Wachendorfer Weg, Bahnweg, Oberste Kumm, FriedrichEbert-Straße, Kalkarer Weg, Antweiler Höll
Bad Münstereifel mit folgenden Straßen:
In der Kleinen Otterbach, Stephinskystraße, Königstraße, Gynettistraße, Blomendalstraße, Gartzweilerstraße,
Zum Alten Gericht, Heinenstraße, Möschemer Weg,
Bollenrathstraße, Bendenweg (Bad Münstereifeler Teil),
Josef-Jonas-Straße, Alte Hettnerhalle
5
6
7
8
364
560
Nöthen, Gilsdorf
838
Hohn, Kolvenbach
384
Rodert
485
Bad Münstereifel I mit folgenden Straßen:
Orchheimer Straße, Teichstraße, Auf dem Teich, Teichgäßchen, Markt, Delle, Wertherstraße, Entenmarkt, Johannisstraße, Kettengasse, Braugasse, An der Schoßpforte,
Trierer Straße, Zimmerei, Burg, Roderter Kirchweg, Kreuzgäßchen, In der Dreimühle, Turmstraße, Stumpfgasse, Unnaustraße, Fibergasse, Heisterbacher Straße, Werkbrücke,
Marktstraße, Kirchplatz, Klosterplatz, An der Windmühle,
Pistorei, Alte Gasse, Kapuzinergasse
846
Bad Münstereifel III mit folgenden Straßen:
Kölner Straße, Hermann-Löher-Straße, Hermann-PünderStraße, Flaches Feld, Schleidtalstraße, Giersberg, Am
Quecken, Sebastian-Kneipp-Promenade (Hausnummer 214), Auf der Komm, Von-Ayx-Straße, Marquardstraße, Hubertusweg, Otterbach, Ginsterweg, Nachtigallenweg, Fin-
1240
264
Eschweiler
Bad Münstereifel II mit folgenden Straßen:
Hennesweg, Dr.-Greve-Straße, Im Goldenen Tal, Bergstraße, Nöthener Straße, Ochhermen, Gut Vogelsang, WillyBrandt-Straße, Große Bleiche, Sittardweg, Fougèresstraße,
Zwentiboldstraße, Graf-Gottfried-Straße, Wielersbenden,
Jakob-Katzfey-Straße,
August-Guddorf-Straße,
PeterJoseph-Fey-Straße, Blankenheimer Weg, Langenhecke,
Wallgasse,
Am
Herrenbusch,
Sebastian-KneippPromenade (Hausnummer 1, 16-36), Wallgrabenpromenade, Windheckenweg, Müllendorffstraße, Dr. FriedrichHaass-Straße, Am Fichtenhain, Ashfordstraße, John-WilesStraße, Kentstraße, Stattlerstraße
Summe
1188
1222
1331
1367
Seite 6 von Ratsdrucksache 1100-IX
Nr. des
Wahlbezirkes
Wahlgebiet
Einwohner
Ortsnamen bzw. Straßenbezeichnung
kenweg, Sperlingsweg, Ludger-Steinmann-Straße, Seniorenzentrum, Linnerijstraße, Uhlenbergweg
Summe
1349
9
Eicherscheid, Witscheiderhof, Bergrath, Weißenstein
1067
10
Schönau, Langscheid, Vollmert, Lingscheiderhof
1139
11
Mahlberg, Kop Nück, Reckerscheid, Soller
12
Mutscheid, Honerath, Ellesheim, Nitterscheid, Hilterscheid,
Ohlerath
746
Esch, Escher Heide, Wasserscheide, Sasserath
473
Rupperath, Hünkhoven
506
Hardtbrücke, Odesheim, Berresheim, Willerscheid
466
13
14
15
16
919
Effelsberg, Lethert, Holzem, Neichen, Scheuerheck, Hummerzheim
1219
972
961
Wald
591
Scheuren, Forsthaus Hülloch, Gut Unterdickt, Lanzerath,
Limbach
380
971
Houverath, Eichen, Maulbach
960
Lösungsvorschlag B:
In den Wohnbereichen Effelsberg, Wald und Houverath leben in 3 Wahlbezirken 2.892 Einwohner.
Eine Aufteilung in 2 Wahlbezirke à 1.446 Einwohner ist hier rein rechnerisch zunächst nicht möglich.
Umgekehrt reichen die Orte der ehemaligen Gemeinde Effelsberg alleine (Scheuerheck, Holzem,
Neichen, Lethert u. Effelsberg) jedoch auch nicht aus, da dort nur 850 Einwohner leben. Daher
gab es bisher dort immer das Konstrukt mit Hummerzheim und der räumlichen Verbindung durch
das Liersbachtal. Dies erfordert jedoch ein eigenes Wahllokal in Hummerzheim. Die geringe Anzahl der Wahlberechtigten dort, die steigende Zahl der Briefwähler und die sinkende Wahlbeteiligung lassen dies jedoch, um den Grundsatz der geheimen Wahl zu wahren, dort nicht mehr zu.
Zudem steht das bisherige Wahllokal in der Druckerei nicht mehr zur Verfügung.
Lediglich durch die Zuordnung Hummerzheims zu Rupperath statt zu Effelsberg ist dies möglich.
Die beiden Wahlbezirke könnten wie folgt zugeschnitten sein:
Effelsberg, Lethert, Holzem, Neichen, Scheuerheck und Wald
1.404 Einwohner.
Houverath, Limbach, Lanzerath, Eichen, Maulbach und Scheuren
1.340 Einwohner.
Der neue Bezirk Effelsberg/Wald überschreitet dann den erforderlichen Puffer um 3 Einwohner.
Dies ist jedoch unbedenklich, da in diesem Wohnbereich die Einwohnerzahl von 2011 bis 2012 um
44 gesunken ist.
Nr. des
Wahlbezirkes
Wahlgebiet
Ortsnamen bzw. Straßenbezeichnung
Einwohner
Summe
Seite 7 von Ratsdrucksache 1100-IX
Nr. des
Wahlbezirkes
1
Wahlgebiet
Einwohner
Ortsnamen bzw. Straßenbezeichnung
Arloff mit folgenden Straßen:
915
Hubertuskapelle, Bachstraße (Arloffer Teil), ErnstDiederichs-Straße, Günter-Diederichs-Straße, Münstereifeler Straße, Mozartweg, In der Fließ, Bahnhofstraße, Holzgasse, Auf dem Schmitten, In den Benden, Erlenhecke,
Haydnstraße, Unter den Linden, Gartenstraße, Weiherstraße, Lagrangestraße, Lorinckstraße, Fabrikweg, Kirchheimer
Straße
Kalkar
2
Kirspenich
Arloff mit folgenden Straßen:
Auf dem Tietschenberg, Ohndorfer Weg, Blumenweg, Pützberg, Talstraße (Arloffer Teil), Johann-Fohr-Straße
454
Summe
1369
1202
193
1395
3
Iversheim I mit folgenden Straßen:
Alte Landstraße, An der Ley, Auf dem Wieler, Auf dem Katzenberg, Buschhöhlenweg, Amselweg, Grüner Weg, Auf
dem Hembüchel, Dohlenweg, Zeisigweg, Schwalbenweg,
Auf dem Waasem, Arloffer Weg, Auf der Kumm, Unterste
Gasse, Obergasse, Am Bloch, Mühlengasse, In der Hütte
4
Iversheim II mit folgenden Straßen:
Bendenweg (Iversheimer Teil), Alter Bendenweg, PeterGreven-Straße, Auf dem Wahnsberg, Eschweilerweg, Wachendorfer Weg, Bahnweg, Euskirchener Straße, Oberste
Kumm, Friedrich-Ebert-Straße, Kalkarer Weg, Antweiler Höll
517
Eschweiler
560
Nöthen, Gilsdorf
838
Hohn, Kolvenbach
384
Rodert
485
Bad Münstereifel I mit folgenden Straßen:
Orchheimer Straße, Teichstraße, Auf dem Teich, Teichgäßchen, Markt, Delle, Wertherstraße, Entenmarkt, Johannisstraße, Kettengasse, Braugasse, An der Schoßpforte, Trierer Straße, Zimmerei, Burg, Giersberg, Schleidtalstraße, Am
Quecken, Roderter Kirchweg, Kreuzgäßchen, In der
Dreimühle
586
987
5
6
1077
1222
1071
7
Bad Münstereifel II mit folgenden Straßen:
Turmstraße, Stumpfgasse, Unnaustraße, Fibergasse, Heisterbacher Straße, Werkbrücke, Marktstraße, Kirchplatz,
Klosterplatz, An der Windmühle, Pistorei, Alte Gasse, Kapuzinergasse, Hennesweg, Dr.-Greve-Straße, Im Goldenen
Tal, Bergstraße, Nöthener Straße, Ochhermen, Gut Vogelsang, Willy-Brandt-Straße, Große Bleiche, Sittardweg,
Fougèresstraße, Zwentiboldstraße, Graf-Gottfried-Straße,
Seite 8 von Ratsdrucksache 1100-IX
Nr. des
Wahlbezirkes
8
9
Wahlgebiet
Einwohner
Ortsnamen bzw. Straßenbezeichnung
Wielersbenden, Jakob-Katzfey-Straße, August-GuddorfStraße, Peter-Joseph-Fey-Straße, Blankenheimer Weg
Bad Münstereifel III mit folgenden Straßen:
Langenhecke, Auf der Komm, Wallgasse, Am Herrenbusch,
Sebastian-Kneipp-Promenade,
Wallgrabenpromenade,
Von-Ayx-Straße, Marquardstraße, Windheckenweg, Müllendorffstraße, Dr. Friedrich-Haass-Straße, Am Fichtenhain,
Hubertusweg, Kölner Straße mit allen ungeraden HausNummern von 1-33 und allen geraden Haus-Nummern von
2-86 (ab Einmündung Seb.-Kneipp-Promenade bis Einmündung Otterbach), Ashfordstraße, John-Wiles-Straße, Kentstraße, Stattlerstraße, Seniorenzentrum
Summe
977
1126
Bad Münstereifel IV mit folgenden Straßen:
Hermann-Löher-Straße, Kölner Straße ab 35 bis Ende ungerade Haus-Nummern und ab 88 bis Ende gerade HausNummern (ab Einmündung Otterbach bis Ende), In der
Kleinen
Otterbach,
Hermann-Pünder-Straße,
Stephinskystraße, Uhlenbergweg, Flaches Feld, Otterbach,
Finkenweg, Nachtigallenweg, Sperlingsweg, LudgerSteinmann-Straße, Linnerijstraße, Ginsterweg, Bendenweg
(Bad Münstereifeler Teil), Josef-Jonas-Straße, Königstraße,
Gynettistraße, Blomendalstraße, Gartzweilerstraße, Zum
Alten Gericht, Heinenstraße, Möschemer Weg, Bollenrathstraße, Alte Hettnerhalle
1237
10
Eicherscheid, Witscheiderhof, Bergrath, Weißenstein
1067
11
Schönau, Langscheid, Vollmert, Lingscheiderhof
1139
12
Mahlberg, Kop Nück, Reckerscheid, Soller
13
Mutscheid, Honerath, Ellesheim, Nitterscheid, Hilterscheid,
Ohlerath
746
Esch, Escher Heide, Wasserscheide, Sasserath
473
Rupperath, Odesheim, Hünkhoven
715
Hardtbrücke, Berresheim, Willerscheid, Hummerzheim
405
Effelsberg, Lethert, Holzem, Neichen, Scheuerheck
813
Wald
591
Houverath, Eichen, Lanzerath
888
Scheuren, Forsthaus Hülloch, Gut Unterdickt, Limbach,
Maulbach
452
14
15
16
919
1219
1120
1404
1340
Seite 9 von Ratsdrucksache 1100-IX
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Das Gebiet der Stadt Bad Münstereifel wird für die Kommunalwahlen 2014 in die folgenden 16
Wahlbezirke ein:
Vorschlag A:
Reduzierung eines Wahlbezirks im Bereich Iversheim/Bad Münstereifel
Nr. des
Wahlgebiet
Wahlbezirkes
Ortsnamen bzw. Straßenbezeichnung
1
Arloff mit folgenden Straßen:
Hubertuskapelle, Bachstraße (Arloffer Teil), Ernst-Diederichs-Straße, GünterDiederichs-Straße, Münstereifeler Straße, Mozartweg, In der Fließ, Bahnhofstraße, Holzgasse, Auf dem Schmitten, In den Benden, Erlenhecke, Haydnstraße,
Unter den Linden, Gartenstraße, Weiherstraße, Lagrangestraße, Lorinckstraße,
Fabrikweg, Kirchheimer Straße
Kalkar
2
Kirspenich
Arloff mit folgenden Straßen:
Auf dem Tietschenberg, Ohndorfer Weg, Blumenweg, Pützberg, Talstraße (Arloffer Teil), Johann-Fohr-Straße
3
Iversheim I mit folgenden Straßen:
Alte Landstraße, Euskirchener Straße, An der Ley, Auf dem Wieler, Auf dem
Katzenberg, Buschhöhlenweg, Amselweg, Grüner Weg, Auf dem Hembüchel,
Dohlenweg, Zeisigweg, Schwalbenweg, Auf dem Waasem, Arloffer Weg, Auf der
Kumm, Unterste Gasse, Obergasse, Am Bloch, Mühlengasse, In der Hütte
4
Iversheim II mit folgenden Straßen:
Bendenweg (Iversheimer Teil), Alter Bendenweg, Peter-Greven-Straße, Auf dem
Wahnsberg, Eschweilerweg, Wachendorfer Weg, Bahnweg, Oberste Kumm,
Friedrich-Ebert-Straße, Kalkarer Weg, Antweiler Höll
Bad Münstereifel mit folgenden Straßen:
In der Kleinen Otterbach, Stephinskystraße, Königstraße, Gynettistraße,
Blomendalstraße, Gartzweilerstraße, Zum Alten Gericht, Heinenstraße, Möschemer Weg, Bollenrathstraße, Bendenweg (Bad Münstereifeler Teil), JosefJonas-Straße, Alte Hettnerhalle
Eschweiler
5
Nöthen, Gilsdorf
Hohn, Kolvenbach
6
Rodert
Bad Münstereifel I mit folgenden Straßen:
Orchheimer Straße, Teichstraße, Auf dem Teich, Teichgäßchen, Markt, Delle,
Wertherstraße, Entenmarkt, Johannisstraße, Kettengasse, Braugasse, An der
Seite 10 von Ratsdrucksache 1100-IX
Nr. des
Wahlbezirkes
Wahlgebiet
Ortsnamen bzw. Straßenbezeichnung
Schoßpforte, Trierer Straße, Zimmerei, Burg, Roderter Kirchweg, Kreuzgäßchen,
In der Dreimühle, Turmstraße, Stumpfgasse, Unnaustraße, Fibergasse, Heisterbacher Straße, Werkbrücke, Marktstraße, Kirchplatz, Klosterplatz, An der Windmühle, Pistorei, Alte Gasse, Kapuzinergasse
7
Bad Münstereifel II mit folgenden Straßen:
Hennesweg, Dr.-Greve-Straße, Im Goldenen Tal, Bergstraße, Nöthener Straße,
Ochhermen, Gut Vogelsang, Willy-Brandt-Straße, Große Bleiche, Sittardweg,
Fougèresstraße, Zwentiboldstraße, Graf-Gottfried-Straße, Wielersbenden, JakobKatzfey-Straße, August-Guddorf-Straße, Peter-Joseph-Fey-Straße, Blankenheimer Weg, Langenhecke, Wallgasse, Am Herrenbusch, Sebastian-KneippPromenade (Hausnummer 1, 16-36), Wallgrabenpromenade, Windheckenweg,
Müllendorffstraße, Dr. Friedrich-Haass-Straße, Am Fichtenhain, Ashfordstraße,
John-Wiles-Straße, Kentstraße, Stattlerstraße
8
Bad Münstereifel III mit folgenden Straßen:
Kölner Straße, Hermann-Löher-Straße, Hermann-Pünder-Straße, Flaches Feld,
Schleidtalstraße, Giersberg, Am Quecken, Sebastian-Kneipp-Promenade (Hausnummer 2-14), Auf der Komm, Von-Ayx-Straße, Marquardstraße, Hubertusweg,
Otterbach, Ginsterweg, Nachtigallenweg, Finkenweg, Sperlingsweg, LudgerSteinmann-Straße, Seniorenzentrum, Linnerijstraße, Uhlenbergweg
9
Eicherscheid, Witscheiderhof, Bergrath, Weißenstein
10
Schönau, Langscheid, Vollmert, Lingscheiderhof
11
Mahlberg, Kop Nück, Reckerscheid, Soller
12
Mutscheid, Honerath, Ellesheim, Nitterscheid, Hilterscheid, Ohlerath
Esch, Escher Heide, Wasserscheide, Sasserath
13
Rupperath, Hünkhoven
Hardtbrücke, Odesheim, Berresheim, Willerscheid
14
Effelsberg, Lethert, Holzem, Neichen, Scheuerheck, Hummerzheim
15
Wald
Scheuren, Forsthaus Hülloch, Gut Unterdickt, Lanzerath, Limbach
16
Houverath, Eichen, Maulbach
Seite 11 von Ratsdrucksache 1100-IX
oder
Vorschlag B:
Reduzierung eines Wahlbezirks im Bereich Effelsberg/Wald/Houverath
Nr. des
Wahlgebiet
Wahlbezirkes
Ortsnamen bzw. Straßenbezeichnung
1
Arloff mit folgenden Straßen:
Hubertuskapelle, Bachstraße (Arloffer Teil), Ernst-Diederichs-Straße, GünterDiederichs-Straße, Münstereifeler Straße, Mozartweg, In der Fließ, Bahnhofstraße, Holzgasse, Auf dem Schmitten, In den Benden, Erlenhecke, Haydnstraße,
Unter den Linden, Gartenstraße, Weiherstraße, Lagrangestraße, Lorinckstraße,
Fabrikweg, Kirchheimer Straße
Kalkar
2
Kirspenich
Arloff mit folgenden Straßen:
Auf dem Tietschenberg, Ohndorfer Weg, Blumenweg, Pützberg, Talstraße (Arloffer Teil), Johann-Fohr-Straße
3
Iversheim I mit folgenden Straßen:
Alte Landstraße, An der Ley, Auf dem Wieler, Auf dem Katzenberg, Buschhöhlenweg, Amselweg, Grüner Weg, Auf dem Hembüchel, Dohlenweg, Zeisigweg,
Schwalbenweg, Auf dem Waasem, Arloffer Weg, Auf der Kumm, Unterste Gasse, Obergasse, Am Bloch, Mühlengasse, In der Hütte
4
Iversheim II mit folgenden Straßen:
Bendenweg (Iversheimer Teil), Alter Bendenweg, Peter-Greven-Straße, Auf dem
Wahnsberg, Eschweilerweg, Wachendorfer Weg, Bahnweg, Euskirchener Straße, Oberste Kumm, Friedrich-Ebert-Straße, Kalkarer Weg, Antweiler Höll
Eschweiler
5
Nöthen, Gilsdorf
Hohn, Kolvenbach
6
Rodert
Bad Münstereifel I mit folgenden Straßen:
Orchheimer Straße, Teichstraße, Auf dem Teich, Teichgäßchen, Markt, Delle,
Wertherstraße, Entenmarkt, Johannisstraße, Kettengasse, Braugasse, An der
Schoßpforte, Trierer Straße, Zimmerei, Burg, Giersberg, Schleidtalstraße, Am
Quecken, Roderter Kirchweg, Kreuzgäßchen, In der Dreimühle
7
Bad Münstereifel II mit folgenden Straßen:
Turmstraße, Stumpfgasse, Unnaustraße, Fibergasse, Heisterbacher Straße,
Werkbrücke, Marktstraße, Kirchplatz, Klosterplatz, An der Windmühle, Pistorei,
Alte Gasse, Kapuzinergasse, Hennesweg, Dr.-Greve-Straße, Im Goldenen Tal,
Bergstraße, Nöthener Straße, Ochhermen, Gut Vogelsang, Willy-Brandt-Straße,
Große Bleiche, Sittardweg, Fougèresstraße, Zwentiboldstraße, Graf-GottfriedStraße, Wielersbenden, Jakob-Katzfey-Straße, August-Guddorf-Straße, PeterJoseph-Fey-Straße, Blankenheimer Weg
Seite 12 von Ratsdrucksache 1100-IX
Nr. des
Wahlbezirkes
8
Wahlgebiet
Ortsnamen bzw. Straßenbezeichnung
Bad Münstereifel III mit folgenden Straßen:
Langenhecke, Auf der Komm, Wallgasse, Am Herrenbusch, Sebastian-KneippPromenade, Wallgrabenpromenade, Von-Ayx-Straße, Marquardstraße, Windheckenweg, Müllendorffstraße, Dr. Friedrich-Haass-Straße, Am Fichtenhain, Hubertusweg, Kölner Straße mit allen ungeraden Haus-Nummern von 1-33 und allen
geraden Haus-Nummern von 2-86 (ab Einmündung Seb.-Kneipp-Promenade bis
Einmündung Otterbach), Ashfordstraße, John-Wiles-Straße, Kentstraße, Stattlerstraße, Seniorenzentrum
9
Bad Münstereifel IV mit folgenden Straßen:
Hermann-Löher-Straße, Kölner Straße ab 35 bis Ende ungerade Haus-Nummern
und ab 88 bis Ende gerade Haus-Nummern (ab Einmündung Otterbach bis Ende), In der Kleinen Otterbach, Hermann-Pünder-Straße, Stephinskystraße,
Uhlenbergweg, Flaches Feld, Otterbach, Finkenweg, Nachtigallenweg, Sperlingsweg, Ludger-Steinmann-Straße, Linnerijstraße, Ginsterweg, Bendenweg
(Bad Münstereifeler Teil), Josef-Jonas-Straße, Königstraße, Gynettistraße, Blomendalstraße, Gartzweilerstraße, Zum Alten Gericht, Heinenstraße, Möschemer
Weg, Bollenrathstraße, Alte Hettnerhalle
10
Eicherscheid, Witscheiderhof, Bergrath, Weißenstein
11
Schönau, Langscheid, Vollmert, Lingscheiderhof
12
Mahlberg, Kop Nück, Reckerscheid, Soller
13
Mutscheid, Honerath, Ellesheim, Nitterscheid, Hilterscheid, Ohlerath
Esch, Escher Heide, Wasserscheide, Sasserath
14
Rupperath, Odesheim, Hünkhoven
Hardtbrücke, Berresheim, Willerscheid, Hummerzheim
15
Effelsberg, Lethert, Holzem, Neichen, Scheuerheck
Wald
16
Houverath, Eichen, Lanzerath
Scheuren, Forsthaus Hülloch, Gut Unterdickt, Limbach, Maulbach