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Beschlussvorlage (Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahlen 2014)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
316 kB
Datum
17.07.2013
Erstellt
04.07.13, 18:16
Aktualisiert
04.07.13, 18:16

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 14.06.2013 - Der Bürgermeister Az: 13-33-10 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 1100-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Wahlausschuss 17.07.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahlen 2014 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich _______________________________________________________________________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: WahlA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen 1. Sachverhalt: Das Wahlgebiet wird in so viele Wahlbezirke eingeteilt, wie Vertreter in Wahlbezirken zu wählen sind. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 3 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG). Die Gemeinden und Kreise konnten bisher bis spätestens 15 Monate vor Ablauf der Wahlperiode durch Satzung die Zahl der zu wählenden Vertreter um 2, 4 oder 6, davon je zur Hälfte in Wahlbezirken, verringern; die Zahl von 20 Vertretern durfte dabei nicht unterschritten werden. Von dieser Regelung hatte die Stadt Bad Münstereifel bereits 1998 Gebrauch gemacht und die Zahl der Vertreter um vier verringert. Dies wurde als dauerhafte Regelung in § 8 Absatz 5 der Hauptsatzung festgeschrieben und galt aufgrund dessen für alle Kommunalwahlen nach 1998. Die neue Regelung sieht vor, dass dies nunmehr bis spätestens 45 Monate nach Beginn der Wahlperiode (21.10.2009) zu erfolgen hat. Dies wäre der 20.07.2013. Für die Kommunalwahlen Seite 2 von Ratsdrucksache 1100-IX 2014 gilt wegen der im Zusammenhang mit der Zusammenlegung mit der Europawahl eine verkürzte Wahlperiode. Hier sieht Art. 12 des Gesetzes zur Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen (KWahlZG) eine um vier Monate vorgezogene Frist, also den 20.03.2013 vor. Von dieser Möglichkeit hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am 02.10.2012 aufgrund allgemeiner Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen erneut Gebrauch gemacht und den Rat um weitere zwei Vertreter verkleinert. Dementsprechend sind nunmehr 16 Wahlbezirke zu bilden. Gemäß § 4 Abs. 1 KWahlG muss der Wahlausschuss die Wahlbezirke spätestens 52 Monate, der des Kreises 53 Monate nach Beginn der Wahlperiode einteilen. Dies wäre für den städt. Wahlausschuss der 20.02.2014. Die Verkürzung aufgrund des KWahlZG sieht auch hier einen vorgezogenen Fristablauf, nämlich den 20.10.2013 vor. Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke ist gem. § 4 Abs. 2 KWahlG darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt werden. Die Abweichungen der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet darf nicht mehr als 25 % nach oben oder unten betragen. Konkret ist gem. Gesetz die Zahl der amtlichen Statistik von IT-NRW (Stand 30.06.2012 – Veröffentlichung Nov. 2012) zu verwenden. Dies bedeutet für die Stadt Bad Münstereifel: Einwohnerstand zum 30.06.2012 = 18.368 Aufgeteilt in 16 Wahlbezirke ./. 16 + 25 % = - 25 % = = 1.148 Einwohner. 1.435 Einwohner maximal 861 Einwohner minimal Die amtliche Bevölkerungszahl gem. IT-NRW ist jedoch nicht kleinräumig gegliedert und ermöglicht somit keine ortsteil- oder straßenbezogene Wahlbezirkseinteilung. Gem. Kommentierung zum Kommunalwahlrecht sind daher Berechnungen anzustellen, die die Kongruenz der maßgeblichen Einwohnerzahl von IT-NRW und der gemeindlichen Zahl plausibel machen. In jedem Fall ist zur Wahrung des Gleichhaltungsgrundsatzes streng darauf zu achten, dass diese Abweichungsgrenzen auch durch die tatsächlichen Einwohnerzahlen am Wahltag eingehalten werden. Es ergibt sich daher folgende Berechnung: Einwohnerstand zum 31.12.2012 = 18.738 Aufgeteilt in 16 Wahlbezirke ./. 16 + 25 % = - 25 % = = 1.171 Einwohner. 1.464 Einwohner maximal 878 Einwohner minimal Aus diesem Grund wird, damit sowohl die Abweichungsgrenzen gem. der amtlichen Bevölkerungszahl und der tatsächlichen Bevölkerungszahl eingehalten werden, der kleinere Oberwert gem. der amtlichen Statistik (1.435 Einwohner) und der größere Unterwert gem. der tatsächlichen Bevölkerungszahl (878 Einwohner) genommen. Zudem muss bei der Einteilung der Wahlbezirke darauf geachtet werden, dass bis zum Wahltermin (25.05.2014) ein ausreichender Puffer für Zu- oder Wegzüge bei den Einwohnern vorhanden ist. Hierzu wird von der Rechtsprechung ein Puffer von 3 %, ausgehend von der durchschnittlichen Größe der Wahlbezirke, vorgeschlagen. Dies sind bei 1.148 Einwohnern = 34 Einwohner. Unter Berücksichtigung des Puffers somit: 912 bis 1.401 Einwohner je Wahlbezirk. Konkret liegt somit eine Unterschreitung der Untergrenze im bisherigen Wahlbezirk 17 (Houverath) mit Houverath, Lanzerath und Eichen (888 Einwohner) vor. Seite 3 von Ratsdrucksache 1100-IX 2. Rechtliche Würdigung Die Zahl der zu wählenden Vertreter für Gemeinden mit einer Bevölkerungszahl von über 15.000 aber nicht über 30.000 Einwohner - beträgt gemäß § 3 Abs. 2 KWahlG 38 Vertreter, davon 19 in Wahlbezirken. In seiner Sitzung vom 02.10.2012 hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel eine Reduzierung der Anzahl der Vertreter um 6, davon 3 in Wahlbezirken, beschlossen und eine entsprechende Satzung erlassen. Die Einteilung ist vom Wahlleiter unverzüglich, spätestens 4 Wochen nach dem Beschluss des Wahlausschusses, öffentlich bekannt zu geben (§ 6 KWahlG). Sie kann in der Form der vereinfachten Bekanntmachung geschehen (§ 3 Nr. 3, § 83 Abs. 4 und 5 Kommunalwahlordnung). Mit der Veröffentlichung der Beschlüsse über die Bildung und Einteilung der Wahlbezirke beginnt die Frist zur Wahl der Bewerber und Ersatzbewerber (Kandidatennominierung) für die Wahlbezirke (§ 17 Abs. 4 KWahlG). 3. Finanzielle Auswirkungen Keine. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Der Wohnbereich im Norden mit Arloff, Kirspenich und Kalkar kommt insgesamt auf 2.764 Einwohner in 2 Wahlbezirken. Da die Höchstgrenze 1.401 Einwohner beträgt, ist klar ersichtlich, dass eine Reduzierung auf einen Wahlbezirk hier nicht erfolgen kann. Der Wohnbereich Iversheim und Eschweiler kommt insgesamt auf 2.064 Einwohner und würde, auf einen Wahlbezirk reduziert, die Obergrenze ebenfalls deutlich überschreiten. Beide Wohnbereiche zusammengefasst haben 4.828 Einwohner in 4 Wahlbezirken. Bei einer Reduzierung auf 3 Wahlbezirke läge der Durchschnittswert bei 1.609 Einwohner und würde ebenfalls die Obergrenze überschreiten. Der Wahlbezirk 5 (Nöthen, Gilsdorf, Hohn und Kolvenbach) kommt auf 1.222 Einwohner. Bei der Betrachtung der Kernstadt mit Rodert kommt man auf insgesamt 4.411 Einwohner in 4 Wahlbezirken. Hier besteht ebenfalls keine Möglichkeit auf 3 Wahlbezirke mit je 1.470 Einwohnern zu reduzieren, da der Wert zu groß ist. Denkbar wäre jedoch aus den Wahlbezirken 5 (inkl. Hohn/Kolvenbach), 6, 7, 8 und 9 (Bad Münstereifel und Rodert) nur vier Wahlbezirke zu bilden (= 5.633 Einwohner). Hierbei würde einer von 4 Wahlbezirken durchschnittlich 1.408 Einwohner groß sein. Hier würde kein ausreichend großer Puffer vorhanden sein. Dies insbesondere, da hier die meisten Zuzüge möglich sind. Alleine in der Kernstadt stieg die Einwohnerzahl von 2011 bis 2012 um 46 Einwohner. Der Wohnbereich Eicherscheid, Witscheiderhof, Bergrath, Weißenstein kommt auf 1.067 Einwohner. Eine Zusammenlegung mit Schönau, Langscheid, Vollmert, Lingscheiderhof (1.139 Einwohner) scheidet ebenfalls aus. Der Wohnbereich des südlichen Höhengebietes mit den bisherigen Wahlbezirken Schönau (1.139 Einwohner), Mahlberg (919 Einwohner), Mutscheid (1.219 Einwohner) und Rupperath (972 Einwohner) umfasst insgesamt 4.249 Einwohner. Dies entspricht einer Durchschnittsgröße von 1.416 Einwohnern bei 3 Wahlbezirken. Seite 4 von Ratsdrucksache 1100-IX Die Wahlbezirke Mahlberg (919 Einwohner), Mutscheid (1.219 Einwohner) und Rupperath (972 Einwohner) kommen auf 3.110 Einwohner. Auf 2 Wahlbezirke reduziert, beträgt der Durchschnitt 1.555 Einwohner und wäre somit rechnerisch bereits zu groß. Eine Aufteilung des Wahlbezirkes Mahlberg scheitert bereits an der Größe des eigentlichen Ortes Mahlberg mit 660 Einwohnern. Weder eine Zuteilung zum Wahlbezirk Schönau noch zum Wahlbezirk Mutscheid ist möglich. Auch bei einer Verschiebung verschiedener Dörfer der Mutscheid nach Rupperath würden die Höchstgrenzen überschritten. Alle Berechnungsmodelle (Mahlberg zu Mutscheid, Mahlberg zu Rupperath und Rupperath zu Mutscheid) führen dazu, dass mindestens einer der jeweiligen Wahlbezirke die Höchstgrenze überschreitet. Selbst eine Zuweisung des Ortes Mahlberg zum Wahlbezirk Effelsberg führt zum Überschreiten der Höchstgrenzen. Die einzige Möglichkeit bestünde somit in einer Teilung innerhalb der Ortslage Mahlberg (z. B. in der Ost-West-Achse im Kreuzungsbereich Michelsberstraße/Breitestraße und Zuweisung des nördlichen Teils des Ortes nach Schönau, wovon abgeraten wird, da dann künftig zwei Stadtverordnete für die Belange des Ortes zuständig wären). Der bisherige Wahlbezirk Houverath ist inzwischen mit 888 Einwohnern zu klein geworden. Dieser Wahlbezirk müsste Orte aus dem Wahlbezirk Wald übernehmen. Konkret könnte hier Lanzerath mit Maulbach getauscht werden. Ehem. Wahlbezirk 16 (Wald): Wald, Limbach, Scheuren, Lanzerath 971 Einwohner. Ehem. Wahlbezirk 17 (Houverath): Houverath, Eichen, Maulbach 960 Einwohner. Lösungsvorschlag A: Es besteht die Möglichkeit, den Bereich Bendenweg, Heinenstraße sowie den kompletten Uhlenberg (= 364 Einwohner) zu den beiden Wahlbezirken Iversheim und Eschweiler hinzuzulegen. Diese beiden Wahlbezirke würden dann im Durchschnitt auf je 1.214 Einwohner kommen. Hierdurch würde der Bereich Kernstadt/Rodert auf 4.067 Einwohner reduziert mit einer durchschnittlichen Größe von 1.349 Einwohner bei einer Reduzierung auf drei Wahlbezirke. Nr. des Wahlbezirkes 1 Wahlgebiet Einwohner Ortsnamen bzw. Straßenbezeichnung Arloff mit folgenden Straßen: 915 Hubertuskapelle, Bachstraße (Arloffer Teil), ErnstDiederichs-Straße, Günter-Diederichs-Straße, Münstereifeler Straße, Mozartweg, In der Fließ, Bahnhofstraße, Holzgasse, Auf dem Schmitten, In den Benden, Erlenhecke, Haydnstraße, Unter den Linden, Gartenstraße, Weiherstraße, Lagrangestraße, Lorinckstraße, Fabrikweg, Kirchheimer Straße Kalkar 2 Kirspenich Arloff mit folgenden Straßen: Auf dem Tietschenberg, Ohndorfer Weg, Blumenweg, Pützberg, Talstraße (Arloffer Teil), Johann-Fohr-Straße 3 Iversheim I mit folgenden Straßen: Alte Landstraße, Euskirchener Straße, An der Ley, Auf dem Wieler, Auf dem Katzenberg, Buschhöhlenweg, Am- 454 Summe 1369 1202 193 1395 Seite 5 von Ratsdrucksache 1100-IX Nr. des Wahlbezirkes 4 Wahlgebiet Einwohner Ortsnamen bzw. Straßenbezeichnung selweg, Grüner Weg, Auf dem Hembüchel, Dohlenweg, Zeisigweg, Schwalbenweg, Auf dem Waasem, Arloffer Weg, Auf der Kumm, Unterste Gasse, Obergasse, Am Bloch, Mühlengasse, In der Hütte Iversheim II mit folgenden Straßen: Bendenweg (Iversheimer Teil), Alter Bendenweg, PeterGreven-Straße, Auf dem Wahnsberg, Eschweilerweg, Wachendorfer Weg, Bahnweg, Oberste Kumm, FriedrichEbert-Straße, Kalkarer Weg, Antweiler Höll Bad Münstereifel mit folgenden Straßen: In der Kleinen Otterbach, Stephinskystraße, Königstraße, Gynettistraße, Blomendalstraße, Gartzweilerstraße, Zum Alten Gericht, Heinenstraße, Möschemer Weg, Bollenrathstraße, Bendenweg (Bad Münstereifeler Teil), Josef-Jonas-Straße, Alte Hettnerhalle 5 6 7 8 364 560 Nöthen, Gilsdorf 838 Hohn, Kolvenbach 384 Rodert 485 Bad Münstereifel I mit folgenden Straßen: Orchheimer Straße, Teichstraße, Auf dem Teich, Teichgäßchen, Markt, Delle, Wertherstraße, Entenmarkt, Johannisstraße, Kettengasse, Braugasse, An der Schoßpforte, Trierer Straße, Zimmerei, Burg, Roderter Kirchweg, Kreuzgäßchen, In der Dreimühle, Turmstraße, Stumpfgasse, Unnaustraße, Fibergasse, Heisterbacher Straße, Werkbrücke, Marktstraße, Kirchplatz, Klosterplatz, An der Windmühle, Pistorei, Alte Gasse, Kapuzinergasse 846 Bad Münstereifel III mit folgenden Straßen: Kölner Straße, Hermann-Löher-Straße, Hermann-PünderStraße, Flaches Feld, Schleidtalstraße, Giersberg, Am Quecken, Sebastian-Kneipp-Promenade (Hausnummer 214), Auf der Komm, Von-Ayx-Straße, Marquardstraße, Hubertusweg, Otterbach, Ginsterweg, Nachtigallenweg, Fin- 1240 264 Eschweiler Bad Münstereifel II mit folgenden Straßen: Hennesweg, Dr.-Greve-Straße, Im Goldenen Tal, Bergstraße, Nöthener Straße, Ochhermen, Gut Vogelsang, WillyBrandt-Straße, Große Bleiche, Sittardweg, Fougèresstraße, Zwentiboldstraße, Graf-Gottfried-Straße, Wielersbenden, Jakob-Katzfey-Straße, August-Guddorf-Straße, PeterJoseph-Fey-Straße, Blankenheimer Weg, Langenhecke, Wallgasse, Am Herrenbusch, Sebastian-KneippPromenade (Hausnummer 1, 16-36), Wallgrabenpromenade, Windheckenweg, Müllendorffstraße, Dr. FriedrichHaass-Straße, Am Fichtenhain, Ashfordstraße, John-WilesStraße, Kentstraße, Stattlerstraße Summe 1188 1222 1331 1367 Seite 6 von Ratsdrucksache 1100-IX Nr. des Wahlbezirkes Wahlgebiet Einwohner Ortsnamen bzw. Straßenbezeichnung kenweg, Sperlingsweg, Ludger-Steinmann-Straße, Seniorenzentrum, Linnerijstraße, Uhlenbergweg Summe 1349 9 Eicherscheid, Witscheiderhof, Bergrath, Weißenstein 1067 10 Schönau, Langscheid, Vollmert, Lingscheiderhof 1139 11 Mahlberg, Kop Nück, Reckerscheid, Soller 12 Mutscheid, Honerath, Ellesheim, Nitterscheid, Hilterscheid, Ohlerath 746 Esch, Escher Heide, Wasserscheide, Sasserath 473 Rupperath, Hünkhoven 506 Hardtbrücke, Odesheim, Berresheim, Willerscheid 466 13 14 15 16 919 Effelsberg, Lethert, Holzem, Neichen, Scheuerheck, Hummerzheim 1219 972 961 Wald 591 Scheuren, Forsthaus Hülloch, Gut Unterdickt, Lanzerath, Limbach 380 971 Houverath, Eichen, Maulbach 960 Lösungsvorschlag B: In den Wohnbereichen Effelsberg, Wald und Houverath leben in 3 Wahlbezirken 2.892 Einwohner. Eine Aufteilung in 2 Wahlbezirke à 1.446 Einwohner ist hier rein rechnerisch zunächst nicht möglich. Umgekehrt reichen die Orte der ehemaligen Gemeinde Effelsberg alleine (Scheuerheck, Holzem, Neichen, Lethert u. Effelsberg) jedoch auch nicht aus, da dort nur 850 Einwohner leben. Daher gab es bisher dort immer das Konstrukt mit Hummerzheim und der räumlichen Verbindung durch das Liersbachtal. Dies erfordert jedoch ein eigenes Wahllokal in Hummerzheim. Die geringe Anzahl der Wahlberechtigten dort, die steigende Zahl der Briefwähler und die sinkende Wahlbeteiligung lassen dies jedoch, um den Grundsatz der geheimen Wahl zu wahren, dort nicht mehr zu. Zudem steht das bisherige Wahllokal in der Druckerei nicht mehr zur Verfügung. Lediglich durch die Zuordnung Hummerzheims zu Rupperath statt zu Effelsberg ist dies möglich. Die beiden Wahlbezirke könnten wie folgt zugeschnitten sein: Effelsberg, Lethert, Holzem, Neichen, Scheuerheck und Wald 1.404 Einwohner. Houverath, Limbach, Lanzerath, Eichen, Maulbach und Scheuren 1.340 Einwohner. Der neue Bezirk Effelsberg/Wald überschreitet dann den erforderlichen Puffer um 3 Einwohner. Dies ist jedoch unbedenklich, da in diesem Wohnbereich die Einwohnerzahl von 2011 bis 2012 um 44 gesunken ist. Nr. des Wahlbezirkes Wahlgebiet Ortsnamen bzw. Straßenbezeichnung Einwohner Summe Seite 7 von Ratsdrucksache 1100-IX Nr. des Wahlbezirkes 1 Wahlgebiet Einwohner Ortsnamen bzw. Straßenbezeichnung Arloff mit folgenden Straßen: 915 Hubertuskapelle, Bachstraße (Arloffer Teil), ErnstDiederichs-Straße, Günter-Diederichs-Straße, Münstereifeler Straße, Mozartweg, In der Fließ, Bahnhofstraße, Holzgasse, Auf dem Schmitten, In den Benden, Erlenhecke, Haydnstraße, Unter den Linden, Gartenstraße, Weiherstraße, Lagrangestraße, Lorinckstraße, Fabrikweg, Kirchheimer Straße Kalkar 2 Kirspenich Arloff mit folgenden Straßen: Auf dem Tietschenberg, Ohndorfer Weg, Blumenweg, Pützberg, Talstraße (Arloffer Teil), Johann-Fohr-Straße 454 Summe 1369 1202 193 1395 3 Iversheim I mit folgenden Straßen: Alte Landstraße, An der Ley, Auf dem Wieler, Auf dem Katzenberg, Buschhöhlenweg, Amselweg, Grüner Weg, Auf dem Hembüchel, Dohlenweg, Zeisigweg, Schwalbenweg, Auf dem Waasem, Arloffer Weg, Auf der Kumm, Unterste Gasse, Obergasse, Am Bloch, Mühlengasse, In der Hütte 4 Iversheim II mit folgenden Straßen: Bendenweg (Iversheimer Teil), Alter Bendenweg, PeterGreven-Straße, Auf dem Wahnsberg, Eschweilerweg, Wachendorfer Weg, Bahnweg, Euskirchener Straße, Oberste Kumm, Friedrich-Ebert-Straße, Kalkarer Weg, Antweiler Höll 517 Eschweiler 560 Nöthen, Gilsdorf 838 Hohn, Kolvenbach 384 Rodert 485 Bad Münstereifel I mit folgenden Straßen: Orchheimer Straße, Teichstraße, Auf dem Teich, Teichgäßchen, Markt, Delle, Wertherstraße, Entenmarkt, Johannisstraße, Kettengasse, Braugasse, An der Schoßpforte, Trierer Straße, Zimmerei, Burg, Giersberg, Schleidtalstraße, Am Quecken, Roderter Kirchweg, Kreuzgäßchen, In der Dreimühle 586 987 5 6 1077 1222 1071 7 Bad Münstereifel II mit folgenden Straßen: Turmstraße, Stumpfgasse, Unnaustraße, Fibergasse, Heisterbacher Straße, Werkbrücke, Marktstraße, Kirchplatz, Klosterplatz, An der Windmühle, Pistorei, Alte Gasse, Kapuzinergasse, Hennesweg, Dr.-Greve-Straße, Im Goldenen Tal, Bergstraße, Nöthener Straße, Ochhermen, Gut Vogelsang, Willy-Brandt-Straße, Große Bleiche, Sittardweg, Fougèresstraße, Zwentiboldstraße, Graf-Gottfried-Straße, Seite 8 von Ratsdrucksache 1100-IX Nr. des Wahlbezirkes 8 9 Wahlgebiet Einwohner Ortsnamen bzw. Straßenbezeichnung Wielersbenden, Jakob-Katzfey-Straße, August-GuddorfStraße, Peter-Joseph-Fey-Straße, Blankenheimer Weg Bad Münstereifel III mit folgenden Straßen: Langenhecke, Auf der Komm, Wallgasse, Am Herrenbusch, Sebastian-Kneipp-Promenade, Wallgrabenpromenade, Von-Ayx-Straße, Marquardstraße, Windheckenweg, Müllendorffstraße, Dr. Friedrich-Haass-Straße, Am Fichtenhain, Hubertusweg, Kölner Straße mit allen ungeraden HausNummern von 1-33 und allen geraden Haus-Nummern von 2-86 (ab Einmündung Seb.-Kneipp-Promenade bis Einmündung Otterbach), Ashfordstraße, John-Wiles-Straße, Kentstraße, Stattlerstraße, Seniorenzentrum Summe 977 1126 Bad Münstereifel IV mit folgenden Straßen: Hermann-Löher-Straße, Kölner Straße ab 35 bis Ende ungerade Haus-Nummern und ab 88 bis Ende gerade HausNummern (ab Einmündung Otterbach bis Ende), In der Kleinen Otterbach, Hermann-Pünder-Straße, Stephinskystraße, Uhlenbergweg, Flaches Feld, Otterbach, Finkenweg, Nachtigallenweg, Sperlingsweg, LudgerSteinmann-Straße, Linnerijstraße, Ginsterweg, Bendenweg (Bad Münstereifeler Teil), Josef-Jonas-Straße, Königstraße, Gynettistraße, Blomendalstraße, Gartzweilerstraße, Zum Alten Gericht, Heinenstraße, Möschemer Weg, Bollenrathstraße, Alte Hettnerhalle 1237 10 Eicherscheid, Witscheiderhof, Bergrath, Weißenstein 1067 11 Schönau, Langscheid, Vollmert, Lingscheiderhof 1139 12 Mahlberg, Kop Nück, Reckerscheid, Soller 13 Mutscheid, Honerath, Ellesheim, Nitterscheid, Hilterscheid, Ohlerath 746 Esch, Escher Heide, Wasserscheide, Sasserath 473 Rupperath, Odesheim, Hünkhoven 715 Hardtbrücke, Berresheim, Willerscheid, Hummerzheim 405 Effelsberg, Lethert, Holzem, Neichen, Scheuerheck 813 Wald 591 Houverath, Eichen, Lanzerath 888 Scheuren, Forsthaus Hülloch, Gut Unterdickt, Limbach, Maulbach 452 14 15 16 919 1219 1120 1404 1340 Seite 9 von Ratsdrucksache 1100-IX 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: Das Gebiet der Stadt Bad Münstereifel wird für die Kommunalwahlen 2014 in die folgenden 16 Wahlbezirke ein: Vorschlag A: Reduzierung eines Wahlbezirks im Bereich Iversheim/Bad Münstereifel Nr. des Wahlgebiet Wahlbezirkes Ortsnamen bzw. Straßenbezeichnung 1 Arloff mit folgenden Straßen: Hubertuskapelle, Bachstraße (Arloffer Teil), Ernst-Diederichs-Straße, GünterDiederichs-Straße, Münstereifeler Straße, Mozartweg, In der Fließ, Bahnhofstraße, Holzgasse, Auf dem Schmitten, In den Benden, Erlenhecke, Haydnstraße, Unter den Linden, Gartenstraße, Weiherstraße, Lagrangestraße, Lorinckstraße, Fabrikweg, Kirchheimer Straße Kalkar 2 Kirspenich Arloff mit folgenden Straßen: Auf dem Tietschenberg, Ohndorfer Weg, Blumenweg, Pützberg, Talstraße (Arloffer Teil), Johann-Fohr-Straße 3 Iversheim I mit folgenden Straßen: Alte Landstraße, Euskirchener Straße, An der Ley, Auf dem Wieler, Auf dem Katzenberg, Buschhöhlenweg, Amselweg, Grüner Weg, Auf dem Hembüchel, Dohlenweg, Zeisigweg, Schwalbenweg, Auf dem Waasem, Arloffer Weg, Auf der Kumm, Unterste Gasse, Obergasse, Am Bloch, Mühlengasse, In der Hütte 4 Iversheim II mit folgenden Straßen: Bendenweg (Iversheimer Teil), Alter Bendenweg, Peter-Greven-Straße, Auf dem Wahnsberg, Eschweilerweg, Wachendorfer Weg, Bahnweg, Oberste Kumm, Friedrich-Ebert-Straße, Kalkarer Weg, Antweiler Höll Bad Münstereifel mit folgenden Straßen: In der Kleinen Otterbach, Stephinskystraße, Königstraße, Gynettistraße, Blomendalstraße, Gartzweilerstraße, Zum Alten Gericht, Heinenstraße, Möschemer Weg, Bollenrathstraße, Bendenweg (Bad Münstereifeler Teil), JosefJonas-Straße, Alte Hettnerhalle Eschweiler 5 Nöthen, Gilsdorf Hohn, Kolvenbach 6 Rodert Bad Münstereifel I mit folgenden Straßen: Orchheimer Straße, Teichstraße, Auf dem Teich, Teichgäßchen, Markt, Delle, Wertherstraße, Entenmarkt, Johannisstraße, Kettengasse, Braugasse, An der Seite 10 von Ratsdrucksache 1100-IX Nr. des Wahlbezirkes Wahlgebiet Ortsnamen bzw. Straßenbezeichnung Schoßpforte, Trierer Straße, Zimmerei, Burg, Roderter Kirchweg, Kreuzgäßchen, In der Dreimühle, Turmstraße, Stumpfgasse, Unnaustraße, Fibergasse, Heisterbacher Straße, Werkbrücke, Marktstraße, Kirchplatz, Klosterplatz, An der Windmühle, Pistorei, Alte Gasse, Kapuzinergasse 7 Bad Münstereifel II mit folgenden Straßen: Hennesweg, Dr.-Greve-Straße, Im Goldenen Tal, Bergstraße, Nöthener Straße, Ochhermen, Gut Vogelsang, Willy-Brandt-Straße, Große Bleiche, Sittardweg, Fougèresstraße, Zwentiboldstraße, Graf-Gottfried-Straße, Wielersbenden, JakobKatzfey-Straße, August-Guddorf-Straße, Peter-Joseph-Fey-Straße, Blankenheimer Weg, Langenhecke, Wallgasse, Am Herrenbusch, Sebastian-KneippPromenade (Hausnummer 1, 16-36), Wallgrabenpromenade, Windheckenweg, Müllendorffstraße, Dr. Friedrich-Haass-Straße, Am Fichtenhain, Ashfordstraße, John-Wiles-Straße, Kentstraße, Stattlerstraße 8 Bad Münstereifel III mit folgenden Straßen: Kölner Straße, Hermann-Löher-Straße, Hermann-Pünder-Straße, Flaches Feld, Schleidtalstraße, Giersberg, Am Quecken, Sebastian-Kneipp-Promenade (Hausnummer 2-14), Auf der Komm, Von-Ayx-Straße, Marquardstraße, Hubertusweg, Otterbach, Ginsterweg, Nachtigallenweg, Finkenweg, Sperlingsweg, LudgerSteinmann-Straße, Seniorenzentrum, Linnerijstraße, Uhlenbergweg 9 Eicherscheid, Witscheiderhof, Bergrath, Weißenstein 10 Schönau, Langscheid, Vollmert, Lingscheiderhof 11 Mahlberg, Kop Nück, Reckerscheid, Soller 12 Mutscheid, Honerath, Ellesheim, Nitterscheid, Hilterscheid, Ohlerath Esch, Escher Heide, Wasserscheide, Sasserath 13 Rupperath, Hünkhoven Hardtbrücke, Odesheim, Berresheim, Willerscheid 14 Effelsberg, Lethert, Holzem, Neichen, Scheuerheck, Hummerzheim 15 Wald Scheuren, Forsthaus Hülloch, Gut Unterdickt, Lanzerath, Limbach 16 Houverath, Eichen, Maulbach Seite 11 von Ratsdrucksache 1100-IX oder Vorschlag B: Reduzierung eines Wahlbezirks im Bereich Effelsberg/Wald/Houverath Nr. des Wahlgebiet Wahlbezirkes Ortsnamen bzw. Straßenbezeichnung 1 Arloff mit folgenden Straßen: Hubertuskapelle, Bachstraße (Arloffer Teil), Ernst-Diederichs-Straße, GünterDiederichs-Straße, Münstereifeler Straße, Mozartweg, In der Fließ, Bahnhofstraße, Holzgasse, Auf dem Schmitten, In den Benden, Erlenhecke, Haydnstraße, Unter den Linden, Gartenstraße, Weiherstraße, Lagrangestraße, Lorinckstraße, Fabrikweg, Kirchheimer Straße Kalkar 2 Kirspenich Arloff mit folgenden Straßen: Auf dem Tietschenberg, Ohndorfer Weg, Blumenweg, Pützberg, Talstraße (Arloffer Teil), Johann-Fohr-Straße 3 Iversheim I mit folgenden Straßen: Alte Landstraße, An der Ley, Auf dem Wieler, Auf dem Katzenberg, Buschhöhlenweg, Amselweg, Grüner Weg, Auf dem Hembüchel, Dohlenweg, Zeisigweg, Schwalbenweg, Auf dem Waasem, Arloffer Weg, Auf der Kumm, Unterste Gasse, Obergasse, Am Bloch, Mühlengasse, In der Hütte 4 Iversheim II mit folgenden Straßen: Bendenweg (Iversheimer Teil), Alter Bendenweg, Peter-Greven-Straße, Auf dem Wahnsberg, Eschweilerweg, Wachendorfer Weg, Bahnweg, Euskirchener Straße, Oberste Kumm, Friedrich-Ebert-Straße, Kalkarer Weg, Antweiler Höll Eschweiler 5 Nöthen, Gilsdorf Hohn, Kolvenbach 6 Rodert Bad Münstereifel I mit folgenden Straßen: Orchheimer Straße, Teichstraße, Auf dem Teich, Teichgäßchen, Markt, Delle, Wertherstraße, Entenmarkt, Johannisstraße, Kettengasse, Braugasse, An der Schoßpforte, Trierer Straße, Zimmerei, Burg, Giersberg, Schleidtalstraße, Am Quecken, Roderter Kirchweg, Kreuzgäßchen, In der Dreimühle 7 Bad Münstereifel II mit folgenden Straßen: Turmstraße, Stumpfgasse, Unnaustraße, Fibergasse, Heisterbacher Straße, Werkbrücke, Marktstraße, Kirchplatz, Klosterplatz, An der Windmühle, Pistorei, Alte Gasse, Kapuzinergasse, Hennesweg, Dr.-Greve-Straße, Im Goldenen Tal, Bergstraße, Nöthener Straße, Ochhermen, Gut Vogelsang, Willy-Brandt-Straße, Große Bleiche, Sittardweg, Fougèresstraße, Zwentiboldstraße, Graf-GottfriedStraße, Wielersbenden, Jakob-Katzfey-Straße, August-Guddorf-Straße, PeterJoseph-Fey-Straße, Blankenheimer Weg Seite 12 von Ratsdrucksache 1100-IX Nr. des Wahlbezirkes 8 Wahlgebiet Ortsnamen bzw. Straßenbezeichnung Bad Münstereifel III mit folgenden Straßen: Langenhecke, Auf der Komm, Wallgasse, Am Herrenbusch, Sebastian-KneippPromenade, Wallgrabenpromenade, Von-Ayx-Straße, Marquardstraße, Windheckenweg, Müllendorffstraße, Dr. Friedrich-Haass-Straße, Am Fichtenhain, Hubertusweg, Kölner Straße mit allen ungeraden Haus-Nummern von 1-33 und allen geraden Haus-Nummern von 2-86 (ab Einmündung Seb.-Kneipp-Promenade bis Einmündung Otterbach), Ashfordstraße, John-Wiles-Straße, Kentstraße, Stattlerstraße, Seniorenzentrum 9 Bad Münstereifel IV mit folgenden Straßen: Hermann-Löher-Straße, Kölner Straße ab 35 bis Ende ungerade Haus-Nummern und ab 88 bis Ende gerade Haus-Nummern (ab Einmündung Otterbach bis Ende), In der Kleinen Otterbach, Hermann-Pünder-Straße, Stephinskystraße, Uhlenbergweg, Flaches Feld, Otterbach, Finkenweg, Nachtigallenweg, Sperlingsweg, Ludger-Steinmann-Straße, Linnerijstraße, Ginsterweg, Bendenweg (Bad Münstereifeler Teil), Josef-Jonas-Straße, Königstraße, Gynettistraße, Blomendalstraße, Gartzweilerstraße, Zum Alten Gericht, Heinenstraße, Möschemer Weg, Bollenrathstraße, Alte Hettnerhalle 10 Eicherscheid, Witscheiderhof, Bergrath, Weißenstein 11 Schönau, Langscheid, Vollmert, Lingscheiderhof 12 Mahlberg, Kop Nück, Reckerscheid, Soller 13 Mutscheid, Honerath, Ellesheim, Nitterscheid, Hilterscheid, Ohlerath Esch, Escher Heide, Wasserscheide, Sasserath 14 Rupperath, Odesheim, Hünkhoven Hardtbrücke, Berresheim, Willerscheid, Hummerzheim 15 Effelsberg, Lethert, Holzem, Neichen, Scheuerheck Wald 16 Houverath, Eichen, Lanzerath Scheuren, Forsthaus Hülloch, Gut Unterdickt, Limbach, Maulbach