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Beschlussvorlage (Prüfung einer Beteiligung; hier: Antrag der SPD-Fraktion zur Beteiligung der Stadt an der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
107 kB
Datum
16.07.2013
Erstellt
04.07.13, 18:16
Aktualisiert
04.07.13, 18:16
Beschlussvorlage (Prüfung einer Beteiligung;
hier: Antrag der SPD-Fraktion zur Beteiligung der Stadt an der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG) Beschlussvorlage (Prüfung einer Beteiligung;
hier: Antrag der SPD-Fraktion zur Beteiligung der Stadt an der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG) Beschlussvorlage (Prüfung einer Beteiligung;
hier: Antrag der SPD-Fraktion zur Beteiligung der Stadt an der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 04.07.2013 - Der Bürgermeister Az: 22-33-10 Mi Nr. der Ratsdrucksache: 894-IX/Z-2 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 16.07.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Prüfung einer Beteiligung; hier: Antrag der SPD-Fraktion zur Beteiligung der Stadt an der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner __________________________________________________________________________ ( X )Kosten €: ca. 154.000 (investiv) ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( X ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( X ) Anlagen sind beigefügt ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: ( X ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein Möglich, aber derzeit nicht bezifferbar! __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 894-IX/Z-2 1. Sachverhalt: Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben der SPD-Fraktion wird beantragt, die Beteiligung der Stadt Bad Münstereifel an der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG auf die Tagesordnungen des Stadtentwicklungsausschusses am 11.07.13 und des Stadtrates am 16.07.2013 zur Beratung und Beschlussfassung zu setzen. Hierzu nimmt die Verwaltung in chronologischem Ablauf wie folgt Stellung: a) Mit der Ursprungsratsdrucksache nebst Zusatzerläuterung 1 wurde die Thematik im Hauptund Finanzausschuss am 18.09.2012 und im Rat am 02.10.2012 dem Grunde nach vorgetragen. Um das zu diesem Zeitpunkt laufende Konzessionierungsverfahren Strom nicht zu gefährden, wurde verwaltungsseitig vorgeschlagen, das Thema im Rahmen der Haushaltsberatungen 2013 auf die Tagesordnung zu bringen. Diese Vorgehensweise wurde von den Stadtverordneten zur Kenntnis genommen. b) Diese Sachlage teilte Stadtkämmerer Orth Kreiskämmerer Hessenius am 26.10.2012 mit. Die Mitteilung endete mit dem Hinweis, dass ein hiesiges grundsätzliches Interesse an einer eneBeteiligung, auch über den im Raume stehenden 1%-Anteil, von Seiten der Stadt bekundet werde. c) Mit Ratsdrucksache 965-IX/Z-5 vom 18.02.2013 wurde den Stadtverordneten eine Liste mit Maßnahmen vorgelegt, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht im Haushalt 2013 ff. berücksichtigt waren. Zum Punkt Beteiligung an der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG ist dort zu lesen: „Sofern eine Beteiligung erfolgen sollte, fiele künftig ein Zinsaufwand aus der Finanzierung des derzeit in Rede stehenden Anteilserwerbs i. H. v. rd. 161.000 € an. Der Anteilserwerb ist derzeit weder im Ergebnis- noch im Finanzplan veranschlagt. Um den Schuldenabbau nicht zu gefährden, sollte die Finanzierung lediglich aus den pauschalen Zuweisungen erfolgen. Beim Verbleib im Nothaushalt wäre dies, zudem die einzige Finanzierungsmöglichkeit, da Kreditaufnahmen unzulässig wären.“ d) Am 09.04.2013 wurde im Rahmen eines Gespräches, an dem Kreiskämmerer Hessenius, Herr Stangel (Leiter Steuerung Vertriebe der RWE Deutschland AG und Aufsichtsratsmitglied der ene), Bürgermeister Büttner, Stadtkämmerer Orth und Stadtverwaltungsrat Mies teilnahmen, das grundsätzliche Interesse der Stadt an einer ene-Beteiligung bekräftigt. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Beteiligung im Haushaltsentwurf 2013 ff. noch nicht veranschlagt sei, dem Rat jedoch entsprechende Hinweise gegeben wurden und der Haushaltsbeschluss nun abzuwarten sei. Im Rahmen des Gespräches wurde von der Verwaltung ferner darauf hingewiesen, dass durch die Konzessionsvergabe an die KEV und das damit vergrößerte Netzgebiet auch eine Anhebung des bisher im Raume stehenden 1%-Anteils für die Stadt Bad Münstereifel geklärt werden müsse. Die Vertreter der Mehrheitsgesellschafter zeigten für diese Sichtweise Verständnis, gaben jedoch gleichzeitig zu verstehen, dass an dem bisher entwickelten Konstrukt bis zum Ablauf des eröffneten Zeitfensters, mithin also bis zum 31.12.2015, keine Veränderungen vorgesehen seien. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die durch die Neukonzessionierung im Bereich Strom vergrößerte Fläche bisher in keinerlei Berechnungen der Gesellschafter berücksichtigt seien. So wies Kreiskämmerer Hessenius darauf hin, dass der Netzwert am Ertragswert der ene derzeit rd. 25 % ausmache. Es könne derzeit nicht abgeschätzt werden, wie sich die Werte mit dem hinzukommenden Netzanteil nach der Neukonzessionierung verändern. Erst wenn die erste Runde zum Abschluss gebracht wurde und klar ist, welche Kommune überhaupt einen Anteil gezeichnet hat, soll über eine Aufteilung der ggf. noch nicht gezeichneten Anteile und ggf. über eine Ausweitung der Fläche und der sich daraus ergebenden Veränderungen verhandelt und entschieden werden. e) Die mit Ratsdrucksache 965-IX/Z-5 vom 18.02.2013 vorgelegten Maßnahmen, also auch die ene-Beteiligung, wurden von der Politik weder in den Haushaltsberatungen des Haupt- und Finanzausschusses noch in der abschließenden Ratssitzung am 28.05.2013 aufgegriffen und sind demnach auch nicht in den von der Politik erstellten Haushalt eingeflossen. Die Verwaltung musste demnach folgern, dass wegen der Erreichung des Oberziels, hier dem genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzept, das Thema Beteiligung an der ene von der Politik unter Berücksichtigung des Zeitfensters bis zum 31.12.2015 bewusst und gewollt aufgeschoben wurde. Seite 3 von Ratsdrucksache 894-IX/Z-2 f) Am 06.06.2013 wurde Herrn Kreiskämmerer Hessenius mitgeteilt, dass im am 28.05.2013 beschlossenen Haushalt 2013 ff. kein Haushaltsmittelansatz für die Beteiligung an der ene enthalten sei und sich dieses Thema insoweit für das Jahr 2013 erledigt habe. Die Mitteilung an den Kreiskämmerer endet mit dem Hinweis: „Vor dem Hintergrund des eingeräumten Zeitfensters (bis 31.12.2015) werde ich eine mögliche Beteiligung an der ene im Zuge der Haushaltsberatungen 2014 erneut einbringen.“ Die Ausführungen der SPD-Fraktion in der Begründung auf Seite 2 des Schreibens entbehren jeglicher Grundlage und entsprechen nicht den Tatsachen. Eine wie von der SPD beantragte Aufbereitung von Informationen ist fachlich fundiert innerhalb einer Woche nicht möglich. Da derzeit auch kein Druck zu einer übereilten Beschlussfassung besteht, ist die Aufbereitung der entsprechenden Informationen für die Sitzungen nach der Sommerpause ausreichend. Auf Basis dieser Ergebnisse könnte dann eine Veranschlagung im Haushalt 2014 ff. vorgenommen werden. Diese Vorgehensweise trägt zudem der rechtlichen Vorgabe Rechnung, die Chancen und Risiken eines beabsichtigten wirtschaftlichen Engagements, wie sie mit einer Beteiligung an der ene verbunden sind, aufzuzeigen und zu bewerten (vgl. § 107a GO NRW). Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Fragestellung wird dieser Antrag zunächst dem Rat vorgelegt. 2. Rechtliche Würdigung Gem. § 107a Abs. 1 GO NRW ist die wirtschaftliche Betätigung in den Bereichen der Strom-, Gasund Wärmeversorgung als einem öffentlichen Zweck dienend anzusehen und zulässig, wenn sie nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinde steht. Letzteres bedarf vor dem Hintergrund der städtischen Haushaltslage einer eingehenden Analyse. 3. Finanzielle Auswirkungen Im ersten Schritt wäre eine investive Auszahlung i.H.v. rd. 154.000 € als Kaufpreis für die 1%ige Anteilszeichnung aufzubringen. Zu den aus der Beteiligung möglichen Aufwendungen oder Erträgen kann erst nach der v. g. Analyse eine Aussage getroffen werden. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Die Erstellung der Analyse und die Vorbereitung der entsprechenden Ratsdrucksachen binden Personal- und Sachressourcen. Deren Umfang kann derzeit jedoch nicht beziffert werden. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die Chancen und Risiken einer Beteiligung an der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG zu ermitteln und nach der Sommerpause zwecks Vorbereitung der Haushaltsplanerstellung 2014 ff. die Ergebnisse dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat zuzuleiten.