Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
95 kB
Datum
16.07.2013
Erstellt
11.07.13, 18:11
Aktualisiert
11.07.13, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 09.07.2013
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1120-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
11.07.2013
Rat
16.07.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Satzung über eine Veränderungssperre für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 a
Bad Münstereifel Kölner Straße - Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1120-IX
1. Sachverhalt:
In der RD 1119 wird der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 a
„Bad Münstereifel Kölner Straße“ Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr behandelt.
Ziel dieser Bebauungsplanänderung ist es, die Gefahrensituation im Einsatzfall von Feuerwehr
und Rettungsdienst zu beseitigen. Hier kommt es zu Behinderungen und Verzögerungen durch
Parkplatzsuchende, anfahrende Einsatzkräfte und ausfahrende Einsatzfahrzeuge.
Durch die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr soll die Möglichkeit geschaffen werden, diese Situation zu entflechten, so dass eine Beeinträchtigung von Feuerwehr und Rettungsdienst vermieden wird.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden Lösungsmöglichkeiten hierzu detailliert untersucht.
Da das Bebauungsplanverfahren noch nicht den Stand erreicht hat, der konkrete Zulässigkeitsvoraussetzungen in positiver als auch in negativer Hinsicht regelt, sollte zur Sicherung dieser städtebaulichen Planung für den Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung eine Veränderungssperre als Satzung erlassen werden.
Mit Erlass der Veränderungssperre dürfen:
-Bauvorhaben gem. § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden
-erhebliche oder wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren
Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
Wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, können im Einvernehmen mit der Gemeinde von
der Bauaufsicht Ausnahmen hiervon zugelassen werden.
2. Rechtliche Würdigung
Eine Veränderungssperre kann auf der Grundlage des § 14 BauGB erlassen werden.
3. Finanzielle Auswirkungen
./.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
./.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
./.
7. Beschlussvorschlag:
Der als Anlage beigefügte Entwurf der Veränderungssperre für das Gebiet der 1. Änderung Bebauungsplanes Nr. 29 a „ Bad Münstereifel Kölner Straße“ Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr wird
als Satzung beschlossen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung bekannt zu machen.