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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur RD 1105-IX/Z-1)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
362 kB
Datum
11.07.2013
Erstellt
11.07.13, 18:11
Aktualisiert
11.07.13, 18:11

Inhalt der Datei

STADT BAD MÜNSTEREIFEL BEBAUUNGSPLAN NR. 82 „TEILBEREICH 1 – EBENERDIGE STELLPLÄTZE GROSSE BLEICHE“ BEGRÜNDUNG (Stand: 10.07.2013) INHALTSVERZEICHNIS 1. Lage des Plangebietes................................................................................... 2 2. Ziel und Zweck der Planung .......................................................................... 2 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 2.5. Planungsanlass.............................................................................................................2 Planerfordernis..............................................................................................................2 Ziel der Planung ............................................................................................................2 Verfahren ......................................................................................................................3 Geltungsbereich ............................................................................................................3 3. Planungsvorgaben ......................................................................................... 3 3.1. 3.2. 3.3. 3.4. Rechtskräftiger Bebauungsplan ....................................................................................3 Bestand .........................................................................................................................3 Erschließung .................................................................................................................4 Planungsalternativen.....................................................................................................4 4. Begründung der Planinhalte ......................................................................... 4 4.1. 4.2. Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung ............................................................4 Grundflächenzahl ..........................................................................................................5 5. Städtebauliche Auswirkungen ...................................................................... 5 5.1. 5.2. 5.2.1. 5.2.2. 5.2.3. 5.2.4. Verkehr..........................................................................................................................5 Umweltbelange .............................................................................................................6 Artenschutz ...................................................................................................................7 Schalltechnische Untersuchung....................................................................................7 (Luft)-Schadstoffuntersuchung......................................................................................8 Klimaschutz...................................................................................................................9 6. Realisierung der Planung .............................................................................. 9 7. Kosten ............................................................................................................. 9 Bad Münstereifel: B-Plan Nr. 82 „Teilbereich 1 - ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Begründung 10.07.2013 S.2 1. Lage des Plangebietes Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ liegt südlich der Innenstadt von Bad Münstereifel außerhalb der Stadtumwehrung und befindet sich im unmittelbaren Stadteingang. Im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss vom 28.06.2012 wurde nach der öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 12.02. bis einschließlich 12.03.2013 das Plangebiet verkleinert. Der für ein Parkdeck vorgesehene Teilbereich wird derzeit gemäß dem Ratsbeschluss vom 28.05.2013 nicht weiter verfolgt. Das Plangebiet des Teilbereiches 1 wird derzeit als Zufahrt zum Parkplatz „Große Bleiche“ sowie als Lagerfläche für Materialien des im Bau befindlichen Handwerkerhofs genutzt. Vor dieser Nutzung befand sich dort ein kleiner Teich mit Wiesenflächen und geringfügiger Begrünung. Südwestlich schließt sich ein Kindergarten an. Der genaue Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der Planzeichnung im Maßstab 1:500 zu entnehmen. 2. Ziel und Zweck der Planung 2.1. Planungsanlass Die Stadt Bad Münstereifel plant im Rahmen von Veränderungen in der Stadt (City-Oultlet Bad Münstereifel, Handwerkerhof) und aufgrund der bestehenden Parkplatzknappheit die Erhöhung der öffentlichen Parkplatzkapazitäten in den unmittelbar am Stadtkern gelegenen Bereichen. Diese Erhöhung stellt einen wichtigen Aspekt der städtebaulichen Planung dar. Aufgrund der sehr kleinteiligen Struktur der Altstadt und der engen Straßenquerschnitte sind die Möglichkeiten, Kundenparkplätze innerstädtisch im Stadtzentrum vorzuhalten sehr begrenzt. Vor diesem Hintergrund ist es für die Belange der Stadt insbesondere für den ansässigen Einzelhandel von großer Bedeutung, in Nähe des Stadtkerns mehr Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 82, Teilbereich 1 sind hierfür ebenerdige Stellplätze vorgesehen. Es ist vorgesehen in diesem Berech ungefähr 40 Stellplätze zu realisieren. Derzeit bestehen westlich des Plangebietes bereits ca. 100 ebenerdigen Stellplätze. Diese bleiben größtenteils bestehen und werden über das Plangebiet erschlossen. Bis zu sechs Stellplätze müssen aufgrund der geänderten Zufahrtsituation entfallen. 2.2. Planerfordernis Das Plangebiet ist im Bebauungsplan Nr. 3a „Goldenes Tal / Südumgehung“ als Mischgebiet und als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „öffentliche Parkfläche“ festgesetzt. Angrenzend sind öffentliche Grünflächen, der Parkplatz „Große Bleiche“ und eine Gemeinbedarfsfläche „Kindergarten“ festgesetzt. Die geplanten ebenerdigen Stellplätze sind gemäß den Festsetzungen des o. g. Bebauungsplanes in dem Mischgebiet in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen und somit in Teilbereichen nicht zulässig. Um den Planungsanlass bzw. die Schaffung von weiteren notwendigen ebenerdigen Stellplätzen umsetzen, ist für den Teilbereich 1 die Schaffung von neuem Planungsrecht notwendig. 2.3. Ziel der Planung Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen ausschließlich für die Errichtung neuer Stellplatzanlagen zu schaffen. Durch die Errichtung dieser Anlagen soll - auch in Verbindung mit anderen Maßnahmen / Plangebieten - der Parkplatzknappheit in der Kernstadt Bad Münstereifel entgegen gewirkt werden. Die Innenstadt soll u. a. attraktiver für Besucher werden, um die dort ansässigen Unternehmen zu stärken. Des Weiteren soll durch die Planung eine Verringerung der Parksuchverkehre erfolgen, womit ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird. Seitens der Stadt Bad Münstereifel ist geplant, diesen Bereich als öffentliche Straße (Parkplatz) gemäß § 6 StrWG NRW zu widmen. Bad Münstereifel: B-Plan Nr. 82 „Teilbereich 1 - ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Begründung 10.07.2013 S.3 2.4. Verfahren Zur Verminderung der Flächeninanspruchnahme und zur Beschleunigung wichtiger Planungsvorhaben - vor allem im Hinblick auf Arbeitsplätze, Wohnbedarf und Infrastrukturausstattung - wurde das Planungsrecht für Vorhaben zur Stärkung der Innenentwicklung durch die Änderung des Baugesetzbuches mit Inkrafttreten am 1. Januar 2007 durch das „Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorgaben für die Innenentwicklung der Städte“ vereinfacht und beschleunigt. Kernpunkt der Gesetzesänderung ist die Einführung des „beschleunigten Verfahrens“ zur Aufstellung von Bebauungsplänen für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB. Das Plangebiet liegt im Innenbereich. Die Größe des Plangebietes unterschreitet eine Grundfläche von 20.000 m² wesentlich. Es bestehen keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der Schutzgüter gem. § 1 (6) Nr. 7 BauGB, da der Planbereich bereits seit längerem als Ausstellungsgelände genutzt wurde und der Bebauungsplan kein Vorhaben vorbereitet, für das eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Der Bebauungsplan erfüllt damit die Anforderungen und Voraussetzungen für die Anwendung des § 13 a BauGB und soll daher im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Der Stadtentwicklungsausschusses des Rates der Stadt Bad Münstereifel hat in seiner Sitzung am 28.06.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 „Parkdeck Große Bleiche“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB gefasst. Der Aufstellungsbeschluss bezog die Flächen des derzeitigen Parkplatzes mit ein. Aufgrund von Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 12.02. bis einschließlich 12.03.2013 wurde der Planbereich auf den nun vorliegenden Teilbereich 1 verkleinert. Mit Datum vom 28.05.2013 beschloss der Rat der Stadt Bad Münstereifel eine erneute Offenlage für den nun vorliegenden Teilgeltungsbereich durchzuführen und derzeit den westlichen Bereich nicht weiter zu verfolgen. 2.5. Geltungsbereich Folgende zwei Grundstücksbereiche liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“: - Gemarkung: Münstereifel, Flur: 6, Flurstücknummer: 1293 und 1443 jeweils teilweise. 3. Planungsvorgaben 3.1. Rechtskräftiger Bebauungsplan Wie im Kapitel 2.2 dargestellt liegt der Planbereich innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 3a „Goldenes Tal / Südumgehung“. Der Bebauungsplan trifft für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ folgende Festsetzungen: - Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „öffentliche Parkfläche“ für das Flurstück Nummer 1293 und - Mischgebiet für das Flurstück Nummer 1443, mit einer GRZ = 0,6, geschlossene Bauweise, Dachneigung 35° - 45°, max. Firsthöhe = 12,0 m, max. Traufhöhe 7,0 m mit Baugrenzen und einer Baulinie zur Trierer Straße sowie einer GRZ = 0,6 und eingeschossige Bebauung im rückwärtigen Bereich Südwestlich grenzt eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Kindergarten an. 3.2. Bestand Die Flächen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ werden derzeit als Zufahrt zum Parkplatz „Große Bleiche“ sowie als Lagerfläche für Materialien des im Bau befindlichen Handwerkerhofs genutzt. Vor Bad Münstereifel: B-Plan Nr. 82 „Teilbereich 1 - ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Begründung 10.07.2013 S.4 dieser Nutzung befand sich dort eine Ausstellungsfläche mit geringfügiger Begrünung. Die Erft verläuft ca. 80 m westlich des Plangebietes (Teilbereich 1). 3.3. Erschließung Die äußere Erschließung des Geltungsbereiches ist durch die „Trierer Straße“ vorhanden und ausreichend dimensioniert. Im Rahmen der Umsetzung wird in enger Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau die Straßenführung verändert. Insbesondere ist hier ein Linksabbiegestreifen zu nennen, welcher zur Einfahrt in das angrenzende Plangebiet notwendig wird. Im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung werden im Verfahren Regelungen zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau und der Stadt Bad Münstereifel getroffen. 3.4. Planungsalternativen Die Wahl des Standorts für die Erweiterung der Parkplatzkapazitäten erfolgte aufgrund seiner günstigen Lage zum Stadtzentrum. Er befindet sich in fußläufiger Entfernung zu diesem und ist gut an das Verkehrsnetz angeschlossen. Des Weiteren wird der angrenzende westliche Bereich bereits derzeit als Parkplatz genutzt. Insbesondere ist auch der Lagevorteil ausschlaggebend für die Auswahl des Planungsstandortes. Innerhalb der Stadtumwehrung sind derzeit ebenfalls Parkplätze vorhanden, jedoch ist hier aus stadtgestalterischen und Erschließungsgründen keine Erweiterung sinnvoll. Außerhalb der Stadtumwehrung ist dies der nächstgelegene Standort, welcher Erweiterungsmöglichkeiten aufweist. Aus den genannten Gründen stellt der gewählte Standort somit die günstigste Entwicklungsmöglichkeit zur Erweiterung der Parkplatzkapazitäten dar. 4. Begründung der Planinhalte Abb. 1: Bebauungsplan Quelle: Stadtplanung Zimmermann GmbH, Köln 4.1. Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Die Festsetzung der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung wird für das Grundstück mit der Flurstücknummer 1293 aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 3a „Goldenes Bad Münstereifel: B-Plan Nr. 82 „Teilbereich 1 - ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Begründung 10.07.2013 S.5 Tal / Südumgehung“ übernommen. Das Grundstück mit der Flurstücksnummer 1443 wird ebenfalls als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzt. Hier entfällt die Festsetzung eines Mischgebietes. In diesem Bereich ist ein ebenerdiger öffentlicher Stellplatz vorgesehen. Dieser dient u. a. auch dem Kindergarten. Die Eltern können den Parkplatz zum Bringen und Abholen der Kinder nutzen. Über diesen Parkplatz erfolgt auch die Erschließung der bestehenden Stellplätze. Darüber hinaus plant die Stadt Bad Münstereifel, diesen Bereich als öffentliche Straße (Parkplatz) gemäß § 6 StrWG NRW zu widmen. 4.2. Grundflächenzahl Im Bebauungsplan wird eine GRZ von 1,0 festgesetzt. Somit kann die gesamte Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung versiegelt werden. Bereits im Bestand sind Teile der Grundstücke durch die bestehende Zufahrt zum Parkplatz versiegelt. Die Festsetzung dient der Umsetzung der Planung der ebenerdigen Stellplätze. Negative Auswirkungen durch die zulässige Vollversiegelung an die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bestehen aufgrund der zulässigen Nutzung als „öffentliche Parkfläche“ nicht. Aufgrund der bereits bestehenden Versiegelung im Plangebiet sowie der Umgebung ist auch mit keinen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen. 5. Städtebauliche Auswirkungen 5.1. Verkehr Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde von der ISAPLAN Ingenieur GmbH eine gemeinsame verkehrliche Stellungnahme zu den Bebauungsplansverfahren Nr. 81 „Parkdeck Zimmerei“ und Nr. 82 „Parkdeck Große Bleiche“ erstellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 81 „Parkdecks Zimmerei“ lag südlich des hier zu behandelnden Geltungsbereiches ebenfalls an der Trierer Straße. Diese Planung wurde mittlerweile aufgegeben. Ebenso wird derzeit – wie unter anderem in Kapitel 1 dargelegt – das Parkdeck am Standort „Große Bleiche“ nicht weiterverfolgt. Derzeit soll in diesem Bereich ausschließlich das Planungsrecht für ebenerdige Stellplätze geschaffen werden. Des Weiteren wurde im Rahmen des parallel verlaufenden Bebauungsplanverfahrens Nr. 84 „Bad Münstereifel, Goldenes Tal / Eifelbadparkplatz – öffentliche Parkflächen“ in Bad Münstereifel eine gesamtheitliche Untersuchung durchgeführt. Dieses Plangebiet liegt südlich der Kreisverkehrsanlage B 51/Trierer Str./Sittardweg und wird über den Sittardweg erschlossen. Zur Ermittlung der Verkehrsbelastung wurde am 20.09. und 22.09.2012 eine Verkehrszählung durchgeführt. Die verkehrliche Stellungnahme, die u. a. zum Bebauungsplanverfahren Nr. 82 durchgeführt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass im Bestand selbst mit dem geplanten Parkdeck „Große Bleiche“ die Verkehrsqualität A erzielt wird. Am Nachmittag wird die Verkehrsqualität B erreicht. Auch für den Prognosehorizont 2025 wird die Qualitätsstufe A bzw. B erzielt. Demnach kann von einer sehr guten bzw. guten Verkehrsqualität gesprochen werden. Desgleichen führt die kurze Betrachtung der vorhandenen Kreisverkehrsanlage B 51/Trierer Str./Sittardweg aus der Sicht der Leistungsfähigkeit in allen skizzierten Belastungsfällen zu der ausgezeichneten Qualitätsstufe A. Im Rahmen der oben erwähnten gesamtheitlichen Untersuchung wurden für den Parkplatz „Goldenes Tal“ 635 Stellplätze angesetzt. Der Regelfall 2025 betrachtet den Betrieb der Parkhäuser „Parkdeck Zimmerei“ und Parkdeck „Große Bleiche“ sowie die Verkehrs des City Outlet Bad Münstereifel. Das Szenario der Prognose 2025 sieht den störungsfreien Betrieb der Parkdecks vor und beleuchtet nur die Steigerung der erhobenen Zahlen von 2012 kombiniert mit 5 % des Zusatzverkehrs aus der Verkehrserzeugung auf der B 51 Süd. Da sowohl das Parkdeck „Zimmerei“ wie auch das Parkdeck „Große Bleiche“ derzeit nicht weiter verfolgt werden, kann auf eine Darstellung der detaillierten Ergebnisse verzichtet werden. Es ist jedoch anzumerken, dass vor- und nachmittags die Verkehrsqualität A erreicht würde. Auch die Knotenpunkte Sittardweg / Im Goldenen Tal und Sittardweg / Dr.-Greve-Straße erreichen gute bis sehr gute Verkehrsqualitäten. Bad Münstereifel: B-Plan Nr. 82 „Teilbereich 1 - ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Begründung 10.07.2013 S.6 In der gesamtheitlichen Untersuchung wird des Weiteren eine sogenannte zusätzliche Zwischenphase 2013 untersucht, bei der die geplanten Parkdecks „Große Bleiche“ und „Zimmerei“ an der Trierer Straße bis zum Eröffnungstermin des neuen City Outlets nicht fertig gestellt werden und keine Stellplätze in diesem Bereich zur Verfügung stehen. Dies entspricht den derzeitigen Planungen, mit der Ausnahme, dass bis zur Eröffnung des neuen City Outlets die ebenerdigen Stellplätze errichtet sein sollen. Aus verkehrstechnischer Sicht stellt die Zwischenphase 2013 eine „Worst-Case“-Betrachtung dar. In der sogenannten „Zwischenphase“ würde sich der Zusatzverkehr aus der Verkehrserzeugung auf die verfügbaren Parkplätze der Stadt verteilen. Die Untersuchung geht von der ungünstigsten Situation aus, in der sich dieser Verkehr über den vorhandenen Kreisverkehrspunkt B 51 / L 165 auf die vorhandenen Parkplätze „Eifelbad“ und „Goldenes Tal“ am Sittardweg konzentrieren wird. Als Ergebnis der Verkehrsuntersuchung kann festgehalten werden, dass in der beträchtlich höher belasteten Zwischenphase 2013 am Vormittag am bestehenden Kreisverkehr die Qualitätsstufe A erreicht wird. Am Nachmittag wird aufgrund des höheren Zusatzverkehrs die Qualitätsstufe B erzielt. Auch die Knotenpunkte am Goldenen Tal weisen in der Zwischenphase gute bis sehr gute Verkehrsqualitäten auf. Da diese Zwischenphase aus verkehrlicher Sicht eine „Worst-Case“-Betrachtung darstellt, ist nachgewiesen, dass auch mit Errichtung ausschließlich der ebenerdigen Stellplätze gute bis sehr gute Verkehrsqualitäten vorliegen. In Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau.NRW werden auf der Trierer Straße für den Bereich „Große Bleiche“ folgende Maßnahmen verbindlich umzusetzen sein: - Linksabbiegespur zur Parkplatzfläche / Parkdeck, Abknickende Vorfahrt der L 165 im Bereich vor dem Orchheimer Tor, Fußgängerüberweg in diesem Bereich und die Verbreiterung der Gehwege von der Zufahrt „Große Bleiche“ bis vor das Orchheimer Tor. Die aufgeführten Maßnahmen sind im Rahmen der derzeit und zukünftig festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen möglich und sind im Rahmen der Baumaßnahme umzusetzen. Diesbezüglich ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Bad Münstereifel und dem Landesbetrieb Straßenbau.NRW zu schließen. Abb. 2 Maßnahmenplan (Ausschnitt) Quelle: ISAPLAN Ingenieur GmbH, Leverkusen 5.2. Umweltbelange Bei einem Vorhaben gem. § 13 a BauGB kann von der Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2 a BauGB und der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung abgesehen werden. Bad Münstereifel: B-Plan Nr. 82 „Teilbereich 1 - ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Begründung 10.07.2013 S.7 Auch wenn auf die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet wird, sind alle von der Planung betroffenen Umweltbelange entsprechend den Anforderungen des BauGB zu untersuchen und in den Abwägungsprozess einzustellen. Der Entfall der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und des Umweltberichtes nach § 2 a BauGB bedeutet damit lediglich eine Reduzierung verfahrenstechnischer und zeitlich umfangreicher formaler Anforderungen. 5.2.1. Artenschutz Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde von der Dipl. Geogr. Ute Lomb eine „Artenschutzrechtliche Prüfung“ (ASP) durchgeführt, bei der das beabsichtigte Bauvorhaben entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen auf seine Auswirkungen auf zu erwartende planungsrelevante und tatsächlich im Gebiet vorkommende Arten untersucht wurde. Als Ergebnis der ASP kann festgehalten werden, dass Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ausgeschlossen werden, wenn die Bauvorbereitung eingeschränkt wird. Aus diesem Grund erfolgt im Bebauungsplan der Hinweis auf die bestehenden rechtlichen Vorgaben, dass von einer Baufeldfreimachung in der Zeit vom 01.03. bis zum 30.09. abzusehen ist. Abweichungen hiervon sind nach vorhergehender Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde denkbar, wenn vorab gutachterlich festgestellt wurde, dass gegen keine Naturschutzbelange verstoßen wird. Ein weiteres Ergebnis der ASP ist, dass Teile des Plangebietes regelmäßig von Fledermäusen bejagt werden. Zur Umsetzung der Planung ist diesbezüglich ein artenschutzrechtlicher Ausgleich zu leisten. Dieser erfolgt außerhalb des Plangebietes. In naher Umgebung des Plangebietes wird das verlorengegangene Jagdrevier auf der Fläche Münstereifel 7/63 im Verhältnis zwei zu eins ausgeglichen wird. Die jetzige Grünlandfläche wird zu einer extensiv bewirtschafteten Obstwiese entwickelt. Die Maßnahme optimiert das Areal für Vögel und Fledermäuse hinsichtlich des Angebotes an Quartieren (Nistplätze, Übertagungs- und Sommerquartiere) und an Nahrung (Insekten, Früchte). Ein diesbezüglicher Hinweis wurde in die textlichen Festsetzungen aufgenommen. Die Sicherung der Maßnahme erfolgt über einen städtebaulichen Vertrag. 5.2.2. Schalltechnische Untersuchung Von der Kramer Schalltechnik GmbH wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine Schalltechnische Untersuchung zum gesamten Bebauungsplan Nr. 82 „Parkdeck Große Bleiche“ der Stadt Bad Münstereifel mit Datum vom 18.01.2013 erstellt. Darüber hinaus wurde eine ergänzende Schalltechnische Untersuchung mit Datum vom 28.01.2013 erarbeitet. Da zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens noch ein Parkdeck westlich des Plangebietes vorgesehen war, wird dieses in dem genannten noch berücksichtigt, auch wenn dieser Bereich derzeit nicht weiter verfolgt wird. Als nächstgelegene schutzbedürftige Nutzungen wurden im Süden eine Kindertagesstätte, im Norden ein Hotel sowie im weiteren Umfeld fünf Wohnungen als zu betrachtende Immissionsorte eingestellt. Der Schutzanspruch der einzelnen Immissionsorte wurde durch die Stadt Bad Münstereifel benannt. Die Kindertagesstätte wurde mit dem Schutzanspruch „allgemeines Wohngebiet“ berücksichtigt. Die ebenerdigen Stellplätze sind im Sinne der 16. BImSchV – Verkehrslärmschutzverordnung als öffentliche Straßenverkehrsfläche anzusehen. Darüber hinaus plant die Stadt Bad Münstereifel, den Bereich der ebenerdigen Stellplätze als öffentliche Straße (Parkplatz) gemäß § 6 StrWG NRW zu widmen. Im vorliegenden Gutachten wurde die Verkehrsgeräuschsituation demnach gemäß der Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV in Verbindung mit den Verkehrslärmschutzrichtlinien 1997 - VLärmSchR 97 untersucht und beurteilt. Als Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung treten unter Berücksichtungen der ebenerdigen Stellplätze wie des nicht mehr weiter verfolgten Parkdecks bei der Kindertagesstätte maximale Beurteilungspegel von 58,0 dB(A) tags und 41,1 dB(A) nachts bei Immissionsgrenzwerten von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts auf. Bei der Hotelnutzung liegt der Beurteilungspegel bei 61,4 dB(A) tags und 45,9 dB(A) nachts (Immissionsgrenzwerte 64 dB(A) tags und 54 dB(A) nachts). Bei den Wohnnutzungen, welche in Mischgebieten liegen (Im- Bad Münstereifel: B-Plan Nr. 82 „Teilbereich 1 - ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Begründung 10.07.2013 S.8 missionsgrenzwerte wie bei der Hotelnutzung), wurden Beurteilungspegel von maximal 58,3 dB(A) tags und 42,3 dB(A) nachts ermittelt. Zum Teil liegen diese auch bis zu 4 dB(A) unter den genannten Werten. Bei den Wohnnutzungen, welche in reinen Wohngebieten (Immissionsgrenzwerte bei 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts) liegen, wurden Beurteilungspegel von maximal 44,5 dB(A) tags und 28,1 dB(A) nachts ermittelt. Demnach werden an allen Immissionsorten die Beurteilungspegel eingehalten. Des Weiteren liegt keine Überschreitung der entsprechenden Immissionsgrenzwerte bei Gebäuden mit bebauten Außenwohnbereichen vor. Demnach besteht kein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen. Ebenfalls ist aufgrund der Unterschreitung des Immissionsgrenzwertes von 59 dB(A) kein Entschädigungsanspruch für unbebaute Außenwohnbereiche vorhanden. Gemäß der Ergänzung der schalltechnischen Untersuchung vom 09.07.2013 der Kramer Schalltechnik GmbH, Sankt Augustin treten bei dem Entfall des Parkdecks geringere oder maximal gleichbleibende Beurteilungspegel an den jeweiligen Immissionsorten auf. Somit werden die entsprechenden Immissionsschutzanforderungen durch den Wegfall des Parkdecks weiterhin eingehalten. 5.2.3. (Luft)-Schadstoffuntersuchung Die durchgeführte Luftschadstoffuntersuchung mit Datum vom 18.01.2013 für die relevanten Luftschadstoffe Feinstaub (PM10 + PM2,5), Stickstoffdioxid (NO2) und Benzol (C6H6) zeigt, dass an allen Immissionsorten der maßgebliche Jahresmittelwertes der jeweiligen Schadstoffe deutlich eingehalten wird. Dabei berücksichtigt das Gutachten auch noch das Parkdeck – welches derzeit nicht weiter verfolgt wird –, da dieses bei der Erstellung des Gutachtens noch Planungsgegenstand war. Die Ergebnisse der Immissionsberechnungen zeigen für den Feinstaub (PM10) eine deutliche Einhaltung des Jahresmittelwertes von 40 μg/m³ an allen betrachteten Immissionsorten mit maximal 13,4 μg/m³, sowie im gesamten Untersuchungsgebiet. In Richtung des geplanten Parkdecks liegen am Kindergarten die höchsten Immissionen bei 13,2 μg/m³ im Jahresmittel. Ausgehend von den Erkenntnissen des LANUV NRW ist bei dem ermittelten Jahresmittel im Planfall auch nicht mit mehr als 35 Überschreitungstagen im Untersuchungsgebiet zu rechnen. Der Jahresmittelwert für Feinstaub (PM2,5) von 26,4 μg/m³ mit Toleranzmarge für das Jahr 2013 wird an allen betrachteten Immissionsorten mit maximal 11,1 μg/m³ sowie im gesamten Untersuchungsgebiet deutlich eingehalten. In Richtung des geplanten Parkdecks liegen am Kindergarten die höchsten Immissionen bei 10,9 μg/m³ im Jahresmittel. Auch der ab 2015 ohne Toleranzmarge geltende Jahresmittelwert von 25 μg/m³ wird im gesamten Untersuchungsgebiet deutlich eingehalten. Der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 μg/m³ wird an allen betrachteten Immissionsorten mit maximal 14,0 μg/m³ sowie im gesamten Untersuchungsgebiet eingehalten. Darüber hinaus ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Kurzzeitkriterium der 39. BImSchV nicht eingehalten wird, für den Planfall mit maximal 0,8 % sehr gering. Auswertungen von Messergebnissen an Verkehrsmessstationen des LANUV NRW zeigen, das auch bei NO2Jahresmittelwerten in deutlich höheren Größenordnungen wie im vorliegenden Fall für alle Immissionsorte ermittelt, das Kurzzeitkriterium der 39. BImSchV eingehalten wurde. Daher kann davon ausgegangen werden, dass in der Realität das Kurzzeitkriterium der 39 BImSchV im gesamten Untersuchungsgebiet eingehalten wird. Der Jahresmittelwert für Benzol (C6H6) von 5 μg/m³ wird an allen betrachteten Immissionsorten mit maximal 1,1 μg/m³ deutlich eingehalten. Eine Überschreitung des Jahresmittelwertes liegt nur im unmittelbaren Quellnahbereich der geplanten Schrankenanlage vor dem Parkhaus vor. Anhand der Erkenntnisse der Luftschadstoffuntersuchung sowie der Stellungnahme vom 25.01.2013 sind im Bebauungsplanverfahren keine Maßnahmen bezüglich der Luftschad- Bad Münstereifel: B-Plan Nr. 82 „Teilbereich 1 - ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Begründung 10.07.2013 S.9 stoffe notwendig. Insgesamt ergeben sich durch die Planungen nur geringe Luftschadstoffzunahmen in der näheren Umgebung und insbesondere des nahe gelegenen Kindergartens. Gemäß der Überprüfung des Luftschadstoffgutachten mit Datum vom 10.06.2013 ergeben sich durch die jetzt vorgesehene alleinige Realisierung der ebenerdigen Stellplätze im Teilbereich 1 des Bebauungsplanes Nr. 82 geringere Emissionen und Immissionen aufgrund von geringeren Verkehrsmengen innerhalb und außerhalb des Plangebietes. Die oben dargestellten Ergebnisse der Immissionsberechnungen würden sich daher verringern. Die Grenzwerte der 39. BImSchV werden weiterhin deutlich eingehalten. Die Luftschadstoffuntersuchung mit Datum vom 18.01.2013 berücksichtigt des Weiteren noch nicht die in Abb. 2 dargestellten baulichen Veränderungen der Trierer Straße / Große Bleiche mit einer Aufweitung und Verschwenkung der Fahrspuren. Hieraus resultiert eine etwas veränderte Immissionssituation in diesem Bereich, welche aber nur sehr geringe Unterschiede gegenüber den bisherigen Berechnungen aufweisen würde. Die Grenzwerte der 39. BImSchV werden auch unter diesen Voraussetzungen weiterhin deutlich eingehalten und geringer ausfallen als für die bisherige Planung (ergänzende Luftschadstoffuntersuchung vom 10.06.2013). 5.2.4. Klimaschutz Mit dem Standort für die ebenerdigen Stellplätze im Rahmen der Bebauungspläne Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ werden bestehende Parkplatzstandorte ergänzt. Demnach werden für den ruhenden Verkehr keine neuen Freiflächen, z. B. im Außenbereich in Anspruch genommen. Zum Teil sind die Flächen auch bereits versiegelt. Des Weiteren wird durch den Rückgriff auf bekannte Standorte in günstiger Lage sowie durch die Schaffung von weiteren Parkplatzmöglichkeiten die Parksuchverkehre reduziert. Unnötige Verkehre werden somit vermieden. 6. Realisierung der Planung Die Realisierung der ebenerdigen Stellplätze ist kurzfristig vorgesehen. 7. Kosten Durch die Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Bad Münstereifel keine Planungskosten. Hinweis: Die Begründung wurde erstellt durch Stadtplanung Zimmermann GmbH, Linzer Straße 31, 50939 Köln in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Bad Münstereifel