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Beschlussvorlage (2. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung vom 07.11.2006)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
16.07.2013
Erstellt
11.07.13, 18:11
Aktualisiert
11.07.13, 18:11
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 03.07.2013 - Der Bürgermeister Az: 13-06-30 Ho Nr. der Ratsdrucksache: 1115-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 16.07.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 2. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung vom 07.11.2006 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Marita Hochgürtel/Herr Hans Georg Schäfer __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA SW 3 PR 10 SW 32 II _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1115-IX 1. Sachverhalt: § 68 Telekommunikationsgesetz (TKG) privilegiert Unternehmen bei Inanspruchnahme städtischer Wege, Plätze und Brücken für Telekommunikationslinien dahingehend, dass die Inanspruchnahme unentgeltlich erfolgt. Die Inanspruchnahme ist jedoch von einer schriftlichen Zustimmung der Stadt abhängig (§ 68 Abs. 3 TKG). Nur für die Verlegung neuer und die Änderung bereits vorhandener Telekommunikationslinien können laut § 142 Abs. 8 Telekommunikationsgesetz (TKG) vom Wegebaulastträger Verwaltungskosten erhoben werden, die die Gebühren und Auslagen für die Erteilung von Zustimmungsbescheiden nach § 68 Abs. 3 TKG abdecken. Eine Pauschalierung ist hierbei möglich. 2. Rechtliche Würdigung Um die Verwaltungsgebühren in Rechnung stellen zu dürfen, muss der Wegebaulastträger laut § 142 Abs. 8 TKG zunächst eine diesbezügliche Regelung treffen. Um diese Regelung muss daher die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel noch ergänzt werden. Die Privilegierung aus dem Telekommunikationsgesetz bedeutet, dass weitere Gebühren für Aufbrüche nicht in Rechnung gestellt werden dürfen. Die laufenden Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten sind somit von der Gebührenerhebung, wie sie die bisherige Ziffer 9 der 1. Satzung vom 20.06.2013 zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung vorsieht, ausgeschlossen. 3. Finanzielle Auswirkungen Aufgrund dieser Rechtslage ergibt sich eine Neukalkulation der Einnahmen. Die geplanten Mehreinnahmen in Höhe von 6.000 € können voraussichtlich nicht in voller Höhe erreicht werden. Im Rahmen des Finanzcontrollings wird hierzu nach der Sommerpause näher berichtet. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Für die Pauschalierung ergibt sich bei der Gebührenberechnung ein geringerer Verwaltungsaufwand. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Eine Alternative wäre, keine Verwaltungsgebühren für die Zustimmung nach § 68 Abs. TKG zu erheben. Dies wird jedoch von Verwaltungsseite nicht befürwortet. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die 2. Satzung vom _________ zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 06.11.2006 wird in der als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.