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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur RD 1115-IX)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
85 kB
Datum
16.07.2013
Erstellt
11.07.13, 18:11
Aktualisiert
11.07.13, 18:11
Beschlussvorlage (Anlage 1 zur RD 1115-IX)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zur RD 1115-IX 2. Satzung vom _______ zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 07.11.2006 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18.09.2012 (GV NRW S. 436), und der §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV NRW S. 687), hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am ____________ folgende 2. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung beschlossen: Artikel 1 Die Tarifstelle 9 des Gebührentarifs der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel erhält die neue Nummerierung 9.1. Artikel 2 Der Gebührentarif der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel wird um nachfolgend näher ausgeführte Tarifstelle 9.2 ergänzt: Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 07.11.2006 Gebührentarif zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 07.11.2006 TarifNr. Gegenstand 9.2 Gebühr in € Erteilung der Zustimmung nach § 68 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz zur Verlegung neuer oder Änderung vorhandener Telekommunikationslinien a) b) Aufgrabungen in allen Oberflächen zur Herstellung von Einzelhausanschlüssen mit einer Gesamtlänge von bis zu 10 lfdm. incl. den notwendigen Bau- und Montagegruben (kleine Baumaßnahmen) pro Aufgrabungsmitteilung pauschal 40,00 Aufgrabungen (Baumaßnahmen) in allen Oberflächen, sofern sie die in 9.2 a) genannte Baulänge überschreiten, sowie alle übrigen Baumaßnahmen sofern sie eines der Einzelzustimmung unterliegenden Zustimmungsverfahrens gem. § 142 Abs. 8 TKG bedarf je Einzelbaumaßnahme pauschal 120,00 Artikel 3 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. D:\SDNET500_Bad_Münstereifel\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T14149.doc