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Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2012 hier: Zuleitung des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses sowie Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung gem. § 96 Abs. 1 GO NRW)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
95 kB
Datum
16.07.2013
Erstellt
11.07.13, 18:11
Aktualisiert
11.07.13, 18:11
Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2012
hier: Zuleitung des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses sowie Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung gem. § 96 Abs. 1 GO NRW) Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2012
hier: Zuleitung des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses sowie Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung gem. § 96 Abs. 1 GO NRW)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 05.07.2013 - Der Bürgermeister Az: 22-16-15/2012 S Nr. der Ratsdrucksache: 1073-IX/Z-2 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 16.07.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresabschluss 2012 hier: Zuleitung des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses sowie Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung gem. § 96 Abs. 1 GO NRW __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Hans Orth __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1073-IX/Z-2 1. Sachverhalt: Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) hat den Jahresabschluss in seiner Sitzung am 04.07.2013 geprüft. Er schloss sich nach eingehender Prüfung dem Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dornbach & Partner über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 mit abschließendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk an. Er fasste das Ergebnis seiner Beratungen in einem Prüfungsbericht zusammen, der auch den eigenen Bestätigungsvermerk enthält (siehe Anlage) Im Anschluss hat der Rechnungsprüfungsausschuss folgende Empfehlungsbeschlüsse gefasst: 1. Der Rat stellt den Jahresabschluss 2012 gem. § 96 Abs. 1 GO NRW fest. (Beschluss bei 8 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen) 2. Der Rat erteilt dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung. (Beschluss bei 7 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung) 3. Der Rat beschließt, den Jahresfehlbetrag i.H.v. 5.805.441,80 € der Allgemeinen Rücklage zu entnehmen. (Beschluss bei 7 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung) 2. Rechtliche Würdigung Siehe Ursprungs-RD 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt den Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis und beschließt: 1. Der Rat stellt den Jahresabschluss 2012 gem. § 96 Abs. 1 GO NRW fest. 2. Der Rat erteilt dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung. 3. Der Rat beschließt, den Jahresfehlbetrag i.H.v. 5.805.441,80 € der Allgemeinen Rücklage zu entnehmen.