Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
85 kB
Datum
01.10.2013
Erstellt
19.09.13, 17:07
Aktualisiert
19.09.13, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 31.07.2013
- Der Bürgermeister Az: 41-10-10 Le
Nr. der Ratsdrucksache: 1129-IX
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Sitzungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
01.10.2013
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Förderung von Inklusionsvorhaben in öffentlichen Schulen durch den Landschafsverband
Rheinland
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Berichterstatter: Ulrich Ley
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit dem Ausbau der neuen Schulküche in der Gemeinschaftsgrundschule Bad
Münstereifel war die Verwaltung in der letzten Sitzung aufgefordert worden, Fördermöglichkeiten
des Landschaftsverbandes Rheinland im Bereich der Inklusion zu prüfen:
Zur Förderung des gemeinsamen Lernens stellt der LVR auf freiwilliger Basis Mittel zur Verfügung, damit auch Kinder und Jugendliche mit Handicap eine allgemeine Schule besuchen können.
Das Förderprogramm unterstützt Kinder und Jugendliche mit den Förderschwerpunkten Sehen,
Hören und Kommunikation, Sprache (Sek. I) und körperliche und motorische Entwicklung. Die
Förderung orientiert sich ausschließlich an dem anerkannten individuellen Bedarf eines
Kindes mit Handicap (Einzelfallhilfe), das in einer allgemeinbildenden Schule aufgenommen
werden soll. Der Schulträger sollte darauf achten, den Förderantrag frühzeitig vor der formalen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1129-IX
Aufnahme in die Schule zu stellen, da die Förderung bei aufgenommenen Kindern mit Handicap
ausgeschlossen ist. Für den Antrag ist der anerkannte sonderpädagogische Förderbedarf in den
o. a. Förderschwerpunkten, der einzelfallorientierte Handlungsbedarf, die Kosten und die Haushaltssituation des Schulträgers nachzuweisen.
Die Inklusionspauschale selbst bietet vielseitige Fördermöglichkeiten, um das gemeinsame Lernen
zu ermöglichen. Sie reichen von behindertengerechten Schulmöbeln über technische Hilfsmittel
und Rollstuhlrampen bis hin zu Therapie und Pflege. Die bisher bestehenden Fördermöglichkeiten
des Finanz- und Gerätepools sind nun Bestandteile der Inklusionspauschale. Diese umfasst:
- Sach-Ausstattung
z. B. Pflegeliegen, Stehständer oder Lagerungshilfen, soweit nicht von der Pflegeversicherung
bereitgestellt
- Technische Hilfsmittel
Technische Hilfsmittel, die einen weitergehenden Ausgleich der behinderungsbedingten Beeinträchtigungen ermöglichen, soweit nicht vom Rehaträger finanziert.
- Personalkosten
Personalkosten für Therapie und Pflege werden nach dem LVR-Standard an den zuständigen
Schulträger überwiesen. Der Schulträger stellt die ordnungsgemäße, erforderliche Therapie und
Pflege der Schülerinnen und Schüler sicher. Über die Förderung werden jedoch keine Integrationshelfer finanziert.
- Weitere Maßnahmen
Weitere notwendige Maßnahmen, wie zum Beispiel Schülerspezialverkehr oder Umbaumaßnahmen, werden nach Vorlage der entsprechenden Nachweise an den zuständigen Träger der allgemeinen Schule überwiesen.
Die in der Sitzung thematisierte Förderung der Zugangstür zur Schulküche oder eines anderen
Bestandteils dieses Vorhabens ist daher ausgeschlossen.
2. Rechtliche Würdigung
Keine.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Maßnahme ist aus den verfügbaren Mitteln des Schulträgers und des Fördervereins zu finanzieren.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.