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Mitteilungsvorlage (Förderung von Inklusionsvorhaben in öffentlichen Schulen durch den Landschafsverband Rheinland)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
85 kB
Datum
01.10.2013
Erstellt
19.09.13, 17:07
Aktualisiert
19.09.13, 17:07
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 31.07.2013 - Der Bürgermeister Az: 41-10-10 Le Nr. der Ratsdrucksache: 1129-IX __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften 01.10.2013 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Förderung von Inklusionsvorhaben in öffentlichen Schulen durch den Landschafsverband Rheinland __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Im Zusammenhang mit dem Ausbau der neuen Schulküche in der Gemeinschaftsgrundschule Bad Münstereifel war die Verwaltung in der letzten Sitzung aufgefordert worden, Fördermöglichkeiten des Landschaftsverbandes Rheinland im Bereich der Inklusion zu prüfen: Zur Förderung des gemeinsamen Lernens stellt der LVR auf freiwilliger Basis Mittel zur Verfügung, damit auch Kinder und Jugendliche mit Handicap eine allgemeine Schule besuchen können. Das Förderprogramm unterstützt Kinder und Jugendliche mit den Förderschwerpunkten Sehen, Hören und Kommunikation, Sprache (Sek. I) und körperliche und motorische Entwicklung. Die Förderung orientiert sich ausschließlich an dem anerkannten individuellen Bedarf eines Kindes mit Handicap (Einzelfallhilfe), das in einer allgemeinbildenden Schule aufgenommen werden soll. Der Schulträger sollte darauf achten, den Förderantrag frühzeitig vor der formalen Seite 2 von Ratsdrucksache 1129-IX Aufnahme in die Schule zu stellen, da die Förderung bei aufgenommenen Kindern mit Handicap ausgeschlossen ist. Für den Antrag ist der anerkannte sonderpädagogische Förderbedarf in den o. a. Förderschwerpunkten, der einzelfallorientierte Handlungsbedarf, die Kosten und die Haushaltssituation des Schulträgers nachzuweisen. Die Inklusionspauschale selbst bietet vielseitige Fördermöglichkeiten, um das gemeinsame Lernen zu ermöglichen. Sie reichen von behindertengerechten Schulmöbeln über technische Hilfsmittel und Rollstuhlrampen bis hin zu Therapie und Pflege. Die bisher bestehenden Fördermöglichkeiten des Finanz- und Gerätepools sind nun Bestandteile der Inklusionspauschale. Diese umfasst: - Sach-Ausstattung z. B. Pflegeliegen, Stehständer oder Lagerungshilfen, soweit nicht von der Pflegeversicherung bereitgestellt - Technische Hilfsmittel Technische Hilfsmittel, die einen weitergehenden Ausgleich der behinderungsbedingten Beeinträchtigungen ermöglichen, soweit nicht vom Rehaträger finanziert. - Personalkosten Personalkosten für Therapie und Pflege werden nach dem LVR-Standard an den zuständigen Schulträger überwiesen. Der Schulträger stellt die ordnungsgemäße, erforderliche Therapie und Pflege der Schülerinnen und Schüler sicher. Über die Förderung werden jedoch keine Integrationshelfer finanziert. - Weitere Maßnahmen Weitere notwendige Maßnahmen, wie zum Beispiel Schülerspezialverkehr oder Umbaumaßnahmen, werden nach Vorlage der entsprechenden Nachweise an den zuständigen Träger der allgemeinen Schule überwiesen. Die in der Sitzung thematisierte Förderung der Zugangstür zur Schulküche oder eines anderen Bestandteils dieses Vorhabens ist daher ausgeschlossen. 2. Rechtliche Würdigung Keine. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Maßnahme ist aus den verfügbaren Mitteln des Schulträgers und des Fördervereins zu finanzieren. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine.