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Mitteilungsvorlage (Bauantrag bzgl. des Flurstückes Gem. Arloff, Flur 4, Flurstück 152 - Bad Münstereifel-Arloff - Am Bollertsgraben)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
86 kB
Datum
10.10.2013
Erstellt
26.09.13, 17:12
Aktualisiert
26.09.13, 17:12
Mitteilungsvorlage (Bauantrag bzgl. des Flurstückes Gem. Arloff, Flur 4, Flurstück 152 - Bad Münstereifel-Arloff - Am Bollertsgraben) Mitteilungsvorlage (Bauantrag bzgl. des Flurstückes Gem. Arloff, Flur 4, Flurstück 152 - Bad Münstereifel-Arloff - Am Bollertsgraben)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 23.07.2013 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Hl Nr. der Ratsdrucksache: 1123-IX __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 10.10.2013 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Bauantrag bzgl. des Flurstückes Gem. Arloff, Flur 4, Flurstück 152 - Bad Münstereifel-Arloff - Am Bollertsgraben __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Es liegt ein Bauantrag für das Flurstück Nr. 152, Flur 4 in der Gem. Arloff vor. Das Grundstück liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Zudem liegt es in einem Landschaftsschutzgebiet. Geplant ist die Errichtung von 2 landwirtschaftlich genutzten Hallen mit einem 30 m großen Abstand zueinander. Die Freifläche zwischen diesen Gebäuden dient als Rangierfläche. Eine Halle soll als landwirtschaftliche Lagerhalle für Stroh und Heu dienen; die Abmessungen sind 42 m x 26 m, Höhe rd. 10,84 m. Bei der 2. Halle handelt es sich um eine landwirtschaftliche Gerätehalle mit einer Traktorgarage; die Abmessungen sind 42 m x 16 m, Höhe rd. 8,50 m. Die Ausführung erfolgt als Stahlgerüst (Sandwichelemente), welches mit Trapezblech und Lichtplatten verkleidet wird. Als Dacheindeckung dienen Faserzementwellplatten, die nicht stark reflektierend sind. Seite 2 von Ratsdrucksache 1123-IX Insgesamt soll dieser Gebäudekomplex mit Rangierfläche durch einen Metallzaun mit Toranlage eingefriedet werden. Der Antragsteller betreibt seinen landwirtschaftlichen Betrieb in der Ortschaft Kirspenich. Das Betriebsgrundstück ist im Flächennutzungsplan als MD-Gebiet dargestellt. Es grenzt unmittelbar an vorhandene Wohnbauflächen. Um das innerorts vorhandene Stallgebäude sind noch Freiflächen vorhanden, die zum Teil noch der Wohnbebauung dienen können. Das geplante Vorhaben wäre an dieser Stelle nur schwer zu errichten, da die entsprechenden Freiflächen auf dem Grundstück zusammenhängend nicht ausreichend groß genug sind, um u. a. auch eine praktikable Nutzbarkeit zu gewährleisten. Die zusätzlichen Immissionen, die durch das geplante Vorhaben ausgelöst werden, sind nachteilig für die vorhandene Wohnbebauung. Dies birgt städtebaulich enormes Konfliktpotential. Daher wird der geplante Außenbereichsstandort städtebaulich als günstiger angesehen und deutlich favorisiert. Die wegemäßige Erschließung und die Erschließung hinsichtlich der Abwasserbeseitigung sind für das gesamte Grundstück im Außenbereich sichergestellt. Die Wasserversorgung muss über verlängerte Anschlussleitungen von rd. 200 m sichergestellt werden. Unter Umständen ist der Bau einer Druckerhöhungsanlage erforderlich. Die Kosten hierfür sind vom Antragsteller durch Kostenübernahmeerklärung zu tragen. Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen das geplante Vorhaben keine Bedenken, sofern es sich um ein privilegiertes Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB handelt. Das Einvernehmen wurde unter dieser Voraussetzung erteilt. 2. Rechtliche Würdigung Das Vorhaben ist gem. BauGB und BauO NRW genehmigungspflichtig. Die Zulässigkeit begründet sich aus § 35 Abs. 1 Satz 1 BauGB. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Der Antragsteller betreibt innerorts einen landwirtschaftlichen Betrieb. Durch das Vorhaben werden zusätzliche Immissionen verursacht, die sich nachteilig auf die bereits vorhandene Wohnbebauung auswirken können. Somit ist ein Außenbereichsstandort städtebaulich deutlich günstiger. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Durch die Lage im Außenbereich werden innerorts vorhandene und noch unbebaute Bauflächen für die Wohnbebauung freigehalten. Dies ist insbesondere in einem noch einwohner- und zuzugsstarken Ort wie Kirspenich städtebaulich gewünscht.