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Beschlussvorlage (Stellungnahmen (3))

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
107 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
01.10.13, 16:47
Aktualisiert
01.10.13, 16:47
Beschlussvorlage (Stellungnahmen (3)) Beschlussvorlage (Stellungnahmen (3))

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Inhalt der Datei

Der Landrat Postanschrift: Kreis Euskirchen 53877 Euskirchen Abt. Planungsbüro Ursula Lanzerath Veynauer Weg 22 53881 Euskirchen hier: 60.13 Umwelt und Planung Aktenzeichen: 60.13/61.31.004/38 bearbeitet von: Frau H. Schmitz Durchwahl: 02251/15 182 Telefax: 02251/15 654 E-Mail: Heike.Schmitz@kreis-euskirchen.de Dienstgebäude: Jülicher Ring 32 Zimmer: A 216 Datum 18.07.2013 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Bad Münstereifel "Flettenberg, OT: Kirspenich Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Ihr Schreiben vom 07.06.2013 Seitens des Kreises Euskirchen bestehen gegen die Änderung des Bebauungsplanes keine grundsätzlichen Bedenken. Ich bitte jedoch die nachfolgend aufgeführten Anregungen und Bedenken der Fachabteilungen bei der Festsetzung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen: Untere Bodenschutzbehörde Aus Sicht der Altlastenproblematik bestehen unter Heranziehung des von mir nach § 8 LBodSchG geführten Katasters über altlastverdächtige Flächen und Altlasten bzw. nach den gemäß § 5 LBodSchG zu erfassenden schädlichen Bodenveränderungen bzw. entsprechenden Verdachtsflächen gegen das Bauvorhaben nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bedenken. Sollten jedoch im Zuge der Baumaßnahme vor Ort schädliche Bodenveränderungen festgestellt werden, ist die Untere Bodenschutzbehörde nach § 2 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) – unverzüglich zu informieren. Bauamt Aus baurechtlicher Sicht bestehen gegen die Bebauungsplanänderung grundsätzlich keine Bedenken. Wie in der Begründung beschrieben, soll die angestrebte vereinfachte 4. Änderung des Bebauungsplanes einem konkreten, bereits geplanten Bauvorhaben dienen. Gemäß den Festsetzungen des derzeit gültigen Bebauungsplanes sind Satteldächer mit einer Dachneigung Telefon: (02251) 15-0 Telefax: (02251) 15-666 mailbox@kreis-euskirchen.de www.kreis-euskirchen.de Konten der Kreiskasse : Kreissparkasse Euskirchen 1000017 (BLZ 382 501 10) VR-Bank Nordeifel eG 100175029 (370 697 20) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK Servicezeiten: Mo. – Do.: 8.30 -15.30 Uhr Fr.: 8.30 -12.30 Uhr -2von 22° – 45° vorgeschrieben. Daher mussten z.B. für geplante Garagen mit Flachdächern im Plangebiet im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahren eine Abweichung von dieser gestalterischen Festsetzung gemäß § 73 BauO NRW iVm. § 86 Abs. 5 BauO NRW zugelassen werden. Auch beim konkreten Bauvorhaben ist eine Flachdachgarage sowie Anbauten und Dachgauben mit Pultdächern geplant. Es sollten daher auch die gestalterischen Festsetzungen dem geplanten Vorhaben entsprechend angepasst werden, um dem Antragsteller nach Rechtsgültigkeit des geänderten Bebauungsplanes ein Freistellungsverfahren nach § 67 BauO NRW zu ermöglichen bzw. eine Abweichung im Baugenehmigungsverfahren entbehrlich zu machen. Zudem sollte das Baufenster für die Stellplätze und Garagen (St/Ga) vermaßt werden, um es eindeutig zu bestimmen. Weiterhin bitte ich zu beachten, dass nach der BebauungsplanÄnderung die GRZ- Berechnung auf der Grundlage der Baunutzungsverordnung 1990 erfolgen muss und somit u.a. die Grundflächen von Garagen und ihren Zufahrten sowie Nebenanlagen mit anzurechnen sind. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag (Schmitz)