Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
107 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
01.10.13, 16:47
Aktualisiert
01.10.13, 16:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Landrat
Postanschrift: Kreis Euskirchen 53877 Euskirchen
Abt.
Planungsbüro
Ursula Lanzerath
Veynauer Weg 22
53881 Euskirchen
hier:
60.13 Umwelt und Planung
Aktenzeichen:
60.13/61.31.004/38
bearbeitet von:
Frau H. Schmitz
Durchwahl:
02251/15 182
Telefax:
02251/15 654
E-Mail:
Heike.Schmitz@kreis-euskirchen.de
Dienstgebäude:
Jülicher Ring 32
Zimmer:
A 216
Datum
18.07.2013
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Bad Münstereifel "Flettenberg, OT:
Kirspenich
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Ihr Schreiben vom 07.06.2013
Seitens des Kreises Euskirchen bestehen gegen die Änderung des Bebauungsplanes keine
grundsätzlichen Bedenken.
Ich bitte jedoch die nachfolgend aufgeführten Anregungen und Bedenken der Fachabteilungen
bei der Festsetzung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen:
Untere Bodenschutzbehörde
Aus Sicht der Altlastenproblematik bestehen unter Heranziehung des von mir nach § 8
LBodSchG geführten Katasters über altlastverdächtige Flächen und Altlasten bzw. nach den
gemäß § 5 LBodSchG zu erfassenden schädlichen Bodenveränderungen bzw. entsprechenden
Verdachtsflächen gegen das Bauvorhaben nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bedenken.
Sollten jedoch im Zuge der Baumaßnahme vor Ort schädliche Bodenveränderungen festgestellt
werden, ist die Untere Bodenschutzbehörde nach § 2 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz
(LBodSchG) – unverzüglich zu informieren.
Bauamt
Aus baurechtlicher Sicht bestehen gegen die Bebauungsplanänderung grundsätzlich keine
Bedenken.
Wie in der Begründung beschrieben, soll die angestrebte vereinfachte 4. Änderung des
Bebauungsplanes einem konkreten, bereits geplanten Bauvorhaben dienen. Gemäß den
Festsetzungen des derzeit gültigen Bebauungsplanes sind Satteldächer mit einer Dachneigung
Telefon: (02251) 15-0
Telefax: (02251) 15-666
mailbox@kreis-euskirchen.de
www.kreis-euskirchen.de
Konten der Kreiskasse :
Kreissparkasse Euskirchen
1000017 (BLZ 382 501 10)
VR-Bank Nordeifel eG
100175029 (370 697 20)
ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Servicezeiten:
Mo. – Do.: 8.30 -15.30 Uhr
Fr.:
8.30 -12.30 Uhr
-2von 22° – 45° vorgeschrieben. Daher mussten z.B. für geplante Garagen mit Flachdächern im
Plangebiet im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahren eine Abweichung von dieser
gestalterischen Festsetzung gemäß § 73 BauO NRW iVm. § 86 Abs. 5 BauO NRW zugelassen
werden. Auch beim konkreten Bauvorhaben ist eine Flachdachgarage sowie Anbauten und
Dachgauben mit Pultdächern geplant. Es sollten daher auch die gestalterischen Festsetzungen
dem geplanten Vorhaben entsprechend angepasst werden, um dem Antragsteller nach
Rechtsgültigkeit des geänderten Bebauungsplanes ein Freistellungsverfahren nach § 67 BauO
NRW zu ermöglichen bzw. eine Abweichung im Baugenehmigungsverfahren entbehrlich zu
machen.
Zudem sollte das Baufenster für die Stellplätze und Garagen (St/Ga) vermaßt werden, um es
eindeutig zu bestimmen. Weiterhin bitte ich zu beachten, dass nach der BebauungsplanÄnderung die GRZ- Berechnung auf der Grundlage der Baunutzungsverordnung 1990 erfolgen
muss und somit u.a. die Grundflächen von Garagen und ihren Zufahrten sowie Nebenanlagen mit
anzurechnen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Schmitz)