Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (25. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslagen Hummerzheim und Reckerscheid hier: Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
10.10.2013
Erstellt
26.09.13, 17:12
Aktualisiert
26.09.13, 17:12
Beschlussvorlage (25. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslagen Hummerzheim und Reckerscheid
hier: Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (25. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslagen Hummerzheim und Reckerscheid
hier: Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 92 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 15.08.2013 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Hl Nr. der Ratsdrucksache: 1135-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 10.10.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslagen Hummerzheim und Reckerscheid hier: Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB __________________________________________________________________________ Berichterstatter:Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1135-IX 1. Sachverhalt: Die Flurstücke Nr. 166 und 247 (tlw.), Flur 7 in der Gem. Mutscheid (Bad MünstereifelHummerzheim, Bruchgartenweg) sind im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Das Flurstück Nr. 165 ist im Flächennutzungsplan als Parkfläche dargestellt. Hierbei handelt es sich um ein städtisches Grundstück, auf dem derzeit der Spielplatz Hummerzheim liegt. Alle Flurstücke liegen im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Die Flurstücke Gem. Mutscheid, Flur 3, Nr. 65 und Nr. 73 (Bad Münstereifel-Reckerscheid, An der Haag) sind derzeit im Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt und liegen ebenfalls im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Von einzelnen Grundstückseigentümern wurde Interesse bekundet, je eine Bebauung auf ihrem Grundstück zu ermöglichen. Gegen die einzelnen Bauabsichten bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, sind entsprechende bauleitplanerische Schritte einzuleiten. Hierzu muss der Flächennutzungsplan in beiden Ortschaften geändert und damit an die umliegende MD-Gebiets-Ausweisung angepasst werden. Diese Anpassung widerspricht auch im Hinblick auf das derzeit als Kinderspielplatz genutzte Flurstück Nr. 165 in Hummerzheim nicht der derzeitigen tatsächlichen Nutzung. Die im Weiteren erforderliche Satzungserweiterung wurde für die Ortschaft Hummerzheim vom Stadtentwicklungsausschuss in der Sitzung vom 28.06.2012 mit Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss bereits eingeleitet. Die Satzungserweiterung Reckerscheid wird dem Ausschuss mit Ratsdrucksache Nr. 1036 –IX in dieser Sitzung vorgelegt. Zunächst ist das Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage der beigefügten Unterlagen durchzuführen. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten des Planverfahrens werden von den jeweiligen Grundstückseigentümern übernommen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Durch die Änderungen des Flächennutzungsplänen werden weitere Baumöglichkeiten geschaffen. 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB für die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslagen Hummerheim und Reckerscheid durchzuführen.