Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
10.10.2013
Erstellt
26.09.13, 17:12
Aktualisiert
26.09.13, 17:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 15.08.2013
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Hl
Nr. der Ratsdrucksache: 1135-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
10.10.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
25. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslagen Hummerzheim und Reckerscheid
hier: Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
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Berichterstatter:Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1135-IX
1. Sachverhalt:
Die Flurstücke Nr. 166 und 247 (tlw.), Flur 7 in der Gem. Mutscheid (Bad MünstereifelHummerzheim, Bruchgartenweg) sind im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche
dargestellt. Das Flurstück Nr. 165 ist im Flächennutzungsplan als Parkfläche dargestellt. Hierbei
handelt es sich um ein städtisches Grundstück, auf dem derzeit der Spielplatz Hummerzheim liegt.
Alle Flurstücke liegen im Außenbereich gem. § 35 BauGB.
Die Flurstücke Gem. Mutscheid, Flur 3, Nr. 65 und Nr. 73 (Bad Münstereifel-Reckerscheid, An der
Haag) sind derzeit im Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt und liegen ebenfalls im Außenbereich gem. § 35 BauGB.
Von einzelnen Grundstückseigentümern wurde Interesse bekundet, je eine Bebauung auf ihrem
Grundstück zu ermöglichen. Gegen die einzelnen Bauabsichten bestehen aus städtebaulicher
Sicht keine Bedenken. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, sind
entsprechende bauleitplanerische Schritte einzuleiten.
Hierzu muss der Flächennutzungsplan in beiden Ortschaften geändert und damit an die umliegende MD-Gebiets-Ausweisung angepasst werden. Diese Anpassung widerspricht auch im Hinblick
auf das derzeit als Kinderspielplatz genutzte Flurstück Nr. 165 in Hummerzheim nicht der derzeitigen tatsächlichen Nutzung.
Die im Weiteren erforderliche Satzungserweiterung wurde für die Ortschaft Hummerzheim vom
Stadtentwicklungsausschuss in der Sitzung vom 28.06.2012 mit Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss bereits eingeleitet.
Die Satzungserweiterung Reckerscheid wird dem Ausschuss mit Ratsdrucksache Nr. 1036 –IX in
dieser Sitzung vorgelegt.
Zunächst ist das Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage
der beigefügten Unterlagen durchzuführen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches
durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten des Planverfahrens werden von den jeweiligen Grundstückseigentümern übernommen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Durch die Änderungen des Flächennutzungsplänen werden weitere Baumöglichkeiten geschaffen.
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB für die
25. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslagen Hummerheim und Reckerscheid
durchzuführen.