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Beschlussvorlage (Anlage 3)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
220 kB
Datum
10.10.2013
Erstellt
01.10.13, 16:47
Aktualisiert
01.10.13, 16:47

Inhalt der Datei

STADT BAD MÜNSTEREIFEL KREIS EUSKIRCHEN REGIERUNGSBEZIRK KÖLN 25. Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich Reckerscheid und Hummerzheim Teil 1: Teil 2: Städtebauliche Begründung Umweltbericht 1 Inhaltsverzeichnis: Teil 1: Städtebauliche Begründung 1.0 Rechtsgrundlagen ............................................................................................... 4 2.0 Anlass und Ziele der Planung ............................................................................ 4 3.0 Rahmenbedingungen .......................................................................................... 5 3.1 Regionalplan ................................................................................................. 5 3.2 Flächennutzungsplan .................................................................................... 5 3.3 Bebauungspläne............................................................................................ 5 3.4 Landschaftsplan ............................................................................................ 5 4.0 Inhalt der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes ...................................... 5 5.0 Planungsfaktoren ................................................................................................ 6 5.1 Verkehrliche Erschließung ............................................................................. 6 5.1.1 Reckerscheid ................................................................................................. 6 5.1.2 Hummerzheim ............................................................................................... 6 5.2 Ver- und Entsorgung ..................................................................................... 6 5.2.1 Reckerscheid ................................................................................................. 6 5.2.2 Hummerzheim ............................................................................................... 6 6.0 Auswirkungen der Planung ................................................................................ 6 Teil 2: Umweltbericht ..................................................................................................... 7 1.0 Allgemeines ......................................................................................................... 7 2.0 Beschreibung des Projektes .............................................................................. 7 2.1 Ziel und Zweck sowie Erforderlichkeit der Planänderung ............................... 7 2.2 Standort des Vorhabens ................................................................................ 7 2.3 Planerische Bindungen .................................................................................. 7 2.4 Planinhalt....................................................................................................... 7 3.0 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fach- ............................. 8 plänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes ................................................ 8 4.0 Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund und Boden ...... 9 5.0 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Einzugsbereich der Planung ......................................................................................................... 9 5.1 Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie auf die Bevölkerung insgesamt ............................................................... 9 5.1.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Mensch ............................... 9 5.1.2 Zu erwartende Auswirkungen bei Durchführung des Vorhabens ................... 9 5.2 Umweltbezogene Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen sowie die biologische Vielfalt ................................................................................................... 9 5.2.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Tiere und Pflanzen .............. 9 5.2.2 Artenschutz ................................................................................................... 9 5.2.3 Zu erwartende Auswirkungen durch die Umsetzung des Vorhabens auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen ........................................................................ 9 5.3 Umweltbezogene Auswirkungen auf den Boden ............................................ 9 5.3.1 Naturräumliche Grundlagen ........................................................................... 9 5.3.2 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Boden.................................10 5.4 Umweltbezogene Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser ........................10 5.4.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Wasser ...............................10 2 5.4.2 5.5 5.5.1 5.5.2 5.6 5.6.1 5.6.2 5.7 5.7.1 Zu erwartende Auswirkungen durch Umsetzung des Vorhabens auf das S chutzgut Wasser ...........................................................................................10 Schutzgut Klima / Luft ...................................................................................10 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Klima / Luft .........................10 Zu erwartende Auswirkungen für das Schutzgut Klima / Luft ........................10 Schutzgut Landschafts- / Ortsbild .................................................................10 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Landschafts- / Ortsbild .......10 Zu erwartende Auswirkungen auf das Schutzgut Landschafts- / Ortsbild ......10 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ..............................................................10 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Kultur- und sonstige Sachgüter .....................................................................................................10 6.0 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umwelt- schutzes ..............11 7.0 Übersicht über die wichtigsten geprüften anderweitigen Lösungsmöglichkeiten ......................................................................................11 8.0 Zusätzliche Angaben .........................................................................................11 8.2 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblich nachteiligen Auswirkungen ............................................................11 8.3 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt ...............11 9.0 Abschließende Zusammenfassung und Bewertung ........................................11 3 Teil 1: Städtebauliche Begründung 1.0 Rechtsgrundlagen Rechtliche Grundlagen der Aufstellung der Bebauungsplanänderung sind das Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), die Planzeichenverordnung 1990 (PlanV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I. S. 1509) sowie die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2013 (GV. NRW. S. 142) jeweils in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung. 2.0 Anlass und Ziele der Planung Der Stadt Bad Münstereifel liegen Anfragen zur Erweiterung der Ortslagenabrundungssatzungen für die Ortslagen Reckerscheid und Hummerzheim vor. In beiden Fällen wird eine Erweiterung für den Eigenbedarf, d.h. Einfamilienhausbau bzw. landwirtschaftliche Anlagen angestrebt. Die Antragsteller in Reckerscheid sind Ortsansässige. Derzeit bewohnen diese das ebenfalls auf dem östlichen Bereich des Flurstückes Nr. 65, Gemarkung Mutscheid, Flur 3 vorhandene Wohnhaus Wendelstraße Nr. 6. Mit dem Auszug der Kinder wurde dieses Wohnhaus zu groß. Daher planen sie die Neuerrichtung eines kleineren und altersgerechteren Wohnhauses. Gegenüber dieser Fläche (Gemarkung Mutscheid, Flur 3, Flurstück 73 teilweise) beabsichtigt eine ebenfalls ortsansässige Familie ein Einfamilienhaus zu errichten. Hier möchte ein Sohn der Anwohner Frankenstraße 60 bauen. Ausgewiesenes Bauland kann aufgrund der fehlenden Verkaufsbereitschaft der Eigentümer in Reckerscheid nicht erworben werden. Die Antragsteller von Hummerzheim betreiben in Hummerzheim einen landwirtschaftlichen Betrieb im Nebenerwerb. Sie beabsichtigen auf dem Flurstück Nr. 166, Gemarkung Mutscheid, Flur 7 einen geschlossenen Unterstellplatz für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Brennholz zum Schutz vor Witterungseinflüssen zu errichten. Angrenzend an diese Fläche befindet sich der öffentliche Spielplatz von Hummerzheim, der mit in den Änderungsbereich einbezogen wird. Planungen liegen für diesen Bereich jedoch nicht vor. Da innerhalb der Ortslagen keine geeigneten Flächen zur Verfügung stehen bzw. nicht veräußert werden, sind die Möglichkeiten für eine weitere bauliche Entwicklung begrenzt. Daher wird die Einbeziehung von Außenbereichsflächen erforderlich, um dieser Nachfrage nach Bauland nachzukommen und eine gesicherte und wirtschaftliche Erschließung zu ermöglichen. Derzeit werden die Änderungsbereiche als landwirtschaftliche Flächen bzw. öffentliche Grünfläche (Spielplatz Hummerzheim) genutzt. Angrenzend an diese Flächen schließen gemischte Bauflächen (Dorfgebiet) an. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel stellt die in Rede stehenden Flächen derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ und den Spielplatz als „Grünfläche“ dar. 4 Die bestehenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes entsprechen demnach nicht dem Planungsziel, Flächen am Ortsrand von Reckerscheid einer Wohnbebauung zuzuführen und in Hummerzheim Flächen für eine landwirtschaftliche Nebenerwerbsnutzung bereit zu stellen. Dies macht die 25. Flächennutzungsplanänderung notwendig. Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes werden Satzungen gemäß § 34 BauGB für die Bereiche aufgestellt. 3.0 Rahmenbedingungen 3.1 Regionalplan Im Regionalplan, Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen sind die Änderungsbereiche als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ ausgewiesen. 3.2 Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel stellt die Änderungsbereiche als Fläche für die Landwirtschaft dar. 3.3 Bebauungspläne Für die Änderungsbereiche besteht kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan. 3.4 Landschaftsplan Der Änderungsbereich in Reckerscheid (Gemarkung Mutscheid, Flur 3, Flurstück 65 und 73 teilweise) ist vom Landschaftsplan Bad Münstereifel des Kreises Euskirchen in Gänze erfasst. Der Änderungsbereich in Hummerzheim liegt zum Teil (Flurstück Nr. 166 und 90, Gemarkung Mutscheid, Flur 7) im Landschaftsschutzgebiet. Das Landschaftsschutzgebiet 2.2-8 Mutscheider Hochfläche umfasst die in der naturräumlichen Einheit Nördliches Ahrbergland liegenden Bereiche im südwestlichen Teil des Stadtgebietes. 4.0 Inhalt der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes Die 25. Flächennutzungsplanänderung beinhaltet gemäß § 5 Abs.2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO für den Ortsteil Reckerscheid die Änderung der derzeit gültigen Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ in die Darstellung „Gemische Baufläche(MD)“. Die vorhandene Baumreihe entlang der Wegeparzelle „An der Haag“ ist vollständig zu erhalten. Die 25. Flächennutzungsplanänderung beinhaltet gemäß § 5 Abs.2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO für den Ortsteil Hummerheim die Änderung der derzeit gültigen Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ in die Darstellung „Gemischte Baufläche (MD)“ sowie die Änderung der derzeit gültigen Darstellung „Grünfläche: Zweckbestimmung Spielplatz“ in die Darstellung „Gemischte Baufläche (MD)“. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die bedarfsgerechte Schaffung von Bauflächen für den Eigenbedarf der örtlichen Bevölkerung. Die geplante Bebauung wird sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Diese ist durch eine dörfliche Bebauung mit landwirtschaftlichen Gebäuden geprägt. 5 5.0 Planungsfaktoren 5.1 Verkehrliche Erschließung 5.1.1 Reckerscheid Die Erschließung des Änderungsbereiches in Reckerscheid ist über die Straße An der Haag geplant. Die Straße „An der Haag“ ist bis zur Haus-Nummer 3 asphaltiert. Dahinter handelt es sich um einen Grasnarbenweg, der entsprechend ausgebaut werden müsste. Daher werden die Flächen beidseitig des Weges, unter Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes, überplant. 5.1.2 Hummerzheim Die Erschließung Änderungsbereiches im Hummerzheim erfolgt über den Bruchgartenweg. Dieser ist zum Zwecke der beabsichtigten Nutzung hinreichend befahrbar. 5.2 Ver- und Entsorgung 5.2.1 Reckerscheid Eine öffentliche Wasserleitung sowie eine öffentliche Kanalisation sind in der Straße An der Haag nicht verlegt. Das Wohnhaus Nr. 3 wird zusammen mit dem Wohnhaus Nr. 1, welches noch an die Frankstraße angrenzt, werden über eine Wasserleitung in der städtischen Wegeparze 68 versorgt. Bei dieser Wegeparzelle handelt es sich um einen namenlosen knapp 40 m langen Stichweg. Abgesehen von dem Umstand, dass der Änderungsbereich nicht an diese Wegeparzelle stößt, steht der Leitungsquerschnitt einer gesicherten Wasserversorgung entgegen. Zur gesicherten Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung des Änderungsbereiches ist von der Frankenstraße aus über eine Strecke von etwa 80 m die Wasserleitung und der Kanal zu verlegen. Damit würde dann auch der gegenüber dem bebauten Grundstück An der Haag 3 liegenden unbebauten Fläche, die im Flächennutzungsplan schon als MDGebiet dargestellt ist, eine Anschlussmöglichkeit geboten. Die Erschließung ist grundsätzlich im Rahmen eines Erschließungsvertrages zu sichern. 5.2.2 Hummerzheim Die geplante Unterstellhalle in Hummerzheim erzeugt kein Schmutzwasser. Das anfallende Niederschlagswasser kann auf dem Grundstück schadlos versickern. 6.0 Auswirkungen der Planung Die Auswirkungen der Planung und hier insbesondere auf die Umwelt werden im Umweltbericht gem. § 2a BauGB, der gesonderter Teil dieser Begründung ist ermittelt, beschrieben und bewertet. Aussagen hinsichtlich des mit der Umsetzung der Planung verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft werden im Rahmen der Aufstellung der Satzungen getroffen, die parallel zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt werden. 6 Teil 2: Umweltbericht 1.0 Allgemeines Aufgrund des Artikel 6 des Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG –Bau) in der seit 20.07.2004 geltenden Fassung ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen eine Umweltprüfung (UP) durchzuführen. Gegenstand der Umweltprüfung sind nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB die Umweltbelange, auf die eine Durchführung des Bauleitplanes voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben kann. Aufgabe der Umweltprüfung ist die Ermittlung und Beschreibung der erheblichen Umweltauswirkungen der geplanten Nutzungen und Vorhaben. Die Ergebnisse sind im Umweltbericht darzustellen, der gesonderter Teil der Begründung der Bauleitpläne ist. Inhalt und Form des Umweltberichtes regelt die Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB. Folgende Umweltschutzgüter werden betrachtet: Mensch (incl. menschlicher Gesundheit) Pflanzen und Tiere Boden / Wasser Klima / Luft Landschaftsbild / Erholung Kultur- und sonstige Sachgüter Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern Insbesondere sollen die Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sichern, welche die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen berücksichtigen. Ergänzend sieht der Gesetzgeber den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden vor. Weiterhin zu berücksichtigen sind die Zielvorgaben anderer Pläne oder Regelungen und Maßnahmen zur Umweltvorsorge. 2.0 Beschreibung des Projektes 2.1 Ziel und Zweck sowie Erforderlichkeit der Planänderung (s. Kapitel 2 der Städtebaulichen Begründung) 2.2 Standort des Vorhabens (s. Kapitel 2 der Städtebaulichen Begründung) 2.3 Planerische Bindungen (s. Kapitel 3 der Städtebaulichen Begründung) 2.4 Planinhalt (s. Kapitel 4 der Städtebaulichen Begründung) 7 3.0 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes Baugesetzbuch (BauGB): Sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Vermeidung und Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Erhaltung landschaftlicher Strukturen; Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung naturnaher und natürlicher Gewässer; Schutz der natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt; Geringhalten schädlicher Umwelteinflüsse durch landschaftspflegerische Maßnahmen; Ausgleich von Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft; Sicherung des Erlebnis- und Erholungsraumes des Menschen. Landschaftsgesetz (LG): Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung landschaftlicher Strukturen; sparsame, schonende und nachhaltige Nutzung der Naturgüter; Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der natürlichen oder naturnahen Gewässer; Geringhalten von schädlichen Umwelteinwirkungen; Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt; Schutz der natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt; Erhaltung und Entwicklung von Naturbeständen im besiedelten Bereich; Erhaltung unbebauter Bereiche und Entsiegelung nicht mehr benötigter versiegelter Flächen; Sicherung des Erlebnis- und Erholungsraumes des Menschen. Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG): Nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens; Vermeidung von Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen. Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung. Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG): Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen; sparsame Verwendung des Wassers; Bewirtschaftung der Gewässer, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre und Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Denkmalschutzgesetz (DSchG): Erforschung und Erhaltung von Kulturdenkmalen und Denkmalbereichen. Gesetz zur Landesentwicklung Landesentwicklungsprogramm – LEPro: Das Landesentwicklungsprogramm formuliert Ziele u.a. zum Schutz vor Hochwässern. Es ist sicherzustellen, dass die notwendigen Freiflächen für die Grundwasserneubildung, den Wasserabfluss, den Schutz vor Hochwässern und für Abwasseranlagen erhalten bleiben bzw. wiederhergestellt werden. 8 4.0 Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund und Boden Der Bereich in Hummerzheim umfasst rd. 3.300 qm; der Bereich in Reckerscheid umfasst rd. 2.350 qm. 5.0 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Einzugsbereich der Planung 5.1 Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie auf die Bevölkerung insgesamt 5.1.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Mensch Bei der Betrachtung des Schutzgutes Mensch sind vorrangig die Aspekte Gesundheitsvorsorge, Wohnqualität, Luftschadstoffe, Gerüche, Lärmimmissionen und gesunde Wohnund Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Daraus abgeleitet sind zu berücksichtigen: o die Wohn- und Wohnumfeldfunktionen, o die Erholungsfunktionen. 5.1.2 Zu erwartende Auswirkungen bei Durchführung des Vorhabens Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes werden keine wesentlichen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch erwartet. 5.2 Umweltbezogene Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen sowie die biologische Vielfalt 5.2.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Tiere und Pflanzen ....wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ausgeführt. 5.2.2 Artenschutz ....wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ausgeführt. 5.2.3 Zu erwartende Auswirkungen durch die Umsetzung des Vorhabens auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen ....wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ausgeführt. 5.3 Umweltbezogene Auswirkungen auf den Boden 5.3.1 Naturräumliche Grundlagen ....wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ausgeführt. 9 5.3.2 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Boden ....wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ausgeführt. 5.4 Umweltbezogene Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser 5.4.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Wasser ....wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ausgeführt. 5.4.2 Zu erwartende Auswirkungen durch Umsetzung des Vorhabens auf das Schutzgut Wasser ....wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ausgeführt. 5.5 Schutzgut Klima / Luft 5.5.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Klima / Luft Der Eifelraum ist geprägt durch ein Mittelgebirgs-Klima. Es herrscht ein betont maritimes (atlantisches) Klima vor, mit relativ hohen Niederschlägen, die Winter sind mäßig kalt, die Sommer sind kühl und feucht. Die Hauptwindrichtung ist West bis Nordwest. Durch die Regenabschirmung der Hochardennen, der Schneifel, und des Venn weisen bestimmte Gebiete der Eifel ein relativ trockenes Klima auf. Im langjährigen Mittel erreicht die durchschnittliche jährliche Niederschlagsmenge von 600 - 650 mm. Die jährliche Durchschnittstemperatur liegt unter 9o C. 5.5.2 Zu erwartende Auswirkungen für das Schutzgut Klima / Luft Nach Umsetzung des Vorhabens kommt es zu einer Erhöhung der versiegelten Flächen. Versiegelte Flächen wirken temperaturerhöhend. Im Weiteren ist durch die geplante Nutzung mit einer Erhöhung der Verkehrsbelastung zu rechnen. Dies hat Auswirkungen auf die Lufthygiene und die Lärmbelastung in der Umgebung. 5.6 Schutzgut Landschafts- / Ortsbild 5.6.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Landschafts- / Ortsbild ....wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ausgeführt. 5.6.2 Zu erwartende Auswirkungen auf das Schutzgut Landschafts- / Ortsbild ....wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ausgeführt. 5.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 5.7.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Kultur- und sonstige Sachgüter Unter Kultur- und sonstigen Sachgütern sind Güter zu verstehen, die Objekte von gesellschaftlicher Bedeutung als architektonisch wertvolle Bauten oder archäologische Schätze darstellen und deren Nutzbarkeit durch das Vorhaben eingeschränkt werden könnte. Im Plangebiet und seiner näheren Umgebung sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bau- und Kulturdenkmäler vorhanden. 10 6.0 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes ....wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ausgeführt. 7.0 Übersicht über die wichtigsten geprüften anderweitigen Lösungsmöglichkeiten ....wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ausgeführt. 8.0 Zusätzliche Angaben ....wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ausgeführt. 8.2 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblich nachteiligen Auswirkungen ....wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ausgeführt. 8.3 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring) Eine Überwachung der Auswirkungen auf die Umwelt innerhalb des Plangebietes erfolgt im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung nicht. 9.0 Abschließende Zusammenfassung und Bewertung ....wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ausgeführt. aufgestellt: Planungsbüro Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath Euskirchen 11