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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 18 "Eicherscheid" 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
150 kB
Datum
10.10.2013
Erstellt
26.09.13, 17:12
Aktualisiert
26.09.13, 17:12
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 18 "Eicherscheid"
3. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 18 "Eicherscheid"
3. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 17.09.2013 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 1130-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 10.10.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauungsplan Nr. 18 „Eicherscheid“ 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1130-IX 1. Sachverhalt: Die Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 10, Nr. 526 und 527 stellen sich zur Zeit als unbebaute Wohnbaufläche inmitten eines ansonsten bebauten Bereiches dar. Sie liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 18 „Eicherscheid“, der im vorgesehenen Änderungsbereich folgende Festsetzungen enthält: Dorfgebiet, zweigeschossige geschlossene Bauweise, GRZ 0,4, GFZ 0,8, Satteldach. Außerdem trifft der Bebauungsplan sehr differenzierte Festsetzungen mit Baulinien und Baugrenzen zum öffentlichen Raum. So sieht der Bebauungsplan im Änderungsbereich auch ein Zurücktreten von der Straßenbegrenzungslinie von 9,0 bzw. 4,5 Metern vor. Der Verwaltung liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines eingeschossigen Einfamilienwohnhauses mit Garage auf den o.g. Flurstücken vor. Die Garage soll dem Gebäude vorgelagert bzw. teilweise in dieses integriert werden. Dadurch liegen die Garage und ein geringfügiger Teil des Hauses außerhalb der Baugrenze. Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll die Baugrenze der aktuellen Hochbauplanung angepasst werden. Außerdem ist unter Berücksichtigung der Umgebungsbebauung eine eingeschossige Bebauung mit ausgebautem Dach in offener Bauweise geplant. Der Bebauungsplan soll entsprechend angepasst werden. Anstatt einer geschlossenen Bauweise soll eine offene Bauweise zugelassen werden. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann die Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten werden vom Antragsteller getragen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bauleitplanungen sind Verfahren, bei denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Eicherscheid“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufzustellen. Die Änderung des Bebauungsplanes erstreckt sich auf die Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 10, Flurstücke 526 und 527. Der betroffene Bereich ist im beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, gekennzeichnet. 2. Die beigefügten Unterlagen werden zum Entwurf beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.