Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
150 kB
Datum
10.10.2013
Erstellt
26.09.13, 17:12
Aktualisiert
26.09.13, 17:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 17.09.2013
- Der Bürgermeister Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 1130-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
10.10.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsplan Nr. 18 „Eicherscheid“
3. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1130-IX
1. Sachverhalt:
Die Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 10, Nr. 526 und 527 stellen sich zur Zeit als unbebaute Wohnbaufläche inmitten eines ansonsten bebauten Bereiches dar. Sie liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 18 „Eicherscheid“, der im vorgesehenen Änderungsbereich folgende Festsetzungen enthält: Dorfgebiet, zweigeschossige geschlossene Bauweise, GRZ 0,4, GFZ 0,8, Satteldach. Außerdem trifft der Bebauungsplan sehr differenzierte Festsetzungen mit Baulinien und Baugrenzen zum öffentlichen Raum. So sieht der Bebauungsplan im
Änderungsbereich auch ein Zurücktreten von der Straßenbegrenzungslinie von 9,0 bzw. 4,5 Metern vor.
Der Verwaltung liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines eingeschossigen Einfamilienwohnhauses
mit Garage auf den o.g. Flurstücken vor. Die Garage soll dem Gebäude vorgelagert bzw. teilweise
in dieses integriert werden. Dadurch liegen die Garage und ein geringfügiger Teil des Hauses außerhalb der Baugrenze. Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll die Baugrenze der aktuellen Hochbauplanung angepasst werden. Außerdem ist unter Berücksichtigung der Umgebungsbebauung eine eingeschossige Bebauung mit ausgebautem Dach in offener Bauweise geplant.
Der Bebauungsplan soll entsprechend angepasst werden. Anstatt einer geschlossenen Bauweise
soll eine offene Bauweise zugelassen werden.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann die Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten werden vom Antragsteller getragen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bauleitplanungen sind Verfahren, bei denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie
deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
1.
Es wird beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Eicherscheid“ im
vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufzustellen.
Die Änderung des Bebauungsplanes erstreckt sich auf die Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 10, Flurstücke 526 und 527.
Der betroffene Bereich ist im beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, gekennzeichnet.
2.
Die beigefügten Unterlagen werden zum Entwurf beschlossen.
3.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.