Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
417 kB
Datum
10.10.2013
Erstellt
26.09.13, 17:12
Aktualisiert
26.09.13, 17:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Begründung
Bebauungsplan Nr. 18 „Eicherscheid“,
Ortsteil Eicherscheid
3. Änderung
im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
STÄDTEBAULICHE PLANUNG:
Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath
Veynauer Weg 22
53881 Euskirchen
Tel: 02251/62892
Fax: 02251/62823
Stadt Bad Münstereifel, 3. Änderung, Bebauungsplan Nr. 18 „Eicherscheid“
1.0
1
Rechtsgrundlagen
Rechtliche Grundlagen der Aufstellung der Bebauungsplanänderung sind
das Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), die
Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), die
Planzeichenverordnung 1990 (PlanV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S.
58), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I. S.
1509) sowie die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO
NRW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV NRW S.
256/SGV NRW), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2013
(GV. NRW. S. 142) jeweils in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses
gültigen Fassung.
2.0
Räumlicher Geltungsbereich der Änderung
Der Bereich des 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 umfasst die
Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 10, Flurstück 526 und 527.
Räumlicher Geltungsbereich der Änderung
Das Gebiet stellt sich heute als noch unbebautes Wohngrundstück inmitten
eines ansonsten bebauten Bereiches dar.
Stadt Bad Münstereifel, 3. Änderung, Bebauungsplan Nr. 18 „Eicherscheid“
3.0
2
Anlass und Ziel der Bebauungsplanänderung
Für die Grundstücke Nr. 526 und 527, Gemarkung Münstereifel, Flur 10 liegt
ein Bauantrag vor. Der Entwurf sieht den Bau eines eingeschossigen Einfamilienhauses mit Garage vor. Diese Garage ist nicht im seitlichen Bauwich
geplant, sondern soll dem Gebäude vorgelagert bzw. teilweise in dieses integriert werden. Der Entwurf fügt sich in den städtebaulichen Rahmen der Umgebungsbebauung ein und nimmt mit der Garage die Bauflucht der nordwestlich sowie südöstlich angrenzenden Bebauung auf. Diese Bebauung zeichnet
sich ebenfalls mit Nebengebäuden aus, die zum Aspelweg hinweisen.
geplantes Gebäude mit Umgebungsbezug
Der Bebauungsplan Nr. 18 „Eicherscheid“ trifft, insbesondere auch für den
Ortskernbereich, sehr differenzierte Festsetzungen mit Baulinien und Baugrenzen zum öffentlichen Raum; mit der Folge, dass immer wieder Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 18 erteilt wurden.
Für den Änderungsbereich sieht der Bebauungsplan Nr. 18 etwa hälftig ein
Zurücktreten von der Straßenbegrenzungslinie von 9,0 m bzw. 4,5 m vor. Die
geplante Garage könnte somit nicht in der geplanten Anordnung umgesetzt
werden. Da keine städtebaulichen Aspekte gegen das Bauvorhaben bestehen, soll mit der 3. Änderung Planungsrecht für die angestrebte Wohnbebauung mit Garage geschaffen werden.
Stadt Bad Münstereifel, 3. Änderung, Bebauungsplan Nr. 18 „Eicherscheid“
4.0
3
Verfahren
Für die Aufstellung der Bebauungsplanänderung wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB gewählt.
Der Bebauungsplan Nr. 18 setzt für den Änderungsbereich Dorfgebiet mit
einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschossflächenzahl von 0,8 in
einer bis zu zweigeschossigen geschlossenen Bauweise fest.
Unter Berücksichtigung der Umgebungsbebauung ist eine eingeschossige
Bebauung mit ausgebautem Dach in offener Bauweise geplant. Art und Maß
der baulichen Nutzung werden beibehalten.
Der Zulässigkeitsmaßstab bzw. die Grundzüge der Planung werden durch
die angestrebte Änderung nicht wesentlich verändert. Daher wird das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB gewählt.
5.0
Planungsrechtliche Situation
5.1
Regionalplan
Der Ortsteil Eicherscheid ist im Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region
Aachen nicht als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt, d.h. es handelt
sich bei Eicherscheid nach der Definition der Landesplanung um einen so
genannten Ort im Freiraum. Die bauliche Entwicklung von Eicherscheid ist
daher vorrangig auf den Eigenbedarf der ortsansässigen Bevölkerung abzustellen.
5.2
Flächennutzungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel stellt den
Änderungsbereich als Dorfgebiet dar.
Die Änderungsabsichten sind somit aus dem Flächennutzungsplan gemäß
§ 8 Abs. 2 BauGB entwickelt.
Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan
Stadt Bad Münstereifel
Stadt Bad Münstereifel, 3. Änderung, Bebauungsplan Nr. 18 „Eicherscheid“
4
5.3
Bebauungsplan Nr. 18 „Eicherscheid“
Der Änderungsbereich ist im Ursprungsplan als Dorfgebiet festgesetzt. Zulässig ist eine zweigeschossige geschlossene Bauweise mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8.
Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 18
Stadt Bad Münstereifel.
6.0
Inhalt der Planänderung
6.1
Zeichnerische Änderungen
Für den Änderungsbereich wird die Baugrenze entsprechend der aktuellen
Hochbauplanung angepasst.
Anstatt der geschlossenen Bauweise wird eine offene Bauweise zugelassen.
Alle weiteren zeichnerischen Festsetzungen werden unverändert beibehalten.
geplante Änderung
Stadt Bad Münstereifel, 3. Änderung, Bebauungsplan Nr. 18 „Eicherscheid“
5
6.2
Textliche Änderungen
Die textlichen Festsetzungen des Ursprungsplanes werden im Weiteren unverändert übernommen.
7.0
Auswirkungen der Bebauungsplanänderung
7.1
Städtebauliche Auswirkungen
Durch die geplante Bebauung sind keine negativen Auswirkungen für die
angrenzenden Wohnnutzungen zu erwarten, da für den Änderungsbereich
bereits Planungsrecht besteht.
7.2
Umweltauswirkungen
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im einfachen Verfahren nach
§ 13 BauGB. Daher wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a und von der Angabe
nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen; § 4c (Überwachung) wird nicht angewendet. Eine
förmliche Umweltprüfung ist nicht erforderlich.
Im Weiteren werden durch die Bebauungsplanänderung keine zusätzliche
zulässige Versiegelung vorbereitet, so dass auch kein über das bisherige
Maß zulässiger Eingriff in Natur und Landschaft erfolgt.
Arten- und Biotopschutz
Durch die Novellierungen des Bundesnaturschutzgesetzes vom 12.12.2007
und 29.7.2009 (seit 01.03.2010 in Kraft) wurde das deutsche Artenschutzrecht an die europarechtlichen Vorgaben angepasst. Vor diesem Hintergrund
müssen die Artenschutzbelange bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren beachtet werden. Hierfür ist eine Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen dreistufigen Prüfverfahren unterzogen wird.
Die Notwendigkeit zur Durchführung einer ASP im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).
Im Zuge dieser Prüfung, bezogen auf die bestehenden naturräumlichen und
ökologischen Gegebenheiten, wurden die Informationen aus der Landschaftsinformationssammlung @linfos des Landesamtes für Natur, Umwelt
und Verbraucherschutz NRW, Abteilung Naturschutzinformationen ausgewertet.
Danach liegt das Plangebiet in der der naturräumlichen Haupteinheit 274 Münstereifeler Wald und NE Eifelfuß, Großlandschaft: Eifel-Siebengebirge.
Stadt Bad Münstereifel, 3. Änderung, Bebauungsplan Nr. 18 „Eicherscheid“
6
Innerhalb des Auskunftssystems werden die folgenden Themenbereiche abgebildet:
FFH-Gebiete
VSG-Gebiete
Naturschutzgebiete
Biotopkataster
Fundorte Pflanzen
Planungsrelevante Arten
§ 62-Biotope
Biotoptypen
Alleen-Kataster
GeoschOb
GSN (LEP)
LSG
Zielartenkartierung
Stillgewässer
Vegetationsaufnahme
Vegetationstypen
Im vorliegen Fall ist das Plangebiet und dessen unmittelbares Umfeld von
keinem der aufgeführten Themen betroffen.
Auf eine förmliche Artenschutzprüfung (Stufe 1) wird daher verzichtet.
8.0
Hinweise
8.1
Bodendenkmalpflege
Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Stadt / Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen,
Tel.: 02425 / 9039-0, Fax: 02425 / 9039-199, unverzüglich zu informieren.
Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die
Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang
der Arbeiten ist abzuwarten.“
8.2
Erdbebenzonen
Das Plangebiet befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland
Nordrhein-Westfalen, Karte zu DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 1.
Die in der DIN 4149 genannten bautechnischen Maßnahmen sind zu berücksichtigen.
8.3
Bodenschutz
Sollten im Zuge der Baumaßnahme vor Ort schädliche Bodenveränderungen
festgestellt werden, ist die Untere Bodenschutzbehörde nach § 2 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG ) – unverzüglich zu informieren.
Stadt Bad Münstereifel, 3. Änderung, Bebauungsplan Nr. 18 „Eicherscheid“
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Sollten im Rahmen der Baumaßnahme Bodenmaterialien zur Herstellung
einer durchwurzelbaren Bodenschicht auf- oder eingebracht werden, wird auf
die gemäß § 2 Abs. 2 LBodSchG bestehende Anzeigepflicht gegenüber der
Unteren Bodenschutzbehörde bei Vorhaben mit einer Materialmenge von
mehr als 800 m³ hingewiesen, sofern die Maßnahme nicht Gegenstand einer
anderen behördlichen Entscheidung ist, an der die Untere Bodenschutzbehörde zu beteiligen war.
8.4
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd-/
Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und
die nächstgelegene Polizeidienststelle / Feuerwehr oder direkt der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu verständigen.
aufgestellt, Euskirchen, den 17.09.2013
Planungsbüro
Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath