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Beschlussvorlage (Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2011 des Eigenbetriebs Stadtwerke - Betriebszweig Abwasser -)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
26.09.13, 17:12
Aktualisiert
26.09.13, 17:12
Beschlussvorlage (Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2011 des Eigenbetriebs Stadtwerke - Betriebszweig Abwasser -) Beschlussvorlage (Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2011 des Eigenbetriebs Stadtwerke - Betriebszweig Abwasser -)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 18.09.2013 - Der Bürgermeister Az: SW 2 Nr. der Ratsdrucksache: 899-IX/Z-3 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 09.10.2013 Rat 15.10.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2011 des Eigenbetriebs Stadtwerke - Betriebszweig Abwasser __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA SW1 PR SW2 Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 899-IX/Z-3 1. Sachverhalt: Der Betriebsauschuss wurde in seiner Sitzung am 05.12.2012 vorab über das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2011 unterrichtet (siehe RD-Nr. 899-IX/Z-2). Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat erst kürzlich der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) ein Exemplar des Prüfberichtes 2011 geschickt. Deshalb hat sich die förmliche Feststellung verzögert. Damit die Angelegenheit nicht noch weiter aufgeschoben wird, wurde mit der GPA abgesprochen, den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschluss 2011 unter Vorbehalt der späteren Zustimmung durch die GPA fassen zu lassen. In der Anlage werden gem. § 21 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) NRW der Jahresabschluss des Abwasserwerkes zum 31.12.2011 mit seinen Bestandteilen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht vorgelegt. Die mit der Prüfung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dornbach und Partner aus Köln hat dem Abwasserwerk einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Das Abwasserwerk schließt das Wirtschaftsjahr 2011 mit einem Jahresgewinn in Höhe von 607.864,31 Euro ab. Nach Abführung der Eigenkapitalverzinsung von 306.000 € verbleibt ein Gewinn in Höhe von 301.864,31 €, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll. 2. Rechtliche Würdigung Aufgabe nach § 21 ff. EigVO NRW 3. Finanzielle Auswirkungen Verbleibender Jahresgewinn i.H.v. € 301.864,31 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2011 des Eigenbetriebs Stadtwerke Bad Münstereifel, Betriebszweig Abwasser, werden unter dem Vorbehalt der späteren Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt festgestellt. Nach Abführung der Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 306.000,00 Euro verbleibt ein Gewinn in Höhe von 301.864,31 Euro, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.