Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
175 kB
Datum
01.10.2013
Erstellt
26.09.13, 17:12
Aktualisiert
26.09.13, 17:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 24.09.2013
- Der Bürgermeister Az: 40
Nr. der Ratsdrucksache: 1157-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
01.10.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jahresbericht der Schulsozialarbeit 2012/2013
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Gabi Bolender
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1157-IX
1. Sachverhalt:
Jahresbericht der Schulsozialarbeit für das Schuljahr 2012/2013
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Rahmenbedingungen
Statistik
Fallbeispiel
Arbeitsschwerpunkte
Vernetzung
Fazit
1. Rahmenbedingungen
Der Tätigkeitsbericht Schulsozialarbeit für die von der Mitarbeiterin der Stadt Bad
Münstereifel geleistete Arbeit, bezieht sich auf den Zeitraum des Schuljahres 2012/2013,
d.h. vom 22.08.2012 bis zum 19.07 2013.
Das wöchentliche Stundenkontingent von 13,33 Stunden ist unverändert geblieben.
Durch die Kollegin der Kreisverwaltung Euskirchen, die aus Bundesmitteln des Bildungsund Teilhabepaketes eingestellt wurde, ist die Schulsozialarbeit in Haupt- und Realschule
mit einer weiteren halben Stelle ausgestattet.
Das gesamte Schuljahr und jetzt befristet bis Dezember 2015 ist diese Stelle installiert.
Damit verbessern sich die Hilfemöglichkeiten für die Schülerinnen und Schülern und die
Unterstützungsmöglichkeiten für Lehrkräfte und Eltern. Es bleibt aber festzuhalten, dass
damit das Schulzentrum mit seinen ca. 770 Schülerinnen und Schülern noch nicht einmal
mit einer vollen Stelle für Schulsozialarbeit ausgestattet ist und der derzeitige
Stundenumfang, vor allem durch den Inklusionsauftrag, nach wie vor nicht ausreicht.
Für die Schulsozialarbeit steht im Schulzentrum im Verwaltungstrakt ein eigenes Büro zur
Verfügung. Durch die räumliche Nähe zu den Schulleitungen und den Lehrerkollegien ist
eine gute Zusammenarbeit gewährleistet. Das Büro ist so dimensioniert, dass hier auch
Gespräche mit Eltern und Kindern oder Kleingruppenarbeit möglich ist. Im Bedarfsfall gibt
es ausreichend Besprechungsräume, die z. B. für Elterngespräche genutzt werden
können.
Die Zusammenarbeit mit der Kollegin der Kreisverwaltung hat sich sehr gut eingespielt
und es erfolgt eine enge Kooperation. Es ist jetzt möglich, dass an jedem Wochentag
eine Schulsozialarbeiterin vor Ort ist. An einem Wochentag sind beide Sozialarbeiterinnen
anwesend, auch um notwendige Absprachen zu treffen.
In der Hauptschule Bad Münstereifel wurden im Berichtszeitraum circa 220 Kinder in 9
Klassen beschult, in der Realschule circa 550 Kinder in 19 Klassen.
2. Statistik für das Schuljahr 2012/1013
In der Hauptschule wurde sozialarbeiterische Hilfestellung in 32 Einzelfällen und in der Realschule
in 37 Einzelfällen in Anspruch genommen. Zudem wurde in zwei Fällen das St. Michaelgymnasium
beratend unterstützt. In sieben Fällen ist der Schultyp in der neuen Statistik, die seit diesem Schuljahr versuchsweise geführt wird nicht angegeben. Auch in diesem Jahr geht die Bandbreite von
drei Gesprächen mit einem Kind bis zu einer großen Gesprächsdichte im Einzelfall mit verschiedenen Lehrkräften, Elternteilen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Fachstellen, z.B. Jugendamt, Schulberatungsstelle, der Autismusfachbeauftragten oder der Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle.
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Für das Schuljahr 2012/2013 teilte sich die Arbeit auf Klassen wie folgt auf:
Klasse 5
Klasse 6
Klasse 7
Klasse 8
Klasse 9
Klasse10
Klassenübergreifend
gesamt
11
20
17
9
6
7
8
78
Zur Erläuterung: ohne Angaben sind z.B. Fälle, bei denen mehrere Schülerinnen und
Schüler beteiligt waren und die somit nicht eindeutig zugeordnet werden konnten.
4. Einzelbeispiel sozialarbeiterischen Handelns
Ein zwölfjähriges Mädchen hat sich mit Schnitten auf dem Oberschenkel selbst verletzt(
geritzt) und zwei Freundinnen eingeweiht. Bereits vor einem halben Jahr war es schon zu
Selbstverletzungen gekommen, die mit einem kurzfristigen Klinikaufenthalt behandelt
wurden. Jetzt fällt einer weiteren Mitschülerin beim Umkleiden nach dem Sport die
neuerliche Verletzung auf und sie berät sich mit ihren Freundinnen. Es kommt zu einem
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Konflikt zwischen den „eingeweihten“ und „nicht eingeweihten“ Mädchen mit dem Vorwurf
des Schlecht Redens über die Betroffene.
Im Gruppengespräch wird herausgearbeitet, dass alle Mädchen („Eingeweihte“ sowie
„nicht Eingeweihte“) sich schlecht, überfordert, zum Teil schuldig und unglücklich fühlen.
Die Gemeinsamkeit wird deutlich gemacht, sodass eine Versöhnung möglich wird. Die
Problematik von Geheimnissen, die die Hilfe durch eine erwachsene Person dringlich
machen, wird besprochen, sowie die Benennung der Personen, die dafür in Betracht
kommen. Nach der Bearbeitung des Gruppenkonfliktes wird ein Telefonat mit der Mutter
des sich selbst verletzenden Mädchens geführt um nachzufragen, ob der neuerliche
Vorfall bekannt ist und es eine therapeutische Hilfestellung gibt. Diese Elterngespräche
erfordern ein hohes Maß an Konzentration, Empathie und je nach Situation weitere
Handlungsschritte bis hin zur Krisenintervention. Zur geschilderten Situation kann gesagt
werden, dass sie mit begleitender Aufmerksamkeit weiterlaufen kann.
5. Arbeitsschwerpunkte
5.1 Allgemeines
Schule ist ein System, das schnellen und häufigen Wechseln ausgesetzt ist. Es gibt kaum
Möglichkeit einer längerfristigen Hilfeplanung, weil äußere Faktoren keine Zeit für Entwicklung zulassen. Von Ferien zu Ferien gibt es viele Entscheidungen, die getroffen werden
müssen. Lehrkräftewechsel, neue Mitschülerinnen oder Mitschüler (oft mit Förderbedarf),
Fragen der Versetzung oder Nichtversetzung, Teilnahme am Praktikum und Vieles mehr,
werfen aktuelle Fragestellungen auf, die die Klärung einer zugrunde liegenden Problematik erschweren.
Zudem verändern sich allgemein die Anforderungen an Schule durch die Herausforderungen des
Inklusionsauftrages. Dieser setzt ein hohes Maß an Engagement und einen Paradigmenwechsel
für alle in der Schule Arbeitenden voraus. Nicht mehr die Frage “welche Störung hat das Kind“
sondern „was braucht das Kind, um am gemeinsamen Lernen teilzuhaben“ wird Gespräche mit
Lehrkräften, Eltern und weiteren Fachkolleginnen und Fachkollegen bedingen.
Dies gleichzeitig mit den Diskussionen über neue Schulformen und den damit verbundenen Verunsicherungen verlangt von den Lehrkräften einen großen Kräfteeinsatz.
5.2 Zusammenarbeit mit dem Lehrkörper
Auch in diesem Schuljahr wurden die meisten Kontakte zu Kindern durch Anfragen der Lehrkräfte
initiiert. Die Zusammenarbeit mit den Lehrkräften und Schulleitungen beider Schulen ist vertrauensvoll und lösungsorientiert auf die Problemlagen der Kinder angelegt. Die wechselseitige hohe
Wertschätzung ermöglicht immer wieder, weniger erfreuliche Entwicklungen, die auch durch engagierten Einsatz nicht zu verhindern sind, anzunehmen.
5.3 Anfragen durch Schülerinnen und Schüler
Die Schülerinnen und Schüler, die mich bei einem Erstkontakt meist in den Pausenzeiten aufsuchen, haben Gesprächsbedarf wegen Streitigkeiten, Hänseleien oder ähnlichen Problemen in der
Klasse oder auf dem Schulhof. Diese Probleme werden dann mit Kurzintervention, d.h. Gespräche
mit den Beteiligten - Klärung, Vertragen, fertig – bearbeitet. Oft sind diese „kleinen Konflikte“,
wenn sie nicht direkt angegangen werden, Nährboden für erhebliche Auseinandersetzungen, die
zum Teil im privaten Bereich über die sozialen Netzwerke verstärkt ein Ausmaß annehmen können, das aufwendigere Hilfestellungen notwendig macht.
Wenn es um die Sanktionierung von Fehlverhalten geht, muss jedoch die Schulleitung eingeschaltet werden, da dies nicht Aufgabenstellung der Schulsozialarbeit ist.
Auch bei Problemen mit den Eltern oder einem Freund wird das Gespräch gesucht. Die Vorsprache in der Pause wird meist nur zur Terminierung eines ausführlichren Gespräches genutzt, wel-
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ches dann unter Berücksichtigung des Stundenplanes oder ggf. nach Absprache mit der Fachlehrerin vereinbart wird.
5.3.1 Einzelgespräche mit Schülerinnen und Schülern
Im Einzelgespräch wird die aktuelle Problematik angesprochen und gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten gesucht. Meist entscheidet sich im Erst- oder Zweitgespräch, ob weitere Gespräche, eventuell mit weiteren Teilnehmenden geführt werden müssen, ob eine Gesprächssequenz
von vier bis sechs Gesprächen vereinbart wird oder sich die Problematik schon geklärt hat.
Für die Folgegespräche kann es nötig sein, Mitschülerinnen/ Mitschüler, Elternteile oder Lehrkräfte
zum Gespräch zu bitten, je nach Ausgangssituation und Problemstellung.
5.3.2 Beratungszyklus
Bei Schülerinnen und Schülern, die anhaltende Konflikte im Bereich Schule, Elternhaus
und Freundeskreis haben, werden meist mehrere Gesprächstermine anberaumt. Ziele
sind zum Beispiel die Erarbeitung realistischer Lebensperspektiven und
Handlungsalternativen und das Erschließen und Aufzeigen von Hilfsangeboten außerhalb
der Schule. In vielen Fällen erfolgt dann eine Vermittlung an andere Beratungsstellen oder
Institutionen. Im Bedarfsfall werden solche Termine arrangiert.
5.4 Elternkontakte
Gespräche mit Eltern kommen meist auf Vermittlung von Lehrkräften oder aus den
Gesprächsergebnissen mit den Kindern zustande. Aufgrund meiner bisherigen
Arbeitsschwerpunkte
und
einer
ganzheitlichen
Sichtweise
kommt
diesem
Aufgabenbereich eine besondere Wichtigkeit zu. Ein erheblicher Arbeitsanteil wird in die
Vermittlung weiterer Hilfen investiert, da nur die Entspannung häuslicher
Problemsituationen die Entlastung der Kinder und damit die Aufnahme und Lernfähigkeit
gewährleisten kann. Oft sind mehrere Gespräche mit Elternteilen notwendig, um die
Bereitschaft Hilfe anzunehmen, zu erarbeiten.
5.5 Mitwirkung im Unterricht in Zusammenarbeit mit Lehrkräften
Auf Anfrage der Lehrkräfte oder bei besonders schwierigen Klassensituationen werden
Arbeitseinheiten zum sozialen Lernen und zur Gewaltprävention durchgeführt.
Nachhaltigere Erfolge könnten nur durch regelmäßige Wiederholung erreicht werden.
Durch den Einsatz der Kollegin der Kreisverwaltung kann dieser Bereich jetzt verbessert
abgedeckt werden.
5.6 Krisenintervention
In Konfliktfällen, die mit Gewalttätigkeiten, Bedrohungen oder Beschimpfungen einhergehen, muss eine Krisenintervention sofort geschehen. Wird nicht direkt reagiert, gibt es bei
den Kindern kein Problembewusstsein mehr, neue Vorfälle und kaum Handlungsansätze.
Hier sind die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer sehr gefragt, die mit hohem Engagement großen Einsatz zeigen, da im Rahmen der Schulsozialarbeit mit oben erwähntem
Stundenkontingent nur ein Bruchteil der Konflikte bearbeitet werden kann.
Dieser Anteil wird jedoch bearbeitet und mit Hilfe neuer Handlungsansätze, wie zum Beispiel „ No blame approach“, zeigen sich erste positive Veränderungen.
www.no-blame-approach.de
6. Vernetzung
Teilnahme an der „Konferenz Schulsozialarbeit“, die durch den zuständigen Schulrat des
Kreises
Euskirchen,
Herrn
Joachim
Hülshorst,
einberufen
wurde.
Die
SchulsozialarbeiterInnen der Haupt- und Gesamtschulen des Kreises Euskirchen treffen
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sich nach Absprache drei mal jährlich zur Besprechung der Problemlagen und zur
Verbesserung der Kommunikationsstrukturen im Arbeitsfeld Schulsozialarbeit. Durch den
Inklusionsauftrag nehmen die Kolleginnen und Kollegen der Förderschulen seit dem
vergangenen Schuljahr an der Konferenz Schulsozialarbeit tei.
7. Fazit
Schulsozialarbeit ist ein wichtiger Bestandteil im Hilfesystem zur Verbesserung von Lernund Lebenssituationen von Kindern und Familien.
Bei allen bildungspolitischen Überlegungen muss Schulsozialarbeit einen festen und
ausreichenden Platz im Schulsystem haben.
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2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag: