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Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigungskonzept 2014 - 2019 hier: Fortschreibung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
120 kB
Datum
09.10.2013
Erstellt
26.09.13, 17:12
Aktualisiert
26.09.13, 17:12
Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigungskonzept 2014 - 2019
hier: Fortschreibung) Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigungskonzept 2014 - 2019
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hier: Fortschreibung)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 24.09.2013 - Der Bürgermeister Az: SW 11 Nr. der Ratsdrucksache: 1178-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 09.10.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Abwasserbeseitigungskonzept 2014 - 2019 hier: Fortschreibung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Wassong __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft (X) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1178-IX 1. Sachverhalt: Nach § 53 des Landeswassergesetzes (LWG) NRW sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, den zuständigen Aufsichtsbehörden ein Abwasserbeseitigungskonzept ( ABK ) vorzulegen. Zuletzt wurde von der Stadt Bad Münstereifel das ABK für die Jahre 2008 - 2013 fortgeschrieben. Die jetzt anstehende 5. Fortschreibung ist bis 2019 gültig. Der Fortschreibungszeitraum beträgt nach Novellierung des LWG 6 Jahre. Im ABK sollen der Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung, die zeitlichen Abläufe und geschätzten Kosten für erforderliche Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Fortführung der Abwasserbeseitigung, die Entwicklung im Bereich der häuslichen Kläreinrichtungen und die Niederschlagswasserbeseitigung dargestellt werden. Zustandsbeschreibung: Im Stadtgebiet sind rd. 223 km Kanäle im Misch- und Trennsystem und 3 Kläranlagen ( KA ) mit Sonderbauwerken ( RÜB ) von den Stadtwerken Bad Münstereifel zu betreiben und zu unterhalten. Das Stadtgebiet entwässert zum einen in das Einzugsgebiet Erft, zum anderen in das Einzugsgebiet Ahr. Zur Erftschiene gehören die KA Kirspenich, KA Nöthen und KA Kessenich ( Kalkar ). Zur Ahrschiene die Anlagen Buchholzbach, Houverath und Wald. Die Anlagen haben nachfolgend aufgeführte Kapazitäten: KA Kirspenich 27.000 Einwohnergleichwerte → Betreiber Erftverband KA Buchholzbach 4.500 Einwohnergleichwerte → Betreiber Stadt Bad Münstereifel KA Houverath 1.800 Einwohnergleichwerte → Betreiber Stadt Bad Münstereifel KA Wald 1.500 Einwohnergleichwerte → Betreiber Stadt Bad Münstereifel KA Nöthen 1.000 Einwohnergleichwerte → Betreiber Erftverband Das Höhengebiet hat im Rahmen des ABK 2008 - 2013 den Vollanschluss erfahren. D.h. die letzten Ortskläranlagen ( Odesheim und Hummerzheim ) sind an die KA Buchholzbach angeschlossen worden. Die Kläranlage Nöthen soll nach der Planung des Erftverbandes aufgegeben und die Ortslagen Nöthen und Gilsdorf, sowie Pesch (Gde. Nettersheim) über einen gemeinsamen Verbindungssammler an die Kläranlage Kirspenich angeschlossen werden. 44 Sonderbauwerke, bestehend aus Regenüberlaufbecken, Staukanälen, Regenüberläufen und Pumpstationen zur Behandlung und zur Weiterleitung des Mischwassers, sind im Kanalsystem eingebunden. Die geplanten und erforderlichen Maßnahmen sind in der beigefügten Tabelle aufgeführt. Der geschätzte finanzielle Aufwand ist innerhalb des Fortschreibungszeitraumes konkret den einzelnen Jahren bis 2019 zuzuordnen. Für die folgenden 6 Jahre wird eine Kostenprognose verlangt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass diese Vorgaben bei der Umsetzung einer gewissen Variabilität ausgesetzt sind. Die Maßnahmen sind in 16 unterschiedliche Rubriken zu unterteilen. Die Maßnahmen der Stadtwerke Bad Münstereifel gliedern sich auf in: A 1 = Erweiterungsmaßnahmen A 3 = Sanierungsmaßnahmen aus baulichen Gründen A 8 = Behandlung von Mischwasser (RÜB, SK, RÜ) A 9 = Niederschlagswasserbehandlung A 10 = Niederschlagswasserrückhaltung vor Einleitung Seite 3 von Ratsdrucksache 1178-IX Geplante Kanalbaumaßnahmen zur Sicherung der Abwasserbeseitigung (Anlagen I). A1 Bei den Erweiterungsmaßnahmen handelt es sich um den erstmaligen Anschluss ortsrandnaher Grundstücke oder um die Kanalisierung größerer Ansiedlungen außerhalb der Ortslage. A 1- Maßnahmen im ABK 2014 –2019 sind: - Michelsberg - Bahnhof Arloff - John-Wiles-Straße - Am Quecken - Sperrhaus, Nöthener Mühle, Teufelsloch Der geschätzte Investitionsaufwand bis 2019 liegt bei ca. 700.000 €. Unter der Ziffer A 1 werden auch die Verbindungssammler von der KA Pesch bis zur Ortskanalisation Gilsdorf und von der KA Nöthen zum RÜB Steinbruch Eschweiler Tal inkl. der notwendigen Pumpwerke geführt. Hier liegt der geschätzte Investitionsaufwand bei ca. 1.600.000 € A3 Die Sanierungsmaßnahmen aus baulichen Gründen ergeben sich aus dem Ergebnis der Kanaluntersuchung nach der Selbstüberwachungsverordnung Kanal. Je nach festgestellter Schadensklasse sind die Schäden zeitabhängig zu sanieren und verteilen sich dementsprechend auf den Zeitraum des ABK 2014 – 2019. Der geschätzte Investitionsaufwand bis 2019 liegt bei ca. 1.600.000 €. A8 Die Maßnahmen beziehen sich auf den Bau von Regenüberlaufbecken (RÜB) und Staukanälen (SK) mit/ohne nachgeschalteten Reinigungsstufen wie Retentionsbodenfilter ( RBF ). Im ABK 2014 – 2019 werden die Regenüberlaufbecken ( RÜB ) der Ortslagen Mahlberg und Rodert ertüchtigt. Diese Ertüchtigung ist eine Vorgabe der BZR Köln. Gefordert wurden eine Erhöhung des Rückhaltevolumens und eine Behandlung ( RBF ) vor Einleitung in das Gewässer. Die Umsetzung der Maßnahme obliegt dem Erftverband. Der geschätzte Investitionsaufwand bis 2019 liegt bei ca. 2.400.000 €. A 10 Die Regenwasserrückhaltung ist für Bergrath (Kruchenbach) noch aktuell. Hier versuchen die Stadtwerke Bad Münstereifel in Abstimmung mit der Untere Wasserbehörde ( UWB ) Euskirchen eine kostengünstigere Alternative zu finden als den Bau eines Regenrückhaltebeckens ( 350.000 € ) oder die Aufweitung der Kruchenbachverrohrung in der B 51 ( > 350.000 € ). Der geschätzte Investitionsaufwand bis 2019 liegt derzeit bei ca. 350.000 €. Häusliche Kläreinrichtungen Häusliche Kläreinrichtungen in Form von Dreikammerklärgruben oder biologischen Anlagen (KKA) und abflusslosen Gruben (AG) verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet. Die Außenbereiche (keine Kanalisierung) betreiben die Abwasserbeseitigung über Kleinkläranlagen oder geschlossene Gruben ( rollender Kanal ). Die Kleinkläranlagen werden von der UBW überprüft und die Eigentümer gegebenenfalls zu Ertüchtigung aufgefordert. Nach Ausführung der im ABK 2014 –2019 aufgeführten Maßnahmen werden 89 biologische Kleinkläranlagen und 61 geschlossene Gruben im Stadtgebiet übrig bleiben. Seite 4 von Ratsdrucksache 1178-IX Einleitungsstellen/Niederschlagswasser Neue Gesetze, Verordnungen und Vorschriften haben die Anforderungen bei der Einleitung von Niederschlagswasser aus der Trennkanalisation in Siefen oder Bäche erheblich verschärft. Die EU Rahmenrichtlinien für den Schutz und die Bewirtschaftung der Gewässer, das BWK Merkblatt 3 (Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau) und der Trennerlass (Anforderungen an die Niederschlagswässer im Trennverfahren) werden verstärkt bei neuen und bei zu verlängernden Einleitanträgen und Einleitgenehmigungen Berücksichtigung finden. Hierbei geht es z. B. um die Schaffung zusätzlicher Rückhaltevolumina, um Stoßbelastungen in das Gewässer und somit die Verdriftung von Flora und Fauna zu vermeiden. Im Bedarfsfalle sind diese Regenrückhaltebecken mit Reinigungsvorrichtungen zu versehen. A9 Die Maßnahmen der Rubrik A 9 beinhalten die Aufbereitung von gesammeltem Niederschlagswasser für eine genehmigte Einleitung in ein Gewässer. Durch die v.g. Verschärfung der Gesetzgebung muss an immer mehr Einleitstellen das Niederschlagswasser eine Aufbereitung erfahren. Unterschieden wird hier eine zentrale Aufbereitung des gesammelten Niederschlagswasser in Becken oder eine dezentrale Aufbereitung am Ort des Eintrags der Verschmutzung, z.B. direkte Aufbereitung am Straßenablauf. Von den 70 Einleitstellen im Stadtgebiet wurden von der BZR Köln 20 als bedenklich angesehen. Für diese Einleitstellen wurde ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept erstellt, welches der BZR vorgelegt wurde. Daraus resultieren die Maßnahmen im ABK 2014 – 2019. Vor allem im Bereich des Industriegebiets Bendenweg und der Kölnerstraße sowie der Ortslagen Gilsdorf und Scheuren werden Maßnahmen verlangt. An den drei Einleitstellen in die Erft ( Kölner Straße, Bendenweg ) wird eine Aufbereitung gefordert. Favorisiert werden von der BZR Rückhaltebecken mit nachfolgender Aufbereitung. Diese kostenintensiven Maßnahmen sollen umgangen werden, indem ein Teil des Niederschlagswassers dezentral aufbereitet ( Filtereinsätze in Straßenabläufe ) und ein weiterer geringer, aber stark verschmutzter Teil an den vorhandenen Mischwasserkanal angeschlossen wird. Eine weitere Alternative ist der Bau von einem einfachen, naturbelassenen Erdbecken, wofür die Zustimmung jedoch erst bei der BZR Köln erwirkt werden muss. Für Scheuren wurde die Variante naturbelassenes Erdbecken allerdings schon mündlich genehmigt. In Gilsdorf soll eine Rückhaltung mit Retentionsbodenfilter errichtet werden. Hier stehen die Stadtwerke Bad Münstereifel z.Zt. in Verhandlungen mit der nun für diese Einleitstelle zuständige UWB Euskirchen um eine kostengünstigere Möglichkeit der Aufbereitung zu finden (Rückhaltung und RBF rd. 230.000 €). Weitere Einleitstellen im Trennsystem, deren Einleitgenehmigung ablaufen, müssen noch betrachtet werden. Auch hier können noch Maßnahmen an diesen Einleitstellen gefordert werden. Der geschätzte Investitionsaufwand liegt, je nach Maßnahme, bei ca. 150.000 € oder 750.000 €. 2. Rechtliche Würdigung Nach dem Landeswassergesetz sind die Kommunen zur Erstellung und Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes verpflichtet. 3. Finanzielle Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen betreffen den Vermögensplan und den Erfolgsplan des Betriebszweiges Abwasser und haben einen maßgeblichen Einfluss auf die Gebührenentwicklung in den kommenden Jahren. Durch die Investitionen werden sich vor allem die Aufwandpositionen Abschreibungen und Zinsen nochmals spürbar erhöhen. Dadurch steigt der Gebührenbedarf und Gebührenerhöhungen dürften unausweichlich werden. Über den Straßenentwässerungsanteil werden die Mehraufwendungen auch den Stammhaushalt der Stadt teilweise erreichen und belasten. Seite 5 von Ratsdrucksache 1178-IX 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Das ABK ist u. a. die Grundlage für zukünftige Maßnahmen mit geschätzten Investitionskosten. Neue Erkenntnisse oder Forderungen der Aufsichtsbehörden werden zwangsläufig im Laufe des Fortschreibungszeitraumes zu Änderungen führen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, die Fortschreibung zum ABK 2014 -2019 der Bezirksregierung Köln zwecks Zustimmung vorzulegen. Der Rat der Stadt Bad Münstereifel behält sich jedoch vor, bei der Umsetzung der Maßnahmen im Einzelfall ggfls. Abweichungen zu beantragen.