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Dringlichkeitsentscheidung (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2014 - 2023; hier: Haushaltsverfügung des Landrates des Kreises Euskirchen als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 19.07.2013 - Genehmigung der Dringlichkeit -)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
98 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
26.09.13, 21:12
Aktualisiert
26.09.13, 21:12
Dringlichkeitsentscheidung (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2014 - 2023;
hier: Haushaltsverfügung des Landrates des Kreises Euskirchen als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 19.07.2013 - Genehmigung der Dringlichkeit -) Dringlichkeitsentscheidung (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2014 - 2023;
hier: Haushaltsverfügung des Landrates des Kreises Euskirchen als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 19.07.2013 - Genehmigung der Dringlichkeit -) Dringlichkeitsentscheidung (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2014 - 2023;
hier: Haushaltsverfügung des Landrates des Kreises Euskirchen als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 19.07.2013 - Genehmigung der Dringlichkeit -)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel - Der Bürgermeister Az: 21-10-50/2013 Bad Münstereifel, den 25.07.2013 Nr. der Ratsdrucksache: 965-IX/Z-12 Dringlichkeitsentscheidung/Eilbeschluss gemäß § 60 GO NW Zur Genehmigung an den Haupt- und Finanzausschuss Termin 08.10.2013 Rat 15.10.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Dringlichkeit: Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2014 – 2023; hier: Haushaltsverfügung des Landrates des Kreises Euskirchen als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 19.07.2013 – Genehmigung der Dringlichkeit __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( X ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: GBA Mitgezeichnet: 10.2 PR AL Dez __________________________________________________________________________ Sachverhalt / Begründung der Dringlichkeit: 1. Sachverhalt: Seite 2 von Ratsdrucksache 965-IX/Z-12 Die beigefügte Haushaltsverfügung des Kreises zum städt. Haushalt 2013, die am 22.07.2013 hier per Fax eingegangen ist, gebe ich hiermit zur Kenntnis. Der Landrat als Kommunalaufsicht hat das Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2022 genehmigt, diese Genehmigung jedoch mit Auflagen versehen. Der Landrat stellt fest, dass mit der Genehmigung des HSK das Ende des Konsolidierungszeitraumes verbindlich auf das Haushaltsjahr 2022 festgelegt ist und ein Herausschieben dieses Zeitpunktes grundsätzlich nicht möglich ist. Insofern sind über die in den Jahren 2013 bis 2021 hinausgehende Defizitverschlechterungen durch weitere Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu kompensieren. Das ratsbeschlossene Konsolidierungsziel, ab dem Jahr 2022 wieder ausgeglichene Haushalte aufstellen zu können, und die Auflagen des Landrates unterstreichen, dass auch weiterhin auf eine restriktive Haushaltsmittelbewirtschaftung unter Beachtung der Haushaltsgrundsätze Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu achten ist. 2. Rechtliche Würdigung Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Rechtsmittelbelehrung unter der Haushaltsverfügung des Landrates. Damit könnte nur bis zum Ablauf des 23.08.2013 Klage gegen die Entscheidung erhoben werden. Bis zu diesem Zeitpunkt ist jedoch keine Ratssitzung mehr terminiert. Die Verwaltung sieht jedoch keinen Ansatzpunkt für eine Klage und damit auch keine Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Entscheidung des Landrates, sodass empfohlen wird, kein Rechtsmittel gegen die Haushaltsverfügung einzulegen. Dem Rat obliegt aufgrund seiner Budgethoheit jedoch die Letztentscheidung, sodass eine Dringlichkeitsentscheidung herbeizuführen ist. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Haushaltsverfügung entfaltet unmittelbar keine finanzielle Wirkung. Sollte der Klageweg beschritten werden, würden bisher nicht berücksichtigte Anwalts- und Gerichtskosten entstehen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine __________________________________________________________________________ Entscheidung: Die Ausführungen der Verwaltung und die Verfügung des Landrates werden zur Kenntnis genommen. Von der Einlegung eines Rechtsmittels wird abgesehen. Bad Münstereifel, den 25.07.2013 Gez. Alexander Büttner ___________________ Bürgermeister gez. Heinz Schmitz __________________ Stadtverordnete/r gez. Eberhard Kremer __________________ Stadtverordnete/r Gez. Edmund Daniel ___________________ Stadtverordnete/r gez. Christian Grömping __________________ Stadtverordnete/r gez. Harald Krauß __________________ Stadtverordnete/r Seite 3 von Ratsdrucksache 965-IX/Z-12 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung/ des Eilbeschlusses: ___________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: ___________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den ___________________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ 7. Beschluss: ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Die o.a. Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt.